umtsno.de


zurück


Neu hinzu | Termine | Beweise | Häßlichste Sendemasten in Hamburg | Grenzwerte
Kinder, Schule und Mobilfunk | Protestbriefe | Umrechner | Direkte Demokratie


Neu, ab 27.10.2007 sind folgende Links:
| Interphone 2.0 | Bioinitiative: European Environment Agency calls for new guideline | Poznan, bezprawie w Magistracie | Mikrokraplewko | Ostatnia szansa, nie wybieraj terroru Kaczorów | 3G antennas (umts) in israel are illegal | Professor Franz Adlkofer, Verum – Stiftung: Kein Zweifel mehr - UMTS zehnmal mehr genschädigender wie GSM - Handystrahlung | Kraków, okupacja przez niemiecka firme ERA (Deutsche Telekom) szkoly podst. Nr 124 | Die rechtswidrige Besatzung der alten Grundschule Nr. 124 in Krakau durch die Deutsche Telekom AG (unter dem Namen "ERA"), Fotos | Prof. Adlkofer, Update, compare, hier can be found what he really has said (DE) | Warnung vor IZgMF -"Informationszentrum gegen Mobilfunk" | Dose-Dependent DNA Damaging Effects of Exposure To Radiofrequency Electromagnetic Fields (UMTS; 1950 MHz) In Human Fibroblasts In Vitro, Prof. Adlkofer et al. | Warnung vor IZgMF II - Nachschlag (Was wir brauchen ist der politische Einfluß und nicht neue NGO.) | Warnung vor IZgMF -Update | Zarób i Ty na wyborach ! | 19.10. 2007 r., Konferencja prasowa Ministra Srodowiska Szyszko, a zagrozenie zdrowia i zycia dzieci | Premier Kaczynski nie chce reprezentowac interesów ludnosci Polski | 19.10.2007, Die Erklärung des Stadtpräsidenten von Lublin A. Wasilewski zum Mobilfunkmast von Deutsche Telekom (Era) im Stadtteil Poreba | 19.10.2007 r. Oswiadczenie prezydenta Lublina dotyczace sprawy masztu na Porebie | The non-ionizing radiation law in Israel | Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use

neu hinzu suchen

Gästebuch



Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use

From: Lourdes Salvador
Sent: Tuesday, October 23, 2007 11:00 PM
Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use
October 22, 2007

Lloyd's preparing for personal injury related to cell phone use
http://canadianunderwriter.ca/issues/

Lloyd's of London is preparing for the next big liability action - for personal injury damages based on the use of cell phone technology.
"Mobile phones are now so ingrained in our daily lives that the thought of living without them is impossible," Lloyd's notes in a posting on its Web site. "Commercially and personally, mobile technology has revolutionized the way in which we live.

"So what would happen if, say in 20 years time, the link between the electromagnetic fields (EMF) generated by mobiles is proven to be linked with a higher susceptibility to illness? How are London's underwriters protecting themselves from opening the floodgates to future claims without prejudicing policyholders?"
Lloyd's says the number of reports on mobile telecommunications and its impact on health is "immense," and "the study findings are often conflicting."

Jon Upshall, the director of casualty broking for Aon Global, which specializes on the telecom and media sectors, added: "There is ongoing debate as to whether there is a causational link between EMF emissions and leukemia, with the present weight of scientific evidence suggesting there is no correlation."

Still, notes Guy Malyon, head of casualty broking for Aon Global, there remains a possibility that a link could be proven. "The concern is that it could be the next big thing," he says. "In the U.S., there is also the risk that U.S. plaintiff lawyers could use the class action rules there to pursue EMF related actions in the way that they have tried previously with tobacco and other perceived health hazards. A similar thing could happen with mobile phones."

"Who knows, they could be forced to put warnings on the phones to prevent lawsuits in the future," he added.
Malyon said underwriters assess the possible impact by being industry specific and assessing the risks accordingly. "There are markets that will write telecoms liability cover which provides express coverage for bodily injury and property damage due to EMF exposure and there are those that won't," he observed. "Each side will get all the information coming through. It is hard to prove that the closer you are to an electric pylon the more damage it causes."




