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10 medycznych zasad dotyczacych telefonów komórkowych, .gif, 80 KB Plakat Okregowej Izby Lekarskiej w Wiedniu 10 medizinische Handy-Regeln, Plakat der Wiener Ärztekammer, .pdf, 120 KB |
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Die Österreichische Ärztekammer bekräftigt die Empfehlungen der Wiener Ärztekammer | Die Wiener Ärztekammer informiert | Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor DECT Schnurlostelefonen | Die Deutschen telefonieren am liebsten über das Festnetz | Wohnung wegen UMTS-Sender als "unbewohnbar" eingestuft | Mobile phones, a microwave expert warns | ||
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Die Österreichische Ärztekammer bekräftigt die Empfehlungen der Wiener Ärztekammer. Sie warnt vor Langzeitfolgen und weist darauf hin, dass es bei elektro-magnetischen Feldern und Strahlen um die Dosis geht, die im Laufe der Jahre kumuliert. Für die Handynutzung zeigen sich in breit angelegten Untersuchungen am Menschen Schädigungen der Erbsubstanz bzw. ein erhöhtes Risiko für gewisse Tumore. In epidemiologischen Untersuchungen zeigten sich bei Anwohnern von Handymasten u.a. vermehrt Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Energielosigkeit und Depressionen. Viel zu wenig bekannt ist, dass auch die Verwendung von schnurlosen Heimtelefonen zu Strahlenbelastungen führt. Die Österreichische Ärztekammer sieht Handlungsbedarf zum Schutz von Handy- und Schnurlostelefonnutzern, aber auch von Anrainern von Mobilfunksendeanlagen. Dr. Oberfeld/ Landessanitätsdirektion Salzburg weist darauf hin: Mit einem schnurlosen DECT-Heimtelefon hat man eine Mobilfunkbasisstation zu Hause, die 24 Stunden rund um die Uhr gepulste Hochfrequenz (Mikrowellen) abgibt, auch wenn gar nicht telefoniert wird und der Hörer aufliegt. o Achtung: beim Kauf eines Schnurtelefones darauf achten, dass dieses nicht die Möglichkeit bietet ein schnurloses Telefon (DECT-Telefon) anzuschließen, da es sonst ebenfalls rund um die Uhr gepulste Mikrowellen aussendet. Auch bei ISDN-Anlagen ist zu berücksichtigen, dass es Anlagen gibt, die neben einem Kabeltelefon die Möglichkeit bieten, schnurlose DECT-Telefone anzuschließen. Selbst wenn keine schnurlosen Telefone angeschlossen sind, gibt das Gerät rund um die Uhr gepulste Strahlung ab - allein aufgrund der Option der Verwendung eines kabellosen DECT-Telefons. Auch Kombigeräte, die ein Kabeltelefon mit zusätzlich möglichem Anschluss von DECT-Telefonen bieten, strahlen selbst dann pausenlos, wenn die schnurlosen Handgeräte an der Basisstation abgemeldet wurden. WLAN/=Wireless Local Area Network sendet gepulste Strahlung. Die größte Strahlung geht meistens von der WLAN-Karte im Laptop aus. Schalten Sie die Karte ab, wenn Sie diese nicht benötigen. Die Wiener Ärztekammer informiert: Auswirkungen eines Handytelefonats |
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Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor DECT Schnurlostelefonen Industrie könnte bessere Geräte bereitstellen Ihre Meinung zum Thema... Ein schnurloses Telefon des DECT-Standards ist oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im privaten Haushalt. Ein vorsorglicher Verzicht auf schnurlose Telefone kann zur Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung beitragen. "Allerdings könnte die Industrie DECT-Telefone entwickeln, die die Aspekte der Vorsorge und des Strahlenschutzes besser berücksichtigen als die derzeitigen Geräte" sagt Rüdiger Matthes, Experte des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), heute in Salzgitter. Schnurlose Festnetztelefone mit DECT-Standard haben keine bedarfsgerechte Leistungsregelung. Somit senden die Basisstation und das Handgerät während des Telefonierens immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer mit dem Handgerät einen Meter oder 300 Meter von der Basisstation entfernt ist. Matthes: "Deshalb fordern wir, dass schnurlose Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt werden, die die Leistung während des Telefonierens der Entfernung von der