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Prof. Dr Ing. Meyl: Menschenversuche sind auch eine Schande für Deutschland. Menschen werden als "Versuchskaninchen" für Mobilfunkversuche benutzt. ".. wir erwarten von Bund und Ländern, dass diese endlich Maßnahmen ergreifen, um durchgreifende Änderungen zu bewirken."

UMTSNO
ist der Meinung, dass nur über die Einführung der direkten Demokratie und eine Volksabstimmung, man den abscheulichen Versuch: Menschen über Mobilfunkstrahlen zu dezimieren, stoppen kann.

Handeln Sie !


press release

- be to be forwarded and printed

  1. Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muß abgebaut werden
  2. Die städtische Bauaufsicht hatte sich geweigert, eine Nutzungsänderung auszustellen.
  3. Judge thinks radiation of 3G-mast could possibly be harmful
  4. Es lebe die Wahrhaftigkeit! - Das Mobilfunk-Volksbegehren in Bayern gescheitert!
  5. EU Court rules most "Mast Taxes" are legal
  6. Belgisches Urteil: Teilerfolg oder Triumph?
  7. Urteil des EU- Gerichtshofes wegen Abgaben auf Mobilfunkmasten
  8. Judgement of the Eu Court to Tax measures applying to mobile communications
  9. exWyrok Trybunalu Sprawiedliwosci Unii odnosnie podatków komunalnych na maszty telefonii komórkowej
  10. exFirst sentence at SPAIN: precedent in High Court "people has the RIGHT to have ZERO levels of emr/emf !!
  11. Court precedent in Sweden
  12. Court kicks back phone radiation cases
  13. Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA
  14. USA, Weg für fünf Sammelklagen von Mobilfunkgegnern frei
  15. Mass actions now?
  16. USA, Produkthaftung, Fahrlässigkeit und Betrug
  17. exWarning before EMF-R high court lawsuit
  18. exStockholm, I report the swedish government to the police for criminal activity
  19. Surprise power line ruling in bc, Canada
  20. Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?
  21. Scheingefechte
  22. Cell phone tumors.com
  23. Gemeinde Habichtswald beschließt Grenzwert bei Mobilfunkplanung
  24. Bad Laasphe, Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne erneut abgelehnt
  25. Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto
  26. Schweiz, Bundesgerichtsurteile, die Betreiber nicht umsetzen wollen
  27. Nazi Technik bei T-Mobile Austria: TTV
  28. Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm
  29. Die Mobilfunklobby betreibt lediglich Stimmungsmache
  30. Auch die Rechtsakte der EU bezieht sich auf ICNIRP aus München
  31. Austria, weitere Meldungen zu ÖNORM
  32. Regress-Avis
  33. Kampf für die Einhaltung schweizer "Grenzwerte"
  34. Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz
  35. Konstanz, an OStA Jens Gruhl
  36. Innerhalb von 14 Stunden hat das "Kollektiv-Indymedia" zwei Beiträge über Mobilfunk entfernt
  37. Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys
  38. Berichtigung, falsche Tatsachenbehauptungen bei Indymedia-Germany
  39. Achtung! Achtung! Etikettenschwindel bei Indymedia-Germany
  40. "Arme Staatsanwaltschaft Konstanz"
  41. Oberstaatsanwalt aus Konstanz, Jens Gruhl verbietet die Einbindung der Verlinkung zu seinem Foto.
  42. Antennenrauschen, Anfrage an EU-Kommission
  43. exUSA, power lines, new laws for children and youth
  44. Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht
  45. Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können
  46. exThe non-ionizing law in Israel entered into effect in January 2007.
  47. Scotland Cancer cluster case goes to the Lords
  48. exThe non-ionizing radiation law in Israel
  49. exLloyd's preparing for personal injury related to cell phone use
  50. Stromleitungen sollen unter die Erde, ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz für Niedersachsen
  51. Das Niedersächsische Erdkabelgesetz
  52. Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten
  53. Urteil vom 2. August 2007 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unterstützt Attendorner Konzept
  54. exAnmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Lublin, Polen
  55. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010
  56. Das Zivilgericht von Nanterre (Frankreich) wendet das Vorsorgeprinzip an und zwingt Bouygues Telecom zum Antennenabbau
  57. Wählt DIE LINKE !
  58. Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments - WICHTIG!
  59. Brief an Frédérique Ries zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.
  60. Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig
  61. Weitergabe von Mobilfunk-Senderdaten, Verstöße gegen 706. Aarhus Konvention



Weitergabe von Mobilfunk-Senderdaten, Verstöße gegen 706. Aarhus Konvention

auf iddd.de ab 3.2.09


Kommentar Krzysztof Puzyna

Deutschland hat die Aarhus-Konvention über den Zugang zur Umweltinformation unterschrieben. Die Verstöße gegen 706. Konvention aus Aarhus vom 25.06.1998 müssen der wachenden Kommission gemeldet werden. Die Mobilfunkfirmen haben die Strategie die richtigen Strahlenwerte und Daten nicht nur zu verheimlichen sondern auch zu verfälschen.

Die Deklarationen über die Strahlungswerte decken sich grundsätzlich nicht mit den tatsächlichen Werten und technischen Angaben der Hersteller der Ausrüstung! siehe Seite 64 "Vorschlag" im Bericht.
Nie bo NIE, (Nein bedeutet NEIN) Der Hass auf Mobilfunk in Polen, iddd.de, 68 Seiten, Krzysztof Puzyna, 4.01.2009, .pdf, 2,97 MB,

Download von Version 2.1
siehe auch auf dieser Seite Brief an Frau Ries

Verlangt originale Technische Datenblätter der Hersteller !


K. P.



Dr.-Ing. Hans Schmidt 1.Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V. Sprecher des Netzwerks der mobilfunkkritischen Initiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung Gebhardtstr. 2d WOR, den 21.12.08
82515 Wolfratshausen Tel. 08171/29751, Fax: 081717/911035

Originalmeldung in pdf, 12 KB


Pressemitteilung

Erzwungenes Weihnachtsgeschenk der Bundesnetzagentur an alle Mobilfunkkritiker in Deutschland: alle bei der Bundesnetzagentur vorhandenen Senderdaten werden auf Antrag herausgegeben.

Im Frühjahr 2007 versuchten einige Bürgerinitiativen im Landkreis, die Strahlungswerte verschiedener Sender von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNA) unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) zu erhalten. Doch die BNA verweigerte die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis, dass diese Werte Betriebsgeheimnisse der Netzbetreiber seien. Rückmeldungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass die BNA diese Daten grundsätzlich nicht weitergab und auch den genauen Ort der Mobilfunksender verweigerte.

Allerdings ist das UIG in dieser Hinsicht sehr klar: Emissionen müssen öffentlich zugänglich sein und dürfen nicht mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse verweigert werden. Das Netzwerk der mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung beschloss daraufhin, einen Musterprozess zu führen, um diese Bundesbehörde dazu zu zwingen, sich an Bundesgesetze zu halten.

Die Klageschrift bezog sich auf alle Sender im Bereich des Netzwerks. Der Klageschriftsatz wurde am 18. Juni 2007 von Rechtsanwalt Frank Sommer beim Verwaltungsgericht München eingereicht, welches den Streitwert auf 5,000 Euro festlegte. Nach dem Austausch der Argumente erklärte sich die BNA, Stab 02 - Prozessführung/Rechtsstreitigkeiten am 29. Mai 2007 bereit, alle geforderten Senderdaten (genauer Ort des Senders, Anzahl der Funkkanäle, Spitzenleistung pro Kanal und Hauptstrahlrichtung pro Kanals) bis auf die Sendefrequenz pro Kanal herauszugeben und schickte gleich ein großes Paket mit diesen Daten für alle Sender.

Nach Rücksprache mit den beteiligten Initiativen wurde beschlossen, auch noch auf dieser letzten Information zu bestehen, weil Elektrosensible den Verdacht haben, dass sie auf einzelne Sendefrequenzen empfindlich reagieren ("Frequenz-Sensibilität" oder "Elektroallergie"). Nach erneutem Austausch der Argumente hat nun die BNA auch diese Daten "ohne Anerkennung der Rechtspflicht" zugestanden und in einem großen Paket noch kurz vor Weihnachten geschickt, wohl um eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden.

Damit ist der Musterprozess voll und ganz im Sinn der Mobilfunkkritiker ausgegangen, und jeder Bürger kann nun diese Daten bei der BNA unter Hinweis auf das UIG und dieses Verwaltungsgerichtsverfahren (VG Köln, AZ 13 K 4561/07, Dr. Hans Schmidt gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Auskunftsverlangen nach UIG) abrufen. Allerdings können Gebühren in einer Höhe von max. 250 Euro für den Bearbeitungsaufwand fällig werden.

Wir fragen nur, warum Bürger unseres Staates ca. 1,000 Euro Rechtsanwaltskosten und 1 1/2 Jahre Hartnäckigkeit aufwenden müssen, um eine Bundesbehörde dazu zu bringen, sich an Bundesgesetze zu halten. Dies ist für uns ein eklatantes Beispiel, wie Politikverdrossenheit erzeugt wird. Wir bedanken uns im Voraus für die Veröffentlichung dieser Nachricht und verbleiben mit freundlichen Grüßen Hans Schmidt





Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig

auf iddd.de seit 3.2.2009

vom 29.01.2009 von Wolfgang Hanne

lexisnexis.de

Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig

Das OVG Nordrhein-Westfalen 17.12.2008 - 10 A 2999/07 hat sich in einer Berufungsentscheidung unter Abänderung des Urteils des VG Gelsenkirchen (5 K 3439/05) zur planungsrechtlichen Bewertung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten geäußert und dabei neue rechtliche Akzente gesetzt.

Ein Nachbar wehrt sich gegen die Massierung von Sendeanlagen

Ein Nachbar wandte sich gegen einen Befreiungsbescheid für eine Mobilfunksendestation auf dem Flachdach eines mehrgeschossigen Gebäudes. Das Gebäude lag in einem festgesetzten reinen Wohngebiet (WR). Bereits vorhanden waren hier schon 5 Mobilfunkmasten mit zusammen 18 Funkanlagen. Die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde lag vor. Die Befreiung wurde antragsgemäß erteilt. Hiergegen wandte sich ein Nachbar mit Widerspruch und Klage. Er wandte sich vor allem gegen die massive Dichte der strahlenden Sendeanlagen und verwies auf zahlreiche Erkrankungen im näheren Umfeld. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Nun musste das Obergericht über die Berufung entscheiden.

Massierung von Sendeanlagen berührt Wohngebietscharakter

Das Obergericht bewertete die zulässige Berufung als begründet. Der Hinweis auf die Strahlenbelastung ging ins Leere, allerdings standen planungsrechtliche Einwände dem Vorhaben entgegen. Die Festsetzung von Baugebieten ist regelmäßig drittschützend. Hieraus folgt ein Gebietserhaltungsanspruch. Jeder Planbetroffene kann demnach die schleichende Umwandlung eines Baugebiets verhindern. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung kommt es nicht an. Die in Rede stehende Mobilfunksendestation wurde als gewerbliche Nutzung bewertet und war deshalb noch nicht einmal ausnahmsweise in dem WR zulässig. Da sie nicht nur das entsprechende Baugebiet versorgen sollte, war es auch keine Nebenanlage i. S. d. § 14 BauNVO. In der Massierung der Sendenanlagen sah die Berufungsinstanz eine gewerbliche Überformung des Baugebiets. Dies müssen die Planbetroffenen nicht hinnehmen. Die Befreiung war deshalb rechtswidrig.





Brief an Frédérique Ries zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.

21.01.2009 von Dipl.-Ing. Krzysztof Puzyna

19.12.2008
Bemerkungen über ein EMF-Waffengesetz für den ENTWURF EINES BERICHTS über die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Frédérique Ries

Krzysztof Puzyna
Hütten 118
20355 Hamburg

Sehr geehrte Frau Ries
in Ihrer Berichterstattung fehlt ein wichtiger Aspekt,
siehe Seite 64 "Vorschlag" in der Arbeit
Nie bo NIE, (Nein bedeutet NEIN) Der Hass auf Mobilfunk in Polen, iddd.de, 68 Seiten, Krzysztof Puzyna, 4.01.2009, .pdf, 2,97 MB download unter

http://iddd.de/rys/signale2009S.pdf

Die Mobilfunksendeanlagen, die gewöhnlich in Europa montiert werden, sind stark überdimensioniert!

Die meisten Sendemasten GSM und UMTS sind im Schnitt mit Sektorantennen, die auf Sendestärken von 400-500 Watt* ausgelegt sind, ausgerüstet. Die entsprechende Sendeleistung liefert z.B: Mobilfunkbasisstation Nokia UltraSite mit 8000 Watt.
* 1 Watt gleich 1 000 000 mikroWatt

Beispiele:



Aber Handys arbeiten nur mit kleiner Sendeleistung.
Die Funktionen eines Handys werden auch mit 0,001 mikroWatt/m2 gewährleistet, siehe http://iddd.de/umtsno/gespo.htm).

Wenn eine Sektorantenne mit 400- 500 Watt strahlt, dann entspricht dies bildlich dem Aufbohren eines VW-Käfers auf das Leistungsniveau eines Ferrari Wagens.

Diese mögliche maximale Belastung der Sender (worst case) schafft eine neue Qualität, sie macht aus den Mobilfunkanlagen - elektromagnetische Waffen. Die GSM-UMTS-Sektorantennen können ferngesteuert 500 Watt Sendeleistung gezielt in eine Richtung abschiessen.

Dann werden alle Grenzwerte hunderttausendfach überschritten und es handelt sich nicht mehr um den Mobilfunk, sondern um eine EMF-Waffe, einen Schleuder der elektromagnetischen Felder, eine elektromagnetische (EMF)-Kanone.



Wozu ist das gut?

Die Vermutungen reichen von Terroratentaten auf unbequeme Gegner bis zum Mind Control der Volksmassen hin. Diese bedrohliche Szenarios gehören nicht in den öffentlichen Raum. Solche Möglichkeit in den Städten auf Menschen zu schiessen, ist den Mobilfunkbetreibern, offiziell nicht genehmigt !!! Nach den verschiedenen Berichten, gibt es schon hunderte veröffentlichte Fälle von EMF-Terror.

Es ist also logisch, dass die Mobilfunkanlagen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen müßten.

zur Erklärung noch ein Beispiel:

Für die Bedienung der angemeldeten 8 Handys im Sektor brauchen solche Sender nach Angaben der Mobilfunkbetreibern maximal 20 bis 50 Watt.

Die meisten angewendeten in Sendeanlagen Antennen z.B. von Firma Kathrein -siehe oben sind aber auf max. power per input: 300 bis 500 Watt ausgelegt - d.h.auf 6 bis 25 Mal mehr. Den nötigen Strom liefern die Basisstationen, z.B. von Nokia, die in der Regel bis 8000 Watt liefern kann.

Die mögliche Erklärung, es geht um die Überdimenssionierung zum Schutz vor der Überhitzung der Sender ist nur zum kleinen Teil plausible. In unseren Zeiten schützt man elektronische Bauteile so knapp und billig, wie man es berechnen kann, also vermute ich mit dem Faktor 2 bis 5 wie die Laptops aber nicht mit dem Faktor 20.
Die Komputer für den normalen Gebrauch sind bis 60 Grad Celsius bei normaler Arbeitstemperatur von ca. 20 Grad ausgelegt. Das ist dann Faktor 3.

Mit Faktor 20-40 oder auch 200 wurden die Tempeln in der Antiken Griechenland gebaut.

Wenn die Firma Kathrein einen erlaubter maximalen Eingangswert (max. power per input:) mit 400 W angibt, dann kann man annehmen, dass man diesen Wert wohl auch noch um das zweifache kurzfristig überschreiten kann. Also die 400 W- Antennen können kurz auch 800 Watt Überhizung überstehen. Die Antennen können also Monsterleistungen von 800-1000 Watt pro Antenne verstrahlen.