Anschreiben Krankenkassen

oder

Mobilfunk und Versicherungen

" Früher haben wir mit dieser Mikrowellenstrahlung Geburtenkontrolle (Sterilisation) gemacht. Heute telefonieren wir damit. Sehr schön ! "
Prof. Dr. Huai Chiang (China)


Sehr geehrte Geschäftsleitung,

als Bürgerinitiative gegen Mobilfunk in seinem augenblicklichen
technischen Standard möchten wir uns an Sie wenden als einer
Institution, die in allernächster Zukunft mit den gesundheitlichen
und wirtschaftlichen Folgen dieser schädigenden Technik
konfrontiert werden wird. Es wird sich leicht um Milliarden Euro
Folgekosten handeln können.

Die Anzahl der Mitbürger, die seit Geburt behindert sein werden,
wird rapide ansteigen - schon jetzt erleben Ärzte (s.z.B. Freiburger
Appell der IGUMED 2002) entsprechende Schicksale in ihren
Praxen: Säuglinge mit Schlaganfällen, Parkinson-Symptomatik,
Epilepsie in offenkundigem Zusammenhang mit der Installation
von Mobilfunkmasten bzw.- der Nutzung von DECT- Telefonen
und anderen Digital-Geräten im Elternhaus oder der Nachbarschaft.

Es gibt inzwischen genügend Studien und Veröffentlichungen
namhafter Wissenschaftler zum Thema, die die schädlichen
Auswirkungen auf Bio-Organismen eindeutig beweisen.

Wir sind überzeugt, daß auch Sie von solchen Publikationen
Kenntnis haben, erlauben uns aber, im Anhang einige
Informationsquellen zu benennen. Nach der noch immer gültigen
Dr. Neil-Cherry-Studie sind unter anderem folgende Symptome belegt:

- Veränderung der Gehirnaktivität (verlangsamte Reaktionszeit,
Störung der Gedächnisfunktionen)
- Gehirnrindenbeeinflussung mit signifikanten EEG-Veränderungen
nach 15.minütiger Händy-Exposition
- Schwächung bzw. Öffnung der Bluthirnschranke
- Gehörminderung
- Rückgang der Hypophysenproduktion
- Signifikante Unterschiede der lokalen Temperatur sowie in den
physiologischen Messgrößen des Zentralnerven- und Kreislaufsystems
- Erhöhung des Unfallrisikos (5,6 fach!) bei 50minütigem Gebrauch
pro Monat
- Erschöpfung, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit
- Störung von Herzschrittmachern
- Blutdruckveränderungen
- Reduktion der Melatoninausschüttung
- Signifikante Änderungen des Hormonhaushaltes
(Schilddrüsenfunktion, Pankreasfunktion usw.)
- Erbgutveränderungen
- Vielfältiges Krebsrisiko

Auch das von Politik und Industrie begründete EKOLOG-Institut
empfiehlt jetzt (2003) das Vorsorgeprinzip neu zu überdenken
und weist ausdrücklich auf die Krebsgefahr hin.
Inzwischen laufen in den USA Mammutprozesse an.

Doch in Deutschland informieren aus leicht durchschaubaren
Gründen, Politik und Industrie den Bürger nur mangelhaft und
einseitig, ja versuchen, offensichtlich Informationswege, zu
blockieren.


Immerhin stehen 50 Milliarden Euro Lizenzgelder auf dem Spiel !
Umso erstaunlicher ist der Informationsstand vieler Bürger.
Erfahrungen mit Radar und Asbest-Technik etwa, deren Gefahren
lange Zeit ebenfalls negiert worden waren, haben den Blick für
derartige komplexe Zusammenhänge geschärft. Auch international
erheben immer mehr Bürger Einspruch gegen diese Technik.

Für die gesicherte Zukunft - auch der kommenden Generationen ist
es unbedingt erforderlich, die Grenzwerte zu senken, andere
Techniken zu entwickeln und sensible Bereiche wie
Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und
öffentlichen Verkehrsraum zu Freizonen zu machen.

Wir Alle stehen in der Verantwortung!
Sicherlich ist es aber auch in Ihrem eigenen Interesse als
Krankenkasse wünschenswert sich mit dem Mobilfunkproblem zu
befassen, denn in nicht sehr ferner Zeit könnte die rasant
fortschreitende Verbreitung dieser gesundheitsschädigenden
Technik auch für Ihre Krankenkasse zu einer Existenzfrage werden.

