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press release

- be to be forwarded and printed

  1. Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten
  2. Urteil vom 2. August 2007 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unterstützt Attendorner Konzept
  3. exAnmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Lublin, Polen
  4. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010
  5. Das Zivilgericht von Nanterre (Frankreich) wendet das Vorsorgeprinzip an und zwingt Bouygues Telecom zum Antennenabbau
  6. Wählt DIE LINKE !
  7. Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments - WICHTIG!, | proposed Resolution of the EU
  8. Brief an Frédérique Ries zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.
  9. Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig
  10. Weitergabe von Mobilfunk-Senderdaten, Verstöße gegen 706. Aarhus Konvention
  11. Sieg !!! in der 2. Instanz französisches Gericht verbietet Handymast. Bouygues Telecom muss Entschädigungen zahlen, Fight for Live
  12. New Judgement Demolition
  13. Änderungsanträge 1 - 47 zum Entwurf einer Entschliessung* des Europäischen Parlaments 2008/2211(INI)
  14. European Parliament EMF Committee Votes report 2008/2211(INI)
  15. 26.03.2009, Resolution of the EU (A6-0089/2009) for the EMF Revolution
  16. 01.04.2009, Resolution of the EU (A6-0089/2009) for the EMF Revolution?, disruptive action of the Greens/EFA group ( Daniel Cohn-Bendit)
  17. 02.04.2009, EU- Parlament, Rapport RIES A6-0089/2009 , 559 für die Resolution
  18. Brief an Frédérique Ries (Dok. für die Abstimmung A6-0089/2009; 2008/2211(INI)) mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen
  19. Gesetzentwurf vom 27.04.2009 zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
  20. France: the government has agreed to try out in certain towns the radiation level of 955 mikroWatt/ m2, as recommended by the scientific consortium BioInitiative.
  21. Die Bedeutung der Konvention aus Åarhus in Polen für den Mobilfunkabbau in Verbindung mit Bürgerprotesten
  22. Von einer europäischen Vorreiterrolle gerade im Bereich des Umweltschutzes ist Deutschland weit entfernt.
  23. Wer hat die Åarhus-Konvention unterzeichnet?
  24. Aarhus-Konvention- Non Plus Ultra -Taktik gegen die Mobilfunkinfrastruktur
  25. Die digitale Gehirnwäsche jetzt auch auf dem Land.
  26. Prof. Dr. Erich Schöndorf zum Mobilfunk
  27. Die Bürokratie gegen die Demokratie
  28. Feststellungsverfahren - neue Initiative !



Schäden durch Mobilfunk und WLAN, Schadenersatz; Feststellungsverfahren - neue Initiative !

Noch ist Polen nicht verloren

13. Oktober 2010, RA Sven Leistikow <leistikow@leistikowschreyeck.de>

An: webmaster@iddd.de

iddd.de 17.10.2010

Sehr geehrter Herr Puzyna,

Heute melden wir uns bei Ihnen mit einer neuen Initiative zurück. Aufgrund der zurückhaltenden Bewertung von Langzeitschäden im Bereich Mobilfunk durch das Bundesamt für Strahlenschutz versuchen wir derzeit Ansprüche für die Zukunft bei den Betreibern von Mobilfunkanlagen geltend zu machen.

Unserer ersten Schritte sind sehr verheißungsvoll. Wir haben bereits einen Rechtsschutzversicherer von der Kostenübernahme überzeugen können.

Die Besonderheit dieses Weges liegt darin, dass wir keine wissenschaftlichen Gutachten vor dem Gericht benötigen. Der Umstand, dass über Gesundheitsschäden bei einer langen Aussetzung von Mobilfunkstrahlung derzeit keine wissenschaftlich gefestigten Ergebnisse vorliegen, und dieser Umstand durch das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt wird, ist es einen recht eines jeden Bürgers die Betreibergesellschaft aufzufordern zu erklären, dass zukünftige Schäden ersetzt werden, wenn in der Zukunft der Nachweis einer Schädigung durch diese Strahlung geführt werden kann.

Dies bedeutet, dass das Ergebnis des Prozesses keinen Schadenersatz ist, sondern lediglich die Feststellung der Verantwortlichkeit des Betreibers. Jedoch müsste der Betreiber, soweit es sich dabei um eine Aktiengesellschaft handelt, Rückstellungen bilden, die den Gewinn im aktuellen Geschäftsjahr senken. Ein gesenkter Gewinn wirkt sich auf das Unternehmen aus, da den Aktionären weniger Dividende ausgezahlt werden kann.

Wir würden uns mit Ihnen gerne über diese Problematik unterhalten und wären Ihnen für einen Rückruf dankbar.
Sie erreichen uns unter 03088672710.

Mit freundlichen Grüßen

Leistikow





Die Bürokratie gegen die Demokratie

22.6.2010
von Dipl.-Ing. Krzysztof Puzyna

Die Bedeutungslosigkeit des EU -Parlaments gegenüber der EU- Kommission, gezeigt in Antworten der EU-Bürokratie auf Anfragen von Artur Zasada und Krzysztof Puzyna

1. Schriftliche Anfrage von Artur Zasada (PPE) an die Kommission

2. Answer given by Ms Vassiliou on behalf of the Commission

3. Das Dokument wurde von der EU-Kommission vorbereitet

4. Dies bezüglich, einige meine weiteren Anfragen an die EU-Bürokratie





Als polnische Mobilfunkgegner mich im Oktober 2009 auf die Anfrage von PPE Abgeordneten Artur Zasada aufmerksam machten, habe ich in zusätzlicher Recherche bezüglich der Stellungnahme der EU-Kommission von Juli 2009 - (siehe Antwort Frau Kommissarin Androulla Vassiliou vom 9 November 2009) auf dem Server der EU-Kommission ein rätselhaftes Dokument gefunden. Das Dokument, ohne Unterschrift, ohne Briefkopf, ohne Adresse aussehend wie ein Schrieb an die Mutti "Ich bin es", sollte eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission zur Resolution des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 darstellen.

Nach 8 Monaten und mehreren meinen Anfragen ist jetzt sicher: der unqualifizierte Schrieb, sei tatsächlich die "offizielle Stellungnahme der EU-Kommission" und damit sehr geeignet für eine kompetente Übersetzung auf deutsch.

Nach der Antwort von Frau Vassiliou
und der Stellungnahme der EU-Kommission ziehe ich folgendes Fazit:

Die Befürwortung der Ries-Resolution des EU-Parlaments durch die absolute Mehrheit der 559 Abgeordneten, ist für die EU-Kommission ein Peanut gegenüber der Meinung eines zuständigen Experten der EU-Institution SCENIHR, ex Prof. Anders Ahlbom (exICNIRP ein korrupter Chairman of Standing Committee on Epidemiology).

Damit wird meiner Meinung nach, deutlich gezeigt, dass eine kleine, nicht legitimierte*** Gruppe der Verschwörer unter dem Mantel der EU-Kommission, nimmt für die Mobilfunkindustrie die Institutionen der Europäischer Union und damit die ganze Europa ein.


***EU-Parlament: Nigel Farage über Cathie Ashton:

Sie hat noch nie gearbeitet und nie in ihrem Leben wurde sie zu etwas oder für eine öffentliche Stelle demokratisch gewählt.

youtube.com/watch?v=etP3f-mNkD4




SCHRIFTLICHE ANFRAGE von Artur Zasada (PPE) an die Kommission
21.6.2010

29. September 2009
E-4623/09
Originale Adresse der Anfrage:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=WQ&reference=E-2009-4623&language=DE
Antwort 

Betrifft: Schädliche Wirkung elektromagnetischer Strahlung im Umfeld von Mobilfunk-Basisstationen

Die Abgeordneten des polnischen Parlaments wie auch des Europäischen Parlaments erreichen immer wieder überaus beunruhigende Meldungen über die Gefährdung der Gesundheit von Bürgern, die in unmittelbarer Nähe von Mobilfunk-Basisstationen leben.

Das Europäische Parlament der vorangegangenen Wahlperiode hat in seiner Entschließung vom 2. April  2009 dazu Stellung genommen. Wie darin festgestellt wird, muss der Durchführung von Tests und Untersuchungen zur elektromagnetischen Strahlung im mittleren und äußerst niederen Frequenzbereich in der EU-Gesundheitspolitik Vorrang eingeräumt werden, um daraus umfassende Schlussfolgerungen über ihre Auswirkungen auf die Gesundheit abzuleiten. In der Entschließung wird eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und Experten aus den Mitgliedstaaten zur Entwicklung wirksamer Methoden empfohlen, mit denen die Exposition der Bevölkerung gegenüber schädlicher elektromagnetischer Strahlung verringert werden kann.

Kann die Kommission in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten: Werden in diesem Bereich Untersuchungen durchgeführt, und überwacht sie die dabei erzielten Fortschritte? Zieht sie angesichts der überaus dynamischen Entwicklung der Mobiltelefonie die Möglichkeit in Betracht, die Errichtung neuer Sendemasten und Basisstationen in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohngebieten und dicht besiedelten Gebieten zu verbieten, bis eindeutige und glaubwürdige Forschungsergebnisse vorliegen?

Originalsprache der Anfrage: PL  
Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2009





Answer given by Ms Vassiliou on behalf of the Commission

on iddd.de 21.06.2010

Originale Adresse der Antwort:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2009-4623&language=EN

Dieses Dokument liegt nicht in Ihrer Sprache vor. Bitte wählen Sie eine Sprache aus der Liste der verfügbaren Sprachen aus.

Parliamentary questions
9 November 2009
E-4623/2009

Answer given by Ms Androulla Vassiliou on behalf of the Commission

The Commission would like to remind the Honourable Member that all Member States have adopted measures that provide at least the level of protection proposed by Council Recommendation 1999/519/EC(1). So far, four independent assessments of the scientific evidence by the EU scientific committees, the latest one published in January 2009, have failed to identify a scientific rationale for modifying the current exposure limits proposed by this recommendation. As a result, the Commission considers that the exposure limits proposed by the Council Recommendation are compatible with a high level of health protection. However, the Commission is also consicious of the need to constantly review the scientific evidence supporting this assessment. The Commission has asked the Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) to develop a research strategy to best address any gaps in the scientific assessments. The opinion presenting this research strategy was adopted in July 2009. It will be one of the sources of ideas that will be taken into account when the funding of additional research is considered at Commission level. Furthermore, the Commission will continue to regularly assess the new scientific evidence that becomes available.

The EU Treaty provides for limited competence of the Commission on public health, whose role is mainly to encourage cooperation between Member States. As regards the protection against electromagnetic fields, the Commission considers that decisions on the siting and building of base stations should be left to national or local authorities.

(1) 1999/519/EC: Council Recommendation of 12 July 1999 on the limitation of the exposure of the general public to electromagnetic fields (0 Hz – 300 GHz), OJ L 199, 30.7.1999.

Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2009





Das Dokument wurde von der EU-Kommission vorbereitet


Subject: RE: Übersetzung auf DE und PL vom Dok. der EC
Date: Thu, 17 Jun 2010 18:42:28 +0200
From: <SANCO-INFO@ec.europa.eu>
To: <webmaster@iddd.de>

Lieber Herr Puzyna,
Danke für Ihre Anfrage.
Das in Ihrer E-mail wähnte Dokument wurde tatsächlich von der Europäischen Kommission vorbereitet.
Es wurde von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament weitergeleitet.
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sind übereingekommen, das dieses Dokument in englischer und französischer Sprache bearbeitet wird.
Das Europäische Parlament beschloss das Dokument in beiden Sprachen auf seiner WEB-Seite dem Publikum zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen,


Miroslava Kostovcikova

Institutional relations & Communication
Health & Consumers Directorate-General
European Commission

//////////////////////////////////////////////////////////

Subject: A(2010)7829 "Reaktionen auf die Entschließung P6 TA(2009)0216 des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)"
Date: Thu, 20 May 2010 10:07:35 +0200

From: "Courrier Citoyens d'Europe" <civis@europarl.europa.eu>
To: <WEBMASTER@IDDD.DE>

Sehr geehrter Herr Puzyna,
vielen Dank für Ihr Mail vom 8.4.2010 an das Europäische Parlament (EP).
Es wird Ihnen mitgeteilt dass, die Europäische Kommission Autor des von Ihnen benannten Dokuments ist.