Es handelt sich also nur im kleinen Teil um den Überhitzungsschutz beim normalen Bedarf von 20 Watt. Die restliche, mögliche Leistung von 380 (780) bis 480 (980) W müsste gesperrt werden.

Leider ist es in den meisten europäischen Ländern nicht der Fall. Nur aus der Schweiz, weis ich über eine Softwarelösung, die die Leistung auf Anfrage der Mobilfunkgegner begrenzt. Es ist aber in der Macht der Mobilfunkbetreiber, den Zugang zur Zentralle den Mobilfunkgegnern für Kontrolle nicht zu gestatten.
Außerdem nach solcher Visite können die Betreiber ihre ursprüngliche, stärkere Einstellungen wiederherstellen. Darum ist die Leistungsbegrenzung über die Software eigentlich nur therapeutisch gemeint - ein Psycho-Trick. Die Firmen benutzen noch eine zusätzliche Täuschung- z.B. France Telecom benutzt fiktive Datenblätter statt die echten Angaben des Herstellers der Antennen zu berücksichtigen.

Die EMF-Waffe ist ganze Zeit scharf. Frau Ries verstehen Sie, für solche potentiellen Angriffe, haben Mobilfunkbetreiber ihre Lizenzen nicht erhalten und die überdimensionierten Antennen gehören verboten.

Mit freundlichen Grüssen
aus Hamburg
Krzysztof Puzyna



ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Gesundheitsproblematik im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern

19.12.2008
(2008/2211(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Frédérique Ries

Dokument in .pdf, 154,4 KB

Achtung, Achtung
die deutsche Übersetzung orientiert sich nicht an dem originalen Text in der französischen Sprache, sondern an der manipulierten oder sehr schlechten, englischen Übersetzung des französischen Originaltextes. Die englische Übersetzung vom NextOrg ist besser. Ich kann es gut nachvollziehen, denn die polnische Übersetzung aus dem französischen Originaltext erfolgte!
Krzysztof Puzyna



19.12.2008
PROPOSED RESOLUTION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT
on preoccupations concerning the effects on human health of electromagnetic fields
(2008/2211(INI))
Commission on the Environment, Public Health and Food Safety
Editor: Frédérique Ries
The full Draft Report from the EU Commission in .pdf, 147,5 KB
look out - probably errors in translation!

The FULL PRELIMINARY REPORT from the Nextorg, .pdf, 260 KB this text
is better!



PROPOSITION DE RÉSOLUTION DU PARLEMENT EUROPÉEN
sur les préoccupations quant aux effets pour la santé des champs électromagnétiques
(2008/2211(INI))
19.12.2008
PROJET DE RAPPORT
sur les préoccupations quant aux effets pour la santé des champs électromagnétiques
(2008/2211(INI))
Commission de l'environnement, de la santé publique et de la sécurité alimentaire
Rapporteure: Frédérique Ries

PROJET DE RAPPORT, .pdf, 354,3 KB




Wählt DIE LINKE ! "Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge stärken"

15.01.2009

Nur Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion DIE LINKE haben ehrlichen Antrag noch vor der Resolution des EU-Parlaments zum Schutz der Bevölkerung vor EMF-Strahlen gemacht.

Deutscher Bundestag, DIE LINKE, Antrag
(16/9485) .pdf, 74,6 KB

Die Grenzwerte für die Strahlungsmenge von Mobilfunkgeräten soll gesenkt werden. Die Fraktion Die Linke fordert die in der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Um die elektromagnetische Strahlung zu minimieren soll für Mobilfunkgeräte ein maximal zulässiger SAR-Wert von 1 W pro kg festgesetzt werden.

Die Linke verlangt von der Regierung die Einführung eines öffentlich zugänglichen Strahlenkatasters für hochfrequente Strahlung. Genehmigungen für Mobilfunkanlagen sollen, zudem nur noch zeitlich befristet vergeben werden. Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Linke, dass die Verdichtung des Mobilfunksystems, vor allem die Erhöhung der Anzahl der Sendemasten durch den Ausbau des UMTS-Netztes zu "wachsenden gesundheitlichen Gefahren" führe. Die derzeitigen Grenzwerte bieten dagegen nach Meinung der Linken keinen ausreichenden Schutz mehr und bezieht sich dabei auf ein Gutachten im Rahmen des EU-Mobilfunkforschungsprogramms REFLEX und auf die Auswertung von 2 000 Studien durch "Bioinitiative Group" ein internationaler Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken
Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
....
....

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die in der 26.BImSchV festgelegten Grenzwerte unter Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen, der Expositionsdauer sowie des Vorsorgeprinzips so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können;zusätzlich ist für Mobilfunkgeräte ein maximal zulässiger SAR-Wert verbindlich bei 1 W pro kg festzusetzen, der nach Ablauf von drei Jahren auf 0,6 W pro kg zu reduzieren ist, um die elektromagnetische Strahlung zu minimieren; für WLAN-Geräte und Schnurloshaustelefone sind ebenfalls am Vorsorgegedanken und der Expositionsdauer ausgerichtete Grenzwerte einzuführen;

2. auf der Basis von regelmäßigen Kontrollmessungen ein allgemeines öffentlich zugängliches Strahlenkataster für die gesamte hochfrequente Strahlung durch die Bundesnetzagentur einzurichten;

3. rechtlich zu verankern, dass Genehmigungen für Mobilfunksendeanlagen nur befristet erteilt werden und eine Wiedererteilung nur bei Einhaltung der dann jeweils geltenden aktuellen Grenzwerte erfolgen darf. Sämtliche bereits erteilten Genehmigungen sind nachträglich auf die Einhaltung der neu festzulegenden Grenzwerte zu überprüfen; bei Nichteinhaltung sind nachträgliche Anordnungen entsprechend § 17 BImSchG vorzusehen;

4. die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass Schutzzonen in einem angemessenen Abstand zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen festgelegt werden können, in denen Mobilfunk empfangen werden kann, jedoch keine Sendeleistungen erfolgen;

5. zusätzlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche zu veranlassen;

6. eine auf den Geräten und den Verpackungen deutlich sichtbare und für alle verständliche Kennzeichnungspflicht der Strahlungen von Mobilfunktelefonen, WLAN-Geräten, Schnurloshaustelefonen und schnurlosen Baby fonen, differenziert nach ein-und ausgeschaltetem Zustand, einzuführen;

7. auf die Hersteller einzuwirken, schnurlose Telefone so zu konstruieren, dass die Funkübertragung zwischen Basisstation und Mobilteilen automatisch unterbrochen wird, wenn das Gerät in der Basisstation verbleibt und dass eine effiziente Leistungsregelung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Basisstation erfolgt;

8. das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm angesichts der fehlenden Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber zukünftig ohne deren Beteiligung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesinstitut für Strahlenschutz fortzuführen und dieses mit mindestens 5 Mio. Euro auszustatten;

9. die fortzuführenden Untersuchungen hinsichtlich der Gefährlichkeit für Menschen auf Tiere und Pflanzen auszudehnen;

10. eine demokratische und transparente Kontrolle und öffentliche Verwaltung der Forschungsgelder einzurichten;

11. in einer Aufklärungskampagne die Bevölkerung auf die Empfehlung der Bundesregierung hinzuweisen,"die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren" ,sowie -auf die Nutzung von WLAN und anderen Funkverbindungen zu verzichten und kabelgebundene Systeme zu bevorzugen -.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion


Deutscher Bundestag, DIE LINKE, Antrag(16/9485) .pdf, 74,6 KB




Das Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) wendet das Vorsorgeprinzip an und zwingt Bouygues Telecom zum Antennenabbau

iddd.de, 30.10.2008
tempsreel.nouvelobs.com

Auszug aus dem Urteil .pdf, 119,1 KB

Originaltext (fr)
next-up.org
TGI Nanterre, France, 18 Septembre 2008,
Riverains Antennes Relais contre Bouygues Telecom. Le Jugement.

Das Gericht von Nanterre hat erstmals in Frankreich den Abbau einer Mobilfunkantenne unter Anwendung des Vorsorgeprinzips verfügt. Es vertrat die Auffassung, es gebe ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Anwohner. Ein Entscheid, der die Rechtsprechung beeinflussen könnte. Das Vorsorgeprinzip hat vor kurzem das EU Parlament in der Resolution vom 4.10.08 angemahnt -siehe unten

Bouygues Télécom wurde vom Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) in zweiter Instanz dazu verurteilt, eine Mobilfunkantenne in Tassin-La-demi-Lune (Rhône) abzubauen, und zwar aufgrund eines "potentiellen Risikos für die Gesundheit", erklärte am Mittwoch 1. Oktober der Rechtsanwalt der Mobilfunkantennen-Anwohner auf Anfrage der AFP.

In diesem Urteilsspruch vom 18. September wurde Bouygues Télécom im Namen des Vorsorgeprinzips dazu verurteilt, je 3000 Euro an die drei Ehepaare zu zahlen, welche Anwohner der Mobilfunkantenne sind, und zwar wegen "Exposition gegenüber einem gesundheitlichen Risiko", fuhr Rechtsanwalt Richard Forget fort.

"Das ist ein Wendepunkt für die Mobiltelefonie", erklärte der Rechtsanwalt auf France Inter. "Das Gericht stellt fest, dass es eine wissenschaftliche Debatte gibt, ohne jedoch der einen oder anderen Seite Recht zu geben", fuhr Richard Forget fort. Zur Begründung seines Entscheides stelle das Gericht von Nanterre fest:

"Da diese Wissenschaftsdebatte existiert, bedeutet das, dass es ein potentielles Risiko für die Gesundheit der Anwohner gibt und daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist."

Der Anwalt unterstreicht, dass eine solche Verurteilung in Frankreich eine Premiere ist und präzisiert, dass der Abbau der Antenne "innerhalb von 4 Monaten nach der Zustellung des Urteils vollzogen sein müsse, dies unter Androhung von 100 Euro Strafe pro Tag Verspätung".

Die drei Ehepaare hatten das Gericht angerufen wegen "übermässiger Einwirkung auf die Nachbarschaft" und betonten die Tatsache, dass das Nichtvorhandensein eines gesundheitlichen Risikos nicht bestätigt ist.



Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 - die Entmachtung der ICNIRP- Mafia? (2007/2252(INI)



Pressemitteilung, .pdf, 171,6 KB

13.09.2008

Das Europäische Parlament,

-   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010" (KOM(2007)0314 ,

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Februar 2005 zum europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010(1) ,

-   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013)(2) ,

-   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0260/2008),
...

D.   in der Erwägung, dass die Zielsetzung des Gesundheitsprogramms 2008–2013 hauptsächlich darin besteht, Maßnahmen für traditionelle auf die Gesundheit Einfluss nehmende Faktoren – wie Ernährung, Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum – zu entwickeln und sich der neue Aktionsplan 2004–2010 auf neue Herausforderungen im Bereich Gesundheit konzentrieren und darüber hinaus mit den bestimmenden Umweltfaktoren befassen sollte, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken, wie die Luftqualität in Innenräumen und im Freien, elektromagnetische Wellen, Nanopartikel und besonders gefährliche chemische Stoffe (als krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend (CMR) oder endokrinschädlich eingestufte Stoffe) sowie mit dem Klimawandel
...

I.   in der Erwägung, dass sich die wissenschaftlichen Hinweise darauf mehren, dass bestimmte Krebserkrankungen wie Blasen-, Knochen-, Lungen-, Haut-, Brustkrebs und andere, auf die Einwirkung von chemischen Substanzen, Strahlung und Partikeln, die sich in der Luft befinden, sowie auf andere Umwelteinflüsse zurückzuführen sind,



J.   in der Erwägung, dass neben diesen problematischen Entwicklungen auf dem Gebiet der umweltbedingten Gesundheitsprobleme im Lauf der letzten Jahre neue Krankheiten oder Syndrome aufgetreten sind, wie multiple chemische Hypersensibilität, Amalgamsyndrom bei Zahnfüllungen, Hypersensibilität gegenüber elektromagnetischen Strahlungen, das so genannte Sick-Building-Syndrom (SBS) oder das Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom (Attention deficit and hyperactivity syndrome) bei Kindern,

K.   in der Erwägung, dass das Vorsorgeprinzip seit 1992 ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist, und dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrfach darauf hingewiesen hat, dass der Inhalt und die Anwendungsgebiete dieses Prinzips im Gemeinschaftsrecht zu den Grundlagen der Umweltschutz- und Gesundheitspolitik der Gemeinschaft gehören(4) ,

L.   in der Erwägung, dass die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 2. Februar 2000 festgelegten Kriterien für die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips (KOM(2000)0001) ausgesprochen schwierig bzw. undurchführbar sind,
...

21.   weist nachdrücklich auf den internationalen Bericht von "Bio-Initiative" über elektromagnetische Felder(8) hin, in dem mehr als 1500 Studien zu diesem Thema zusammengefasst werden, und der im Ergebnis auf die Gesundheitsgefährdung durch die von Mobiltelefonen, UMTS, Wifi, Wimax und Bluetooth und dem Schnurlostelefon mit fester Basisstation "DECT" verursachten Emissionen des Mobiltelefonverkehrs hinweist;

22.   stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, da sie seit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)(9) nicht mehr angepasst wurden und dementsprechend weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen noch den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung tragen und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden;

23.  empfiehlt daher dem Rat, seine Empfehlung 1999/519/EG dahingehend zu ändern, dass die bewährten Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und somit strengere Belastungsgrenzwerte für die Gesamtheit der Geräte festgesetzt werden, die elektromagnetische Wellen in den Frequenzbereichen zwischen 0,1 MHz und 300 GHz ausstrahlen;



Mobilfunk: Kommunen können Vorsorgeplanung betreiben

16.01.2008

Kommentar im Format 48 KB, .doc

ex Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes zum herunterladen, .pdf, 9403 KB

"Bahnbrechende" Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unterstützen Attendorner Konzept

Das neue Jahr fängt für die mobilfunkengagierten Kommunen in Deutschland gut an: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in zwei bislang noch nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 2. August 2007 (1 BV 05.2105 und 1 BV 06.464) bestätigt, dass Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen können, damit Wohngebiete geringer belastet werden als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zulässig wäre.

Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht München hatte - wie auch viele andere Verwaltungsgerichte zuvor - eine eigenständige Politik der Gesundheits- und Umweltvorsorge der Gemeinden im Wege der Bauleitplanung verneint. Solange die Grenzwerte eingehalten würden, gäbe es keinen Raum für weitergehende kommunale Konzepte zur Immissionsminimierung.

Dies sieht der BayVGH anders. Auch wenn nach dem bisherigen Erkenntnisstand keine verlässlichen wissenschaftlichen Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte vorlägen, könnten solche aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so die Münchener Richter. Deshalb gibt es nach Auffassung des Gerichts sehr wohl sachliche Gründe für eine vorsorgende Bauleitplanung.

Nach Ansicht des Gerichts sei es zwar das Ziel der 26. BImSchV, durch verbindliche Maßstäbe die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen. Die Verordnung stelle aber bei Hochfrequenzanlagen - zu denen auch Mobilfunksendeanlagen gehören - keine abschließende Regelung des vorsorgenden Gesundheits - und Umweltschutzes dar. Deshalb seien weitergehende Vorsorgeanforderungen der Kommunen - bspw. in Form eines Standortkonzeptes - durchaus möglich, sofern städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, so die Richter weiter. Nach Auffassung des BayVGH ist es also möglich, "dass ein Standortkonzept für die Aufstellung von Mobilfunkanlagen, das eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkimmissionen vor allem in Wohngebieten bei gleichzeitiger Sicherstellung einer möglichst effizienten, flächendeckenden Versorgung des Stadtgebietes mit Mobilfunkleistungen gewährleisten will, dieser Anforderung entspricht und auch in technischer Hinsicht umsetzbar sein kann."