Wir würden uns über eine Stellungnahme freuen
und verbleiben mit freundlichen Grüßen


oder

Mobilfunk und Versicherungen

Sehr geehrte Mitstreiter, Mitarbeiter der Presse sowie der Verwaltungen

Anliegend ein Artikel aus der Süddeutschen
- also nicht von der Fraktion der "Angstmacher" wie kritische Beobachter des Mobilfunks ja gerne abgetan werden! Omega: Artikel siehe oben

Wer möchte unter diesem Aspekt künftig noch eine Antenne auf das städtische Gebäude setzen?

Wer riskiert einen Rechtsstreit mit dem Nachbarn?

Bemerkenswert auch die Haltung in einigen Krankenhäusern, die ja sehr häufig Mobilfunkantennen auf den Dächern haben. Dort will man aus Altverträgen aussteigen und neue Antennen nicht zulassen!

Mobilfunk ist heute nicht mehr wegzudenken, muss aber dringendst "umgebaut" werden! Die enorme Strahlung muss massiv reduziert werden. Outdoor-Telefonie funktioniert. Indoor-Telefonie kann individuell durch Repeater ermöglicht werden, ohne dass gleichzeitig Alle be- und möglicherweise verstrahlt werden!

Wie schon lange von uns gefordert, sollten derzeit überhaupt keine neuen Anlagen errichtet werden! Verwaltung und Politik sollten bei weiteren Anträgen, bei den Hauseigentümern nachfragen, ob die überhaupt einer solchen Anlage zustimmen wollen (teilweise laufen Anfragen für neue Standorte bei den Kommunen ohne Kenntnis der Eigentümer!) und ob ihnen das Risiko bewusst ist?

Der Hinweis auf Grenzwerte ist obsolet! Mobilfunker und Hauseigentümer werden jetzt mit Haftungsrisiken konfrontiert! Das ist gut so! Der leichtsinnige Umgang mit dieser Strahlung muss beendet werden!

Allerdings sollte man auch an dieser Stelle wieder darauf hinweisen, dass die WLAN-Netze in den Firmen und Behörden, das derzeit aktuelle Trendthema "Im Cafe und überall online gehen" durch Hotspots, sowie natürlich die Schnurlostelefone ebenfalls bedenkliche Strahlung erzeugen!

Noch einmal zusammengefasst die Forderung:

-Umgehend Leistungsabsenkung vorhandener Anlagen!
-Baustopp für alle neuen UMTS-Anlagen!
- Keine Genehmigungen seitens der Kommunen ohne Rücksprache und Aufklärung der Eigentümer (auch wenn das nicht die Aufgabe der Bauaufsicht sein sollte - aber politisch kann man das wünschen und fordern!)!
-Aufklärung seitens der Gesundheitsämter über die Risiken eben auch der Schnurlostelefone wie Siemens Gigaset oder T-Sinus!

Mit freundlichem Gruß


Auswahl der Mailadressen:

Techniker Krankenkasse Hauptverwaltung:
Redaktion@tk.ccmail.comupuserve.com

AOK-Bundesverband:
info@bv.aok.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
poststelle@bafin.de

Bundesverband der Betriebskrankenkassen:
vorstandsbuero@bkk-bv.de

Bundesverband der Betriebskrankenkassen Büro Berlin:
politik@bkk-bv.de
BueroBerlin@bkk-bv.de

BKK Akademie, Bildungszentrum Rotenburg an der Fulda:
bildung@bkk-akademie.de

BKK Team Gesundheit – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH:
info@bkk-team-gesundheit.de

VdAK Verbandsgeschäftsstelle:
kontakt@vdak-aev.de

VdAK Außenstelle Berlin:
as-berlin@vdak-aev.de

Bundesknappschaft Hauptverwaltung:
DieBundesknappschaft@bundesknappschaft.de

Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
info@bv.lsv.de

Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:
marion.engel@bv.lsv.de

Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen:
sandra.roellig@bv.lsv.de

Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen:
tanja.liedtke@bv.lsv.de

IKK-Bundesverband:
ikk-online@bv.ikk.de

Verband der privaten KKV:
Christian.Weber@pkv.de
Sabine.Erbar@pkv.de

See-Berufsgenossenschaft / Seekasse:
support@see-bg.de

BVA bundesversicherungsamt:
ReferatZ2@bva.de


............................................................


