zurück | Startseite | unten | PDS1 | PDS2 | PDS3 | PDS4

Mobilfunkstrahlung: Widerstand lohnt sich

13.07.2001

Zur Vereinbarung zwischen den kommunalen

Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern über den

Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen

beim Ausbau der Mobilfunknetze erklärt der Sprecher für

Telekommunikation und Post, Gerhard Jüttemann:

Die Einigung ist als Erfolg zu werten und zeigt, dass der

Widerstand der in den letzten Monaten wie Pilze aus dem

Boden gewachsenen Bürgerinitiativen gegen durch

Mobilfunk ausgelösten Elektrosmog nicht nutzlos ist.

Mit der Vereinbarung verpflichten sich die Mobilfunkbetreiber, die

Kommunen über die in ihrem Bereich relevanten aktuellen Standortdaten

von Mobilfunksendeanlagen zu informieren.

Pläne für den Bau neuer Anlagen sollen so rechtzeitig erfolgen,

dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme

verbleibt und die endgültige Standortentscheidung noch offen ist.

Darüber hinaus können die Kommunen eigene Standortvorschläge

unterbreiten.  

Die Entscheidung über den endgültigen Standort soll

einvernehmlich erfolgen und die Belange und Interessen beider Seiten

möglichst weitgehend berücksichtigen.

Den Praxistest muss die Vereinbarung in den kommenden Monaten

bestehen. Entscheidend wird dabei sein, ob die von den Sendeanlagen

ausgehenden Belastungen tatsächlich zurückgehen. Dass der Deutsche

Städte- und Gemeindebund nun schon bevor ein solcher Nachweis erbracht

worden ist, "die in den letzten Wochen viel diskutierte Forderung nach

einem gesetzlichen Beteiligungsrecht der Kommunen beim

Mobilfunknetzausbau als zunächst erledigt" ansieht, ist sein gutes Recht.

Entscheiden muss das der Gesetzgeber. Denn was Professor Rainer

Frentzel-Beyme vom Bremer Institut für Präventionsforschung und

Sozialmedizin auf der Anhörung des Bundestagsumweltausschusses sagte,

gilt auch nach der Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit den

Mobilfunkbetreibern uneingeschränkt: Die Errichtung eines Sendemastes

könne nicht dringlicher sein als die gesundheitliche Überwachung

eventueller Folgen der Inbetriebnahme.

Insofern ist die Vereinbarung ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere,

wie die drastische Absenkung der Grenzwerte, eine umfassende

Informationspflicht der Mobilfunkbetreiber über die Emissionen sowie die

Beteiligung von Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden an der

Standortauswahl müssen folgen.

V.i.S.d.P. ist das erklärende Mitglied des Bundestages.

zurück | Startseite | oben | PDS-online | PDS1 | PDS2 | PDS3 | PDS4