Auch wenn man nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt war, so sieht man im Attendorner Rathaus das Mobilfunkversorgungskonzept aus dem Jahr 2003 durch die Urteile des BayVGH bestätigt. Dieses hat zum Ziel, die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch eine intelligente Standortplanung der Mobilfunkanlagen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes so gering wie möglich zu halten. Die vom Gericht geforderte technische Umsetzbarkeit für die Betreiber hatten bereits zwei Untersuchungen unabhängiger Institute in der Vergangenheit bewiesen.

Der die Stadt Attendorn im Streitverfahren mit O2 vertretende Rechtsanwalt Dr. Wolf R. Herkner aus Lindlar, Buchautor zum Thema Mobilfunk, der vom Gericht mehrfach zitiert wurde, betrachtet beide Urteile als "bahnbrechend" und wegweisend auch für andere Gerichte. Erstmals würde den Kommunen ausdrücklich und ausführlich eine eigene "Mobilfunk-Vorsorgepolitik" im Wege der Bauleitplanung gerichtlich zugestanden.

Auf der Homepage attendorn.de stehen die Urteile in der Rubrik Mobilfunk zum Herunterladen bereit. Weitere Auskünfte zum Thema geben Frau Melanie Linn (Tel. 02722/64319) und Herr Wolfgang Hilleke (Tel. 02722/64236).




Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten

8. Januar 2008

der Originaltext des Urteils .pdf, 55 KB

Informatiom von ELEKTROSMOGNEWS
siehe Forum http://hese-project.org/
aus umwelt-medizin-gesellschaft/

Zusammenfassung

von Wilhelm Krahn-Zembol

Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde jetzt ein Präzedenzverfahren eines geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage entschieden, welches für den gesamten Umweltbereich von Bedeutung ist, vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes führt zu einer weitreichenden Aushöhlung der Rechte von geschädigten Nachbarn und Betroffenen allgemein. Ihnen wird weitgehend ein Abwehranspruch verwehrt, wenn staatlich geregelte Grenzwerte eingehalten werden. Selbst eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkret nachweisbaren Gesundheitsschädigungen, die in den prozessrechtlichen Verfahrensordnungen vorgesehen ist, sei dann nicht erforderlich.

umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330

Autor: Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, - Umweltrecht / Umweltmedizin, Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131 / 93 56 56, Fax: 04131 / 93 56 57



Das Niedersächsische Erdkabelgesetz

8.1.2008

Anmerkung K. Puzyna (umtsno): Für erdverlegte Hochspannungsleitungen kann auf Antrag des Vorhabenträgers künftig ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das Wort "kann" ist im Gesetz an die Vorhabenträger d.h. an die Energie Konzerne und nicht an die betroffene Bevölkerung gebunden und damit höchst arrogant und undemokratisch konstruiert.

Am 12. Dezember 2007 ist das Niedersächsische Erdkabelgesetz vom Landtag verabschiedet worden. Das Gesetz wurde am 18.12.2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Der Entwurf für ein Erdkabelgesetz wurde zwischen Ministerpräsident Christian Wulff und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im Oktober 2007 abgestimmt und von den Regierungsfraktionen im Landtag eingebracht. Dort wurden neben dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP auch die Gesetzentwürfe der SPD und Grünen beraten.

Am 13. November 2007 fand die öffentliche Anhörung vor dem Umweltausschuss statt. Hierzu hatte der Ausschuss einen Vertreter der örtlichen Bürgerinitiativen, des BMU, des BMWi, von E-ON Netz und die kommunalen Spitzenverbände eingeladen.

Das Gesetz kann als pdf-Datei hier heruntergeladen werden:

Niedersächsisches Erdkabelgesetz, .pdf, 235 KB

mehr über Bürgerinitiativen:

exInteressengemeinschaft Vorsicht Hochspannung

exBürgerinitiative 380-kV.Erdkabel

exBürgerinitiative "Der Ambergau wehrt sich"



Stromleitungen sollen unter die Erde
ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz für Niedersachsen

Krzysztof Puzyna
iddd.de 29.10.2007

hier unten sind Presseberichte, aber ich empfehle auch den Gesetzentwurf zu lesen. Dumm ist nur daß der Entwurf im Internet nicht zu finden ist obwohl auf ihn sich alle offizielle Berichte ständig beziehen. UMTSNO hat den Gesetzentwurf aber darf ihn nicht ins Internet stellen, darum übersetzt er Gesetzentwurf "niedersächsisches Erdkabelgesetz" auf polnisch. Hier nur kurz es handelt sich um ein Gesetz zum Planfeststellungsverfahren das heist auf deutsch es ist ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz aus diesem Grund laufen die Bürgerinitiativen Sturm. Also alles hat seine Nachteile und Vorteile..

Niedersachsens Ministerpräsident reagiert auf Protestwelle. Gegen die herkömmlichen Leitungen mit hohen Strommasten laufen Bürgerinitiativen aus Angst vor Elektrosmog und Landschaftsverschandelung Sturm.

Hannover - Für Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ist es ein gelungener Coup wenige Monate vor der Landtagswahl. Bei der von einer Protestwelle begleiteten Debatte um neue Stromtrassen vollzog er am Freitag den Schulterschluss mit SPD-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Gemeinsam erarbeiteten sie einen Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Erdkabelgesetz und reagieren damit auf breiten Widerstand bei Bürgern gegen bis zu 200 Kilometer lange überirdische Höchstspannungsleitungen.

BMU-Pressedienst Nr. 271/07 Berlin, 12.10.2007 Bund und Land haben Niedersächsisches Erdkabelgesetz vorbereitet Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff hat heute den gemeinsam mit Bundesumweltminister Gabriel erarbeiteten Entwurf für ein niedersächsisches Erdkabelgesetz vorgestellt. "Ich werde diesen Entwurf allen vier Fraktionsvorsitzenden im Landtag zuleiten, damit wir gemeinsam dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen können", sagte Wulff.

Er dankte ausdrücklich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, für die konstruktive Zusammenarbeit. Gabriel würdigte die Vorreiterrolle Niedersachsens: "Mit der Möglichkeit zur Verwirklichung von Erdkabeln wird ein großes Hemmnis zur Weiterentwicklung der Erneuerbaren Energien abgebaut. Ohne einen zügigen Netzausbau sind die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen."

Für erdverlegte Hochspannungsleitungen kann künftig ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, wenn die im Landesraumordnungsprogramm fest zu legenden Mindestabstände für die Freileitungen unterschritten werden.

Für Wohngebäude im Außenbereich sollen 200 m und für den Innenbereich von Siedlungen sogar 400 m gelten. Bestehende Landschaftsschutzgebiete dürfen nach dieser neuen Regelung nicht mehr durch Freileitungen gekreuzt werden. Die Teilverkabelung wird deshalb in Zukunft in vielen Bereichen Bestandteil der Trassenplanung sein.

Der Gesetzesvorstoß eröffnet auch Perspektiven für die im Bereich Wahle-Mecklar diskutierte Gleichstrom-Vollverkabelung, wenn ein Gesamtkostenvergleich zu ähnlichen Folgen für die Finanzierung über die Strompreise führt.

Erdkabel helfen, mindestens die Hälfte der Stromverlustkosten einzusparen. Damit können die höheren Mehrkosten bei der Herstellung voraussichtlich kompensiert werden. "Diese Regelung wird dazu beitragen, mit den Bürgern und nicht gegen sie, den notwendigen Netzausbau voranzubringen. Damit bekommen die energiesparenden Erdkabel eine echte Marktchance", sagte Wulff. © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)



Scotland Cancer cluster case goes to the Lords

30.5.2007
from: Martin Weatherall <weather (to) golden.net>

This is a story that shows how irresponsible the British National Health Service (NHS) is, regarding cancer disclosure figures and electro magnetic radiation.

There is obviously something the NHS wishes to hide about the power generation system or the electrical distribution system around Chaplecross nuclear power station, and how it is affecting the health of persons living nearby. If the NHS is unwilling to let residents know about the health dangers that they face when living in certain areas, they should consider dropping the letter H from their title and just become the National Service.

This lack of transparency by a government agency should be of great concern for all and be reason enough to oppose any future nuclear and electrical generating projects!

Martin

http://theherald.co.uk/politics/news/display.var.1429503.0.0.php

The longest-running battle since the introduction of Freedom of Information legislation is being taken all the way to the House of Lords, as the NHS in Scotland continues to resist releasing local statistics on childhood leukaemia.

The decision by the Common Services Agency of the NHS in the wake of defeat in the Court of Session to continue spending public money to fight the issue all the way to the Lords has outraged Green MSPs, who first asked for the local breakdown of figures in Dumfries and Galloway in 2004.

The Greens wanted the breakdown of childhood leukaemia incidence down to council ward level in order to compare this with anecdotal claims about clusters around Chapelcross nuclear power station.

The MSPs' researcher, Michael Collie, lodged the first appeal under the new FoI legislation within days of it coming into force in January 2005. The Scottish Information Commissioner, Kevin Dunion, accepted his case and in August 2005 ordered the agency to release the statistics. Two months later CSA appealed this ruling to the Court of Session. Judges backed Mr Dunion.

Robin Harper said: "It is unacceptable that the CSA should continue to drag out this process and waste taxpayers' money trying to prevent a matter of public interest being placed in the public domain.

"I would urge Scottish Executive ministers to intervene on their civil servants to abide by the court ruling and release this information."



Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können

Gelnhäuser Tageblatt 21-09-06

Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können

Gemeinsame Infoveranstaltung von SPD und BG - Standortanalyse für Sendemasten außerhalb der Wohnbebauung geplant

GELNHAUSEN (gt). Die Einflussmöglichkeiten von Kommunen bei der Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen standen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Veranstaltung der Wählergruppe Bürger für Gelnhausen und des SPD Ortsvereins Gelnhausen. Die Vorsitzende der Wählergruppe, Renate Baumann, und SPD-Bürgermeisterkandidat Thorsten Stolz konnten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und Mandatsträger in der Ortsverwaltung in Hailer begrüßen. Als Referentin informierte Monika Bathow vom Nova-Institut in Köln die Anwesenden über Mobilfunk, Standorte und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen. Wie Monika Bathow berichtete, befinden sich Kommunen in Sachen Mobilfunk in einem besonderen Spannungsfeld. Einerseits müssten sie zu einem funktionieren Mobilfunknetz beitragen, andererseits aber auch die Wahrung des Stadtbildes, den vorbeugenden Gesundheitsschutz und den Werterhalt der Immobilien ihrer Bürgerinnen und Bürger im Blick haben. Viele Kommunen seien im Umgang mit dem Thema Mobilfunk überfordert, weil der notwendige technische Sachverstand in den Verwaltungen fehle, um den Mobilfunkbetreibern mit guten Sachargumenten bei der Standortauswahl entgegenzutreten. Grundsätzlich bedauerte Monika Bathow, dass die deutsche Gesetzgebung und auch die Rechtsprechung die Stellung der Kommunen nicht gerade stärke. Am Beispiel der Gemeinde Attendorn erläuterte sie, welche Einflussmöglichkeiten Kommunen dennoch besitzen, auf die Mobilfunkbetreiber einzuwirken.

Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Politik gegenüber den Mobilfunkbetreibern sei daher die Entwicklung eines starken kommunalen Selbstbewusstseins. In der Gemeinde Attendorn sei ein externes Fachbüro beauftragt worden eine Standortanalyse durchzuführen. Mit Hilfe der Standortanalyse wurden Standorte für Mobilfunkanlagen mit möglichst geringer Strahlenbelastung für umliegende Siedlungsgebiete ermittelt. SPD-Bürgermeisterkandidat Thorsten Stolz machte deutlich, dass ihm bei der Suche nach geeigneten Standorten in Gelnhausen breite Bürgerinformation und vor allem Transparenz wichtig sei. Nur so schaffe man auch innerhalb der Bevölkerung Akzeptanz bei der Auswahl von entsprechenden Standorten. Renate Baumann, die auch Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Gelnhausen ist, sagte, dass die Informationsveranstaltung der Auftakt für weitere Schritte in Gelnhausen sei. Ziel von SPD, Bürger für Gelnhausen und FDP sei die Durchführung einer Standortanalyse, um für Sendemasten Standorte zu finden, die außerhalb der Wohnbebauung liegen. Renate Baumann wird das Thema Standortanalyse in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses zur Sprache bringen, um möglichst mit allen Fraktionen gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren.

http://gelnhaeuser-tageblatt.de/sixcms/



Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht

Rechtsanwalt, Dr. Wolf R. Herkner, Lindlar

23.09.2006

Weit verbreitet ist die Annahme, den Mobilfunknetzbetreibern ggü. ohnmächtig zu sein und Bauanträge bzw. Ausnahmen und Befreiungen gleichsam abnicken, das gemeindliche Einvernehmen erteilen und sich jeder restriktiven Planungsbemühung wegen voraussehbarer Nichtigerklärung vor den Verwaltungsgerichten enthalten zu müssen. Auch wenn viele Entscheidungen im Tenor hierauf hinauszulaufen scheinen, lohnt sich stets eine Lektüre der jeweiligen Begründung, denn hier offenbaren sich oftmals einerseits Argumentationsschwächen und andererseits auch Fehler im Vorgehen der Mobilfunkgegnerschaft bzw. beklagten Bauaufsicht und planenden Kommune, damit Ansatzpunkte für ein künftig erfolgreicheres Vorgehen.

Deshalb sollen einige sehr bedeutsame Entscheidungen einer Analyse unterzogen werden, um aufzuzeigen, dass doch Wege zu einer regulativen, möglichst umweltschonenden Standortfindung gangbar sind, ohne Mobilfunk per se auszuschließen. Eingegangen wird dabei auch darauf, dass - jedenfalls für UMTS - kein öffentlicher Versorgungsauftrag besteht, eine Position, die mittlerweile auch der Städte- und Gemeindebund NRW einnimmt.

Etwas gekürzte, aktualisierte Fassung eines Vortrags des Verf. auf dem Seminar "Mobilfunk - Das können Kommunen tun!" in Attendorn am 05.07.2006.


Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht, .pdf, 104 KB



Antennenrauschen

Anfrage an EU-Kommission

21 May 2006

Guten Tag miteinander,

handelt es sich hier um babylonische Sprachverwirrung beim "Antennenrauschen" ("noise of an antenna"), um Unkenntnis (das weiss eine Hand nicht, was die andere tut), oder um eine List?

Einen schönen Sonntag wünscht
Angelika Schrodt


Eu-Anfrage, .pdf, 181 KB

Kenntnisstand EU-Kommission, .pdf, 145 KB



Oberstaatsanwalt aus Konstanz, Jens Gruhl verbietet die Einbindung der Verlinkung zu seinem Foto.

Kulturrevolution in Deutschland, darf man nicht mehr zitieren ?

22.04.2006

To: "Gruhl, Jens (StA Konstanz)" <Jens.Gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de>
Subject: Re2: AW: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl
Date: Fri, 21 Apr 2006 15:46
Reply-To: webmaster@umtsno.de


Sehr geehrter Herr Gruhl,

natürlich, werde ich bis zum 25.04.2006, wie Sie verlangen etwas anderes auf dem gleichen Platzhalter veröffentlichen.

Ich finde, die Links im Internet, also Internetadressen sind dazu da, um sie zu benutzen, also um sie zu zitieren. Das ist doch das Wesen des Internets: es lebt durch die Verlinkung. Versuchen Sie dem Google oder dem Web-Fotoarchiv zu verbieten Ihre Texte oder Ihre Fotos nicht einzubinden..

Wenn ich Ihre Links zitiere, dann ist das Kulturrecht zum Zitieren. Werden Sie mir auch ein Zitat oder die Internetadresse aus Ihren Seiten in Form vom Text verbieten ?