Alle Dokumente bezüglich des von Ihnen angesprochenen Vorgangs finden sie unter:

http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5680652 oder

http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=197350

Für weitere Auskünfte bitten wir Sie sich direkt an die Generaldirektion "Gesundheit und Verbraucherschutz" der Europäischen Kommission zu wenden.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen behilflich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Jean-Louis COUGNON

Abteilungsleiter
--------------------------------
Europäisches Parlament
Generaldirektion Präsidentschaft
Bürgeranfragen





Dies bezüglich, einige meine Anfragen an die EU-Bürokratie


To: "citizen_reply@edcc.ec.europa.eu" <citizen_reply@edcc.ec.europa.eu>
Subject: Re: [Case_ID: xxx]
Reply-To: webmaster@iddd.de
12.05.2010

Im Oktober 2009, Februar 2010, März 2010, April 2010 von der empfohlenen Adresse habe ich außer der Bestätigung, dass meine Anfrage angekommen sei nie eine Antwort auf meine Frage " Ist dieser Text die Stellungnahme der E Commission ?" bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren seid ihr für Fragen der EC zuständigt?
MfG
Krzysztof Puzyna

Europe Direct schrieb am "[Case_ID: xxx]".
[12.05.2010 Mit 16:53]

Sehr geehrter Herr Puzyna, wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das EUROPE DIRECT Kontaktzentrum ist ein Informationsdienst der Europäischen Kommission, der Bürgern und Unternehmen Antworten auf allgemeine Fragen über die Europäische Union, ihre Einrichtungen und Gesetzgebungen bietet.
Weitere Informationen über den Informationsdienst EUROPE DIRECT können Sie unter der folgenden Internetadresse finden:
http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an das zuständige Europäische Parlament zu wenden, das Sie über das folgende Anfrageformular erreichen:
https://www.secure.europarl.europa.eu/parliament/public/citizensMail/secured/cmRequest.do?cmLanguage=de

Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT
Kontaktzentrum http://europa.eu -

Ihr direkter Weg zur EU! Haftungsausschluss Wir werden uns bemühen, die von Ihnen gewünschten Informationen zu liefern oder Sie an eine geeignete Stelle weiterzuleiten. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass wir spezifische Themen der EU-Politik nicht kommentieren können und die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.





Bürgerpost: Bezeichnung der Anfrage
* Sie erhalten eine Empfangsbestätigung, sobald Ihr Antrag beim Europäischen Parlament registriert ist.
Gegenstand Ihrer Anfrage : Reaktionen auf die Entschließung P6_TA(2009)0216 des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI)
Text Ihrer Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren auf dem Server von Eu lagert unter der Adresse
http://www.europarl.europa.eu/oeil/DownloadSP.do?id=16799&num_rep=7886&language=en
ein rätselhaftes Dokument.

Das Dokument gibt an die Stellung der Eu-Kommission zur Resolution der EP vom 2.4.2009 zu beinhalten. Das Dokument ist aber nicht unterschrieben.

Meine Frage1:

wer ist der Autor dieses Dokuments und ist dieses Dokument tatsächlich die Stellungnahme der Eu-Kommission zur Resolution
P6_TA(2009)0216
Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI)) ???

Hier kurzer Auszug aus diesem problematischen File:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/DownloadSP.do?id=16799&num_rep=7886&language=en

"Follow-up to the European Parliament resolution on health concerns associated with electromagnetic fields, adopted by the Commission on 2 July 2009

1. Rapporteur: Frédérique RIES (ALDE/BE)
2. EP reference number: A6-0089/2009 / P6_TA-PROV(2009)0216
3. Date of adoption of the resolution: 2 April 2009
4. Subject: health concerns associated with electromagnetic fields"

.............................

Meine Frage 2:

Gibt es weitere Reaktionen der EU-Kommission oder EU-Rates oder EU-Parlamentes auf die Resolution von Frau Ries???
.................................
Antragsteller : Herr Puzyna Krzysztof
Elektronische Anschrift : webmaster@iddd.de
Organisation : umtsno, www.iddd.de 
Beruf : Umweltschutz
Postanschrift : Huetten 118
20355 Hamburg
Deutschland





Prof. Dr. Erich Schöndorf zum Mobilfunk: "Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Front zusammenbricht."

Prof. Dr. Erich Schöndorf: téléphonie portable, mobile phone technology, Mobilfunk

mai 2, 2010

by Michael Heiming

Ein wichtiges 2 seitiges Interview, mit dem bekannten Juristen Prof. Dr. Erich Schöndorf. Verfügbar in 3 Sprachen:
ex Französisch, ex Englisch und Deutsch , .pdf, 187,4 KB


Neue Juristische Wochenschrift 2 / 2009

(Professor Dr. Erich Schöndorf ist der Öffentlichkeit vor allem als Staatsanwalt im legendären Holzschutzmittelprozess gegen eine Tochterfirma der BAYER AG bekannt. Heute unterrichtet er an der FH Frankfurt (Main) im Fachbereich Umwelt und Recht. Er beschäftigt sich auch mit der Mobilfunk-Problematik.)

NJW: Warum tun sich Strahlenopfer von Mobilfunkmasten so schwer, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen?

Schöndorf: Vorrangig ist das kein juristisches sondern ein politisches Problem. Für ungefähr 100 Milliarden DM hat die Bundesrepublik seinerzeit die UMTS-Lizenzen verkauft und jetzt wollen die Käufer ihre Rechte zu Geld machen. Flächendeckende erfolgreiche Klagen würden da sehr stören. Der Staat hat das schon geahnt und entsprechend hohe Grenzwerte festgelegt, die sich medizinisch allerdings nicht begründen lassen Eine im Zweifelsfall den Konzerninteressen verpflichtete Justiz exekutiert diese Grenzwerte und weist die Klagen ab.

NJW: Was sollte zum Schutz vor Elektrosmog getan werden?

Schöndorf: In erster Linie geht es darum die Grenzwerte auf das medizinisch Erforderliche zu senken. Andere Länder haben das längst getan. In Deutschland meint man darauf verzichten zu können weil die Betreiber dadurch Kosten sparen. Darüber hinaus wäre in jedem Fall eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor den Gefahren des Elektrosmogs dringend geboten. Auch bei reduzierten Belastungen bleiben beispielsweise für Handybenutzer erhebliche Risiken bestehen.

NJW: Besteht die staatliche Pflicht, Schutzzonen für Strahlenopfer einzuführen?

Schöndorf: Selbstverständlich, und zwar in einer Größe von 357.000 qkm, was haargenau der Fläche unseres Landes entspricht. Mal allen Ernstes: Amerikanische Verhältnisse wollen wir doch nicht, wo bedrohte Indianerstämme in Reservate gepfercht werden, mit den bekannten Folgen.

NJW: In den USA gab das Arbeitsgericht einer Arbeitnehmerin Recht, die ihren Gehirntumor auf den arbeitsbedingten Handygebrauch zurückführte. Werden solche Prozesse auch in Deutschland kommen?

Schöndorf: In Deutschland gibt es alles was es in Amerika auch gibt, nur mit einer entsprechenden Zeitverzögerung. Gegenwärtig steht die Justiz noch geschlossen hinter ihrer abweisenden Linie. Aber schon sind hoch kompetente Initiativen dabei die Zusammenhänge deutlich zu machen. Sie tragen dabei eine Unmasse an belastenden Indizien zusammen, deren gewaltiger Überzeugungskraft sich kein Gericht auf Dauer entziehen kann. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Front zusammenbricht.

NJW: Kann nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen der Nachweis gelingen, dass eine Gesundheitsschädigung auf den Elektrosmog zurückzuführen ist?

Schöndorf: Der Kausalitätsnachweis ist die Achillesferse der modernen Produkthaftung. Das hat damit zu tun dass die Zusammenhänge sehr komplex sind, viel mit Naturwissenschaften zu tun haben, die den Juristen bekanntlich nicht besonders liegen und die Justiz immer noch in ihrem alten Denkschema verhaftet ist: Körperverletzungen begeht man mit Fäusten oder Knüppeln, manchmal auch mit einem Auto, aber niemals mit einem Handy. Damit macht man etwas ganz anderes: Telefonieren, fotografieren, SMS schreiben und im Internet surfen. Alles schöne Dinge die nichts Anrüchiges haben. Für große Teile der kritischen Medizin ist der Kausalitätsnachweis aber schon längst geführt. (Das Interview zum Hören als Podcast:





Die größte Frequenzversteigerung in der Geschichte der Bundesrepublik

11.08.2009

Die digitale Gehirnwäsche jetzt auch auf dem Land



Der Präsident der Bundesnetzagentur verantwortlich für die Vergabe der Funklizenzen, Matthias Kurth: "Wir wollen jetzt klotzen, nicht kleckern......", "wir wollen ein schnelle Versteigerung aller frei gewordenen Rundfunk / Fernsehfrequenzen....."

Gibt es denn keinen juristischen Weg, diesen Wahnsinn anzuhalten?

Rundfunkwellen sollen für das Internet verwendet werden. Frei geworden sind diese Frequenzen durch das neue Digitalfernsehen DVB-T. Wo vorher ein Sender bei analoger Übertragung nur ein Programm senden konnte, gibt es Platz für acht bis zwölf digitale Sender.

Im Jahr 2000 zahlten die Mobilfunkbetreiber 50 Milliarden Euro für sechs Frequenzen; das waren die grössten Versteigerungserträge für den Raum über der Bundesrepublik in der ganzen Welt. Aber die Erwartungen an den Mobilfunkstandard UMTS haben sich nicht erfüllt, zwei der Lizenzen wurden zurückgegeben und gehen jetzt erneut in die Auktion ein.

Um Zeit zu sparen, plant der Präsident der Bundesnetzagentur verantwortlich für die Vergabe der Funklizenzen, Matthias Kurth: eine gemeinsame Versteigerung der Frequenzen, "Das ist unser Beitrag zum Konjunkturpaket", sagte er der Welt.

Der Preis wird wohl diesmal nicht so hoch, denn durch die strengen Auflagen gedrückt. Wer die Frequenzen will, verpflichtet sich im Gegenzug, zuerst die "unterversorgten" Regionen auf dem Land mit schnellem Internet zu versorgen. Erst in einem zweiten Schritt dürfen dann auch Netze in den lukrativeren Ballungsräumen eingerichtet werden.

Gibt es denn keinen juristischen Weg, diesen Wahnsinn anzuhalten ????????????

Eine einstweilige Verfügung, oder so???? Bitte informieren sie auch die Juristen, Staatsanwälte und Rechtsanwälte die den Bürgerinitiativen wohlgesonnen sind.

Am 27. September bitte wählt die Lobby-Netzwerke, die Euch schädigen, die Ihre Kinder und Ihre Gehirne schädigen NICHT!

Mit etwas "verzweifelnden" Grüßen

Krzysztof Puzyna


siehe auch:

DVB-T, To the President of the United States of America
see open Letter from CA





Wer hat für Deutschland die Aarhus-Konvention unterzeichnet?

Aarhus-Konvention -
Non Plus Ultra - Taktik gegen Mobilfunkinfrastruktur

24.06.2009

Date: Tue, 09 Jun 2009 10:24:33 +0200
From: RA Sven Leistikow <leistikow@leistikowschreyeck.de

Wer hat die Konvention eigentlich unterzeichnet?

Gruß
Sven Leistikow


Sven Leistikow | Attorney at Law | LeistikowSchreyeck Lawfirm
Schaperstrasse 14 | 10719 Berlin, D | leistikow@LeistikowSchreyeck.de
o. +49 (0)30 886.727.10 | f. +49 (0)30 886.727.20



Subject
AaC who signed
12.06.2009

o: jeremy.wates@unece.org
Subject: AaC who signed
Reply-To: webmaster@iddd.de

Mr Jeremy Wates
Secretary to the Aarhus Convention
UN Economic Commission for Europe
Geneva, Switzerland

Office 332, Palais des Nations
Tel: + 41 22 917 2384
Fax: + 41 22 917 0634
E-mail: jeremy.wates@unece.org
public.participation@unece.org

Subject : Aarhus Convention 1998

Dear Mr Wates,

We wrote to your officce on 10 Juli (to: public.participation@unece.org) with the simple question:

who exactly signed the Aarhus Convention in Denmark on 25th of June 1998 for Poland and on 21st December 1998 for Germany ?

Please would you send us a replay?


Best regards
Krzysztof Puzyna
Citizens' Initiative UMTSNO
Hütten 118
D- 20355 Hamburg
Tel. 004940- 342797



From: Pietro Rabassi <Pietro.Rabassi@unece.org>
Date: Fri, 12 Jun 2009 14:47:26 +0200

Dear Mr. Puzyna,

We have inquired into this issue and will have the reply hopefully soon. I
advise that you contact us back in a fortnight.

Best regards,

Pietro RABASSI




From: Pietro Rabassi <Pietro.Rabassi@unece.org>
Date: Wed, 17 Jun 2009 17:42:23 +0200

Dear Mr. Puzyna,

Mr. Jan Szyszko, Minister for the Environment of Poland signed the Aarhus
Convention on 25 June 1998. As soon as we receive the information we will
inform you about the name of the person who signed for Germany.

Best regards,

Pietro RABASSI




From: Pietro Rabassi <Pietro.Rabassi@unece.org>
Date: Thu, 18 Jun 2009 09:08:05 +0200

Dear Mr. Puzyna,,

Following my previous email, please be informed that H.E. Ambassador
Dieter Kastrup, Permanent Representative of the Republic of Germany signed
on 21 December 1998 the Convention on Access to Information and Public
Participation in Decision-making and Access to Justice in Environmental
Matters.

Best regards,

Pietro RABASSI

___________________________________________________
United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE)
Environment, Housing and Land Management Division
Environmental Affairs Officer
Room 321
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
Phone: +41 (0) 22 91 72791
E-mail: pietro.rabassi@unece.org
Website: unece.org/
----- Forwarded by Pietro Rabassi/UNECE/GVA/UNO on 18.06.2009 09:07



Aarhus-Konvention - Non Plus Ultra -Taktik gegen die Mobilfunkinfrastruktur

25.06.2009
Sehr geehrter Herr Leistikow,
endlich ist es so weit.

Ich habe bei der Gelegenheit Ihre Internetadresse in meine Verzeichnisse auf Seite recht1.htm und whomails.htm aufgenommen.

