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Neu, ab 27.10.2007 sind folgende Links: |
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| Interphone 2.0 | Bioinitiative: European Environment Agency calls for new guideline | Poznan, bezprawie w Magistracie | Mikrokraplewko | Ostatnia szansa, nie wybieraj terroru Kaczorów | 3G antennas (umts) in israel are illegal | Professor Franz Adlkofer, Verum Stiftung: Kein Zweifel mehr - UMTS zehnmal mehr genschädigender wie GSM - Handystrahlung | Kraków, okupacja przez niemiecka firme ERA (Deutsche Telekom) szkoly podst. Nr 124 | Die rechtswidrige Besatzung der alten Grundschule Nr. 124 in Krakau durch die Deutsche Telekom AG (unter dem Namen "ERA"), Fotos | Prof. Adlkofer, Update, compare, hier can be found what he really has said (DE) | Warnung vor IZgMF -"Informationszentrum gegen Mobilfunk" | Dose-Dependent DNA Damaging Effects of Exposure To Radiofrequency Electromagnetic Fields (UMTS; 1950 MHz) In Human Fibroblasts In Vitro, Prof. Adlkofer et al. | Warnung vor IZgMF II - Nachschlag (Was wir brauchen ist der politische Einfluß und nicht neue NGO.) | -Update | Zarób i Ty na wyborach ! | 19.10. 2007 r., Konferencja prasowa Ministra Srodowiska Szyszko, a zagrozenie zdrowia i zycia dzieci | Premier Kaczynski nie chce reprezentowac interesów ludnosci Polski | 19.10.2007, Die Erklärung des Stadtpräsidenten von Lublin A. Wasilewski zum Mobilfunkmast von Deutsche Telekom (Era) im Stadtteil Poreba | 19.10.2007 r. Oswiadczenie prezydenta Lublina dotyczace sprawy masztu na Porebie | The non-ionizing radiation law in Israel | Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use
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Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use From: Lourdes Salvador Sent: Tuesday, October 23, 2007 11:00 PM Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use October 22, 2007 Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use http://canadianunderwriter.ca/issues/ Lloyd's of London is preparing for the next big liability action - for personal injury damages based on the use of cell phone technology. "Mobile phones are now so ingrained in our daily lives that the thought of living without them is impossible," Lloyd's notes in a posting on its Web site. "Commercially and personally, mobile technology has revolutionized the way in which we live. "So what would happen if, say in 20 years time, the link between the electromagnetic fields (EMF) generated by mobiles is proven to be linked with a higher susceptibility to illness? How are London's underwriters protecting themselves from opening the floodgates to future claims without prejudicing policyholders?" Lloyd's says the number of reports on mobile telecommunications and its impact on health is "immense," and "the study findings are often conflicting." Jon Upshall, the director of casualty broking for Aon Global, which specializes on the telecom and media sectors, added: "There is ongoing debate as to whether there is a causational link between EMF emissions and leukemia, with the present weight of scientific evidence suggesting there is no correlation." Still, notes Guy Malyon, head of casualty broking for Aon Global, there remains a possibility that a link could be proven. "The concern is that it could be the next big thing," he says. "In the U.S., there is also the risk that U.S. plaintiff lawyers could use the class action rules there to pursue EMF related actions in the way that they have tried previously with tobacco and other perceived health hazards. A similar thing could happen with mobile phones." "Who knows, they could be forced to put warnings on the phones to prevent lawsuits in the future," he added. Malyon said underwriters assess the possible impact by being industry specific and assessing the risks accordingly. "There are markets that will write telecoms liability cover which provides express coverage for bodily injury and property damage due to EMF exposure and there are those that won't," he observed. "Each side will get all the information coming through. It is hard to prove that the closer you are to an electric pylon the more damage it causes." |