Als Ergänzung zur Karikatur werde ich Ihr Foto in Form der Direktadresse zum Ihren wahren Gesicht veröffentlichen.

http://www.gruhl.de/NotesImages/Zweig15NotesImage2.jpg

Lassen Sie mich wissen wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Mit freundlichem Gruß
Krzysztof Puzyna




Subject: AW: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl
Date: Fri, 21 Apr 2006 14:05:42 +0200
From: "Gruhl, Jens (StA Konstanz)" <Jens.Gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de>


Sehr geehrter Herr Puzyna,

in welcher technischen Form Sie das Foto unberechtigt in Ihren Seiten einbinden, ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant. Ein "Verwertungs- oder Benutzungsrecht", das Sie rechtsirrig annehmen, steht Ihnen nicht zu.

Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich auf meine an Sie gerichtete, Ihnen vorliegende Email Bezug.

Mit freundlichen Grüßen

Gruhl


==========================================
Staatsanwaltschaft Konstanz
Oberstaatsanwalt Jens Gruhl
78419 Konstanz, Postfach 10 19 42
78462 Konstanz, Untere Laube 36
Tel.: 07531 / 280 - 2060
Fax: 07531 / 280 - 2201
Mail: jens.gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de
Internet: www.stakonstanz.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: webmaster
Gesendet: Freitag, 21. April 2006 14:01
An: Gruhl, Jens (StA Konstanz)
Betreff: Re: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl

"Ich fordere Sie auf, bis zum 25.04.2006 dafür Sorge zu tragen, dass das Bild nicht mehr in Ihren Webseiten erscheint."


21.4.06

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Gruhl,

Sie haben die Rechte über das Foto selbst in der Hand.

Ich wollte dem Amt "Oberstaatsanwalt " bei der Staatsanwaltschaft Konstanz, ein Gesicht geben. Sie sind doch in diesem öffentlichem Amt oder nicht mehr ?

Sie haben das Foto selbst im Internet auf Seite
http://www.gruhl.de/index.html veröffentlicht.

Das Foto ist also unter Ihrer Kontrolle: nehmen Sie Ihr persönliches Foto aus Ihrer Internetseite:

http://www.gruhl.de/NotesImages/Zweig15NotesImage2.jpg

weg, wird dies automatisch auf meiner Seite nicht erscheinen.

Wäre aber schade, denn das Foto ist besser als Ihr Gesicht auf

http://www.gruhl.de/Impressum.html

Es ist eben das beste Foto was Sie momentan im Internet der Öffentlichkeit anbieten.

Wenn Sie das Amt jedoch persönlich nehmen, vielleicht wird eine Karikatur mit meinem Copyright-Vermerk doch Ihnen und anderen besser gefallen.

Lassen Sie mich wissen was Ihnen lieber ist.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Krzysztof Puzyna




Subject: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl
Date: Fri, 21 Apr 2006 09:10:19 +0200
From: "Gruhl, Jens (StA Konstanz)" <Jens.Gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de>
To: <webmaster@umtsno.de>


Sehrt geehrter Herr Puzyna,

Sie sind Verantwortlicher der Internetauftritte von "iddd.de" und "umtsno.de". Auf der im Betreff genannten Seite veröffentlichen Sie ohne Berechtigung eine fotografische Aufnahme von mir. Sie verstoßen somit gegen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegen das Kunsturhebergesetz, die das Recht am eigenen Bild regeln.

Ich fordere Sie auf, bis zum 25.04.2006 dafür Sorge zu tragen, dass das Bild nicht mehr in Ihren Webseiten erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Gruhl




From: "Dr. Angelika Schrodt" <netzwerk-psychologie@vodafone.de>
To: "Krzysztof Puzyna"
Date: Fri, 21 Apr 2006 10:13:10 +0200
http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl

Lieber Herr Puzyna,

dies erhielt ich eben vom Oberstaatsanwalt Gruhl, anbei auch meine Antwort.

Mit herzlichem Gruss
Angelika Schrodt




----- Original Message -----
From: Dr. Angelika Schrodt
To: Gruhl, Jens (StA Konstanz)
Sent: Friday, April 21, 2006 10:10 AM
Subject: Re: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl


Sehr geehrter Herr Gruhl,

ich habe kein Foto von Ihnen veröffentlicht, ich besitzt gar keines. Könnte es sein, dass Sie dieses Foto selbst veröffentlicht haben? Warum ärgern Sie sich eigentlich? Ihre Rolle ist in der mobilfunkkritischen Diskussion doch gar nicht schlecht ausgefallen, ich habe jedenfalls bei meinen Formulierungen sehr darauf geachtet, Sie nicht in die Pfanne zu hauen.

Mit freundlichem Gruss
Angelika Schrodt




----- Original Message -----
From: Gruhl, Jens (StA Konstanz)
To: netzwerk-psychologie@vodafone.de
Sent: Friday, April 21, 2006 9:13 AM
Subject: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl


Sehr geehrte Frau Dr. Schrodt,

im Zusammenhang mit Ihrem Kampf gegen Mobilfunk haben Sie selbst oder durch Dritte eine fotografische Aufnahme von mir veröffentlicht, ohne dazu befugt oder ermächtigt zu sein. Bitte tragen Sie bis zum 25.04.2006 Sorge dafür, dass die Aufnahme von mir nicht auf den Webseiten von "iddd.de" und "umtsno.de" erscheint oder verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gruhl


==========================================
Dienstlich:
Staatsanwaltschaft Konstanz
Oberstaatsanwalt Jens Gruhl
78419 Konstanz, Postfach 10 19 42
78462 Konstanz, Untere Laube 36
Tel.: 07531 / 280 - 2060
Fax: 07531 / 280 - 2201
Mail: jens.gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de
Internet: www.stakonstanz.de



"Arme Staatsanwaltschaft Konstanz"

Tue, 11 Apr 2006

Liebe(r) TR,

Schauen Sie mal unter http://etzs.de, Rubrik Strafanzeige. Der beherzte Staatsanwalt hat ein Skalarwellen-Experimentiergerät der Firma INDEL GmbH kurzerhand zum Medizinprodukt umdefiniert, was notwendigerweise eine biologische Wirksamkeit von Skalarwellen voraussetzt. Technisch handelt es sich um einen Nachbau von Tesla's Sender in Colorado Spring, nur mit viel, viel kleinerer Leistung. Das Experimentiergerät arbeitet mit einer Leistung von 50mW (2V), also mit einer 50ig-fach geringeren Leistung als ein Handy. Das Antennenrauschen im Nahfeld einer Antenne ist in jedem Lehrbuch der Hochfrequenztechnik erklärt.

Mit freundlichem Gruss

Angelika Schrodt

weitere Beiträge:


Grenzwert-Appell (vorgetragen am 24. September 2005 von Prof. Dr. Konstantin Meyl, .pdf, 70,6 KB

Prof. K. Meyl, Grenzwert-Appell, (.html)

Zitate von Prof. Meyl

An Landrat Frank Hämmerle im Kreis Konstanz

Vier Wege zum Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie

Antwort von Prof. Meyl auf die Fragen von Dr. Volker Schorpp

-------------------------------------

Sehr geehrte Frau Dr. Schrodt,

Sie schreiben in http://iddd.de/umtsno/recht.htm#pu2 u. a.: "Die biologische Wirksamkeit der Skalarwellenstrahlen hatten Sie ja bereits juristisch anerkannt." Bitte teilen Sie uns mit, wo und auf welche Weise diese Anerkennung stattgefunden haben soll. Ausserdem bitte ich Sie, den in der HF-Technik bekannten Begriff des Antennenrauschens zu erläutern und Ihre Erklärung in oben gennannter Quelle zu detailieren. Eine gute Quelle stellt

z.B.[http://lrt.mw.tu-muenchen.de/
(.pdf, 3,56 MB)] dar.

Vielen Dank

TR



Achtung! Achtung! Etikettenschwindel bei Indymedia-Germany

Zuviel an organisatorischen Cutting/Banning-Kapazitäten
Reinigung gehört zur Selbstorganisation !

Indymedia ist ein internationales Netzwerk von Medieninitiativen und AktivistInnen für unabhängige und unkommerzielle Berichterstattung von unten - vor Ort und weltweit. Es versteht sich als Teil des weltweiten Widerstands gegen die kapitalistische Globalisierung - Zitat vom Banner auf http://germany.indymedia.org/

Im März 2006 wurden meine Artikel über Mobilfunk z.B.: "Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys" auf Indymedia-Germany gelöscht, ich wurde vom Indymedia-Germany gebannt. Das Ganze auf Grund von Unterstellungen wie: ich sei Dr. Münzert, ich sei (nach drei Mails ) Troll, ich sei ein Rechtsextremer, die Beiträge seien esoterisch, antisemitisch, ich sei Schwindler und ich habe Geräte zu verkaufen..


mehr



Berichtigung, falsche Tatsachenbehauptungen bei Indymedia-Germany

Am 6. April 2006 in Hamburg
auch auf http://at.indymedia.org/newswire/display/55395/index.php

Sehr geehrte, über die Inhalte des Indymedia-Schwarzbrettes wachende Leute, berichtigen Sie bitte folgende Unterstellungen, die meine Persönlichkeitsrechte verletzen:

Aus Die Moderationspolitik von Indymedia: "...Die Moderation behält sich vor, Beiträge, die die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, aus der Datenbank zu löschen oder die Namen der betreffenden Personen aus dem Beitrag zu entfernen."

Bitte diese Berichtigung auf der Startseite von Indymedia-Germany zu veröffentlichen.

In den zahlreichen Mails und Kommentaren im März 2006 zu den drei Beiträgen auf Indymedia-Germany:

- Mobilfunk, Anzeige (A),
- Körperverletzung durch Mobilfunk (B),
- Kommentare, Vorschlag zur Zusammenarbeit (C)

wurden folgende
Unterstellungen und Unwahrheiten verwendet und über mich verbreitet:

Das Posting stammt von Munzert -
richtig ist:
den Beitrag von Angelika Schrodt - 27.03.2006 03:19 - Mobilfunk, Anzeige - http://germany.indymedia.org/2006/03/142284.shtml (auch hier) habe ich Krzysztof Puzyna eingestellt.

ich sei Professor Meyl -
richtig ist:
ich bin Krzysztof Puzyna

ich sei Münzert -
richtig ist:
ich bin Krzysztof Puzyna

ich sei nicht aus Polen -
richtig ist:
ich bin polnischer Staatsbürger

[siehe 1, 2, 3]

"
...reihenweise irgendwelchen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen" - ( pete at so36.net , meine Anm.) [siehe 4] -
richtig ist:
die Seite http://iddd.de/ ist nicht kommerziell, in einem Mail über P habe ich Folgendes entdeckt:

"...und p (pete at so36.net ) ist von seinem ganzen wlan schon völlig DERER gedanken ausgeliefert ! und auch bezahlt, mal ganz nebenbei. brz brz. " [siehe 5]
"...(samt Verkauf unbrauchbarer Bastelsets, um die es eigentlich geht) " [siehe 3] -
richtig ist:
weder beide zensierte durch die Indy-Wächter Artikel noch meine Seiten http://iddd.de/ und http://umtsno.de/ haben zum Thema Verkaufsangebote oder Warenwerbung, oder führen zum Verkauf von irgendwelchen brauchbaren oder unbrauchbaren Bastelsets nicht mal über die Seite, die Prof. Dr. Meyl zum Thema hat :
http://iddd.de/umtsno/odpsejm/meyl.htm

"...sind ordinäre deutsche rechte Esoteriker. Das sind so Namen wie Meyl usw. Daß jetzt einer von denen rauskert, angeblich aus Polen zu sein bestätigt eher deren Rassismus." [siehe 2] -
richtig ist:
Ich Krzysztof Puzyna kenne persönlich weder Prof. Dr. Meyl noch Dr. Münzert und arbeite mit denen nicht zusammen. Der von Sebastian K. unterstellte Rassismus [siehe 2] dieser Personen, war nicht mal in Ansätzen ein Thema in meinen Beiträgen - es geht in den Beiträgen um die Gefahren des Mobilfunks und um einen Antrag zur schnelleren Bearbeitung der
Anzeige gegen das Bundesamt für Strahlenschutz von Dr. Schrodt aus Sorge um die Gesundheit ihrer Patienten und um verstrahlte Erholungsgebiete.

"...Anmerkung zum Esoterik-Gehalt: Diese Leute (Meyl, Munzert und co) sind nachweislich Scharlatane." [siehe 3] -
richtig ist:
Die Seiten http://iddd.de/ und http://umtsno.de/ verkaufen weder Produkte von Meyl noch von Münzert. Meyl-Theorie würde in der Praxis zur Massenproduktion und Verbreitung von Skalarwellen-Handys d.h. ohne BTS, ohne Sendemasten in der ganzen Welt führen ! Darum ist Verunglimpfung von Prof. Meyl durch Mobilfunkvertreter [siehe 5
] verständlich aber nicht rechtens ! Meyl-Theorie, würde zum Abbau von UMTS- und GSM-Diensten führen. In der theoretischen Auseinandersetzung, kann sie die Quantenphysik und Einsteinstheorie verändern.

Dr. Münzert weist auf seiner Website auf die spurlosen Tötungsmöglichkeiten der Geheimdienste und Mafia durch die Anwendung der elektromagnetischen Waffen hin. Er wird deswegen verfolgt, aber das war nie ein Thema für unsere Mobilfunk-Initiative.

Es gibt und es gab keinen einzigen Artikel oder einen Hinweis zum Thema des Umbaus von Mikrowellengeräten zum Mikrowellenwaffen oder zu ihrem Verkauf auf Seiten von Krzysztof Puzyna. Auf über 700 Seiten von iddd.de und umtsno.de, bis auf diese Berichtigung hier, wird nicht ein einziges Mal das Wort Münzert erwähnt, oder ein direkter Link zur Münzert-Website veröffentlicht.


"...hi,
tja, der link zum holocaustvergleich ist aussagekräftig genug. die antwort, dass millionen menschen eine zielsetzung verfolgen ist zynismus"
[siehe 6]

"...this relativation of the holocaust is inacceptable for people understanding themselves as anti-fascist and acting against anti-semetism. it mocks the millions of innocent victims to the horrible industrialised mass-murder done by the german war machine in ww2." [siehe 7] -
richtig ist:
Ich verweise auf die Antwort von Buchautorin aus Israel Frau Iris Atzmonh. [siehe 8]

Meine Meinung nach: wie kann ein Überlebender des Holocaust, den Holocaust relativieren ? Sein Brief an den Papst Benedikt den XVI ist in der Hoffnung den Menschen zu helfen und ist nicht aus Bösartigkeit entstanden.

Die Wächter brauchen die Besucher von Indymedia-Germany vor diesem Brief nicht zu schützen !

Menschliche Veränderung entsteht durch die Einsicht in die Notwendigkeit der Entwicklung der eigenen Menschlichkeit und nicht durch die aus den Medien bekannten Unterwerfungsrituale.


Alle konkreten Vorwürfe, die zur Zensur meiner Beiträge und zum Bannen ("let´s plonk", nach Brief von Iris) meiner Person führten, wurden als falsche Tatsachenbehauptungen ENTTARNT, darum bitte ich das Indy-Team um die Wiedereinstellung aller drei meinen Beiträge bei Indymedia-Germany.

Nach der Auszählung sind 7 Indy-Teilnehmer mit guten Gründen für die Wiederveröffentlichung:

http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0329-st.html
artalk.de info at artalk.de
Die Mar 28 17:29:49 PST 2006

http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0328-em.html
s7ven s7ven at so36.net
Die Mar 28 04:39:30 PST 2006

http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0331-cu.html
Ben b0815 at gmx.net
Fre Mar 31 06:43:01 PST 2006

http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0331-4v.html
Alster alster at indymedia.org
Fre Mar 31 08:06:57 PST 2006

http://iddd.de/umtsno/recht.htm#vaurien
Claude Vaurien vaurien bei web.de
Fri, 31 Mar 2006 14:43:11

http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0330-7x.html
Iris Atzmon atzmonh at bezeqint.net
Don Mar 30 03:13:52 PST 2006

und natürlich auch ich

mit freundlichem Gruß
aus Hamburg
Krzysztof Puzyna



1. http://germany.indymedia.org/2006/03/142344.shtml
Esoterischer Bullshit
Physikstudi 27.03.2006 16:59
Es gibt keine Skalarwellen! Das Posting stammt von Munzert, einem nachweislichen Scharlatan, der selbst nicht an seinen Unsinn glaubt (er fälscht bei Vorführungen und schreibt bewusst Unwahrheiten). Scheinbar traut er sich nicht mehr, unter seinem Realnamen zu posten.