Bitte sehen Sie zu, wie Sie für die Mobilfunkopfern die Aarhus-Konvention nutzen können.

Aus meiner Internet-Analyse auf Seite recht.htm (Deutscher Bundestag Drucksache 16/3361 16. Wahlperiode 08. 11. 2006) folgt, dass die Partei DIE LINKE die Bundesregierung von SPD und CDU in Zugzwang nahm und in die Ratifizierung hinein manövrierte!

Jetzt häng alles von der Durchsetzungskraft der Rechtsanwälte ab, die Kosten für die Umweltprozesse über die Staatskasse laufen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen
Krzysztof Puzyna



Redaktion Buergerwelle e.V. (BI Omega-CI Omega) schrieb am “Re: Fwd: Fw: AaC who signed / 2x gesendet / 1x yaiva.de”.
[25.06.2009Don 05:56]

<>Sehr geehrter Herr Puzyna,
<>
<>vielleicht gelingt es Ihnen die polnischen Opfer ebenfalls für die
<>(Mobilfunk)Opfersache von Herrn RA Leistikow zu gewinnen und die Sache
<>in Polen bekannt zu machen. Je mehr Opfer bekannt sind, umso mehr erhöht
<>sich die Möglichkeit Druck aufzubauen.
<>
<>
<>Viele Grüße
<>Klaus Rudolph



30.06.2009

Sehr geehrter Herr Rudolph,
polnische Opfer sind tatsächlich Opfer und haben kaum Möglichkeiten mit Herrn Leistikow in Verbindung zu kommen.

Ich arbeite zusammen mit Kämpfern, die ich zu Experten fernschule und mit Organisationen von Mobilfunkgegnern. Im März, April und Mai haben polnische Mobilfunkgegner die nächsten Prozesse vor dem Höchsten Polnischen Berufungsgericht gewonnen und das ohne Rechtsanwälte. Sie setzten sich gegen die teuersten, bezahlten von Deutsche Telekom, Vodafone und Orange Anwaltskanzleien durch.
Die Aarhus-Konvention umgesetzt in das polnische Recht, macht solche Siege möglich.

Mit sonnigen Grüssen aus Hamburg
Krzysztof Puzyna



Date: Thu, 25 Jun 2009 22:02:41 +0200
From: RA Sven Leistikow <leistikow@leistikowschreyeck.de>
To: webmaster@iddd.de
Subject: Re: Fwd: Fw: AaC who signed / 2x gesendet / 1x iddd.de

Lieber Herr Puzyna,

also wir haben das Gesetz studiert und sind der Auffassung, dass wir das
Verfahren zum Einsatz bringen werden. Wir haben bereits zwei Fälle, wo
dieser Einsatz geschehen kann. Wir werden auf unserer Homepage über das
Verfahren berichten.


Viele Grüße
Leistikow


Sven Leistikow | Attorney at Law | LeistikowSchreyeck Lawfirm
Schaperstrasse 14 | 10719 Berlin, D | leistikow@LeistikowSchreyeck.de
o. +49 (0)30 886.727.10 | f. +49 (0)30 886.727.20






Von einer europäischen Vorreiterrolle gerade im Bereich des Umweltschutzes ist Deutschland weit entfernt.

Die LINKE und nicht die Grünen kämpfen für die ehrliche Umsetzung der Aarhus-Konvention in Deutschland:

24.06.2009

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf eines an den Zielen und an den Maßgaben der Aarhus-Konvention wie der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG verpflichtetes Umweltrechtsbehelfsgesetz vorzulegen und damit einen europäischen Standards entsprechenden, zeitgemäßen Rechtsschutz in allen Umweltangelegenheiten zu schaffen, der

• die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen in allen Umweltangelegenheiten ohne Drittschutzerfordernis und unter Berücksichtigung von Vorsorgestandards ermöglicht,

• allen Vereinigungen, Bürgerinnen und Bürgern, die ein berechtigtes Interesse an umweltrelevanten, behördlichen Entscheidung haben, einen Zugang zu Gerichten gewährt,

• die Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern ohne Einschränkung zulässt.

Berlin, den 24. Oktober 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion


mehr im pdf

Deutscher Bundestag Drucksache 16/3361 16. Wahlperiode 08. 11. 2006
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 16/2495, 16/2931, 16/3312 –
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Entschließungsantrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE, .pdf, 74 KB

VERORDNUNG (EG) Nr. 1367/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 6. September 2006
über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (1) ABl. C 117 vom 30.4.2004, S. 52. und Beschluss des Rates vom18. Juli 2006, .pdf, 73,7 KB

Entwurf, Gesetz zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahrenund den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen), Drucksache 16/13115
22. 05. 2009, .pdf, 220,1 KB

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen
in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG
(Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)*)
Vom 7. Dezember 2006
2816 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2006, .pdf, 50,2 KB

Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung
in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG
(Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*)
Vom 9. Dezember 2006
2819 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2006, .pdf, 89 KB





Die Bedeutung der Konvention aus Åarhus in Polen für den Mobilfunkabbau in Verbindung mit
Bürgerprotesten

Hamburg, den 6.06.2009



Die Einwohner von Budziwój (in der Nähe von Rzeszów in Polen) unterstreichen mit ihren Protesten und
Demonstrationen die negative Auswirkung der geplanten Mobilfunkinvestition auf die Umwelt und halten
sich dabei an das geltende Umweltschutzgesetz
(Fot. Wojciech Zatwarnicki, nowiny24.pl)

Über ein sehr wichtiges Urteil des polnischen Oberverwaltungsgerichts

Originaltext:.pdf, 397,6 KB

http://iddd.de/umtsno/bocian/AarhusUrteilPolenS.pdf

Bericht von Krzysztof Puzyna

Das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten


Die deutschen Parteien wie die Grünen, CDU, CSU, SPD und dadurch auch die Bundesrepublik Deutschland erfüllen die internationalen Verpflichtungen und Standards aus der Aarhus-Konvention nicht !

Zusammenfassung des Übersetzers
Umweltrecht

Full text of the Convention done at Åarhus, Denmark,
on 25 June 1998

Die Aarhus-Konvention, Deutsch

http://iddd.de/umtsno/bocian/Aarhus/AarhusKonventionDE.pdf

Aarhus-Konwencja, Polnisch

erweiterte Version

http://iddd.de/umtsno/bocian/Aarhus/AarhusKonventionPLGr.pdf

unterzeichnete Version

http://iddd.de/umtsno/bocian/Aarhus/AarhusKonventionPL.pdf

Aarhus-Convention Authentic text, English.

http://iddd.de/umtsno/bocian/Aarhus/AarhusKonventionEN.pdf

Die Aarhus-Konvention haben mehrere Staaten unterzeichnet. Die Europäische Gemeinschaft, ebenso wie die Mitgliedstaaten der EU gehören zu den Zeichnern der Konvention.

Ihre klare Interpretation durch das polnische Oberverwaltungsgericht zeigt, dass die deutschen Behörden für Mobilfunkbetreiber sogar internationale und von ihnen selbst unterschriebene Verpflichtungen verbiegen oder verleugnen.

Aber wenn man es schafft, die Politik und die Behörden zwingt, diese international geltenden aber öffentlich verschwiegenen Gesetze anzuwenden, dann kommt es zum Massenabbau von Mobilfunkmasten.

Die Aarhus-Konvention vom 25. Juli 1998 mit dem Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, wurde in Deutschland durch die Rot-Grüne Regierung unterzeichnet. Sie ist am 30. Oktober 2001 als UN/ECE- Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Kraft getreten und ist damit geltendes Recht.

Die Europäische Union hat die Aarhus-Konvention am 17. Februar 2005 ratifiziert. Am 15. Januar 2007 wurde die Aarhus-Konvention nach politischen Druck und Klagen der Umweltverbände durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert (vgl. die Bekanntmachung vom 8. August2007, BGBl. II S.1392). Damit ist die Aarhus- Konvention auch in Deutschland geltendes Recht.

Die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland setzte voraus, dass das nationale Recht durch die Vornahme der notwendigen Rechtsänderungen und Verfahrensschritte an die Erfordernisse der Konvention angepasst wurde. Die Ratifizierung der Aarhus-Konvention erfolgte durch das Aarhus-Vertragsgesetz.

http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/37437.php

Die Aarhus-Konvention setzt für die Transparenz und Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen sowie bei der Bürgerbeteiligung neue Maßstäbe und leistet durch die Förderung der Partizipation der Öffentlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität.

Das heißt: Vorgänge und Entscheidungen im Bereich der Umwelt werden künftig nachvollziehbarer, die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger wurden erweitert und vertieft. Das Recht auf Information wurde für die Bürger erweitert und den Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie angepasst.

Die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit an umweltrelevante Genehmigungs- und Planungsentscheidungen wurden gestärkt. Zur Überprüfung umweltbezogener Verwaltungsentscheidungen wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verbänden ein wirksamer Gerichtszugang garantiert.
So die Theorie...

In der Praxis wurde beim UNECE-Büro in Genf ein sog. Compliance Committee* eingerichtet, welches die gemeldeten Fälle prüfen soll, in denen Verwaltungen eine Verletzung der Konvention vorgeworfen wird.

Es hat keine rechtssetzende Macht und ist in erster Instanz dafür zuständig, Empfehlungen an das betroffene Land auszusprechen. In Sonderfällen, kann es Empfehlungen an das Treffen der Unterzeichnerstaaten (meeting of the parties) richten, wobei dieses dann über weitere Aktionen gegen den die Konvention verletzenden Staat aussprechen kann.

*http://www.unece.org/env/pp/compliance.htm

In Deutschland haben sich folgende Umweltorganisationen: UfU, BUND und NABU beschwert.

Siehe z.B. Beschwerde von NABU:

http://www.unece.org/env/pp/compliance/C2008-31/DatasheetC-2008-31v2009.05.12.doc

und

http://www.aarhus-konvention.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=38&Itemid=100

Die deutschen Rechtsanwälte haben sich noch nie in Gerichtsprozessen
in Sachen Mobilfunk auf die Aarhus- Konvention berufen.


In Polen hat die Mobilfunkfirma PTK Centertel Orange (France Telecom) mit den in der Präambel der Aarhus-Konvention genannten Rechten argumentiert, und zwar unter Auslassung der Rechte zum Umweltschutz (Mobilfunk), um gegen die Mobilfunkgegner vorzugehen.

Die Firma Orange argumentierte: es bestehe nach der Aarhus-Konvention das Recht zur Information über die Umwelt und das Recht der Gemeinschaft zur "Beteiligung am Umweltschutz als schützenswertes demokratisches Element, das den gemeinschaftlichen Belangen und der Transparenz des öffentlichen Lebens dient".

Nach der Darstellung der Firma Orange kann man annehmen, es ginge in der Aarhus- Konvention nur um den Schutz solcher allgemein demokratischen Werte und nicht um den Umweltschutz als Bürgerbeteiligung auch in Sachen Mobilfunk.

In dem Beschluß des Obersten Verwaltungsgerichtes NSA wurden die Folgerungen aus der Aarhus-Konvention aufgezeigt: die Hauptbedeutung der Aarhus-Konvention sei, dass jeder Mensch das Recht auf saubere Umwelt haben soll.

Daher ist der Protest der betroffenen Gemeinschaft gegen den Bau einer Mobilfunkanlage nicht nur ein Wert an sich, oder bezeugt nicht nur die demokratischen Rechte zum Schutz des Allgemeinwohls und der Transparenz des gemeinschaftlichen Lebens, sondern dieser Protest erfüllt eine klare, gesetzliche Kontrollfunktion (nach dem Umweltschutzgesetz) im Umweltverfahren. Dieses Urteil verkündete am 2. Februar 2009 das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) in Polen.

Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürger sind Vorschriften des Umweltschutzgesetzes verletzt. Eine Baugenehmigung, die das Umweltgesetz verletzt, ist fehlerhaft und ungültig.

Auch Deutschland hat sich nach der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention durch die rot-grüne Regierung verpflichtet, diese Bestimmungen in die Gesetze und in die Rechtsprechung umzusetzen. Nach 10 Jahren ist leider sehr wenig in Deutschland passiert. Ebenso wie die Mobilfunkfirma Orange in Polen behauptet jetzt die deutsche Bundesregierung, die Präambel der Aarhus-Konvention, also:

1. das Recht zur Information über die Umwelt

2. das Recht der Gemeinschaft zur Beteiligung in Sachen der Umwelt

3. das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bereits umgesetzt zu haben.

Alles soll in bester Ordnung sein.

Leider ist Nichts in Ordnung!

Umweltproteste werden bestenfalls kriminalisiert, sonst werden sie ignoriert, die Proteste der Umweltverbände liefern für die Zeitungen kostenlose Schlagzeilen. Vor Gericht, im Umweltschutz bei Baugenehmigungen, haben Umweltproteste keine gestaltende oder entscheidende Bedeutung.