Basisstation anpassen". Um den reibungslosen Betrieb mit den Handgeräten sicherzustellen, sendet die DECT-Basisstation - wenn nicht telefoniert wird - außerdem ein kontinuierliches Kontrollsignal aus. Nach Ansicht der Strahlenschützer sollten schnurlose Telefone so konzipiert sein, dass sie im Stand-By-Betrieb strahlungsfrei sind. "Erfreulicherweise gibt es jetzt neue Geräte, die genau diese Forderung erfüllen und so die Strahlenbelastung im Haushalt senken", erklärt Matthes. Um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, empfehlen die Experten die Basisstation dort aufzustellen, wo sich der Nutzer nicht ständig aufhält, zum Beispiel im Flur, aber nicht direkt auf dem Schreibtisch. Zudem sollte man mit den DECT-Apparaten nur kurze Telefonate führen und wenn möglich neu entwickelte DECT-Telefone einsetzten, die strahlungsfrei sind, wenn das Handgerät in der Basisstation steckt. (as)
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Die Deutschen telefonieren am liebsten über das Festnetz. Wie eine Studie des Marktforschungsunternehmens Analysys zeigt, greifen die Deutschen nur bei 18 % aller Telefonate zu dem mobilen Gesprächsadapter. Im europaweiten Vergleich ist das der geringste Anteil. Insbesondere Portugal, Finnland und Österreich wird das Handy für rund 50% aller Gespräche genutzt. Nur Schweden liegt im Vergleich auch unter 20%. Quelle: ComputerPartner/ FAZ/ Analysys 26.1.2006 |
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Wohnung wegen UMTS-Sender als "unbewohnbar" eingestuft: Aktueller Fall offenbart "Rechtlosigkeit" der betroffenen BürgerInnen - Salzburger "Mobilfunkpakt" muss AnrainerInnen-Interessen berücksichtigen! Der aktuelle Fall eines Bürgers im Anifer Ortsteil Niederalm ("Salzburg heute" von Dienstag, 31. Jänner) offenbart drastisch das rechtliche Vakuum, dem sich AnrainerInnen im Kampf gegen Mobilfunkanlagen gegenüber sehen: Obwohl die Strahlenbelastung durch einen in der Nähe befindlichen UMTS-Sender derart hoch ist, dass die Wohnung des betroffenen Anifers vom Umweltmediziner des Landes Gerd Oberfeld als "auf Dauer unbewohnbar" eingestuft wurde, gibt es keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Betrieb der Anlage! Salzburgs GRÜNE fordern nun Konsequenzen: "Dieser rechtlose Zustand ist geradezu skandalös und gehört beendet", so Umweltsprecherin Labg. Heidi Reiter. Handlungsbedarf ortet Reiter sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Da die Bundesregierung bis heute keine Grenzwerte vorgeschrieben hat, können BürgerInnen auch nicht auf deren Einhaltung klagen: "Durch die Untätigkeit der Bundesregierung werden Bürger und Bürgerinnen in ihren Rechtsmöglichkeiten massiv eingeschränkt!" kritisiert Reiter. Darüber hinaus sei aber auch die Landesregierung gefragt: "LHStv. Othmar Raus verhandelt gerade mit den Mobilfunkbetreibern über einen Mobilfunkpakt. In diesen Pakt gehören auch die Rechte von Anrainerinnen und Anrainern hineingeschrieben", fordert die Umweltsprecherin der GRÜNEN im Landtag. "Es ist inakzeptabel, dass die Betreiber ihre Strahlenschleudern mitten ins Wohngebiet sowie direkt neben Schulen und Kindergärten aufstellen dürfen und die BürgerInnen nicht einmal gefragt werden müssen." Die Forderung der GRÜNEN ist klar: Bei den Verhandlungen zum Salzburger "Mobilpakt" hat nicht das Ortsbild, sondern der Schutz der Gesundheit und die Wahrung von AnrainerInnen-Interessen im Vordergrund zu stehen! Konkret möchte Reiter im "Mobilfunkpakt" eine "Veto-Recht" überall dort verankert sehen, wo eine Anlage nicht dem neuen Salzburger Vorsorgewert entspricht: "Wo ein Betreiber diesen Wert überschreitet, sollen die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, das Aufstellen des Mastes zu verweigern." Für Rückfragen: Labg. Heidi Reiter |
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Michael Meyer michael_meyer@aon.at Risiko Mobilfunk Österreich Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage A - 5165 Berndorf, Stadl 4 Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576 |
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