2. http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0330-pm.html
Sebastian K. seb_mail at web.de
Mit Mar 29 17:58:15 PST 2006

Vielleicht auch noch mal zur Aufklärung: diese Betrüger, die hinter dem Esozeugs mit den "Skalarwellen" (samt Verkauf unbrauchbarer Bastelsets, um die es eigentlich geht), sind ordinäre deutsche rechte Esoteriker. Das sind so Namen wie Meyl usw. Daß jetzt einer von denen rauskert, angeblich aus Polen zu sein, bestätigt eher deren Rassismus.
seb

3. http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0331-qq.html
P. pete at so36.net
Fre Mar 31 06:50:36 PST 2006
Hi
Müsste aber noch mal 2 Anmerkungen machen:

> Zum Zweiten stört mich die von mir wahrgenommene Tendenz alles
> was den leicht verständlichen und ganz einfach rational
> erklärbaren Rahmen verlässt als "esoterisch" zu erklären und ist > m.E. auch nicht mehr zeitgemäss.

Vielleicht mal eine kleine Anmerkung zum Esoterik-Gehalt: Diese Leute (Meyl, Munzert und co) sind nachweislich Scharlatane. Ihre Behauptungen und Rechnereien kann nicht nur jemand mit Schulphysik/mathematikwissen (z.B.: die Richtung des E- und B-Feldes steht nun mal senkrecht zur Ausbreitungsgeschwindigkeit - wg. Vektorprodukt) wiederlegt werden. Schlimmer wiegt, daß diese Typen eigentlich nur die Intention haben, überteuert irgendwelchen sinnlosen "Technik"-Schrott an Leichtgläubige zu verkaufen.

> Zum Dritten bitte mit Vorwürfen und Worten wie "Anti-semitisch" > und "Holocaust" bitte sensibel und nicht so
> inflationär umgehen. Da bislang nur eine mangelhafte gesamtgeselschaftliche Bewältigung dieser gemeinsammen
> Vergangenheit stattgefunden hat, holt ihr da Dinge hervor, bzw. löst etwas aus, was weitaus emotionaler und tiefer sitzen
> kann, als es in der eigentlichen Debatte Thema ist.

Ich glaube, daß war auf die Rethorik a la "der Holcuast auf unseren Dächern" von den Leuten hin aufgekommen. Die betreiben auf ihrer Seite schon eine Verharmlosung im selben Stil wie die Peta.
P.

4. http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0328-3s.html

P. pete at so36.net
Die Mar 28 04:21:25 PST 2006

Am Dienstag, 28. März 2006 14:13 schrieb alex:
> hi
> P. writes:
> Es gibt ein paar verschiedene Auffassungen wie mit
> esoterischen Artikeln umgegangen wird das kriterium "esoterik"
> sollte imho nicht ausreichen.
> das hingegen schon:
> http://iddd.de/umtsno/papde.htm#holo
> schönen tag, ich geh jetzt chemtrails zählen *sigh*

Aua, ich wusste nicht, daß die so durchgeknallt sind. Doch wieder
runternehmen? Sind wohl ziemlich üble Geschäftemacher, die reihenweise irgendwelchen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen.

5.
http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0328-em.html
s7ven s7ven at so36.net
Die Mar 28 04:39:30 PST 2006

hallo,
auweia. brz brz. ick hör dir tapsen...

sehr interessant das alles. der text ist aber an sich ja ausser der "esoterik" nicht versteckungswürdig, oder? wer einigermaßen dann weiterklickt wird sehr schnell feststellen, was da so abgeht. vielleicht tatsächlich stehen lassen, die reaktionen im ergänzungsteil vielleicht noch mal überarbeiten, ist viel disku angegeben, was sich tatsächlich mit dem text auseinandersetzt.
nimm den userinnen und usern nicht zu viel selbständiges denken ab. brz
brz. selbständig denken, haha. wir sind alle hoffnungslos verstrahlt und p ist von seinem ganzen wlan schon völlig DERER gedanken ausgeliefert! und auch bezahlt, mal ganz nebenbei. brz brz.

6. http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0328-sr.html
Date: Tue, 28 Mar 2006 17:43:22 +0200
From: kao bei nadir.org
hi,
tja, der link zum holocaustvergleich ist aussagekräftig genug. die antwort, dass millionen menschen eine zielsetzung verfolgen ist zynismus in diesem zusammenhang, also alles löschen
mit antifaschistischen apellen
kao

7. http://pl.indymedia.org/pl/2006/03/19633.shtml?comments=true
from comments
dear friends from pl.indy

alex : http://de.indymedia.org 29.03.2006 19:25

i'm sorry i do not speak your language and i don't understand anything written here. i hope you're fine with english. the reason these posts were hidden is because they not only incorporate paranoid conspiracy theories that we're all going to die because of cell phones. the real reason is because the author and his linked website feature this:

http://iddd.de/umtsno/papde.htm#holo

this relativation of the holocaust is inacceptable for people understanding themselves as anti-fascist and acting against anti-semetism. it mocks the millions of innocent victims to the horrible industrialised mass-murder done by the german war machine in ww2.

i hope you understand we cannot allow this on our site, since we have in our mod-policy ( http://de.indymedia.org/static/moderation.shtml) that antisemetic articles will be hidden.

i am very sorry that this troll after spamming our mailinglist now bothers you and hope you understand. if not, contact us at imc-germany at lists.indymedia.org or on irc.indymedia.org in #de.

in solidarity, alex
(one from de.indy, i cannot speak for the collective)

8. http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2006-March/0330-7x.html
Iris Atzmon atzmonh at bezeqint.net
Don Mar 30 03:13:52 PST 2006

Dear Alex,

I have received the below email from our friend (and not spam) who is doing an important work to inform people about the radiation risks. In the email read what you wrote that "antisemetic articles will be hidden" or censored. I think you misunderstood the letter- the letter is not anti- antisemetic, it was written by a holocaust survivor whose family was killed in the holocaust, How can it be anti-semetic?

I think that your answer shows you didn't go into the depth of the letter nor the subject. I am ready to help with that: Since millions of people are exposed to a genotoxic factor which is linked in scientific studies not only to DNA breaks but also to many other ill-effects, and since many people suffer from the radiation, and since many people are already DEAD and cannot testify anymore about their experience, after being exposed to this radiation, there is a strong suspicion that they lost their lives thanks to the political agenda of maximum profit to the companies and the politicians who serve them, and minimum protection for the public.

Since the World Health Organization receives bribes from the power and cellular companies (do you want proofs? please ask), then Michael Raz is trying to raise the awareness of people that we stand in front a huge mass destruction, mass- sickness and mass- mortality. If the indi media doesn't want to publish it, is it really an alternative media?

I think this is what Krzysztof Puzyna asks.

Regards,
Iris.

Sent: Thursday, March 30, 2006 4:42 AM Subject: UMTSNO.DE has started its new Spring campaign !

Warning !
UMTSNO
has started its new Spring
campaign !

I publish articles at Indymedia PL and Indymedia Germany.

Indymedia Germany has censored three of my articles about health hazard connected to EM radiation.There are problems with
censorship.

Polish Indymedia are open, how open for critical articles on mobile phones are Indymedia in other countries ?

Try to open discussion with these people through publication of articles on BTS radiation in the UK or France. http://indymedia.org/

Best regards

Krzysztof Puzyna
webmaster at umtsno.de


9. Date: Fri, 31 Mar 2006 14:43:11 +0200
From: vaurien am web.de
To: webmaster <webmaster@iddd.de>
Subject: Re: [Imc-germany] Alex hetzt_jetzt_gegen_Anna_aus_Polen,_Nazi-Problem_!,_Frühjahrsputz empfohlen !

Das ist das Schoene an der selbsternannten Linken in West, Ost und dazwischen: Sich selbst von morgens bis abends einen reinwuergen, und wenn die Polemisierung zu weit gehen sollte, dann beschimpft man sich als Nazi. Hey Leute, geht doch mal raus auf die Strasse, die einen gehen Blumen pfluecken, die anderen Handymasten, die Dritten auf die Anti-Nazi-Demo (1.4. ab 11.00 Uhr - S-Bhf. Wollankstrasse --> SF), und der Rest faehrt zu seinen Nachbarn in Sued, Ost, West und Nord. Jedem das Seine -- autsch, war das schon wieder nazimaessig? --, alles hippiemaessig. Und wenn Ihr Euch dann mal wieder entspannt habt und Euch wirklich noch vor die Glotze setzen wollt, dann schreibt doch mal ein paar gute Argumente fuer oder gegen bestimmte Artikel auf. Gehirn anschmeissen, oder wenigstens unterhaltsam sein! Freiheit oder Komik?

Claude Vaurien



A - von Angelika Schrodt - 27.03.2006 03:19
- Mobilfunk, Anzeige - auf Seite
http://germany.indymedia.org/2006/03/142284.shtml

B - von umtsno - 27.03.2006 16:56
- Körperverletzung durch Mobilfunk und Handys -
auf Seite
http://germany.indymedia.org/2006/03/142344.shtml

C - Am 28.3.06 00:45, habe ich ein Angebot und Ergänzung zum Titel
Themenspecial - Qualitätsoffensive auf http://germany.indymedia.org/2005/03/110312.shtml
geschrieben unter dem Titel
Noch mehr Zensur oder mehr Transparenz?
Krzysztof Puzyna 28.03.2006 00:45
mit dem Angebot "Ich würde schon gerne die Kategorie -Sendemasten und Handys- bei Indymedia betreuen."



Innerhalb von 14 Stunden hat das "Kollektiv-Indymedia-Germany" zwei Beiträge über Mobilfunk entfernt.

27.03.2006

Es geht um den Beitrag

von Angelika Schrodt - 27.03.2006 03:19
- Mobilfunk, Anzeige -
auf der Seite
http://germany.indymedia.org/2006/03/142284.shtml
hierzu war ich autorisiert die Texte von Frau Dr. Angelika Schrodt frei zu verwenden.

und um den Beitrag von umtsno - 27.03.2006 16:56
- Körperverletzung durch Mobilfunk und Handys -
auf der Seite
http://germany.indymedia.org/2006/03/142344.shtml
hier war ich selbst Autor

Die Ergänzungen von o.g. Seiten wurden samt Artikel vom Indymedia-Kollektiv aus Germany zensiert.
denn, Zitat aus Indymedia:

"Indymedia ist ein basisdemokratischer Nachrichtenkanal.
Wir arbeiten aus Liebe und Respekt gegenüber Menschen,
die sich für eine lebenswertere, bessere Welt einsetzen."


Mein Vorschlag: es müssten sich Freiwillige finden, die sich um das Thema Mobilfunk und Handys bei Indymedia und bei Wikipedia ständig kümmern..

Ich habe das vor Jahren gemacht, aber aufgegeben. Das erfordert ständige Arbeit, gegen die Lügen der Mobilfunkindustrie in Wikipedia vorzugehen.



ERGÆNZUNGEN

veröffentlicht auf Indymedia Deutschland am 27.3.06 und dann fast sofort zensiert und versteckt.

mehr



Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys

Wir fühlen uns schlecht..

von umtsno - 27.03.2006 16:56

Es gibt eine Reihe von Studien, die Schädigungen durch die Handys und Mobilfunksendeanlagen beweisen. Ein Zitat (http://iddd.de/umtsno/60krebs3.htm#dysk) aus dem Brief von Prof. Dr. Adlkofer veranschaulicht die momentane Situation:

"Die sehr allgemeinen Argumente des Bundesamtes für Strahlenschutz stimmen völlig mit denen überein, die von der Industrie gegen REFLEX vorgetragen werden. Unsere Ergebnisse zur Gentoxizität sind in vier REFLEX-Laboratorien unabhängig von einander erarbeitet und inzwischen von zwei weiteren Laboratorien außerhalb des REFLEX-Konsortiums bestätigt worden.

Die in dem Schreiben von Vodafone getroffenen Feststellungen über die REFLEX-Studie lassen erkennen, daß eine ernsthafte auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende Auseinandersetzung mit dem Problem dort bis jetzt nicht stattgefunden hat. Schließlich schützt die konventionelle Vorstellung über die Nichtexistenz relevanter biologischer Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte vor dem schmerzhaften Prozeß des gründlichen Nachdenkens. Es steht auch nicht in meiner Macht, ein Umdenken bei denen zu erzwingen, deren Interessen genau das Gegenteil von dem verlangen, was sich aus unseren Forschungsergebnissen ableiten lässt."


Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys

Es gibt keine andere Form der Globalisierung, die alle Menschen so durchdringt, wie die elektromagnetischen Felder (EMF) von den Mobilfunkanlagen. Nicht mal Coca Cola hat diesen Grad der Durchdringung in der Welt erreicht. Die EMF von den Mobilfunkanlagen und Handys kommen in jeden Kopf rein, ob man es kauft oder auch nicht, ob man es will oder auch nicht, unbestellt und ungebeten.

Man bekommt - weiche Birne- wie der Physiker von der Seite
http://germany.indymedia.org/2006/03/142284.shtml

in dem Zitat

"Bewiesen ist hinsichtlich der Biologischen Wirksamkeit jedoch lediglich die lokale Erwärmung durch EM-Wellen sowie eine eventuelle Veränderung der Blut-Hirn-Schranke bei Kleinstnagern, wobei da noch Untersuchungen laufen. Mehr ist bisher wissenschaftlich nicht beweisbar. Für eine direkte Genschädigung wie durch Radioaktivität reicht z.B. die Energie von Mikrowellen oder WLAN bei weitem nicht aus"

Drei Links, widerlegen
dem -Skalarwellen-Experten: Physikalischer Unsinn
Dipl. Phys. (Uni) 27.03.2006 05:37 -

http://iddd.de/umtsno/profhecht.htm
http://iddd.de/umtsno/100aerzte.htm#konstanz
http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#base

Er will nicht ansehen, was auf diesem Gebiet bewiesen worden ist -typische Haltung beeinflußt durch die Mobilfunkindustrie.

Darum bekommen seine Ausführungen bezüglich Skalarwellen falschen Hintergrund und sind für mich unglaubwürdig. Zumal eine andere Art der Handys ohne Sendemasten, den Disziplinierungs- und Kontrollaspekt aufheben würde.

Hierfür exklusiv veröffentliche ich Zitate aus den neusten Studien, die die Schäden von EMF durch die Handys und Mobilfunkanlagen beweisen.

Ich verweise auf die Originalstudien, zu finden über Seite
http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm
oder übers Internet..

Kumulative Schäden der Gene durch die durchschnittliche Strahlung eines Handy wurden in den Doppel-Blind-Studien Reflex ( höchst möglicher, wissenschaftliche Standard) bewiesen.

http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#alleref
dazu auch Briefe von Prof. Dr. Adlkofer
http://iddd.de/umtsno/60krebs3.htm#dysk

Weitere Studien zu gesundheitlichen Schäden der Mobilfunkstrahlung

finden Sie in den Arbeiten von Naila und Netanya

http://iddd.de/umtsno/naila.pdf

http://iddd.de/umtsno/TelavivWolfDE.pdf

Somit, ist bewiesen, daß die elektromagnetische Strahlung der Mobilfunkanlagen und Handys Körperverletzung verursachen !!

Weitere Beweise

finden Sie als PDF-Dateien über die Suchfunktion von http://iddd.de/
oder über die Seite http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm




An OStA Jens Gruhl

Dr. Angelika Schrodt

Radolfzell, den 23.03.06
die Direktadresse zum wahren Gesicht von J. Gruhl
Jens Gruhl

Oberstaatsanwalt (Ständiger Vertreter des Behördenleiters), Konstanz; Leiter der Abteilungen VI (Ermittlungsabteilung) und VIII (Vollstreckung); Pressereferent der Staatsanwaltschaft.