Die Politiker und Wirtschaftsunternehmen machen was sie wollen. Sie betrügen die Menschen, die CDU und die Grünen pfeifen auf Proteste.

Der Zugang zu Gerichten mit dem Ziel, solche die Anwohner schädigende Bauruinen zu verhindern, wird in der BRD nur über Fachrechtsanwälte praktiziert und er erfordert zigtausende von Euros. Für private Durchschnittsbürger ist das einfach nicht zu bezahlen, es auch nicht über Bürgerbeteiligungen und Wohnvereine finanzierbar.

Die deutschen Behörden auch hier in Hamburg wollen/ dürfen ihre gestaltende Macht für die gesunde Umwelt nicht einsetzen.

Die deutschen Parteien wie die Grünen, CDU, CSU, SPD und dadurch auch die Bundesrepublik Deutschland erfüllen die internationalen Verpflichtungen und Standards aus der Aarhus-Konvention nicht !

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France: the government has agreed to try out in certain towns the radiation level of 955 mikroWatt/ m2, as recommended by the scientific consortium BioInitiative.

from Next-up organisation May 26, 2009
ex original File, .pdf, 305 KB

The first positive steps towards recognition of the health hazards, and taken without any reference to ICNIRP.


Paris: Press conference, Chantale Joanno,
Roselyne Bachelot et Nathalie Kosciusko-Morizet
Round table on relay antennas: essentials of the final report. France: Faced with the evidence and the pressure from action groups, the government has agreed to try out in certain towns the radiation level of 955 mikroWatt/ m2 (0.6 V/m), as recommended by the scientific consortium BioInitiative.

Among the 10 points announced by the government are, among others, banning mobile phones in primary schools and for children under 6, and putting on the market mobiles that can only be used for SMS (thus avoiding any radiation exposure), as well as models without a loudspeaker, which require the use of an earpiece..

In her speech on the first conclusions of the Round Table, Chantal Jouanno, the new Secretary of State for Ecology, declared today in an interview that she is in favour of trying out a reduction of relay antenna emissions in certain towns to 0.6V/m (by implication in accordance with the BioInitiative consortium recommendations [petition 10 000] and the demands of the action group Robin des toits), while awaiting the results of a new study from AFFSET (French government health agency).

But she continued to insist that there was "a need to distinguish between mobile phones, about which we know there are uncertainties, and relay antennas, for which nobody has been able to conclude that there is a risk". Note all the same that there is crucial difference from earlier speeches that explicitly denied the existence of any risk.

Chantal Joanno adds: "The State must take measures to prevent the mobile phone from becoming a risk." She is therefore in favour of banning mobiles in primary schools, and of the marketing of "secured" phones that cannot be used without an earpiece.

Let nobody be mistaken, in our opinion it is only under extreme pressure that she concludes, "We are in a democracy, we have to respond to public opinion, what people object to nowadays is the lack of openness. People have the feeling that an antenna can be put up right next door to them without any warning, and without them knowing anything about the risks related to it."

During the press conference the Minister for Health, Roselyne Bachelot, said on the subject of relay antennas, "There was no consensus on the moratorium, nor on lowering safety limits." This parallels what was said in other terms in the commission given by the Prime Minister. There are strong clues that the government is almost ready at last to accept that mobile phones pose a health hazard, but as for the adverse impact of relay antennas on local residents, they are still in complete denial.

For the umpteenth time Roselyne Bachelot commented that exposure to HF microwave radiation from mobile phones "is considerably higher than that from relay antennas, we have exposure amounting to 10,000 times as much as from relay antennas".

If in fact this statement is true with regard to the actual intensity observed at a given moment, Roselyne Bachelot should check what she says with the regulation. The permitted radiation level for antennas specified in the current decree 2002-775, as quoted in the courts, is exactly the same as, or even worse than, the level from mobile phones; in fact the level of 61V/m is the equivalent of 1,000,000 µW/m2.

This devious use of language makes it possible for the operating companies to be infallibly 10-100 times below the legal limits during so-called official tests, and thus to be above reproach when questioned in court about the level of radiation affecting nearby residents.

These moves are nowhere near enough, but at least they are the first positive steps towards recognition of the health hazards, and taken without any reference to ICNIRP.




Gesetzentwurf vom 27.04. 2009 zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

13.05.2009
von Krzysztof Puzyna

CDU und SPD pfeift auf die EU-Resolutionen zum Schutz vor der Mobilfunkstrahlung.
Deutschland verstößt weiterhin gegen die Aarhus-Konvention vom 25.06.1998


CDU-SPD Gesetzentwurf vom 27.04.2009, zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, .pdf, 44,9 KB

CDU-SPD Gesetzentwurf vom 17.03.2009, Text .pdf, 208,4 KB

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung eingebracht (16/12787) Die CDU und SPD Arroganz und Ignoranz richtet sich weiterhin gegen das deutsche Volk.. Diese Pappnasen gehören nicht in das Europäische Parlament !

Die faschistoide, da nicht demokratisch gewählte Mitglieder von ICNIRP werden von der Tabak- und Mobilfunkindustrie finanziert, verachten Schutz der Menschen. Auf ICNIRP beruft sich der Entwurf der SPD-CDU Regierungskoalition.

Die ICNIRP-Bestien sitzen überall. Sie sitzen in SSK, sie sitzen in WHO, sie sitzen in SCENIHR.

Die Pappnasen von der CDU und SPD pfeifen auf die EU-Resolutionen vom 4.09.2008 und vom 2.04.2009
! - Sie verleugnen wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt im Bioinitiative-Bericht. Darum sollten sie nicht ins EU-Parlament gewählt werden!

Warum auch immer? - damit sie höhere Renten bekommen?, ohne dass sie etwas für die Menschen hier tun -diese Parasiten. In Hamburg will in das EU-Parlament Frau Schieber-Jastram von der CDU. Sie sei für die größten Skandale in einem Kindergefängnis in Hamburg verantwortlich. Sie sei verantwortlich für das Kinderzwangsberuhigen durchs Beruhigungsspritzen, pädagogisches Kinderschlagen, Knebeln und Fesseln und noch mehr. Leider die Leute hier zu Land nicht mehr wissen was vorn und was hinten sich anstellen sollte.

Nur die Politik für die Menschen und nicht für die Sekte der Parasiten bringt die Menschen außerhalb dieser Sekte, hier menschlich weiter: darum wählt die Linke und ihr Gesetzentwurf zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung !

Krzysztof Puzyna





Brief an Frédérique Ries (Dok. für die Abstimmung A6-0089/2009; 2008/2211(INI)) mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.

26.03.2008

Achtung, siehe die Antworten hierzu von Dr Bornkessel und Prof. Dr. Ing Meyl

Sehr geehrte Frau Ries,
in ihrem Bericht fehlte ein wichtiger Aspekt.

Die Mobilfunksendeanlagen, die gewöhnlich in Europa montiert werden, sind stark überdimensioniert! Dies wird vertuscht, da die meisten Mobilfunkbetreiber eigene Datenblätter angeben und nicht die originalen Datenblätter der Hersteller.

Die meisten Sendemasten GSM und UMTS sind im Schnitt mit Sendern ausgerüstet, die nominalen Sendestärken von 400-500 Watt ausweisen, wenn man die Datenblätter der Produzenten liest. Die dazu nötige Sendeleistung liefert im Übermaß z.B.: Mobilfunkbasisstation Nokia UltraSite mit 8000 Watt.

Originale Beispiele der technischen Daten auf
iddd.de/umtsno/recht.htm#kath

Wenn eine Sektorantenne mit 500 Watt strahlt und wenn man die Effizienz für die moderne Sendeantennen auf die von einem Dampfkessel herunterschraubt und alle Verluste berechnet, dann maximal kann man 380 Watt verbrauchen. 120 Watt/m2 bleiben ungeklärt.

siehe z.B. auch Seite 64 "Vorschlag" in meinem Text
Nie bo NIE, (Nein bedeutet NEIN) Der Hass auf Mobilfunk in Polen, iddd.de, 68 Seiten, Krzysztof Puzyna, 4.01.2009, .pdf, 2,97 MB download unter

iddd.de/rys/signale2009S.pdf

Diese mögliche maximale Belastung der Sender (worst case) schafft eine neue Qualität, sie macht aus den Mobilfunkanlagen - elektromagnetische Waffen. Die GSM-UMTS-Sektorantennen können ferngesteuert 500 Watt Sendeleistung gezielt in eine Richtung abschießen.

Nicht nur Grenzwerte werden dann hundertfach überschritten aber es handelt sich richtig genommen nicht mehr um den Mobilfunk, sondern um eine zum Schiessen bereite EM-Waffe, einen Schleuder der elektromagnetischen Felder, eine elektromagnetische (EMF)-Kanone.

Es ist also logisch, dass die Mobilfunkanlagen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen müssten.

Leider ist es in den meisten europäischen Ländern nicht der Fall. Nur aus der Schweiz, weis ich über eine Softwarelösung, die die Leistung begrenzt. Es ist aber keine ehrliche Softwarelösung.

Darum bitte ich Sie Frau Ries den Überschuss an nicht angegebener Sendeleistung der Mobilfunkanlagen zu klären.
MFG
Krzysztof Puzyna

siehe dazu die Antwort von
Dr Chr. Bornkessel erklärt den verdeckten Überschuss an Sendeleistung





Rapport RIES der erste Schritt aus dem EMF -Konzentrationslager (KZ) durchgesetzt! A6-0089/2009 - résolution 02/04/2009 08:53:42 Ergebnisse: + 559; - 22, 0 8

03.04.2009

ex Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument: A6-0089/2009

Ergebnis der namentlichen Abstimmung, | Result of roll call vote | Wyniki glosowan imiennych .pdf, 48 KB

mehr zur Interphone nach der Résolution 02/04/2009 des EU-Parlaments

Wie in der Aufstellung unten dokumentiert - der alternative Entschließungantrag der politischen Gruppierung Greens/EFA/Verts wurde abgelehnt. Das Verhalten der Grünen war korrekt - sie haben für den ENVI- Antrag gestimmt !







01.04.2009, Resolution of the EU (A6-0089/2009) for the EMF Revolution, disruptive action of the Greens/EFA group

30.03.2009

ex Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument: A6-0089/2009
"Über die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern" (2008/2211(INI))

Mittwoch, 1. April 2009 15:00 - 24:00 - Brüssel, Pkt 16, Ries, Kurzbericht
Abstimmung eventuell am Donnerstag den 2.04.2009 (bestätigt wird erst am 31.03.09)


EN

The next sitting will be held on 1 April 2009 in Brussels. The probably final draft agenda for the part-session is available. Voting of the Resolution of the EU (A6-0089/2009) has been postponed probably till Thursday, 02-04-2009

New EU Resolution, Caroline Lucas and Marie-Anne Isler Beguin is the disruptive action on behalf of the Greens/EFA group ( Daniel Cohn-Bendit) concerning report A6-0089/2009
see ALTERNATIVE MOTION FOR A EUROPEAN PARLIAMENT RESOLUTION, .pdf, 108 KB


VIDEO

PL Akcja:
Szkodliwy wplyw telefonów komórkowych nie powinien byc lekcewazony

Raport UE o szkodliwym wplywie fal eletromagnetycznych ma wkrótce zostac opublikowany,
a czym my powinnismy sie martwic i jak Unia zamierza uniknac zagrozen dla zdrowia?

EN ACTION: Mobile phone health threat should not be waved off lightly

An EU report on the health risks of electromagnetic waves is yet to be published,
but what should we be concerned about and how does the EU plan to avoid the risks posed to health?

DE Europa in Aktion: Handys bergen Gesundheitsrisiken

Der EU-Bericht zu Gesundheitsrisiken von elektromagnetischen Wellen ist noch nicht veröffentlicht worden,
aber was unternimmt die EU, um die Gesundheitsrisiken zu vermeiden?




26.03.2009, Resolution of the EU (A6-0089/2009) for the EMF Revolution- (aufgeschoben, postponed, przesunieta)

22.03.2009

Sesja plenarna transmisja bezposrednia,
czwartek 26 marzec, glosowanie 12-13 godz

Plenartagung, live Übertragung,
Donnerstag, 26. März 2009, Abstimmung 12:00 - 13:00


Plenary Session, broadcast Live
Thursday 26-03-09, voting 12:00 - 13:00

DE Plenarsitzungsdokument zur Abstimmung A6-0089/2009

Donnerstag, 26. März 2009, 12:00 - 13:00 Pkt. 66, das Abstimmen

PL Dokument posiedzenia plenarnego do glosowania A6-0089/2009

Czwartek, 26 marca 2009 r. 12-13 godz pkt 66 glosowanie

EN Session document for European Parliament voting A6-0089/2009

Thursday, on 26 March 2009 12-13 PM point 66 voting




European Parliament EMF Committee
Votes report 2008/2211(INI)


DE | PL

11.03.2009

30.1.2009 Draft report 2008/2211(INI) Frédérique Ries
AMENDMENTS 1 - 47 , .pdf, 221,1 KB

see proposed Resolution of the EU

Elizabeth Kelley

On Health Concerns Associated with Electromagnetic Fields In a 43-1 vote, the European Parliament Committee on the Environment, Public Health and Food Safety adopted OVERWHELMINGLY a Resolution urging the European Commission to recognize growing public and scientific concern over health risks from electromagnetic fields.  The Resolution will be voted on in plenary by the full Parliament on 26 March 2009.