Versicherer schließen Haftung für Mobilfunk-Risiken aus

28.01.2004

BITKOM: Schutz wegen mangelnder Gesundheitsgefahr "obsolet"

Für Mobilfunkbetreiber und Handy-Hersteller wird es immer schwerer, sich gegen mögliche Schadenersatzforderungen wegen elektromagnetischer Strahlung zu versichern. Führende Versicherungsunternehmen in Deutschland hätten dieses Risiko wegen der nicht einschätzbaren Gesundheitsgefahren in ihren Policen inzwischen ausgeschlossen, erklärten die beiden weltgrößten Makler für Industrieversicherungen, Marsh und Aon, am Mittwoch in Frankfurt am Main und Hamburg.

Der Telekom-Branchenverband BITKOM sah als Grund für den Wegfall des Schutzes dagegen nicht vorhandene Gesundheitsrisiken. Das Thema Versicherungen sei deshalb "obsolet".

Rückversicherer, bei denen die Direktanbieter von Policen ihre Risiken absichern, drängten seit Jahren "auf Einschränkungen beim Thema Elektrosmog", sagte Andreas Ingerfeld von Aon Deutschland. Dies schlage nun auch auf die Haftungsbedingungen bei den Erstversicherern durch. Bei diesen werde bei Vertragsverlängerungen dieses Risiko nun regelmäßig ausgeschlossen.

Furcht vor "Asbest-Desaster"

Der Ausschluss gelte dabei "überwiegend schon für 2004", sagte Georg Bräuchle, Geschäftsführer von Marsh Deutschland in Frankfurt am Main. "Er gilt nicht bei allen Versicherern, aber bei fast allen, die für Firmen der Mobilfunkbranche in Frage kommen." Nur in Einzelfällen habe das Risiko noch im Verhandlungswege einbezogen werden können, "allerdings teilweise in abgespeckter Version mit einer niedrigeren Haftungssumme".

Grund für die Zurückhaltung der Versicherer sei die Furcht vor einem zweiten "Asbest-Desaster", sagte Bräuchle. Jahrzehntelang galt die Faser als unbedenklich und wurde zum Schutz gegen Feuer verbaut. Nachdem bewiesen wurde, dass die Fasern Krebs erzeugen können, mussten die Versicherer vor allem in den USA Milliardenzahlungen leisten. Beim Mobilfunk lautet das Kalkül Bräuchle zufolge deshalb: "Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist vielleicht gering, aber wenn es passiert, dann trifft es uns so gewaltig, dass wir das nicht mehr packen können."

HDI: Kein genereller Ausschluss

Ein Sprecher der Allianz Global Risks, die für das Großkundengeschäft des deutschen Branchenprimus zuständig ist, bestätigte, dass für Hersteller von Mobilfunkanlagen das Risiko inzwischen nicht mehr versichert wird. Mobilfunkbetreiber bekämen den Schutz aber noch. Beim Industrieversicherer HDI hieß es, einen generellen Ausschluss gebe es nicht. Es werde von Fall zu Fall entschieden, sagte ein Sprecher. Durchaus üblich seien Höchstgrenzen für Schadenssummen oder die Begrenzung der Haftung auf bestimmte Länder, wodurch sich etwa das besonders große Risiko durch Klagen in den USA ausschließen lasse.

Auch neueste Forschungen zeigten, "dass Radiowellen bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsschäden verursachen", erklärte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). "Es besteht also kein realistisches Gesundheitsrisiko." Da sich Gerichtsentscheidungen an kausalen Zusammenhängen orientierten und diese bei Radiowellen und Gesundheitsrisiken nicht bewiesen seien, gebe es auch kein wirtschaftliches Risiko durch Klagen.