Kontaktinformationen:

Tel. 07531/280-2060. Email: jens.gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de
oder jens@gruhl.de

An die Staatsanwaltschaft KN
Zu Hd. OStA Jens Gruhl
Untere Laube 36
D-78462 Konstanz

AZ.: meine Anzeige, AZ.: 30 Js 3452/06 vom 11.02.06, Punkt 2

Sehr geehrter Herr Gruhl,

es sind 6 Wochen vergangen und mir liegt lediglich ein Schreiben Ihres Kollegen Dr. Speiermann vom 16.02.2006 vor, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Anzeige gegen das Bundesamt für Strahlenschutz (nach Punkt 1 meiner Anzeige) an die
Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet wurde.

Nun befürchte ich, dass Punkt 2 meiner Anzeige untergegangen ist.

Dabei geht es um die Verantwortlichen der Mobilfunkindustrie. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, weshalb ich mich erneut an Sie wende. Sie sind der richtige Ansprechpartner, haben Sie sich doch in der Vergangenheit mit dieser Problematik ausführlich befasst und sind daher ein unverzichtbarer juristischer Experte und zugleich der Mobilfunkindustrie als Ansprechpartner bekannt.

Und erste Erfolge sind zu verzeichnen, erst kürzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz die technische Verbesserung der DECT-Telefone, die ebenfalls gepulste Mikrowellen abstrahlen, eingefordert.

Das reicht aber längst nicht, vielmehr muss, wie ich bereits darlegte, den Mobilfunk-Sendestationen sowie den Handys aus Vorsorglichkeitsgründen in Rahmen einer einstweiligen Verfügung sofort die Betriebsgenehmigung entzogen werden, denn es besteht der begründete Verdacht, dass wir alle mit dem bei der technischen Zulassung weder gemessenen (!) noch durch Grenzwerte (!) kontrollierten Skalarwellenanteil bestrahlt werden, und dass wir damit möglicherweise gesundheitlich geschädigt werden.

Die biologische Wirksamkeit der Skalarwellenstrahlen hatten Sie ja bereits juristisch anerkannt. Daher besteht auch hier im Landkreis ein dringender Handlungsbedarf, unverzüglich zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der Umwelt und Natur tätig zu werden, den ich hiermit erneut bei Ihnen als leitendem Oberstaatsanwalt einfordere.

Mit freundlichem Gruss
Dr. Angelika Schrodt



Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06

Anzeige

1. gegen das Bundesamt für Strahlenschutz wegen Untätigkeit und wegen der Unterlassung, die Bürger vor gesundheitlichen Bedrohungen durch elektromagnetische und insbesondere Mikrowellenbestrahlung zu schützen.

2. gegen die im strafrechtlichen Sinne Verantwortlichen der Mobilfunkindustrie wegen fortgesetzter schwerwiegender gesundheitlicher Schädigung von Mensch und Natur.

Mobiltelefone strahlen neben dem bekannten Hertz’schen Wellenanteil auch eine ungenehmigte Strahlung unbekannter Grössenordnung ab, die nach ersten Erkenntnissen biologisch wirksam ist. Diese Abstrahlung entspricht dem sogenannten Antennenrauschen.

Da diese ungenehmigte Handy-Abstrahlung bei der CE-Zulassung nach DIN-Vorschrift nicht gemessen wird, und dafür auch keine Grenzwerte existieren, muss aus Vorsorglichkeitsgründen sofort allen Mobiltelefonen und ihren Basisstationen ( Umsetzern) die CE-Zulassung vom Amts wegen entzogen werden.

Begründung:

Antennenrauschen ist ein in der Hochfrequenztechnik bekanntes Phänomen im Nahfeld einer Antenne, also ein bestimmter Raum um die Antenne herum, der besondere Eigenschaften aufweist. Es geht dabei allerdings nicht um Schallwellen (akustische Geräusche), sondern vielmehr um elektrische und magnetische Feldphänomene, die sich in Richtung des Feldzeigers (d.h. in Ausbreitungsrichtung des Feldes ) ausbreiten. Solche Wellen werden in der Physik als Longitudinalwellen, oder in der Mathematik auch als Skalarwellen bezeichnet, was aber dasselbe meint. Erst wenn sie das Nahfeld der Antenne verlassen, das bis zu 1/6 der Wellenlänge reicht, wandeln sie sich zu einem Teil in elektromagnetische Wellen, die nun transversal zum Feldzeiger schwingen.

Der andere Teil des Antennenrauschens bildet die Antennenverluste, die letztendlich die Umgebung erwärmen. Also gibt es nun zwei Wellenanteile, die longitudinale Skalarwelle und die transversale Rundfunkwelle (Hertz’scher Wellenanteil). Technisch genutzt wird derzeit nur die letztere. Man kann ihn jedoch nur ausserhalb des Nahfeldes der Antenne messen und dafür hat man Grenzwerte festgelegt, was viel zu kurz greift (Die SAR-Werte sind im Nahfeld einer Antenne gar nicht definiert).

Für den Skalarwellenanteil, den jeder Sender zumindest im Nahbereich abstrahlt, gibt es noch kein technisches Messgerät. Und was man in der Physik nicht messen kann, existiert für viele Wissenschaftler nicht, ein typisch erkenntnistheoretisches Problem. Trotzdem bietet die Natur mehr, als mit menschlichen Sinnen oder Messgeräten erfasst werden kann.

Den Umstand, dass Handys auch mit Skalarwellen arbeiten, kann jeder ganz einfach prüfen, indem er sein eingeschaltetes Handy in den Mikrowellenherd legt (Mikrowellenherd natürlich nicht einschalten!), die Tür verschließt und es anruft. Der Anruf darf nach den bekannten Gesetzen der Physik nicht ankommen, denn jeder Mikrowellenherd ist ein genormter Abschirmkäfig (Faradaykäfig) für elektromagnetische Wellen. Dies lässt sich auch jederzeit messtechnisch überprüfen. Bei ausreichender Feldstärke klingelt dennoch das Handy bei geschlossener Tür im Mikrowellenherd. Diesen einfachen Versuch kann jeder ganz leicht selber ausprobieren.

Wenn keine Hertz'schen Wellen in den Mikrowellenherd hinein können, welche Strahlung erreicht denn das Handy dennoch dort? Nun eben den Skalarwellenanteil: Er hat gänzlich andere Eigenschaften als die Hertz'schen Wellen. Unter anderem lassen sich Skalarwellen nicht abschirmen wie die Herz'schen Wellen, sondern sie tunneln durch einen Faradaykäfig (z.B. einen Mikrowellenherd) ungehindert hindurch, was das klingelnde Handy im Mikrowellenherd erklärt.

Da wir das Handy direkt an den Kopf halten, ist unser Gewebe zwangsläufig im Nahfeld der Antenne, und dort gibt es, wie schon erläutert, Skalarwellen, die nicht gemessen werden können und für die die Grenzwerte der Hertz’schen Wellen nicht gelten. Und das ist unverantwortlich, denn es handelt sich bei den Skalarwellen um eine
energiereiche Strahlung.

Mit Skalarwellen lässt sich Energie übertragen, wie das heute in der RIFD-Technik genutzt wird. Also pumpen wir bei jedem Handy-Telefonat eine unkontrollierte Energiemenge in unser Gehirngewebe - mit bekannten und noch
unbekannten negativen Folgen.

Wie kommen nun Handys zu ihrer technischen Zulassung?
Bei den Prüfroutinen für das CE-Zeichen nach DIN-Vorschriften wird das Handy auf einen Ständer (!) gestellt, und die Abstrahlung wird in 3 m und in 10 m Abstand gemessen, denn im Nahbereich liefert die herkömmliche Messtechnik für Hertz'sche Wellen nichts Brauchbares.

Nur, wer hat schon ein 3m-langes oder gar ein 10m-langes Ohr resp. Arm? Und ausserdem fassen wir die Handys ja beim Telefonieren zweifelsfrei an, und das ist elektrotechnisch gesehen etwas anderes, als es bei den Messungen auf einen unbelebten Ständer zu tun, wohlverstanden ohne kapazitive Kopplung an einen telefonierenden Menschen1.

Wir müssen also feststellen, dass Handys und auch ihre Mobilfunksender einen Strahlungsanteil abgeben, der nicht gemessen wird und für den es demzufolge auch
keine Grenzwerte gibt.

Schon aus Gründen der Vorsorge müssen daher Handys sofort ihre technische Zulassung (CE-Zeichen) verlieren, da sie eine unerlaubte Strahlung abgeben, für die keine Genehmigung vorliegt.

Weil man nun im Nahfeld einer funktechnischen Anlage - und auch ein Handy ist eine funktechnische Anlage - nichts messen kann, wird die Abstrahlung einfach errechnet.

Wohlgemerkt, nur ausgerechnet, nicht gemessen ! Aber was ist, wenn die Formel, die als Berechnungsgrundlage dient, unvollständig ist, d.h. die physikalische Realität nur unzureichend abbildet? Und dies ist hier offensichtlich der Fall: wird doch der Term in den Maxwell-Gleichungen, der die Skalarwellen beschreibt, willkürlich und mit grossen Nachteilen einfach zu Null gesetzt.

Einige Lehrbuchphysiker tun unter Berufung auf die auf James Clark Maxwell zurück gehende Feldtheorie so, als ob es diesen Skalarwellen-Anteil nicht gäbe. Konsequenterweise leugnen diese Skeptiker die Skalarwellen im Nahfeld, oder es werden kurzerhand Felder postuliert, oder man behilft sich mit einer Modellbeschreibung, die aber nur einen Bruchteil der Nahfeldeigenschaften als grobe Näherung beschreibt. Durch dieses unwissenschaftliche Vorgehen zeichnen sich begreiflicherweise vor allem diejenigen aus, die von Forschungsaufträgen der Mobilfunkindustrie gesponsert werden und/oder gar gänzlich davon abhängig sind.

Auch wenn Fachleute, die mehr von der Sache verstehen, die Frage der Skalarwellen bereits untereinander diskutieren, so überwiegt in der Öffentlichkeit noch das Schweigen, denn das grosse Geschäft will sich offenbar niemand verderben lassen. Bekanntlich weist die Mobilfunkindustrie überdurchschnittlich hohe Zuwachsraten auf !

Da gibt es viele, die entweder hoffen, etwas von dem grossen Kuchen ab zu bekommen, oder andere, die Widerstand angesichts der Macht- und Geldverteilung als aussichtslos ansehen.
Und so geht es weiter zulasten von Menschen, Tieren und Wäldern, die sterben, denn biologische Zellen kommunizierten schon seit Jahrmillionen ungestört im Mikrowellenbereich.

Nur seit etwa 10 Jahren funken die Handys im grossen Stil dazwischen und bringen Durcheinander und Chaos in die Zellkommunikation der Lebewesen. Mit wachsender Expositionsdauer werden die Organismen "elektrosensibel".

Die gesundheitlichen Folgen sind dramatisch:
chronisches Erschöpfungssyndrom bei immer grösseren Bevölkerungsschichten der Industrienationen nach jahrelanger Elektrosmog-Exposition (siehe dazu Meta-Studie von Hecht u. Balzer), Schäden an den Genen, flankiert von beängstigend steigenden Krebszahlen und ungewöhnlich zunehmender Schlaganfallrate (Blutveränderungen bei Mikrowellenbestrahlung, sog. "Geldrollenphänomen") auch schon bei jüngeren Leuten. Eine erdrückende Zahl von Belegen dazu findet man unter der Internetseite buergerwelle.de und anderen einschlägigen Informationsplattformen.

Nutzniesser und zugleich eigentlicher Schädiger
ist die Mobilfunkindustrie, die satte Gewinne einfährt. Aber wo sind unsere staatlichen und von Steuerzahler finanzierten Regulierungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz, deren Aufgabe es wäre, uns Bürger vor unerlaubter beschädigender Bestrahlung zu schützten? Die derzeit von offizieller Seite immer noch geübte
Desinformation hat zweifellos Methode.

Kein verantwortlicher Politiker und auch nicht das Bundesamt für Strahlenschutz trauen sich offenbar, den Menschen die Wahrheit zu sagen. Das ist nachvollziehbar, denn man ist aus einer Mischung aus Inkompetenz, Gutgläubigkeit und handfesten finanziellen Erwägungen schon viel zu weit gegangen. Denken wir nur an die spektakuläre Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Nicht absehbar ist, wie die Menschen wohl reagieren werden, wenn man Ihnen diese Informationen endlich zukommen lässt. Die Glaubwürdigkeit heutiger Akteure wäre wohl zerstört. Doch wie lange will - oder besser kann - man diese Dinge noch hinter dem Berg halten?

Wie auch immer: Es gibt Regeln und Verantwortlichkeiten für jegliches Tun - neben den ethischen auch strafrechtlich relevante. Um letztere geht es hier in dieser Anzeige, denn sie werden von den oben angezeigten Verantwortungsträgern des Bundesamtes für Strahlenschutz und von der Mobilfunkindustrie systematisch verletzt. Der ungenehmigten und unkontrollierten Bestrahlung von Mensch und Natur durch den nicht erfassten und nicht gemessenen Skalarwellenanteil, für den es auch keine Grenzwerte gibt, sollte schon aus Vorsorglichkeitsgründen unverzüglich Einhalt geboten werden, und zwar durch Aussetzung der Betriebserlaubnis für Handys und Umsetzer bzw. Entzug der technischen Zulassung bzw. des CE-Zeichens.

Diejenigen, die im strafrechtlichen Sinne für die Inbetriebnahme und den Verkauf von Handys und Umsetzern, die im begründeten Verdacht stehen, die oben beschriebene ungenehmigte und unkontrollierte Strahlung in erheblichen Grössenordnungen abzugeben, verantwortlich sind, müssen ermittelt werden. Die Produkthaftung lässt sich nicht an ein Bundesamt oder an Dritte delegieren.

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist vielfach begründet. Siehe u.a. dazu die DPA-Meldung: "Handys darf man nicht anfassen"



1 Das Anfassen des Handys entspricht technisch dem Anfassen an einer isolierten Handelektrode eines Skalarwellen-Experimentiergerätes der Firma INDEL GmbH, welches aber nur mit einer 50fach geringeren Leistung als ein herkömmliches Handy arbeitet. Es sei an dieser Stelle auf das Musterurteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, AZ 8 Cs33Js23509/04 verwiesen.


An Landrat Frank Hämmerle im Kreis Konstanz

Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06, .pdf, 194 KB
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06, (.html)

Grenzwert-Appell (vorgetragen am 24. September 2005 von Prof. Dr. Konstantin Meyl, .pdf, 70,6 KB
Prof. K. Meyl, Grenzwert-Appell
, (.html)

An die Staatsanwaltschaft, Jens Gruhl, AZ.: 30 Js 3452/06 vom 11.02.06,
.pdf, 79,7 KB
Konstanz, an OStA Jens Gruhl
, (.html)



Kampf für die Einhaltung der schweizer "Grenzwerte"

21.3.2006

Schweiz, die Gemeinden wollen hart bleiben

Fast alle Gemeinden, die keine neuen Mobilfunkantennen mehr bewilligen, pfeifen auf den Brief des Kantons Bern. "Für die Stadt Bern ändert sich nichts", erklärte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät gestern kurz und bündig. Der Gemeinderat hatte im Februar entschieden, keine Baugesuche für Antennen mehr zu bewilligen. Von diesem Moratorium sind 25 Gesuche betroffen. "Wir haben jedes einzelne sistiert", so Tschäppät. Dagegen seien bis anhin drei Beschwerden eingetroffen, die sechs Baugesuche beträfen. Auch wenn der Kanton in Einzelfällen zum Schluss komme, die Sistierung sei nicht rechtens, werde die Stadt hart bleiben. "Dann lehnen wir die Baugesuche vermutlich ab."