This vote by the Parliament-s Environmental Committee on February 23, 2009 mirrors the 522-16 vote by the full Parliament last September on the EU Environment and Health Action Plan which called on the European Council to /-amend its Recommendation 1999/519/EC in order to take into account the Member States' best practices and thus to set stricter exposure limits for all equipment which emits electromagnetic fields in the frequencies between 0.1 MHz and 300 GHz-/.

The Resolution identified existing conditions that have lead to the need for the Commission to take urgent notice and take action to address the exponential growth of new technologies that may place societies at increased health risks, and to review the scientific basis and adequacy of the EMF limits.

- Highlights of Adopted Motion (Summary of 29 Points Adopted in Resolution)-

-  Calls for review of adequacy of the existing EMF limits.

-  Calls for specific consideration of biological effects.

-  Calls for Member States and industry to address new technologies to reduce EMF exposure

-  Encourages negotiation for new cell siting and transmission lines to avoid siting too close to schools, retirement homes, and health care institutions.

-  Calls for studies on electromagnetic compatibility of artificial EMF with the living human body.

-  Calls on the Commission to issue an annual report on EU levels of EMF and actions taken to protect human health and the environment.

-  Calls for worker protection from EMF (steps to speed implementation of Directive 2004/40/EC)

-  Deplores the delay in publication of the final Interphone Report, and asks the Commission to ask those in charge of the Interphone Project why no definitive findings have been published and, should it receive an answer, to inform Parliament and the Member States without delay.

-  Requests the Commission to earmark funds for awareness campaigns for young Europeans who are cell phone users, including information on health risks and safer methods of use.

-  Calls for ICNIRP and WHO to be more transparent and open to dialogue in standard-setting

-  Proposes the EU-s Indoor Air Quality policy should encompass study of wireless (indoor WIFI, DECT at home) and in public venues.

-  Calls for improved consumer information and labelling on wireless devices.

-  Calls for a single standard for ELF exposure along electric high-voltage grids.

-  Calls on Member States to recognize persons that suffer from electrohypersensitivity as being disabled so as to grant them adequate protection as well as equal opportunities (as Sweden has done).

-  Instructs its President to forward the Resolution to the Council, the Commissions, the governments and parliaments of the Member States, the Committee of the Regions and the WHO.

Amendment 47
Caroline Lucas, Marie Anne Isler Béguin, Adamos Adamou

Motion for a resolution Paragraph 18 a (new) Motion for a resolution Amendment 18a. Calls on Member States to follow the example of Sweden and to recognize persons that suffer from electrohypersensitivity as being disabled so as to grant them adequate protection as well as equal opportunities;

The full Report and result of final vote in Committee can be viewed at: –http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5680652

Prepared by Cindy Sage, Co-Faciliator, CHE-EMF and Genon Jensen, Executive Director, Health and Environmental Alliance





Änderungsanträge 1 - 47 zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments 2008/2211(INI)

EN | PL

vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgearbeitet

Entwurf der exResolution vom 17.6.2008 (2007/2252(INI)), Entwurf, .pdf, 194,7 KB
Resolution vom 4.9.2008 (ex2007/2252(INI))
Entwurf der Resolution vom 19.12.2008 (2008/2211(INI)), .pdf, 154,2 KB


30.1.2009

auf iddd.de seit 10.03.2009


Änderungsanträge, .pdf, 227,3 KB

Die wichtigste Änderung ist die Anerkennung der "Elektrohypersensibilität"

(Änderungsantrag 47 von Caroline Lucas, Marie Anne Isler Béguin, Adamos Adamou)

Entschließungsantrag, Ziffer 18 a (neu)
Entschließungsantrag Geänderter Text


18a. fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten;



Die o.g. Entschliessung wird in der Plenarsitzung des EU Parlaments am 26. März 2009 abgestimmt. Die Mobilfunkmafia beginnt schon jetzt nervös zu werden und will der Entschliessung einen Sonderstatus verleihen, hierzu das Zitat aus der Mobilfunkbetreiberseite**:

Die „Health and Environment Alliance“, ein europäisches Netzwerk, das sich um die prioritäre Behandlung von Gesundheitsfragen im Rahmen der Umweltpolitik einsetzt, hat auf seiner Webseite Einzelheiten zu dem geplanten Parlamentsreport zu Elektromagnetischen Feldern veröffentlicht. Die Basis für diesen Report ist ein eigeninitiierter Bericht der belgischen Europaparlamentarierin Frédérique Ries, der am 17. Februar vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik mit 43 zu einer Stimme angenommen wurde.

**(Aus: FGF-Infoline vom 5.03.2009. Der Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), gehören alle deutschen Mobilfunkbetreiber an.)

Meine (K.P.) Bemerkung: Frau Ries ist nur die Berichterstatterin. Die Resolution 2008/2211(INI) hat eine natürliche Entwicklungsgeschichte, die in unserem Widerstand den Anfang hat und parlamentarisch um es abzukürzen über das Papier STOA durch unsere Proteste bei SCENIHR bis zum Entwurf der Resolution (2007/2252(INI)) führt. Die Mobilfunkmafia will die Resolution 2008/2211(INI) zum Fall bringen. Sie muß bis zum 26.03.2009, über 260 Europaparlamentarier "überzeugen." Es reicht nicht Frau Ries zu isolieren ! Alle diejenigen die GEGEN diese Resolution abstimmen, untergraben den Ruf der Europäischen Union (eine Versammlung von Dealer und Junkies) endgültig.

* Entwurf eines Berichts
Frédérique Ries
(PE416.575v01-00)
Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI))

siehe auch Brief an Frau Ries




MOBILE PHONE RELAY ANTENNAS at CHATEAUNEUF-DU-PAPE

France, Judge orders demolition

Vaucluse matin




Sunday 22 February 2009





original File from Next.org, .pdf, 789,4 KB
on iddd.de at 24.02.2009

The law has decided in favour of the residents living near the relay antennas on the grounds of "detriment to the view" but also of "a potential health risk". This pylon, 25 metres high, therefore has to be dismantled. Le DL/ Angélique SUREL

It's a first in this region. Tribunal de Grande Instance (TGI-District Court) of Carpentras makes it clear that new phone antennas cannot be installed without proper consideration. At Châteauneuf-du-Pape, the relay phone mast belonging to the mobile phone operator SFR must be demolished. The judge acknowledges "a potential health risk".






Sieg !!! in der 2. Instanz französisches Gericht verbietet Handymast. Bouygues Telecom muss Entschädigungen zahlen und seinen getarnten Sendemast wieder abbauen.






Fight for Live

8.02.2009

Antennes Relais Jugements Jurisprudence

Residents living next to a phone mast vs. the mobile phone company Bouygues Telecom

exEnA battle for live, .pdf,
732 KB

exEnFacts and Proceedings, JUSTICE, COUR D’APPEL DE VERSAILLES, .pdf, 557,2 KB



Samstag, 7. Februar 2009

exFrJUSTICE, COUR D’APPEL DE VERSAILLES, Riverains Antennes Relais contre Bouygues Telecom, .pdf, 3MB

exFrLe Jugement TGI Nanterre - France 18 Septembre 2008 Riverains Antennes Relais contre Bouygues Telecom, .pdf, 1,3 MB

VERSAILLLES (AFP) - In Frankreich muss ein Mobilfunkbetreiber erstmals eine Antenne wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung wieder abbauen. Das Berufungsgercht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom, eine Relaisantenne bei Lyon nach Anwohnerklagen zu entfernen. "Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder Feldern ausgesetzt werden", heißt es in dem Urteil. Damit wurde eine Entscheidung aus erster Instanz bestätigt.

Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte die Antenne 2006 auf einem 19 Meter hohen Mast als Nadelbaum "getarnt" am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen oder Ekzeme.

Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues Telecom müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag zahlen, an dem die Antenne stehen bleibe. Zugleich erhalte jedes der drei Klägerpaare 7000 Euro Schadenersatz. Damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden. "Alle Sendeantennen von Bouygues stehen nur noch auf Bewährung."

Bouygues kündigte an, die Anlage abzubauen, kritisierte aber die Entscheidung. Sie widerspreche höherrangigen Gerichtsbeschlüssen, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen prüfe deshalb eine Berufung vor dem Kassationsgerichtshof, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. Das Unternehmen verwies darauf, dass es nach dem Urteil praktisch unmöglich sei, die durch den Staat vorgeschriebene flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen.






Weitergabe von Mobilfunk-Senderdaten, Verstöße gegen 706. Aarhus Konvention

auf iddd.de ab 3.2.09


Kommentar Krzysztof Puzyna

Deutschland hat die Aarhus-Konvention über den Zugang zur Umweltinformation unterschrieben. Die Verstöße gegen 706. Konvention aus Aarhus vom 25.06.1998 müssen der wachenden Kommission gemeldet werden. Die Mobilfunkfirmen haben die Strategie die richtigen Strahlenwerte und Daten nicht nur zu verheimlichen sondern auch zu verfälschen.

Die Deklarationen über die Strahlungswerte decken sich grundsätzlich nicht mit den tatsächlichen Werten und technischen Angaben der Hersteller der Ausrüstung! siehe Seite 64 "Vorschlag" im Bericht.
Nie bo NIE, (Nein bedeutet NEIN) Der Hass auf Mobilfunk in Polen, iddd.de, 68 Seiten, Krzysztof Puzyna, 4.01.2009, .pdf, 2,97 MB,

Download von Version 2.1
siehe auch auf dieser Seite Brief an Frau Ries

Verlangt originale Technische Datenblätter der Hersteller !


K. P.



Dr.-Ing. Hans Schmidt 1.Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V. Sprecher des Netzwerks der mobilfunkkritischen Initiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung Gebhardtstr. 2d WOR, den 21.12.08
82515 Wolfratshausen Tel. 08171/29751, Fax: 081717/911035

Originalmeldung in pdf, 12 KB


Pressemitteilung

Erzwungenes Weihnachtsgeschenk der Bundesnetzagentur an alle Mobilfunkkritiker in Deutschland: alle bei der Bundesnetzagentur vorhandenen Senderdaten werden auf Antrag herausgegeben.

Im Frühjahr 2007 versuchten einige Bürgerinitiativen im Landkreis, die Strahlungswerte verschiedener Sender von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNA) unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) zu erhalten. Doch die BNA verweigerte die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis, dass diese Werte Betriebsgeheimnisse der Netzbetreiber seien. Rückmeldungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass die BNA diese Daten grundsätzlich nicht weitergab und auch den genauen Ort der Mobilfunksender verweigerte.

Allerdings ist das UIG in dieser Hinsicht sehr klar: Emissionen müssen öffentlich zugänglich sein und dürfen nicht mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse verweigert werden. Das Netzwerk der mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung beschloss daraufhin, einen Musterprozess zu führen, um diese Bundesbehörde dazu zu zwingen, sich an Bundesgesetze zu halten.

Die Klageschrift bezog sich auf alle Sender im Bereich des Netzwerks. Der Klageschriftsatz wurde am 18. Juni 2007 von Rechtsanwalt Frank Sommer beim Verwaltungsgericht München eingereicht, welches den Streitwert auf 5,000 Euro festlegte. Nach dem Austausch der Argumente erklärte sich die BNA, Stab 02 - Prozessführung/Rechtsstreitigkeiten am 29. Mai 2007 bereit, alle geforderten Senderdaten (genauer Ort des Senders, Anzahl der Funkkanäle, Spitzenleistung pro Kanal und Hauptstrahlrichtung pro Kanals) bis auf die Sendefrequenz pro Kanal herauszugeben und schickte gleich ein großes Paket mit diesen Daten für alle Sender.

Nach Rücksprache mit den beteiligten Initiativen wurde beschlossen, auch noch auf dieser letzten Information zu bestehen, weil Elektrosensible den Verdacht haben, dass sie auf einzelne Sendefrequenzen empfindlich reagieren ("Frequenz-Sensibilität" oder "Elektroallergie"). Nach erneutem Austausch der Argumente hat nun die BNA auch diese Daten "ohne Anerkennung der Rechtspflicht" zugestanden und in einem großen Paket noch kurz vor Weihnachten geschickt, wohl um eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden.

Damit ist der Musterprozess voll und ganz im Sinn der Mobilfunkkritiker ausgegangen, und jeder Bürger kann nun diese Daten bei der BNA unter Hinweis auf das UIG und dieses Verwaltungsgerichtsverfahren (VG Köln, AZ 13 K 4561/07, Dr. Hans Schmidt gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Auskunftsverlangen nach UIG) abrufen. Allerdings können Gebühren in einer Höhe von max. 250 Euro für den Bearbeitungsaufwand fällig werden.