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" Früher haben wir mit dieser Mikrowellenstrahlung Geburtenkontrolle (Sterilisation) gemacht. Heute telefonieren wir damit. Sehr schön ! " Prof. Dr. Huai Chiang (China) Sehr geehrte Geschäftsleitung, als Bürgerinitiative gegen Mobilfunk in seinem augenblicklichen technischen Standard möchten wir uns an Sie wenden als einer Institution, die in allernächster Zukunft mit den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser schädigenden Technik konfrontiert werden wird. Es wird sich leicht um Milliarden Euro Folgekosten handeln können. Die Anzahl der Mitbürger, die seit Geburt behindert sein werden, wird rapide ansteigen - schon jetzt erleben Ärzte (s.z.B. Freiburger Appell der IGUMED 2002) entsprechende Schicksale in ihren Praxen: Säuglinge mit Schlaganfällen, Parkinson-Symptomatik, Epilepsie in offenkundigem Zusammenhang mit der Installation von Mobilfunkmasten bzw.- der Nutzung von DECT- Telefonen und anderen Digital-Geräten im Elternhaus oder der Nachbarschaft. Es gibt inzwischen genügend Studien und Veröffentlichungen namhafter Wissenschaftler zum Thema, die die schädlichen Auswirkungen auf Bio-Organismen eindeutig beweisen. Wir sind überzeugt, daß auch Sie von solchen Publikationen Kenntnis haben, erlauben uns aber, im Anhang einige Informationsquellen zu benennen. Nach der noch immer gültigen Dr. Neil-Cherry-Studie sind unter anderem folgende Symptome belegt: - Veränderung der Gehirnaktivität (verlangsamte Reaktionszeit, Störung der Gedächnisfunktionen) - Gehirnrindenbeeinflussung mit signifikanten EEG-Veränderungen nach 15.minütiger Händy-Exposition - Schwächung bzw. Öffnung der Bluthirnschranke - Gehörminderung - Rückgang der Hypophysenproduktion - Signifikante Unterschiede der lokalen Temperatur sowie in den physiologischen Messgrößen des Zentralnerven- und Kreislaufsystems - Erhöhung des Unfallrisikos (5,6 fach!) bei 50minütigem Gebrauch pro Monat - Erschöpfung, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit - Störung von Herzschrittmachern - Blutdruckveränderungen - Reduktion der Melatoninausschüttung - Signifikante Änderungen des Hormonhaushaltes (Schilddrüsenfunktion, Pankreasfunktion usw.) - Erbgutveränderungen - Vielfältiges Krebsrisiko Auch das von Politik und Industrie begründete EKOLOG-Institut empfiehlt jetzt (2003) das Vorsorgeprinzip neu zu überdenken und weist ausdrücklich auf die Krebsgefahr hin. Inzwischen laufen in den USA Mammutprozesse an. Doch in Deutschland informieren aus leicht durchschaubaren Gründen, Politik und Industrie den Bürger nur mangelhaft und einseitig, ja versuchen, offensichtlich Informationswege, zu blockieren. Immerhin stehen 50 Milliarden Euro Lizenzgelder auf dem Spiel ! Umso erstaunlicher ist der Informationsstand vieler Bürger. Erfahrungen mit Radar und Asbest-Technik etwa, deren Gefahren lange Zeit ebenfalls negiert worden waren, haben den Blick für derartige komplexe Zusammenhänge geschärft. Auch international erheben immer mehr Bürger Einspruch gegen diese Technik. Für die gesicherte Zukunft - auch der kommenden Generationen ist es unbedingt erforderlich, die Grenzwerte zu senken, andere Techniken zu entwickeln und sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und öffentlichen Verkehrsraum zu Freizonen zu machen. Wir Alle stehen in der Verantwortung! Sicherlich ist es aber auch in Ihrem eigenen Interesse als Krankenkasse wünschenswert sich mit dem Mobilfunkproblem zu befassen, denn in nicht sehr ferner Zeit könnte die rasant fortschreitende Verbreitung dieser gesundheitsschädigenden Technik auch für Ihre Krankenkasse zu einer Existenzfrage werden. Wir würden uns über eine Stellungnahme freuen und verbleiben mit freundlichen Grüßen oder Mobilfunk und Versicherungen Techniker Krankenkasse Hauptverwaltung:
Versicherer fürchten Mobilfunk-Risiken Die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet: Mögliche Gefahren durch Strahlung Versicherer fürchten die Mobilfunk-Risiken Viele Konzerne verweigern Handy-Herstellern und Netzbetreibern Deckung für eventuelle spätere Gesundheitsschäden. Von Martin Reim Von Handys und Mobilfunk-Sendemasten geht elektromagnetische Strahlung aus. Bis heute wird von vielen befürchtet, dass diese Strahlen Menschen krank machen könnten. Einen wissenschaftlichen Beleg für diese These gibt es allerdings nicht. Falls eine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen werden sollte, könnte es zu Schadensersatz-Forderungen gegen Unternehmen kommen, die mit der Verbreitung solcher Strahlenfelder zu tun haben. Prinzipiell können Konzerne solche Risiken durch ihre Betriebshaftpflicht-Police abdecken. Die Versicherung müsste dann eventuelle Zahlungen an Opfer oder deren Angehörige übernehmen. Allerdings schließen immer mehr Versicherungen derartige Risiken aus ihren Policen aus. Das berichteten auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung übereinstimmend Vertreter der beiden größten Versicherungsmakler der Welt, Marsh und Aon. Asbest als Warnung Diese Firmen kennen den Markt besonders gut, weil sie Verträge zwischen Versicherungen und der Industrie vermitteln. Georg Bräuchle, Geschäftsführer bei Marsh Deutschland, teilte mit, in den bereits beendeten Vertragsverhandlungen für das laufende Jahr seien diese Risiken "erstmals auf breiter Front" ausgeschlossen worden. Insbesondere hätten Firmen, die sich mit Mobilfunk beschäftigen, keine Deckung mehr erhalten. Ein Sprecher von Aon Jauch&Hübener, der Deutschland-Repräsentanz von Aon, bestätigt dies. Das Bestreben, die Risiken elektromagnetischer Strahlung auszuschließen, gebe es schon seit längerem. Jetzt hätten sich "viele Versicherer erstmals durchgesetzt". Welche Mobilfunk-Firmen hiervon betroffen sind, war am Dienstag nicht zu erfahren. Die Handy-Hersteller Siemens, Nokia und Motorola teilten mit, sie gäben zu Versicherungsfragen generell keine Auskunft. Gleichlautend äußerten sich die Mobilfunkbetreiber T-Mobile und O2. Eine Sprecherin der Mobilfunk-Gesellschaft Vodafone Deutschland betonte allerdings, die Betriebshaftpflicht-Police ihres Hauses gelte auch für elektromagnetische Strahlung. Ein Sprecher des deutschen Marktführers Allianz sagte, sein Haus versichere schon länger keinen Handy-Hersteller mehr gegen die Elektrosmog-Risiken. Bei Mobilfunk-Betreibern gebe es eine "Fall-zu-Fall-Betrachtung". Der Allianz-Sprecher begründete die Skepsis damit, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der elektromagnetischen Strahlung "nicht abschätzbar" seien. "Wenn sich irgendwann eine Gefährlichkeit nachweisen ließe, hätte das verheerende Wirkungen für die gesamte Versicherungsbranche." Die Allianz besitze keine eindeutigen oder exklusiven Studien über eine Gesundheitsgefährdung durch die Strahlen. Man gehe lediglich nach dem branchenweit anerkannten Prinzip vor, dass unkalkulierbare Risiken nicht versicherbar seien. Grund für die restriktive Haltung der Allianz beim Problem der elektromagnetischen Strahlung seien die Erfahrungen mit Asbest. Das Mineral, das jahrzehntelang am Bau zum Schutz vor Feuer eingesetzt wurde, galt lange als ungefährlich. Dann wurde bewiesen, dass die Fasern Krebs erzeugen können. Seitdem müssen Versicherungen insbesondere in den USA Milliardensummen aufwenden, weil Produzenten und Verarbeiter von Asbest bei ihnen versichert waren. Ein Branchenkenner erklärte, die harte Haltung der Allianz habe jetzt viele kleinere Versicherer zum gleichen Vorgehen ermutigt. Hintergrund des Schwenks sei, dass die Industrieversicherungen jahrelang Verlust gemacht hätten und nun mehr auf Profit achteten. So schließe auch der HDI, der zu den größten Branchenvertretern gehört, mittlerweile bei Mobilfunk-Firmen die Elektrosmog-Risiken aus. Vom HDI gab es dazu keine Stellungnahme. Quelle: http://sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/589/25564/ Der Kommentar aus der gleichen Ausgabe: Das Handy als Kursrisiko Viele Menschen vermuten, die Strahlungen von Handys und Mobilfunk-Masten erzeugten Krebs. Man könnte auf den ersten Blick meinen, die Versicherungen teilten diese Ansicht inzwischen. Von Martin Reim Jahrelang haben sie Handyhersteller und Netzbetreiber gegen eventuelle Schadensersatz-Zahlungen abgesichert; neuerdings wird dieser Schutz häufig verweigert. Dies Verhalten zeigt jedoch nur, dass die wirtschaftlichen Gefahren des Mobilfunks größer sind als gedacht. Auf eine geänderte Einschätzung der gesundheitlichen Risiken lässt sich daraus nicht schließen. Grund: Der Schwenk beruht nicht auf zusätzlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder einer Neubewertung vorhandener Studien. Die Versicherungen haben vielmehr aus dem Asbest-Problem gelernt: Jahrzehntelang waren Wissenschaftler überwiegend der Ansicht, das Mineral sei ungefährlich. Mahnendes Beispiel Seit sich das Gegenteil erwies, werden Milliardenzahlungen an Produzenten und Weiterverarbeiter fällig, weil diese wiederum massiven Schadenersatz leisten müssen. Schon die Vorstellung, beim Mobilfunk könnte es irgendwann ähnlich laufen, lässt die Versicherer zurückschrecken. Zudem ist der Ausschluss dieser Risiken derzeit relativ leicht durchsetzbar. Über Jahre waren die Versicherer im Industriegeschäft unangemessen großzügig, was zu hohen Verlusten führte. Das wollen viele Anbieter mittlerweile ändern, weshalb für die Kunden ein schärferer Wind weht. Die Teilhaber von Mobilfunk-Firmen sollte diese Trendwende allerdings vorsichtig stimmen. Falls der Haftpflicht-Schutz tatsächlich unvollständig ist, droht den Konzernen Gefahr. Denn sie müssten einen möglichen Schadenersatz komplett aus eigener Tasche bezahlen. Vergleichbares hat schon einige von Asbest-Firmen in die Pleite getrieben. Dabei geht es nicht nur darum, ob eine Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog irgendwann zweifelsfrei nachgewiesen wird. Wahrscheinlichkeit schon ausreichend Es könnte schon dann kostspielig werden, wenn beispielsweise in den Vereinigten Staaten die Rechtsprechung zur Ansicht käme, eine Schädigung sei genügend wahrscheinlich. Ein einziges negatives Urteil könnte den Kurs des betroffenen Unternehmens in Mitleidenschaft ziehen. Deshalb ist es geboten, dass die Konzerne über ihren Versicherungsschutz informieren. Beispiel Siemens: Das Unternehmen schweigt sich in dieser Frage aus. Die Handy-Produktion der Münchner war im vergangenen Quartal so hoch wie nie zuvor und wird immer wichtiger für den Gesamtkonzern. Da könnte man schon mal sagen, welche wirtschaftlichen Risiken darin schlummern. Quelle: http://sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/586/25561/ Was Studien zur Handy-Gefahr sagen Frankenpost.de 31.01.04 Mikrowellen und ihre Folgen: Forscher kommen zu erschreckenden Schlüssen doch die deutsche Politik hält die Grenzwerte hoch VON THOMAS HANEL Der Beschluss deutscher Versicherungskonzerne, die Risiken elektromagnetischer Strahlung aus den Leistungskatalogen zu streichen, ist ein klarer Hinweis auf die Unwägbarkeit künftiger finanzieller Konsequenzen. Die können, wie die Allianz offiziell erklärte, ,,verheerend sein, sollte sich die Gefährlichkeit des Elektrosmogs irgendwann wissenschaftlich nachweisen lassen. Dass in der Branche die Alarmglocken schrillen, hat seinen Grund: Ein Reinfall wie der mit Asbest soll nicht wieder vorkommen. Lange Zeit galt der Dämmstoff als unbedenklich, bis klar wurde, dass die Faser Krebs erzeugt. Mit einem Schlag wurden die Versicherer vor allem in den USA mit Milliardenklagen überzogen und mussten zahlen. Nicht eine einzige Reaktion Wenn schon Unternehmen hier eine Parallele zur elektromagnetischen Strahlung sehen, müsste es Politik erst recht. Doch unsere gewählten Vertreter haben sich anders eingerichtet, und so war es kein Wunder, dass nicht eine einzige Reaktion auf die Weichenstellungen des Wirtschaftszweigs kam. Wieso auch, es ist ja Vorsorge mit Grenzwerten getroffen: Sie liegen für Mobilfunk-Sendeanlagen im D-Netz bei 470 Mikrowatt (470 millionstel Watt) pro Quadratzentimeter und im E-Netz bei 950 millionstel Watt. Das soll heißen: Bis zu diesem Wert, festgelegt von der Strahlenschutzkommission und abgesegnet von der Bundesregierung, gilt die Mikrowellen-Strahlung in unserm Land als gesundheitlich unbedenklich. Über die Schädlichkeit der Strahlung gehen die Meinungen allerdings weit auseinander, und obwohl tatsächlich (offiziell, siehe Grenzwerte und Prof. Hecht-Studie, Anm. Webmaster) wissenschaftlich nichts bewiesen ist, gibt es doch zahllose Studien, die Anlass zum Handeln sein müssten. International anerkannte Fachleute haben sie ausgearbeitet. siehe zur Weigerung der Versicherungswirtschaft Mobilfunk-Betreiber gegen gesundheitliche Schäden des Mobilfunks zu versichern
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