"Gemäss einem bereits bestehenden Bundesgerichtsurteil haben Anwohner einen Anspruch auf eine objektiv überprüfbare Einhaltung der Grenzwerte", so Tschäppät. Das von den Kantonen entwickelte Qualitätssicherungssystem erfülle diese Anforderungen nicht, da es nur alle 24 Stunden die Strahlung messe.

mehr



Regress-Avis

2-03-2006

Regress-Avis

An die

Baugenossenschaft XXX

Auch zur Weitergabe an die Betreiber der Antennenanlage

Evtl. Spätfolgen durch Mobilfunkantennen

Sehr geehrte Damen & Herren,

als ehemaliger Mieter der Liegenschaft xxxx möchten wir Ihnen mitteilen, dass mein Mann Herr XX an "Parkinson" erkrankt ist. Da mein Mann erst 46 Jahre alt ist, und schon unsere Tochter nach dem Aufstellen der Antennen an Epilepsie erkrankte, haben wir den Verdacht, dass bei der Erkrankung meines Mannes und den Mobilfunkantennen ein Zusammenhang besteht. Sollte sich in Zukunft dieser Verdacht nachweislich bestätigen, werden wir uns vorbehalten, gegen Sie rechtliche Schritte auf Schadenersatz einzuleiten, sowie bei evtl. Frühverrentung Rentenansprüche geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen



HLV Kommentar:

Der Fall ist uns in Details bekannt, die Anonymisierung erfolgte durch die Redaktion.

Abgesehen von den schwerwiegenden vorliegenden Erkrankungen sind die darüber hinaus existierten Schlafstörungen, Schwindel- und Kopfschmerzbeschwerden u.a. nach einem Wohnsitzwechsel

UMTSNO Kommentar: vergleiche mit Musterschreiben zur Anmeldung von Haftungsansprüchen,
.pdf, 43 KB
und Haftungsvorlage, .rtf, 16 KB



Weitere Meldungen zu ÖNORM:

18.02.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei der Einspruch der Österreichischen Ärztekammer vom September 2005 und die aktuelle Presseaussendung zur jüngsten Entwicklung. Die Österreichische Ärztekammer ist im übergeordneten Fachnormenausschuss nicht vertreten und konnte den Beschluss nicht verhindern !




GSM-Grenzwert Barmüller vom Forum Mobilkommunikation führt ÖsterreicherInnen an der Nase herum. Angebliche Grenzwertnorm als Ente enttarnt. Weiterhin nur Vornorm und das aus gutem Grund.


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Auch die Rechtsakte der EU bezieht sich auf ICNIRP aus München

16.02.2006

Bezüglich "Die Presse" - Kurznotiz vom 4.2.2006 S.27 :"Handy-Werte der WHO fix. Die Grenzwerte der WHO für elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks sind nun bundesweit verbindlich. Denn sie wurden vom Fachnormenausschuß zur ÖNORM erhoben. Die auch von der EU empfohlenen Grenzwerte der WHO sind so festgelegt, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden kann."

Die Information des Vereins Risiko Elektrosmog Kärnten ergänzt gut die Tatsache, daß die einzige bis heute Rechtsakte des EU-Rates sich auch auf ICNIRP aus München beruft.

Das heißt WHO und EU (in Rechtsakte vom 12. Juli 1999) berufen sich auf Empfehlungen eines dubiösen, Lobbyvereins ICNIRP. Der Vorsitzender des ICNIRPs bis 1996 war sehr umstrittener Junk-Wissenschaftler Dr. M. Repacholi. Aktuell leitet er EMF- Project bei WHO, siehe Petition zur Entfernung von Mike Repacholi von der WHO.
http://iddd.de/umtsno/puzde.htm#repweg2

Auszug aus EU-Bestimmungen, EMPFEHLUNG DES RATES vom 12. Juli 1999 .pdf, 195 KB
http://iddd.de/umtsno/EUBestimmungen.pdf
oder in english EU-Implementation
http://iddd.de/umtsno/EUimplement.pdf

"(10) ...
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, die vom wissenschaftlichen Lenkungsausschuß der Kommission übernommen wurden."


Damals, bis Juli 1999 der Präsident der EU- Kommission war Jacques Santer. Die Bekanntgabe seiner Korruptionsaffäre war wohl die letzte aus eigener innerer demokratischer Kraft der Öffentlichkeit bekannt gegebene Korruptionsoffenbarung des EU - Parlaments. Zum neuen Präsidenten der EU- Kommission wurde R. Prodi gewählt. Er ließ die ehrlichen und verdienten (in der Offenlegung der Korruption des EU-Parlaments) EU-Beamten so weit versetzen oder aussetzen, daß bis heute für die Entdeckung der neuen EU-Skandale nur noch externe Journalisten sorgen. EU-Parlamentarier und EU-Bedienstete halten jetzt dicht !

Siehe z.B. die Untersuchung über die Kokainabhängigkeit der EU-Parlamentarier.
http://iddd.de/index.html#koka

Die Änderung der Machtstrukturen: weg von der Scheindemokratie, hin zur direkten Demokratie und zur Übergabe der strategischen Entscheidungen, wie z.B. das Verbot des terrestrischen Mobilfunks, an die Mehrheit der Bürger, könnte die Überwindung des totalitären EU-Staates mit sich bewirken.

16.02.2006

Krzysztof Puzyna,
Initiative der direkten Demokratie
http://iddd.de/


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Die Mobilfunklobby betreibt lediglich Stimmungsmache

12.02.2006

Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert:

Menüpunkt "News"
"Die Presse" - Kurznotitz vom 4.2.2006 S.27 über das neue Wunschdenken der Mobilfunklobby fordert Risiko Elektrosmog Kärnten zu einer Stellungnahme heraus:


Lesen Sie mehr darüber….

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Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm

Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005

ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER Körperschaft öffentlichen Rechts, Mitglied der World Medical Association TELEFON: 514 06-0, Fax: 514 06-42, Telex: 112701, DVR: 0057746 KONTO: 50001120000, BLZ 18130, BANK FÜR WIRTSCHAFT UND FREIE BERUFE, 1070 WIEN, ZIEGLERGASSE 5, Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE) Eschenbachgasse 9, 1010 Wien zHd Frau Mag. Zbiral per e-mail s.zbiral@ove.at Österreichisches Normungsinstitut (ON) Heinestraße 38, 1020 Wien zHd Herrn Dr. Karl Grün per e-mail karl.gruen@on-norm.at WIEN, I., Weihburggasse 10 - 12 Postfach 213 1011 WIEN Unser Zeichen: ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Wien, am 29.September 2005

Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005.

Sehr geehrter Herr Dr. Grün, sehr geehrte Frau Mag. Zbiral!

Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005

Der Einspruch wird wie folgt begründet:

1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert: "Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden."

Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen Umfang und Qualität eine Reihe von schädliche Effekten auf die Gesundheit, oder besser gesagt Krankheiten dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage, welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert.

2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren beschlossen worden war.

3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen.
Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet den erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung und Reduktion unterbleiben.

4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als "possible human carcinogen" ein.

Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002 angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sieht zum "Schutz" der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von 100.000 nT vor.

5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen (in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel- und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt.

6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt.

7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann, das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt.

8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Präs. Dr. Othmar Haas eh.,
Präsident Dr. Reiner Brettenthaler, Leiter des Referates Umweltmedizin



Nazi Technik bei T-Mobile Austria: TTV( tarnen, täuschen, ver..strahlen)

13.02.2006

Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert, hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile, denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand glauben dürfte.

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Gerichtsurteile

Schweiz, Bundesgerichtsurteil

BGE 1A.160-2004 -ggs 10 März 2005 [44 KB]

Verwaltungsgericht Luzern

Entscheid V 04 374 vom 18.08.2005. [75 KB]

Interpellation zum Bundesgerichtsurteil zur Überwachbarkeit der Sendeleistung von Mobilfunkanlagen

Zitate

(ERP = Equivalent radiatet Power oder massgebende äquivalente Strahlenleistung)
(NIS: nicht ionisierende Strahlung)
(Umrechner)

aus BGE 1A.160-2004 -ggs 10 März 2005

3.2 Auch das BUWAL vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung, dass für die Beurteilung der NIS-Belastung die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung ERP massgebend sei und nicht eine technisch allenfalls mögliche höhere Sendeleistung. Die in der Anlage verwendeten Senderendstufen müssten im Standortdatenblatt nicht angegeben werden, weshalb die maximal mögliche Sendeleistung der Anlage grundsätzlich nicht bekannt sei. Die maximale ERP der Anlage werde auch bei der Abnahmemessung nicht geprüft.

3.3 Dagegen hat das Bundesgericht in BGE 128 II 378 E. 4 S. 379 ff. entschieden, dass die im Standortdatenblatt deklarierte ERP grundsätzlich schon im Baubewilligungs- bzw. im Rechtsmittelverfahren überprüft werden müsse, sofern Zweifel an der Richtigkeit der Angabe bestehen. Massgeblich sei dabei grundsätzlich die aufgrund der Hardwarekonfiguration der Anlage maximale ERP, d.h. die Sendeleistung bei Maximalleistung der vorgesehenen Senderendstufen, und nicht ein tieferer, durch Fernsteuerung einstellbarer Wert. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. Der ERP einer Anlage kommt für die Anwendung der NISV zentrale Bedeutung zu: Sie ist Grundlage für die Berechnungen im Standortdatenblatt, welche die Einhaltung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV gewährleisten sollen. Jede Erhöhung der maximalen ERP stellt eine Änderung der Anlage dar (Ziff. 62 Abs. 2 Anh. 1 NISV).

Die Sendeleistung der Mobilfunkstationen kann vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. DieAnwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.

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Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto

02. Februar 2006

Recht & Steuern

Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto

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Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne erneut abgelehnt

Bad Laasphe, 02.02.2006

Der Bad Laaspher Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne auf einem Hoteldach zum zweiten Mal mit formellen und gesundheitlichen Bedenken abgelehnt.

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Nicht auf einer Wellenlänge
19.12.2005

Gemeinde Habichtswald beschließt Grenzwert bei Mobilfunkplanung

Von Anja Horbrügger


Habichtswald. "Alle Betreiber müssen nachweisen, dass die beschlossenen Werte nicht
überschritten werden - sonst sind mit uns keine Geschäfte zu machen."

Bürgermeister Wolfgang Aßhauer gibt die Marschrichtung in Sachen Mobilfunkplanung vor: Wenn die Betreiber Vodafone und die im Auftrag der T-mobile agierende Deutsche Funkturm UMTS beziehungsweise GSM-Sender in Dörnberg und Ehlen errichten wollen, darf die maximale Bestrahlungsleistung ein Milliwatt pro Quadratmeter (1000 Mikrowatt/m2
, siehe Grenzwerte Anm. Webmaster) nicht überschreiten.

Auf diesen Grenzwert hatte sich die Gemeindevertretung geeinigt.

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Cell phone tumors.com

9 Dec 2005

exhttp://cellphonetumors.com/

exhttp://cellphonetumors.com/visitorcomments.htm

interesting because the cell phone programmer that won the lawsuit talks on this website. Her phone number that is on the comments page - just in case you think of trying it out, it is no longer in service. However her email may be active and the other people also. Be sure and send along a word of encouragement to let them know whats been happening, they have the proof that people can see, they need to hear from us all.

tks

exemfcanada



Scheingefechte

Scheinaktivitäten gehören zur Scheindemokratie !

Kommentar von Krzysztof Puzyna
zu "Nach zwei Jahren Prozess ein Vergleich"
8.12.05

Eine in Hamburg gut funktionierende taktische Maßnahme zur Verkürzung einer Demo ist den Demonstranten im Demozug zu verbieten zu laufen. Dann laufen die jungen ProtestlerInnen schnell und lange um nach einiger Zeit erschöpft aufzuhören. Sie sind müde, aber überzeugt der polizeilichen Übermacht eins ausgewischt zu haben.

Daß sie nichts erreicht, sondern nur die Energie verloren haben - wird nicht reflektiert. Wir - Terrestrischer Mobilfunk Bekämpfer - sollen der Übermacht der Diktatur der Mobilfunkindustrie in die Augen schauen, Scheinaktivitäten vermeiden und die politischen Ursachen der Konflikte in Angriff nehmen.

Die Übergabe von über 36 000 Unterschriften des Freiburger Appells an John F. Ryan, einen EU-Referenten war eine Scheinaktivität - man hatte den Vorsitzenden des EP-Umweltausschusses, CDU- Mann Herrn exKarl-Heinz Florenz geschont.

Der ungerechte Boykott in Deutschland und in Österreich der Petition gegen Repacholi zeigt, daß in unserer Bewegung trojanische Pferde sehr oft durch zwar -schöne aber Scheinarbeit sich einschleichen und teilweise Wirkung entfalten, weil wir es nicht reflektieren und diese Pferde so laut wiehern können..

Scheinaktivitäten gehören zur Scheindemokratie !

Die Petition an die WHO zur Absetzung Herrn Dr. Repacholi beschäftigt sich mit den Wurzeln des Übels und darum ist sie keine Scheinaktivität. Ihre Unterschriften sind weiterhin wichtig !

(De-Übersetzung - hier)

P.S.
Sehr geehrter Herr Rudolph,
auf der Hauptseite All Petitions ist Repacholi-Petition nicht auffindbar. Somit ist diese Petition für die Mehrheit der Besucher der Petitionshauptseite nicht sichtbar !



Nach zwei Jahren Prozess ein Vergleich,

Arbeitskreis "Elektrosmog" will Veröffentlichung der Strahlenwerte von Mobilfunkanlagen / Klage beim Verwaltungsgericht

Vom 08.12.2005

Von Yasmin Hameed

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Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?
 
06.12.2005

Laut Konvention der Menschenrechte hat der Staat das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?

Dr. Eduard Christian Schöpfer, Salzburg

Angesichts des aktuellen Stands der Forschung und der immer häufiger werdenden Klagen der Bevölkerung über gesundheitliche Beschwerden durch von GSM-Sendern ausgehende elektromagnetische Strahlung wird immer deutlicher, dass die ungeprüft auf den Markt geworfene Mobilfunktechnologie gesundheitliche Risiken in sich birgt.

Ungeachtet dessen besteht nach der derzeitigen Rechtslage keinerlei Möglichkeit für Betroffene, gegen von Mobilfunkanlagen ausgehende Immissionen vorzugehen. Anrainer haben kein Mitspracherecht, was die Errichtung von Sendeanlagen anlangt. Die in der Mobilfunkpetition vom 30. 11. 1999 (!) und auch von der Volksanwaltschaft geforderte Verankerung von Anrainerrechten im Telekommunikationsgesetz (TKG 2003), BGBl. I 70/2003, ist nach wie vor ausständig.

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Surprise power line ruling in British Columbia

submitted by Hans Karow http://davidsuzuki.org

News Releases Federal Court kills Sumas Energy appeal November 09, 2005 VANCOUVER

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Oberster Gerichtshof der USA weist Mobiltelefonprozess nicht ab

8.11.2005

Der oberste Gerichtshof weigerte sich, eine Sammelklage abzuweisen, die Mobiltelefonhersteller beschuldigt, sie würden Kunden nicht vor gefährlicher Strahlung schützen. Die Mobiltelefonindustrie wandte ein, dass die Klagen abgewiesen werden sollten, weil die Geräte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Gerichte lehnten diesen Einwand kommentarlos ab. In verschiedenen Staaten wurden Klagen eingereicht, die fordern, dass die Hersteller die Mobiltelefone sicherer machen. Die Ankläger wollen Hinweise für die Anwender und Freisprechanlagen, weil diese das Risiko von Hirntumoren verringern sollen.

Die Verbraucher behaupten, die Industrie verletze verschiedene Gesetze, zum Beispiel im Hinblick auf Verbraucherschutz, Produkthaftung, Fahrlässigkeit und Betrug.