Wir fragen nur, warum Bürger unseres Staates ca. 1,000 Euro Rechtsanwaltskosten und 1 1/2 Jahre Hartnäckigkeit aufwenden müssen, um eine Bundesbehörde dazu zu bringen, sich an Bundesgesetze zu halten. Dies ist für uns ein eklatantes Beispiel, wie Politikverdrossenheit erzeugt wird. Wir bedanken uns im Voraus für die Veröffentlichung dieser Nachricht und verbleiben mit freundlichen

Grüßen Hans Schmidt





Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig

auf iddd.de seit 3.2.2009

vom 29.01.2009 von Wolfgang Hanne

lexisnexis.de

Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig

Das OVG Nordrhein-Westfalen 17.12.2008 - 10 A 2999/07 hat sich in einer Berufungsentscheidung unter Abänderung des Urteils des VG Gelsenkirchen (5 K 3439/05) zur planungsrechtlichen Bewertung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten geäußert und dabei neue rechtliche Akzente gesetzt.

Ein Nachbar wehrt sich gegen die Massierung von Sendeanlagen

Ein Nachbar wandte sich gegen einen Befreiungsbescheid für eine Mobilfunksendestation auf dem Flachdach eines mehrgeschossigen Gebäudes. Das Gebäude lag in einem festgesetzten reinen Wohngebiet (WR). Bereits vorhanden waren hier schon 5 Mobilfunkmasten mit zusammen 18 Funkanlagen. Die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde lag vor. Die Befreiung wurde antragsgemäß erteilt. Hiergegen wandte sich ein Nachbar mit Widerspruch und Klage. Er wandte sich vor allem gegen die massive Dichte der strahlenden Sendeanlagen und verwies auf zahlreiche Erkrankungen im näheren Umfeld. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Nun musste das Obergericht über die Berufung entscheiden.

Massierung von Sendeanlagen berührt Wohngebietscharakter

Das Obergericht bewertete die zulässige Berufung als begründet. Der Hinweis auf die Strahlenbelastung ging ins Leere, allerdings standen planungsrechtliche Einwände dem Vorhaben entgegen. Die Festsetzung von Baugebieten ist regelmäßig drittschützend. Hieraus folgt ein Gebietserhaltungsanspruch. Jeder Planbetroffene kann demnach die schleichende Umwandlung eines Baugebiets verhindern. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung kommt es nicht an. Die in Rede stehende Mobilfunksendestation wurde als gewerbliche Nutzung bewertet und war deshalb noch nicht einmal ausnahmsweise in dem WR zulässig. Da sie nicht nur das entsprechende Baugebiet versorgen sollte, war es auch keine Nebenanlage i. S. d. § 14 BauNVO. In der Massierung der Sendenanlagen sah die Berufungsinstanz eine gewerbliche Überformung des Baugebiets. Dies müssen die Planbetroffenen nicht hinnehmen. Die Befreiung war deshalb rechtswidrig.





Brief an Frédérique Ries zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.

21.01.2009 von Dipl.-Ing. Krzysztof Puzyna

Achtung, siehe die Antworten hierzu von Dr Bornkessel und Prof. Dr. Ing Meyl

19.12.2008
Bemerkungen über ein EMF-Waffengesetz für den ENTWURF EINES BERICHTS über die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern
(2008/2211(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Frédérique Ries

Krzysztof Puzyna
Hütten 118
20355 Hamburg

Sehr geehrte Frau Ries
in Ihrer Berichterstattung fehlt ein wichtiger Aspekt,
siehe Seite 64 "Vorschlag" in der Arbeit
Nie bo NIE, (Nein bedeutet NEIN) Der Hass auf Mobilfunk in Polen, iddd.de, 68 Seiten, Krzysztof Puzyna, 4.01.2009, .pdf, 2,97 MB download unter

http://iddd.de/rys/signale2009S.pdf

Die Mobilfunksendeanlagen, die gewöhnlich in Europa montiert werden, sind stark überdimensioniert in ihrer Sendestärken!

Die meisten Sendemasten GSM und UMTS sind im Schnitt mit Sektorantennen, die auf Sendestärken von 400-500 Watt* ausgelegt sind, ausgerüstet. Die entsprechende Sendeleistung liefert z.B: Mobilfunkbasisstation Nokia UltraSite mit 8000 Watt.
* 1 Watt gleich 1 000 000 mikroWatt

Beispiele:





Handys arbeiten mit kleiner Sendeleistung.

Die Funktionen eines Handys werden auch mit 0,001 mikroWatt/m2 gewährleistet, siehe http://iddd.de/umtsno/gespo.htm).

Wenn eine Sektorantenne mit 400- 500 Watt strahlt, dann entspricht dies bildlich als würde der Staat ein Fahrrad mit 500 Watt Antrieb weiterhin Fahrrad rechtlich behandeln aber ein Fahrrad mit 500 Watt ist kein Fahrrad mehr sondern ein Motorrad

Diese mögliche maximale Belastung der Sender (worst case) schafft eine neue Qualität, sie macht aus den Mobilfunkanlagen - elektromagnetische Waffen. Die GSM-UMTS-Sektorantennen können ferngesteuert 500 Watt Sendeleistung gezielt in eine Richtung abschiessen.

Dann werden alle Grenzwerte hundertfach überschritten und es handelt sich nicht mehr um den Mobilfunk, sondern um eine EMF-Waffe, einen Schleuder der elektromagnetischen Felder, eine elektromagnetische (EMF)-Kanone.



Wozu ist das gut?

Die Vermutungen reichen von Terroratentaten auf unbequeme Gegner bis zum Mind Control der Volksmassen hin. Diese bedrohlichen Szenarios gehören nicht in den öffentlichen Raum. Solche Möglichkeit in den Städten auf Menschen zu schiessen, ist den Mobilfunkbetreibern, offiziell nicht genehmigt !!! Nach den verschiedenen Berichten, gibt es schon hunderte veröffentlichte Fälle von EMF-Terror.

Es ist also logisch, dass die Mobilfunkanlagen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen müßten.

zur Erklärung noch ein Beispiel:

Für die Bedienung der angemeldeten 8 Handys im Sektor brauchen solche Sender nach Angaben der Mobilfunkbetreibern maximal 20 bis 50 Watt.

Die meisten angewendeten in Sendeanlagen Antennen z.B. von Firma Kathrein -siehe oben sind aber auf max. power per input: 300 bis 500 Watt ausgelegt - d.h.auf 6 bis 25 Mal mehr. Den nötigen Strom liefern die Basisstationen, z.B. von Nokia, die in der Regel bis 8000 Watt liefern kann.

Die mögliche Erklärung, es geht um die Überdimenssionierung zum Schutz vor der Überhitzung der Sender ist nur zum kleinen Teil plausible. In unseren Zeiten schützt man elektronische Bauteile so knapp und billig, wie man es berechnen kann, also vermute ich mit dem Faktor 2 bis 5 wie die Laptops aber nicht mit dem Faktor 20.
Die Komputer für den normalen Gebrauch sind bis 60 Grad Celsius bei normaler Arbeitstemperatur von ca. 20 Grad ausgelegt. Das ist dann Faktor 3.

Mit Faktor 20-40 oder auch 200 wurden die Tempeln in der Antiken Griechenland gebaut.

Wenn die Firma Kathrein einen erlaubter maximalen Eingangswert (max. power per input:) mit 400 W angibt, dann kann man annehmen, dass man diesen Wert wohl auch noch um das zweifache kurzfristig überschreiten kann. Die 400 W- Antennen können kurz auch 800 Watt Überhizung überstehen. Die Antennen können also Monsterleistungen von 800-1000 Watt pro Antenne verstrahlen.

Es handelt sich nur im kleinen Teil um den Überhitzungsschutz beim normalen Bedarf von 20 Watt. Die restliche, mögliche Leistung von 380 (780) bis 480 (980) W müsste gesperrt werden.

Leider ist es in den meisten europäischen Ländern nicht der Fall. Nur aus der Schweiz, weis ich über eine Softwarelösung, die die Leistung auf Anfrage der Mobilfunkgegner begrenzt. Es ist aber in der Macht der Mobilfunkbetreiber, den Zugang zur Zentralle den Mobilfunkgegnern für Kontrolle nicht zu gestatten.

Außerdem nach solcher Visite können die Betreiber ihre ursprüngliche, stärkere Einstellungen wiederherstellen. Darum ist die Leistungsbegrenzung über die Software eigentlich nur therapeutisch gemeint - ein Psycho-Trick. Die Firmen benutzen noch eine zusätzliche Täuschung- z.B. France Telecom benutzt fiktive Datenblätter statt die echten Angaben des Herstellers der Antennen zu berücksichtigen.

Die EMF-Waffe ist ganze Zeit scharf. Frau Ries verstehen Sie, für solche potentiellen Angriffe, haben Mobilfunkbetreiber ihre Lizenzen nicht erhalten und die überdimensionierten Antennen gehören verboten.

Mit freundlichen Grüssen
aus Hamburg
Krzysztof Puzyna





ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Gesundheitsproblematik im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern

19.12.2008
(2008/2211(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Frédérique Ries

Dokument in .pdf, 154,4 KB

Achtung ! Achtung !

die deutsche Übersetzung orientiert sich nicht an dem originalen Text in der französischen Sprache, sondern an der manipulierten oder sehr schlechten, englischen Übersetzung des französischen Originaltextes. Die englische Übersetzung vom NextOrg ist besser. Ich kann es gut nachvollziehen, denn die polnische Übersetzung aus dem französischen Originaltext erfolgte!

Krzysztof Puzyna



19.12.2008
PROPOSED RESOLUTION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT
on preoccupations concerning the effects on human health of electromagnetic fields
(2008/2211(INI))
Commission on the Environment, Public Health and Food Safety
Editor: Frédérique Ries
The full Draft Report from the EU Commission in .pdf, 147,5 KB
look out - probably errors in translation!

The FULL PRELIMINARY REPORT from the Nextorg, .pdf, 260 KB this text
is better!



PROPOSITION DE RÉSOLUTION DU PARLEMENT EUROPÉEN
sur les préoccupations quant aux effets pour la santé des champs électromagnétiques
(2008/2211(INI))
19.12.2008
PROJET DE RAPPORT
sur les préoccupations quant aux effets pour la santé des champs électromagnétiques
(2008/2211(INI))
Commission de l'environnement, de la santé publique et de la sécurité alimentaire
Rapporteure: Frédérique Ries

PROJET DE RAPPORT, .pdf, 354,3 KB





Wählt DIE LINKE ! "Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge stärken"

15.01.2009

Nur Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion DIE LINKE haben ehrlichen Antrag noch vor der Resolution des EU-Parlaments zum Schutz der Bevölkerung vor EMF-Strahlen gemacht.

Deutscher Bundestag, DIE LINKE, Antrag
(16/9485) .pdf, 74,6 KB

Die Grenzwerte für die Strahlungsmenge von Mobilfunkgeräten soll gesenkt werden. Die Fraktion Die Linke fordert die in der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Um die elektromagnetische Strahlung zu minimieren soll für Mobilfunkgeräte ein maximal zulässiger SAR-Wert von 1 W pro kg festgesetzt werden.

Die Linke verlangt von der Regierung die Einführung eines öffentlich zugänglichen Strahlenkatasters für hochfrequente Strahlung. Genehmigungen für Mobilfunkanlagen sollen, zudem nur noch zeitlich befristet vergeben werden. Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Linke, dass die Verdichtung des Mobilfunksystems, vor allem die Erhöhung der Anzahl der Sendemasten durch den Ausbau des UMTS-Netztes zu "wachsenden gesundheitlichen Gefahren" führe. Die derzeitigen Grenzwerte bieten dagegen nach Meinung der Linken keinen ausreichenden Schutz mehr und bezieht sich dabei auf ein Gutachten im Rahmen des EU-Mobilfunkforschungsprogramms REFLEX und auf die Auswertung von 2 000 Studien durch "Bioinitiative Group" ein internationaler Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken
Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
....
....