Strahlungsfolgen umstritten

Die gesundheitlichen Folgen der Strahlung von Handys und Sendeanlagen ist seit Jahren umstritten. Einen wissenschaftlichen Beleg für eine Gefährdung gibt es bis heute nicht. Das Bundesumweltministerium beauftragte im vergangenen September das Bundesamt für Strahlenschutz, mögliche Risiken nochmals eingehend zu prüfen. Ergebnisse sollen 2005 vorliegen.

Mit Material von AFP

http://seite.com/news17937.html
http://netzeitung.de/wirtschaft/270876.html

Omega: dass BITKOM das Haftungsrisiko nach wie vor abstreitet, gleicht einem Harakiri-Spiel. Früher oder später wird es unwiderlegbare Beweise für die gesundheitsschädigende Wirkung des gepulsten Mobilfunks geben. Wenn sich BITKOM die Mühe machen würde das umfangreiche wissenschaftliche Material unvoreingenommen zu sichten, dass bereits heute im In- und Ausland (und dies bereits seit Jahrzehnten) vorliegt, ohne immer wieder unbestreitbare Tatsachen abzuleugnen, müsste heute auch schon BITKOM zweifelsfrei die gesundheitsschädliche Wirkungen des gepulsten Mobilfunks auf Mensch und Natur eingestehen. Ein vernünftiger Geschäftsmann bezieht immer vorsorglich absehbare Risiken in sein geschäftliches Handeln mit ein. Die wissenschaftlichen Hinweise und Erfahrungsberichte von Betroffenen auf eine Gesundheitsgefährdung durch gepulsten Mobilfunk sind erdrückend. Insoweit verhalten sich die Versicherer nur geschäftlich vernünftig und BITKOM verdrängt wie ein unvernünftiges Kind Tatsachen, die nicht zu verdrängen sind und spielt auf Zeit. Hier kann man nicht von fahrlässigem Handeln sprechen, hier muss man von Vorsatz sprechen, der trotz erdrückender Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung, die Gewinnoptimierung über Menschen- und Naturschutz stellt.



Versicherer fürchten Mobilfunk-Risiken

Die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet:

Mögliche Gefahren durch Strahlung
Versicherer fürchten die Mobilfunk-Risiken


Viele Konzerne verweigern Handy-Herstellern und Netzbetreibern Deckung für eventuelle spätere Gesundheitsschäden.

Von Martin Reim

Von Handys und Mobilfunk-Sendemasten geht elektromagnetische Strahlung aus. Bis heute wird von vielen befürchtet, dass diese Strahlen Menschen krank machen könnten. Einen wissenschaftlichen Beleg für diese These gibt es allerdings nicht.

Falls eine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen werden sollte, könnte es zu Schadensersatz-Forderungen gegen Unternehmen kommen, die mit der Verbreitung solcher Strahlenfelder zu tun haben. Prinzipiell können Konzerne solche Risiken durch ihre Betriebshaftpflicht-Police abdecken.

Die Versicherung müsste dann eventuelle Zahlungen an Opfer oder deren Angehörige übernehmen. Allerdings schließen immer mehr Versicherungen derartige Risiken aus ihren Policen aus. Das berichteten auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung übereinstimmend Vertreter der beiden größten Versicherungsmakler der Welt, Marsh und Aon.

Asbest als Warnung

Diese Firmen kennen den Markt besonders gut, weil sie Verträge zwischen Versicherungen und der Industrie vermitteln. Georg Bräuchle, Geschäftsführer bei Marsh Deutschland, teilte mit, in den bereits beendeten Vertragsverhandlungen für das laufende Jahr seien diese Risiken "erstmals auf breiter Front" ausgeschlossen worden.

Insbesondere hätten Firmen, die sich mit Mobilfunk beschäftigen, keine Deckung mehr erhalten. Ein Sprecher von Aon Jauch&Hübener, der Deutschland-Repräsentanz von Aon, bestätigt dies. Das Bestreben, die Risiken elektromagnetischer Strahlung auszuschließen, gebe es schon seit längerem. Jetzt hätten sich "viele Versicherer erstmals durchgesetzt".

Welche Mobilfunk-Firmen hiervon betroffen sind, war am Dienstag nicht zu erfahren. Die Handy-Hersteller Siemens, Nokia und Motorola teilten mit, sie gäben zu Versicherungsfragen generell keine Auskunft.