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US-Bundesgericht ermöglicht Mobilfunk-Sammelklagen

1. November 2005

Das oberste Gericht der USA will einen Appell von Mobilfunkanbietern nicht anhören und macht so den Weg für fünf Sammelklagen von Mobilfunkgegnern frei.

Mobilfunkgegner haben in verschiedenen US-Staaten fünf Sammelklagen wegen zu hoher Strahlenbelastung eingereicht, wie Reuters mitteilt. Die betroffenen Anbieter haben gegen die Klagen zunächst mit Erfolg appelliert; nun hat der US Supreme Court aber entschieden, die Anbieter nicht anzuhören. Die Klagen der Gegner sind damit nun doch zugelassen.


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Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA

1 Nov 2005

From: Gotemf@aol.com

Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA

Class action ahead?

The Mobile telephone manufactures did not succeed with their Stop-proposal at the American High Court. The Mobile phone manufacturers wanted to put a stop for consumers being able to take out court summons. Against them related to health risk from radiation from mobile phones, according to Bloomberg news.


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Mass actions now?

Supreme Court rejects cell phone radiation appeal

October 31, 2005

Class action lawsuits against cell phone makers over radiation emissions will be able to go forward, after the U.S. Supreme Court on Monday declined to hear an appeal by the companies.

The high court rejected hearing an appeal by companies like Nokia and Cingular Wireless challenging a decision by a U.S. appeals court that reinstated the lawsuits that argued manufacturers knew about and hid the risks of radiation emissions wireless phones posed to users.


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Court kicks back phone radiation cases

March 18, 2005

Five lawsuits alleging Nokia failed to warn that cell phones emit "unsafe" radiation were kicked back to state courts, following a federal appeals court decision this week.

The U.S. Appeals Court for the Fourth District returned the cases to state courts because they lacked federal issues. The ruling did not reach a conclusion on the merits of the cases or whether cell phones are a health hazard.

The five lawsuits allege that mobile phones emit unsafe levels of radio frequency radiation and that Nokia has put the public at risk by marketing the devices without headsets.


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Mobile masts and aerials for 3G constitutes environment dangerous activity
24 oktober 2005

From Zamir Shalita

Swedish Environmental High Court Judgment: Mobile masts and aerials for 3G constitute an environment dangerous activity

Through the Environmental Court of Appeal (2005-10-12 case no: M 7485-04) it has now been determined that mobile masts and aerials for 3G constitute an environmentally dangerous activity according to the Environment chapter. Such activity will therefore have to happen in accordance with the chapter's paragraphs and general consideration rules.

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EU Court rules most "Mast Taxes" are legal
September 09, 2005

LUXEMBOURG -(Dow Jones)- The European Court of Justice ruled Thursday that most taxes imposed on mobile phone masts are legal.

The case involves the Belgian communes of Fleron and Schaerbeek, who imposed taxes on masts to the dismay of Belgian mobile phone companies Belgacom SA (BELG.BT) and Mobistar SA (MOBB.BT).

The court ruled the taxes follow a 1997 telecommunications directive - provided they do not privilege one operator above another. The Belgian court still must determine whether the taxes do not discriminate.

Wireless operators such as Telekom Austria AG (TKA) and Deutsche Telekom AG's (DT) Austrian unit are closely following the case. The province of Lower Austria is set to tax mobile phone masts from Jan. 1, 2006. A group called the Citizen's Initiative of Mobile Phone Customers, through its Web site mobilfunkkunden.at, have protested the tax.

Both E.U. Information Society and Media Commissioner Viviane Reding and Austrian Deputy Chancellor and Infrastructure Minister Hubert Gorbach have come out against the proposed tax in recent weeks.

And yet, the two Belgian communes imposed a tax of about EUR3,000 per mast. Mobile phone companies argued that the tax contradicts an E.U. law deregulating telecommunications infrastructure. The communes argued that the deregulation did not refer to financial measures, only to governments imposing technical restrictions.


By Meghan Sapp, Dow Jones Newswires; 32-2-741 1480; meghan.sappfordowjones.com



COURT OF JUSTICE OF THE EUROPEAN COMMUNITIES
(First Chamber)
8 September 2005

(Article 59 of the EC Treaty (now, after amendment, Article 49 EC) - Telecommunications services - Directive 90/388/EEC - Article 3c - Lifting of all restrictions - Municipal taxes on transmission pylons, masts and antennae for GSM)
In Joined Cases C-544/03 and C-545/03,
REFERENCES for a preliminary ruling under Article 234 EC from the Conseil d’État (Belgium), made by decisions of 8 December 2003, received at the Court on 23 December 2003, in the proceedings
Mobistar SA (C-544/03)
v
Commune de Fléron,
and
Belgacom Mobile SA (C-545/03)
v
Commune de Schaerbeek


1. Article 59 of the EC Treaty (now, after amendment, Article 49 EC) must be interpreted as not precluding the introduction, by legislation of a national or local authority, of a tax on mobile and personal communications infrastructures used to carry on activities provided for in licences and authorisations, which applies without distinction to national providers of services and to those of other Member States and affects in the same way the provision of services within one Member State and the provision of services between Member States.

2. Tax measures applying to mobile communications infrastructures are not covered by Article 3c of Commission Directive 90/388/EEC of 28 June 1990 on competition in the markets for telecommunications services, asamended,with regard to the implementation of full competition in telecommunications markets, by Commission Directive 96/19/EC of 13 March 1996, except where those measures favour, directly or indirectly, operators which have or have had exclusive or special rights to the detriment of new operators and appreciably affect the competitive situation.

more from: exJudgment of the Court
see also
exPleas in law and main arguments .pdf, 65 KB



URTEIL DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

8. September 2005

"Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 90/388/EWG - Artikel 3c - Aufhebung aller Beschränkungen - Kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk"
In den verbundenen Rechtssachen C-544/03 und C-545/03
betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Conseil d’État (Belgien) mit Beschluss vom 8. Dezember 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Dezember 2003, in den Verfahren
Mobistar SA (C-544/03)
gegen
Commune de Fléron
und
Belgacom Mobile SA (C-545/03)
gegen
Commune de Schaerbeek

1. Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) ist dahin auszulegen, dass er der Regelung einer nationalen Behörde oder einer Gebietskörperschaft, mit der eine Abgabe auf die Infrastrukturen für Mobilkommunikation und Personal Communications eingeführt wird, die im Rahmen der durch Lizenzen und Genehmigungen gedeckten Tätigkeiten genutzt werden, nicht entgegensteht, sofern diese Regelung unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus der den anderen Mitgliedstaaten gilt und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats in gleicher Weise wie die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten berührt.

2. Abgabenrechtliche Maßnahmen, die auf Infrastrukturen für die Mobilkommunikation angewandt werden, fallen nur dann unter Artikel 3c der hinsichtlich der Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten durch die Richtlinie 96/19/EG der Kommission vom 13. März 1996 geänderten Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste, wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen.

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Belgisches Urteil: Teilerfolg oder Triumph?

VfGH-Präsendent Korinek sieht Urteil zu belgischer Handymasten-Steuer allenfalls als Teilerfolg für Niederösterreich. Landeshauptmann Pröll: "Gorbach hat sich zu früh gefreut". (Wien, 9.9.2005) Ob das EuGH-Urteil zur belgischen Handymasten-Steuer nun richtungsweisend für Niederösterreich ist, oder keinen Einfluss auf eine mögliche Klage gegen Österreich hat, darüber scheiden sich die Geister.

Während auf Kritikerseite betont wird, dass der Europäische Gerichtshof lediglich entschieden habe, dass die Abgabe EU-konform sei jedoch das nationale Gericht entscheiden müssen, ob eine Wettbewerbsverzerrung entstehe, triumphieren die Befürworter. Teilerfolg Karl Korinek, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichthofs (VfGH) sieht im EuGH-Urteil "allenfalls einen Teilerfolg für Niederösterreich", wie er im "ORF-Mittagsjournal" sagte.

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EU Court Rules Most Mobile Phone "Mast Taxes" Are Legal

LUXEMBOURG -(Dow Jones)- The European Court of Justice ruled Thursday that most taxes imposed on mobile phone masts are legal.

The case involves the Belgian communes of Fleron and Schaerbeek, who imposed taxes on masts to the dismay of Belgian mobile phone companies Belgacom SA (BELG.BT) and Mobistar SA (MOBB.BT).

The court ruled the taxes follow a 1997 telecommunications directive - provided they do not privilege one operator above another. The Belgian court still must determine whether the taxes do not discriminate.

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Es lebe die Wahrhaftigkeit! - Das Mobilfunk-Volksbegehren in Bayern gescheitert!


siehe auch

Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
Änderung der Bayerischen Bauordnung/ ÖDP/ Volksbegehren
Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter

Als den Kardinalfehler im bayerischen Mobilfunk-Volksbegehren, sehe ich das hierarchische Verhalten der Parteifunktionäre der ÖDP in der Organisation der Volksabstimmung.

Die Initiatoren sollten vorher
das Volk befragen, ob durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung der Anlaß der Befragung- die Aufhebung der Bedrohung der Volksgesundheit durch die sehr gefährliche Mobilfunk-Technologie überhaupt Rechnung getragen werden kann oder vielleicht nicht eine andere Fragestellung dem Thema gerechter wäre, wie z.B.:

Sollten die Einwohner das Recht bekommen in ihren Kommunen direktdemokratisch bestimmen dürfen, ob die Sendemasten generell erlaubt sind oder nicht, siehe Diskussion in Israel

"1. The public will have the right to resist the antennas
2. The local authorities will have the right to resist antennas
3. The cellular companies will pay 80% compensation on reduction of property value and the local authority will pay 20% (to the citizens)."

Die Unehrlichkeit der Befragung hat zum ihren Scheitern beigetragen

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Judge thinks radiation of 3G-mast could possibly be harmful

DE

Richter in Almelo (Niederlande) verbietet UMTS Sender wegen möglicher Gesundheitsgefährdung

Der lokale Rat des Stadtbezirkes Almelo entschied sich ebenfalls gegen die Antennen, da das Wohl und die Gesundheitsinteressen der Menschen wichtiger ist, als dem Betreiberwunsch Vodafone nachzukommen, die 3 G-Technologie (UMTS) zu platzieren.



EN

June 5, 2005 - A judge of the court of Almelo (The Netherlands) has rejected the demands of Vodafone Libertel, a provider of mobile telephone services. The judge said it is not beyond doubt that the radiation of a planned 3G-mast does not affect the well-being and health of people living and working in the vicinity. A standard procedure should give the answer.
Information: Frans van Velden, ++31 70 3820525, fransp on dds.nl

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Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden

05.05.2005

Steinheim (ed) - Im Rechtsstreit um Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Steinheim an der Johannes-Machern-Straße hat sich die Stadt vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Die Antennen, gegen die es Proteste aus dem Kreis der Bewohner gab, müssen abgebaut werden. Das sagte Günter Lenz, stellvertretender Leiter des Hanauer Bauaufsichtsamtes, auf Anfrage unserer Zeitung. Am Dienstag wurde bereits eine Antenne mit einem Kranwagen vom Dach der Wohnanlage gehievt.

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Mobilfunkbetreiber lässt Sender abbauen

20.05.2005

Stadt gewinnt Prozess um Anlage auf Hanauer Wohnhaus / Firma versetzt Mast ins Gewerbegebiet

Der Mobilfunksender auf einem Wohnhaus in Hanau muss nach sechs Jahren auf Anordnung des Gerichts vom Dach. Die städtische Bauaufsicht hatte sich geweigert, eine Nutzungsänderung auszustellen. Der Mobilfunkanbieter O2 befürchtet Qualitätseinbußen.

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Archiv2


Archiv1
  1. Rechtliche Aspekte zum Problemfeld Mobilfunk
  2. Rechtslage
  3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
  4. Mobilfunkanlagen ändern Nutzungsform
  5. Dambacher Präzedenzfall
  6. Baubehörde ordnet Beseitigung einer Mobilfunkantenne an
  7. Suderbruch bleibt vorerst mobilfunkfreie Zone
  8. 20 % Mietminderung wegen Mobilfunksender
  9. In einem "lupenreinen Wohngebiet" sind Mobilfunkanlagen unzulässig
  10. Recht in Hamburg
  11. Abwehrmaßnahmen
  12. Haftung
  13. Zivilgerichte müssen Gefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufklären
  14. Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendern sind zu prüfen
  15. Amt warnt Kindergarten vor Mobilfunk-Strahlung
  16. Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen
  17. Sorgen vor Strahlung: Eltern und Kinder protestierten
  18. Mobilfunkanlagen: Wer versteckt was?
  19. Sendemast muss abgebaut werden
  20. Etappensieg für Mobilfunkgegner
  21. Augsburg: Erneut Sender verhindert !!!
  22. Fortsetzung Erfolgsmeldung Frankenstr. in der FR - Meldungen Hofheim/Zeilshei
  23. Brief von Dr. L. v. Klitzing
  24. Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen
  25. Interview mit Dr. Lebrecht von Klitzing
  26. Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
  27. Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?; zu Notwehr R-S-Schule in Salzburg
  28. OLG Hamm: Mobilfunkantennen müssen nicht geduldet werden
  29. BfS-Bedenken
  30. BI-David besiegt Goliath Telekom
  31. Hamburgisches OVG: geplante UMTS-Anlage darf vorläufig nicht errichtet werden
  32. Dr. med. Scheiner med. Gutachten ( .pdf )
  33. Die Stromkosten für die Mobilfunkanlagen werden über den Allgemeinstrom auf die Mieter umgelegt !
  34. Versicherer schließen Haftung für Mobilfunk-Risiken aus
  35. Versicherer fürchten Mobilfunk-Risiken
  36. Arbeitgeber verurteilt
  37. Elektrosmog - ein Phantomrisiko
  38. Fünf wesentliche Aspekte
  39. Gemeinden können Sendeanlagen verhindern
  40. Mobilfunkstreit: Jetzt geht es vor Gericht
  41. Erster Sieg für Mobilfunkkritiker
  42. Mobilfunk: Verluste tragen die Hauseigentümer ( .pdf )
  43. Aussergerichtlicheeinigungen betr. mobilfunksendeanlagen ( .pdf )
  44. Protest aus dem Ausland gegen Mobilfunksender ( .pdf )
  45. Gerichtsurteile zum Thema Mobilfunk ( .pdf )
  46. Achtung Strahlung u.a. ( .pdf )
  47. Antenne in der Kirche darf weiter senden
  48. Nachtrag zur Fernsehberichterstattung der Bruchköbeler Initiative
  49. zum Urteil des Bundesgerichtshofs
  50. BGH Urteil: RECHT GESPROCHEN - RECHT GEBROCHEN
  51. Nach dem BGH-Urteil
  52. Der BGH erlaubt die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung
  53. Elektrosensible: Bestrahlung durch Mobilfunk nicht weiter zulassen
  54. Mut zum eigenen Urteil
  55. Mobilfunk und Steuerfragen
  56. Streit zwischen SPD-Stadtrat S. Thanheiser und T-Mobile
  57. Der Mast falle deutlich ins Auge
  58. Übersicht über einige empfehlenswerte Rechtsanwälte
  59. Dittelbrunner Urteil
  60. Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
  61. Einspruch gegen Funkmast klären
  62. Änderung der Bayerischen Bauordnung/ ÖDP/ Volksbegehren
  63. Erfolg für Grafrath im Mobilfunk-Streit
  64. Mobilfunkantenne musste abgebaut werden
  65. Wer mit Handy telefoniert, fährt wie alkoholisiert
  66. USA: Richterin Blake leitet Prozesse zu Hirntumoren zum State Court weiter
  67. Gericht stoppt Bau von Vodafone-D2-Mobilfunkmast
  68. Wertzuwachs/Wertminderung durch Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft
  69. Mitteilung von Klitzing
  70. Arbeitskreis Mobilfunk im Rahmen der Lokalen Agenda.
  71. Schwalbacher Mobilfunkstreit
  72. Prof. Kniep zu Planungshoheit der Gemeinden
    - wichtig !
  73. Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter
  74. Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden





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