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die in der 26.BImSchV festgelegten Grenzwerte unter Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen, der Expositionsdauer sowie des Vorsorgeprinzips so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können;zusätzlich ist für Mobilfunkgeräte ein maximal zulässiger SAR-Wert verbindlich bei 1 W pro kg festzusetzen, der nach Ablauf von drei Jahren auf 0,6 W pro kg zu reduzieren ist, um die elektromagnetische Strahlung zu minimieren; für WLAN-Geräte und Schnurloshaustelefone sind ebenfalls am Vorsorgegedanken und der Expositionsdauer ausgerichtete Grenzwerte einzuführen;

2. auf der Basis von regelmäßigen Kontrollmessungen ein allgemeines öffentlich zugängliches Strahlenkataster für die gesamte hochfrequente Strahlung durch die Bundesnetzagentur einzurichten;

3. rechtlich zu verankern, dass Genehmigungen für Mobilfunksendeanlagen nur befristet erteilt werden und eine Wiedererteilung nur bei Einhaltung der dann jeweils geltenden aktuellen Grenzwerte erfolgen darf. Sämtliche bereits erteilten Genehmigungen sind nachträglich auf die Einhaltung der neu festzulegenden Grenzwerte zu überprüfen; bei Nichteinhaltung sind nachträgliche Anordnungen entsprechend § 17 BImSchG vorzusehen;

4. die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass Schutzzonen in einem angemessenen Abstand zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen festgelegt werden können, in denen Mobilfunk empfangen werden kann, jedoch keine Sendeleistungen erfolgen;

5. zusätzlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche zu veranlassen;

6. eine auf den Geräten und den Verpackungen deutlich sichtbare und für alle verständliche Kennzeichnungspflicht der Strahlungen von Mobilfunktelefonen, WLAN-Geräten, Schnurloshaustelefonen und schnurlosen Baby fonen, differenziert nach ein-und ausgeschaltetem Zustand, einzuführen;

7. auf die Hersteller einzuwirken, schnurlose Telefone so zu konstruieren, dass die Funkübertragung zwischen Basisstation und Mobilteilen automatisch unterbrochen wird, wenn das Gerät in der Basisstation verbleibt und dass eine effiziente Leistungsregelung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Basisstation erfolgt;

8. das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm angesichts der fehlenden Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber zukünftig ohne deren Beteiligung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesinstitut für Strahlenschutz fortzuführen und dieses mit mindestens 5 Mio. Euro auszustatten;

9. die fortzuführenden Untersuchungen hinsichtlich der Gefährlichkeit für Menschen auf Tiere und Pflanzen auszudehnen;

10. eine demokratische und transparente Kontrolle und öffentliche Verwaltung der Forschungsgelder einzurichten;

11. in einer Aufklärungskampagne die Bevölkerung auf die Empfehlung der Bundesregierung hinzuweisen,"die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren" ,sowie -auf die Nutzung von WLAN und anderen Funkverbindungen zu verzichten und kabelgebundene Systeme zu bevorzugen -.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion


Deutscher Bundestag, DIE LINKE, Antrag(16/9485) .pdf, 74,6 KB





Das Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) wendet das Vorsorgeprinzip an und zwingt Bouygues Telecom zum Antennenabbau

iddd.de, 30.10.2008
tempsreel.nouvelobs.com

Auszug aus dem Urteil .pdf, 119,1 KB

Originaltext (fr)
next-up.org
TGI Nanterre, France, 18 Septembre 2008,
Riverains Antennes Relais contre Bouygues Telecom. Le Jugement.

Das Gericht von Nanterre hat erstmals in Frankreich den Abbau einer Mobilfunkantenne unter Anwendung des Vorsorgeprinzips verfügt. Es vertrat die Auffassung, es gebe ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Anwohner. Ein Entscheid, der die Rechtsprechung beeinflussen könnte. Das Vorsorgeprinzip hat vor kurzem das EU Parlament in der Resolution vom 4.10.08 angemahnt -siehe unten

Bouygues Télécom wurde vom Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) in zweiter Instanz dazu verurteilt, eine Mobilfunkantenne in Tassin-La-demi-Lune (Rhône) abzubauen, und zwar aufgrund eines "potentiellen Risikos für die Gesundheit", erklärte am Mittwoch 1. Oktober der Rechtsanwalt der Mobilfunkantennen-Anwohner auf Anfrage der AFP.

In diesem Urteilsspruch vom 18. September wurde Bouygues Télécom im Namen des Vorsorgeprinzips dazu verurteilt, je 3000 Euro an die drei Ehepaare zu zahlen, welche Anwohner der Mobilfunkantenne sind, und zwar wegen "Exposition gegenüber einem gesundheitlichen Risiko", fuhr Rechtsanwalt Richard Forget fort.

"Das ist ein Wendepunkt für die Mobiltelefonie", erklärte der Rechtsanwalt auf France Inter. "Das Gericht stellt fest, dass es eine wissenschaftliche Debatte gibt, ohne jedoch der einen oder anderen Seite Recht zu geben", fuhr Richard Forget fort. Zur Begründung seines Entscheides stelle das Gericht von Nanterre fest:

"Da diese Wissenschaftsdebatte existiert, bedeutet das, dass es ein potentielles Risiko für die Gesundheit der Anwohner gibt und daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist."

Der Anwalt unterstreicht, dass eine solche Verurteilung in Frankreich eine Premiere ist und präzisiert, dass der Abbau der Antenne "innerhalb von 4 Monaten nach der Zustellung des Urteils vollzogen sein müsse, dies unter Androhung von 100 Euro Strafe pro Tag Verspätung".

Die drei Ehepaare hatten das Gericht angerufen wegen "übermässiger Einwirkung auf die Nachbarschaft" und betonten die Tatsache, dass das Nichtvorhandensein eines gesundheitlichen Risikos nicht bestätigt ist.





Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 - die Entmachtung der ICNIRP- Mafia? (2007/2252(INI))



Pressemitteilung, .pdf, 171,6 KB

13.09.2008

Das Europäische Parlament,

-   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010" (KOM(2007)0314 ,

-   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Februar 2005 zum europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010(1) ,

-   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013)(2) ,

-   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0260/2008),
...

D.   in der Erwägung, dass die Zielsetzung des Gesundheitsprogramms 2008–2013 hauptsächlich darin besteht, Maßnahmen für traditionelle auf die Gesundheit Einfluss nehmende Faktoren – wie Ernährung, Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum – zu entwickeln und sich der neue Aktionsplan 2004–2010 auf neue Herausforderungen im Bereich Gesundheit konzentrieren und darüber hinaus mit den bestimmenden Umweltfaktoren befassen sollte, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken, wie die Luftqualität in Innenräumen und im Freien, elektromagnetische Wellen, Nanopartikel und besonders gefährliche chemische Stoffe (als krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend (CMR) oder endokrinschädlich eingestufte Stoffe) sowie mit dem Klimawandel
...

I.   in der Erwägung, dass sich die wissenschaftlichen Hinweise darauf mehren, dass bestimmte Krebserkrankungen wie Blasen-, Knochen-, Lungen-, Haut-, Brustkrebs und andere, auf die Einwirkung von chemischen Substanzen, Strahlung und Partikeln, die sich in der Luft befinden, sowie auf andere Umwelteinflüsse zurückzuführen sind,



J.   in der Erwägung, dass neben diesen problematischen Entwicklungen auf dem Gebiet der umweltbedingten Gesundheitsprobleme im Lauf der letzten Jahre neue Krankheiten oder Syndrome aufgetreten sind, wie multiple chemische Hypersensibilität, Amalgamsyndrom bei Zahnfüllungen, Hypersensibilität gegenüber elektromagnetischen Strahlungen, das so genannte Sick-Building-Syndrom (SBS) oder das Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom (Attention deficit and hyperactivity syndrome) bei Kindern,

K.   in der Erwägung, dass das Vorsorgeprinzip seit 1992 ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist, und dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrfach darauf hingewiesen hat, dass der Inhalt und die Anwendungsgebiete dieses Prinzips im Gemeinschaftsrecht zu den Grundlagen der Umweltschutz- und Gesundheitspolitik der Gemeinschaft gehören(4) ,

L.   in der Erwägung, dass die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 2. Februar 2000 festgelegten Kriterien für die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips (KOM(2000)0001) ausgesprochen schwierig bzw. undurchführbar sind,
...

21.   weist nachdrücklich auf den internationalen Bericht von "Bio-Initiative" über elektromagnetische Felder(8) hin, in dem mehr als 1500 Studien zu diesem Thema zusammengefasst werden, und der im Ergebnis auf die Gesundheitsgefährdung durch die von Mobiltelefonen, UMTS, Wifi, Wimax und Bluetooth und dem Schnurlostelefon mit fester Basisstation "DECT" verursachten Emissionen des Mobiltelefonverkehrs hinweist;

22.   stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, da sie seit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)(9) nicht mehr angepasst wurden und dementsprechend weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen noch den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung tragen und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden;

23.  empfiehlt daher dem Rat, seine Empfehlung 1999/519/EG dahingehend zu ändern, dass die bewährten Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und somit strengere Belastungsgrenzwerte für die Gesamtheit der Geräte festgesetzt werden, die elektromagnetische Wellen in den Frequenzbereichen zwischen 0,1 MHz und 300 GHz ausstrahlen;






Mobilfunk: Kommunen können Vorsorgeplanung betreiben

16.01.2008

Kommentar im Format 48 KB, .doc

ex Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes zum herunterladen, .pdf, 9403 KB

"Bahnbrechende" Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unterstützen Attendorner Konzept

Das neue Jahr fängt für die mobilfunkengagierten Kommunen in Deutschland gut an: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in zwei bislang noch nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 2. August 2007 (1 BV 05.2105 und 1 BV 06.464) bestätigt, dass Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen können, damit Wohngebiete geringer belastet werden als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zulässig wäre.

Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht München hatte - wie auch viele andere Verwaltungsgerichte zuvor - eine eigenständige Politik der Gesundheits- und Umweltvorsorge der Gemeinden im Wege der Bauleitplanung verneint. Solange die Grenzwerte eingehalten würden, gäbe es keinen Raum für weitergehende kommunale Konzepte zur Immissionsminimierung.

Dies sieht der BayVGH anders. Auch wenn nach dem bisherigen Erkenntnisstand keine verlässlichen wissenschaftlichen Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte vorlägen, könnten solche aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so die Münchener Richter. Deshalb gibt es nach Auffassung des Gerichts sehr wohl sachliche Gründe für eine vorsorgende Bauleitplanung.

Nach Ansicht des Gerichts sei es zwar das Ziel der 26. BImSchV, durch verbindliche Maßstäbe die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen. Die Verordnung stelle aber bei Hochfrequenzanlagen - zu denen auch Mobilfunksendeanlagen gehören - keine abschließende Regelung des vorsorgenden Gesundheits - und Umweltschutzes dar. Deshalb seien weitergehende Vorsorgeanforderungen der Kommunen - bspw. in Form eines Standortkonzeptes - durchaus möglich, sofern städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, so die Richter weiter. Nach Auffassung des BayVGH ist es also möglich, "dass ein Standortkonzept für die Aufstellung von Mobilfunkanlagen, das eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkimmissionen vor allem in Wohngebieten bei gleichzeitiger Sicherstellung einer möglichst effizienten, flächendeckenden Versorgung des Stadtgebietes mit Mobilfunkleistungen gewährleisten will, dieser Anforderung entspricht und auch in technischer Hinsicht umsetzbar sein kann."

Auch wenn man nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt war, so sieht man im Attendorner Rathaus das Mobilfunkversorgungskonzept aus dem Jahr 2003 durch die Urteile des BayVGH bestätigt. Dieses hat zum Ziel, die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch eine intelligente Standortplanung der Mobilfunkanlagen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes so gering wie möglich zu halten. Die vom Gericht geforderte technische Umsetzbarkeit für die Betreiber hatten bereits zwei Untersuchungen unabhängiger Institute in der Vergangenheit bewiesen.

Der die Stadt Attendorn im Streitverfahren mit O2 vertretende Rechtsanwalt Dr. Wolf R. Herkner aus Lindlar, Buchautor zum Thema Mobilfunk, der vom Gericht mehrfach zitiert wurde, betrachtet beide Urteile als "bahnbrechend" und wegweisend auch für andere Gerichte. Erstmals würde den Kommunen ausdrücklich und ausführlich eine eigene "Mobilfunk-Vorsorgepolitik" im Wege der Bauleitplanung gerichtlich zugestanden.

Auf der Homepage attendorn.de stehen die Urteile in der Rubrik Mobilfunk zum Herunterladen bereit. Weitere Auskünfte zum Thema geben Frau Melanie Linn (Tel. 02722/64319) und Herr Wolfgang Hilleke (Tel. 02722/64236).







Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten

8. Januar 2008

der Originaltext des Urteils .pdf, 55 KB

Informatiom von ELEKTROSMOGNEWS
siehe Forum http://hese-project.org/
aus umwelt-medizin-gesellschaft/

Zusammenfassung

von Wilhelm Krahn-Zembol

Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde jetzt ein Präzedenzverfahren eines geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage entschieden, welches für den gesamten Umweltbereich von Bedeutung ist, vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes führt zu einer weitreichenden Aushöhlung der Rechte von geschädigten Nachbarn und Betroffenen allgemein. Ihnen wird weitgehend ein Abwehranspruch verwehrt, wenn staatlich geregelte Grenzwerte eingehalten werden. Selbst eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkret nachweisbaren Gesundheitsschädigungen, die in den prozessrechtlichen Verfahrensordnungen vorgesehen ist, sei dann nicht erforderlich.

umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330

Autor: Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, - Umweltrecht / Umweltmedizin, Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131 / 93 56 56, Fax: 04131 / 93 56 57





Das Niedersächsische Erdkabelgesetz

8.1.2008

Anmerkung K. Puzyna (umtsno): Für erdverlegte Hochspannungsleitungen kann auf Antrag des Vorhabenträgers künftig ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das Wort "kann" ist im Gesetz an die Vorhabenträger d.h. an die Energie Konzerne und nicht an die betroffene Bevölkerung gebunden und damit höchst arrogant und undemokratisch konstruiert.

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Stromleitungen sollen unter die Erde
ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz für Niedersachsen

Krzysztof Puzyna
iddd.de 29.10.2007

hier unten sind Presseberichte, aber ich empfehle auch den Gesetzentwurf zu lesen. Dumm ist nur daß der Entwurf im Internet nicht zu finden ist obwohl auf ihn sich alle offizielle Berichte ständig beziehen. UMTSNO hat den Gesetzentwurf aber darf ihn nicht ins Internet stellen, darum übersetzt er Gesetzentwurf "niedersächsisches Erdkabelgesetz" auf polnisch. Hier nur kurz es handelt sich um ein Gesetz zum Planfeststellungsverfahren das heist auf deutsch es ist ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz aus diesem Grund laufen die Bürgerinitiativen Sturm. Also alles hat seine Nachteile und Vorteile..