Gleichlautend äußerten sich die Mobilfunkbetreiber T-Mobile und O2. Eine Sprecherin der Mobilfunk-Gesellschaft Vodafone Deutschland betonte allerdings, die Betriebshaftpflicht-Police ihres Hauses gelte auch für elektromagnetische Strahlung.

Ein Sprecher des deutschen Marktführers Allianz sagte, sein Haus versichere schon länger keinen Handy-Hersteller mehr gegen die Elektrosmog-Risiken. Bei Mobilfunk-Betreibern gebe es eine "Fall-zu-Fall-Betrachtung".

Der Allianz-Sprecher begründete die Skepsis damit, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der elektromagnetischen Strahlung "nicht abschätzbar" seien. "Wenn sich irgendwann eine Gefährlichkeit nachweisen ließe, hätte das verheerende Wirkungen für die gesamte Versicherungsbranche."

Die Allianz besitze keine eindeutigen oder exklusiven Studien über eine Gesundheitsgefährdung durch die Strahlen. Man gehe lediglich nach dem branchenweit anerkannten Prinzip vor, dass unkalkulierbare Risiken nicht versicherbar seien.

Grund für die restriktive Haltung der Allianz beim Problem der elektromagnetischen Strahlung seien die Erfahrungen mit Asbest. Das Mineral, das jahrzehntelang am Bau zum Schutz vor Feuer eingesetzt wurde, galt lange als ungefährlich.

Dann wurde bewiesen, dass die Fasern Krebs erzeugen können. Seitdem müssen Versicherungen insbesondere in den USA Milliardensummen aufwenden, weil Produzenten und Verarbeiter von Asbest bei ihnen versichert waren.

Ein Branchenkenner erklärte, die harte Haltung der Allianz habe jetzt viele kleinere Versicherer zum gleichen Vorgehen ermutigt. Hintergrund des Schwenks sei, dass die Industrieversicherungen jahrelang Verlust gemacht hätten und nun mehr auf Profit achteten.

So schließe auch der HDI, der zu den größten Branchenvertretern gehört, mittlerweile bei Mobilfunk-Firmen die Elektrosmog-Risiken aus. Vom HDI gab es dazu keine Stellungnahme.

Quelle: http://sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/589/25564/

Der Kommentar aus der gleichen Ausgabe:

Das Handy als Kursrisiko

Viele Menschen vermuten, die Strahlungen von Handys und Mobilfunk-Masten erzeugten Krebs. Man könnte auf den ersten Blick meinen, die Versicherungen teilten diese Ansicht inzwischen.

Von Martin Reim

Jahrelang haben sie Handyhersteller und Netzbetreiber gegen eventuelle Schadensersatz-Zahlungen abgesichert; neuerdings wird dieser Schutz häufig verweigert.

Dies Verhalten zeigt jedoch nur, dass die wirtschaftlichen Gefahren des Mobilfunks größer sind als gedacht. Auf eine geänderte Einschätzung der gesundheitlichen Risiken lässt sich daraus nicht schließen.

Grund: Der Schwenk beruht nicht auf zusätzlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder einer Neubewertung vorhandener Studien. Die Versicherungen haben vielmehr aus dem Asbest-Problem gelernt: Jahrzehntelang waren Wissenschaftler überwiegend der Ansicht, das Mineral sei ungefährlich.

Mahnendes Beispiel

Seit sich das Gegenteil erwies, werden Milliardenzahlungen an Produzenten und Weiterverarbeiter fällig, weil diese wiederum massiven Schadenersatz leisten müssen. Schon die Vorstellung, beim Mobilfunk könnte es irgendwann ähnlich laufen, lässt die Versicherer zurückschrecken.

Zudem ist der Ausschluss dieser Risiken derzeit relativ leicht durchsetzbar. Über Jahre waren die Versicherer im Industriegeschäft unangemessen großzügig, was zu hohen Verlusten führte. Das wollen viele Anbieter mittlerweile ändern, weshalb für die Kunden ein schärferer Wind weht.

Die Teilhaber von Mobilfunk-Firmen sollte diese Trendwende allerdings vorsichtig stimmen. Falls der Haftpflicht-Schutz tatsächlich unvollständig ist, droht den Konzernen Gefahr.

Denn sie müssten einen möglichen Schadenersatz komplett aus eigener Tasche bezahlen. Vergleichbares hat schon einige von Asbest-Firmen in die Pleite getrieben. Dabei geht es nicht nur darum, ob eine Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog irgendwann zweifelsfrei nachgewiesen wird.

Wahrscheinlichkeit schon ausreichend

Es könnte schon dann kostspielig werden, wenn beispielsweise in den Vereinigten Staaten die Rechtsprechung zur Ansicht käme, eine Schädigung sei genügend wahrscheinlich.

Ein einziges negatives Urteil könnte den Kurs des betroffenen Unternehmens in Mitleidenschaft ziehen. Deshalb ist es geboten, dass die Konzerne über ihren Versicherungsschutz informieren.

Beispiel Siemens: Das Unternehmen schweigt sich in dieser Frage aus. Die Handy-Produktion der Münchner war im vergangenen Quartal so hoch wie nie zuvor und wird immer wichtiger für den Gesamtkonzern. Da könnte man schon mal sagen, welche wirtschaftlichen Risiken darin schlummern.

Quelle: http://sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/586/25561/

Was Studien zur Handy-Gefahr sagen

Frankenpost.de 31.01.04

Mikrowellen und ihre Folgen: Forscher kommen zu erschreckenden Schlüssen – doch die deutsche Politik hält die Grenzwerte hoch

VON THOMAS HANEL

Der Beschluss deutscher Versicherungskonzerne, die Risiken elektromagnetischer Strahlung aus den Leistungskatalogen zu streichen, ist ein klarer Hinweis auf die Unwägbarkeit künftiger finanzieller Konsequenzen. Die können, wie die Allianz offiziell erklärte, ,,verheerend‘‘ sein, sollte sich die Gefährlichkeit des Elektrosmogs irgendwann wissenschaftlich nachweisen lassen. Dass in der Branche die Alarmglocken schrillen, hat seinen Grund: Ein Reinfall wie der mit Asbest soll nicht wieder vorkommen. Lange Zeit galt der Dämmstoff als unbedenklich, bis klar wurde, dass die Faser Krebs erzeugt. Mit einem Schlag wurden die Versicherer vor allem in den USA mit Milliardenklagen überzogen – und mussten zahlen.

Nicht eine einzige Reaktion

Wenn schon Unternehmen hier eine Parallele zur elektromagnetischen Strahlung sehen, müsste es Politik erst recht. Doch unsere gewählten Vertreter haben sich anders eingerichtet, und so war es kein Wunder, dass nicht eine einzige Reaktion auf die Weichenstellungen des Wirtschaftszweigs kam. Wieso auch, es ist ja Vorsorge mit Grenzwerten getroffen: Sie liegen für Mobilfunk-Sendeanlagen im D-Netz bei 470 Mikrowatt (470 millionstel Watt) pro Quadratzentimeter und im E-Netz bei 950 millionstel Watt. Das soll heißen: Bis zu diesem Wert, festgelegt von der Strahlenschutzkommission und abgesegnet von der Bundesregierung, gilt die Mikrowellen-Strahlung in unserm Land als gesundheitlich unbedenklich.

Über die Schädlichkeit der Strahlung gehen die Meinungen allerdings weit auseinander, und obwohl tatsächlich (offiziell, siehe Grenzwerte und Prof. Hecht-Studie, Anm. Webmaster) wissenschaftlich nichts bewiesen ist, gibt es doch zahllose Studien, die Anlass zum Handeln sein müssten. International anerkannte Fachleute haben sie ausgearbeitet.



siehe zur Weigerung der Versicherungswirtschaft Mobilfunk-Betreiber gegen gesundheitliche Schäden des Mobilfunks zu versichern


Weitere Informationen finden Sie zu diesem Thema in:

Elektrosmog - ein Phantomrisiko

Eine 33-seitige Ausarbeitung der Schweizer Rück (=Swiss Re) aus dem Jahr 1999
(pdf, 189 KB)

Quelle: http://tinyurl.com/2yplj


siehe auch Neu hinzu und hier Recht