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Scotland Cancer cluster case goes to the Lords

30.5.2007
from: Martin Weatherall <weather (to) golden.net>

This is a story that shows how irresponsible the British National Health Service (NHS) is, regarding cancer disclosure figures and electro magnetic radiation.

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Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können

Gelnhäuser Tageblatt 21-09-06

Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können

Gemeinsame Infoveranstaltung von SPD und BG - Standortanalyse für Sendemasten außerhalb der Wohnbebauung geplant

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Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht

Rechtsanwalt, Dr. Wolf R. Herkner, Lindlar

23.09.2006

Weit verbreitet ist die Annahme, den Mobilfunknetzbetreibern ggü. ohnmächtig zu sein und Bauanträge bzw. Ausnahmen und Befreiungen gleichsam abnicken, das gemeindliche Einvernehmen erteilen und sich jeder restriktiven Planungsbemühung wegen voraussehbarer Nichtigerklärung vor den Verwaltungsgerichten enthalten zu müssen. Auch wenn viele Entscheidungen im Tenor hierauf hinauszulaufen scheinen, lohnt sich stets eine Lektüre der jeweiligen Begründung, denn hier offenbaren sich oftmals einerseits Argumentationsschwächen und andererseits auch Fehler im Vorgehen der Mobilfunkgegnerschaft bzw. beklagten Bauaufsicht und planenden Kommune, damit Ansatzpunkte für ein künftig erfolgreicheres Vorgehen.

Deshalb sollen einige sehr bedeutsame Entscheidungen einer Analyse unterzogen werden, um aufzuzeigen, dass doch Wege zu einer regulativen, möglichst umweltschonenden Standortfindung gangbar sind, ohne Mobilfunk per se auszuschließen. Eingegangen wird dabei auch darauf, dass - jedenfalls für UMTS - kein öffentlicher Versorgungsauftrag besteht, eine Position, die mittlerweile auch der Städte- und Gemeindebund NRW einnimmt.

Etwas gekürzte, aktualisierte Fassung eines Vortrags des Verf. auf dem Seminar "Mobilfunk - Das können Kommunen tun!" in Attendorn am 05.07.2006.


Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht, .pdf, 104 KB





Antennenrauschen

Anfrage an EU-Kommission

21 May 2006

Guten Tag miteinander,

handelt es sich hier um babylonische Sprachverwirrung beim "Antennenrauschen" ("noise of an antenna"), um Unkenntnis (das weiss eine Hand nicht, was die andere tut), oder um eine List?

Einen schönen Sonntag wünscht
Angelika Schrodt


Eu-Anfrage, .pdf, 181 KB

Kenntnisstand EU-Kommission, .pdf, 145 KB





Oberstaatsanwalt aus Konstanz, Jens Gruhl verbietet die Einbindung der Verlinkung zu seinem Foto.

Kulturrevolution in Deutschland, darf man nicht mehr zitieren ?

22.04.2006

To: "Gruhl, Jens (StA Konstanz)" <Jens.Gruhl@stakonstanz.justiz.bwl.de>
Subject: Re2: AW: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#gruhl
Date: Fri, 21 Apr 2006 15:46
Reply-To: webmaster@umtsno.de


Sehr geehrter Herr Gruhl,

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"Arme Staatsanwaltschaft Konstanz"

Tue, 11 Apr 2006

Liebe(r) TR,

Schauen Sie mal unter http://etzs.de, Rubrik Strafanzeige. Der beherzte Staatsanwalt hat ein Skalarwellen-Experimentiergerät der Firma INDEL GmbH kurzerhand zum Medizinprodukt umdefiniert, was notwendigerweise eine biologische Wirksamkeit von Skalarwellen voraussetzt. Technisch handelt es sich um einen Nachbau von Tesla's Sender in Colorado Spring, nur mit viel, viel kleinerer Leistung. Das Experimentiergerät arbeitet mit einer Leistung von 50mW (2V), also mit einer 50ig-fach geringeren Leistung als ein Handy. Das Antennenrauschen im Nahfeld einer Antenne ist in jedem Lehrbuch der Hochfrequenztechnik erklärt.

Mit freundlichem Gruss

Angelika Schrodt

weitere Beiträge:


Grenzwert-Appell (vorgetragen am 24. September 2005 von Prof. Dr. Konstantin Meyl, .pdf, 70,6 KB

Prof. K. Meyl, Grenzwert-Appell, (.html)

Zitate von Prof. Meyl

An Landrat Frank Hämmerle im Kreis Konstanz

Vier Wege zum Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie

Antwort von Prof. Meyl auf die Fragen von Dr. Volker Schorpp

-------------------------------------

Sehr geehrte Frau Dr. Schrodt,

Sie schreiben in http://iddd.de/umtsno/recht.htm#pu2 u. a.: "Die biologische Wirksamkeit der Skalarwellenstrahlen hatten Sie ja bereits juristisch anerkannt." Bitte teilen Sie uns mit, wo und auf welche Weise diese Anerkennung stattgefunden haben soll. Ausserdem bitte ich Sie, den in der HF-Technik bekannten Begriff des Antennenrauschens zu erläutern und Ihre Erklärung in oben gennannter Quelle zu detailieren. Eine gute Quelle stellt

z.B.[http://lrt.mw.tu-muenchen.de/
(.pdf, 3,56 MB)] dar.

Vielen Dank

TR





Achtung! Achtung! Etikettenschwindel bei Indymedia-Germany

Zuviel an organisatorischen Cutting/Banning-Kapazitäten
Reinigung gehört zur Selbstorganisation !

Indymedia ist ein internationales Netzwerk von Medieninitiativen und AktivistInnen für unabhängige und unkommerzielle Berichterstattung von unten - vor Ort und weltweit. Es versteht sich als Teil des weltweiten Widerstands gegen die kapitalistische Globalisierung - Zitat vom Banner auf http://germany.indymedia.org/

Im März 2006 wurden meine Artikel über Mobilfunk z.B.: "Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys" auf Indymedia-Germany gelöscht, ich wurde vom Indymedia-Germany gebannt. Das Ganze auf Grund von Unterstellungen wie: ich sei Dr. Münzert, ich sei (nach drei Mails ) Troll, ich sei ein Rechtsextremer, die Beiträge seien esoterisch, antisemitisch, ich sei Schwindler und ich habe Geräte zu verkaufen..


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Berichtigung, falsche Tatsachenbehauptungen bei Indymedia-Germany

Am 6. April 2006 in Hamburg
auch auf http://at.indymedia.org/newswire/display/55395/index.php

Sehr geehrte, über die Inhalte des Indymedia-Schwarzbrettes wachende Leute, berichtigen Sie bitte folgende Unterstellungen, die meine Persönlichkeitsrechte verletzen:

Aus Die Moderationspolitik von Indymedia: "...Die Moderation behält sich vor, Beiträge, die die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, aus der Datenbank zu löschen oder die Namen der betreffenden Personen aus dem Beitrag zu entfernen."

Bitte diese Berichtigung auf der Startseite von Indymedia-Germany zu veröffentlichen.

In den zahlreichen Mails und Kommentaren im März 2006 zu den drei Beiträgen auf Indymedia-Germany:

- Mobilfunk, Anzeige (A),
- Körperverletzung durch Mobilfunk (B),
- Kommentare, Vorschlag zur Zusammenarbeit (C)

wurden folgende
Unterstellungen und Unwahrheiten verwendet und über mich verbreitet:

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Innerhalb von 14 Stunden hat das "Kollektiv-Indymedia-Germany" zwei Beiträge über Mobilfunk entfernt.

27.03.2006

Es geht um den Beitrag

von Angelika Schrodt - 27.03.2006 03:19
- Mobilfunk, Anzeige -
auf der Seite

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ERGÆNZUNGEN

veröffentlicht auf Indymedia Deutschland am 27.3.06 und dann fast sofort zensiert und versteckt.

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Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys

Wir fühlen uns schlecht..

von umtsno - 27.03.2006 16:56

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An OStA Jens Gruhl

Dr. Angelika Schrodt

Radolfzell, den 23.03.06

An die Staatsanwaltschaft KN
Zu Hd. OStA Jens Gruhl
Untere Laube 36
D-78462 Konstanz

AZ.: meine Anzeige, AZ.: 30 Js 3452/06 vom 11.02.06, Punkt 2

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Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06

Anzeige

1. gegen das Bundesamt für Strahlenschutz wegen Untätigkeit und wegen der Unterlassung, die Bürger vor gesundheitlichen Bedrohungen durch elektromagnetische und insbesondere Mikrowellenbestrahlung zu schützen.

2. gegen die im strafrechtlichen Sinne Verantwortlichen der Mobilfunkindustrie wegen fortgesetzter schwerwiegender gesundheitlicher Schädigung von Mensch und Natur.

....




1 Das Anfassen des Handys entspricht technisch dem Anfassen an einer isolierten Handelektrode eines Skalarwellen-Experimentiergerätes der Firma INDEL GmbH, welches aber nur mit einer 50fach geringeren Leistung als ein herkömmliches Handy arbeitet. Es sei an dieser Stelle auf das Musterurteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, AZ 8 Cs33Js23509/04 verwiesen.


An Landrat Frank Hämmerle im Kreis Konstanz

Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06, .pdf, 194 KB
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.06, (.html)

Grenzwert-Appell (vorgetragen am 24. September 2005 von Prof. Dr. Konstantin Meyl, .pdf, 70,6 KB
Prof. K. Meyl, Grenzwert-Appell
, (.html)

An die Staatsanwaltschaft, Jens Gruhl, AZ.: 30 Js 3452/06 vom 11.02.06,
.pdf, 79,7 KB
Konstanz, an OStA Jens Gruhl
, (.html)

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Kampf für die Einhaltung der schweizer "Grenzwerte"

21.3.2006

Schweiz, die Gemeinden wollen hart bleiben

Fast alle Gemeinden, die keine neuen Mobilfunkantennen mehr bewilligen, pfeifen auf den Brief des Kantons Bern. "Für die Stadt Bern ändert sich nichts", erklärte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät gestern kurz und bündig. Der Gemeinderat hatte im Februar entschieden, keine Baugesuche für Antennen mehr zu bewilligen. Von diesem Moratorium sind 25 Gesuche betroffen. "Wir haben jedes einzelne sistiert", so Tschäppät. Dagegen seien bis anhin drei Beschwerden eingetroffen, die sechs Baugesuche beträfen. Auch wenn der Kanton in Einzelfällen zum Schluss komme, die Sistierung sei nicht rechtens, werde die Stadt hart bleiben. "Dann lehnen wir die Baugesuche vermutlich ab."

"Gemäss einem bereits bestehenden Bundesgerichtsurteil haben Anwohner einen Anspruch auf eine objektiv überprüfbare Einhaltung der Grenzwerte", so Tschäppät. Das von den Kantonen entwickelte Qualitätssicherungssystem erfülle diese Anforderungen nicht, da es nur alle 24 Stunden die Strahlung messe.

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Regress-Avis

2-03-2006

Regress-Avis

An die

Baugenossenschaft XXX

Auch zur Weitergabe an die Betreiber der Antennenanlage

Evtl. Spätfolgen durch Mobilfunkantennen

Sehr geehrte Damen & Herren,

als ehemaliger Mieter der Liegenschaft xxxx möchten wir Ihnen mitteilen, dass mein Mann Herr XX an "Parkinson" erkrankt ist. Da mein Mann erst 46 Jahre alt ist, und schon unsere Tochter nach dem Aufstellen der Antennen an Epilepsie erkrankte, haben wir den Verdacht, dass bei der Erkrankung meines Mannes und den Mobilfunkantennen ein Zusammenhang besteht. Sollte sich in Zukunft dieser Verdacht nachweislich bestätigen, werden wir uns vorbehalten, gegen Sie rechtliche Schritte auf Schadenersatz einzuleiten, sowie bei evtl. Frühverrentung Rentenansprüche geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen



HLV Kommentar:

Der Fall ist uns in Details bekannt, die Anonymisierung erfolgte durch die Redaktion.

Abgesehen von den schwerwiegenden vorliegenden Erkrankungen sind die darüber hinaus existierten Schlafstörungen, Schwindel- und Kopfschmerzbeschwerden u.a. nach einem Wohnsitzwechsel

UMTSNO Kommentar: vergleiche mit Musterschreiben zur Anmeldung von Haftungsansprüchen,
.pdf, 43 KB
und Haftungsvorlage, .rtf, 16 KB





Weitere Meldungen zu ÖNORM:

18.02.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei der Einspruch der Österreichischen Ärztekammer vom September 2005 und die aktuelle Presseaussendung zur jüngsten Entwicklung. Die Österreichische Ärztekammer ist im übergeordneten Fachnormenausschuss nicht vertreten und konnte den Beschluss nicht verhindern !






GSM-Grenzwert Barmüller vom Forum Mobilkommunikation führt ÖsterreicherInnen an der Nase herum. Angebliche Grenzwertnorm als Ente enttarnt. Weiterhin nur Vornorm und das aus gutem Grund.


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Auch die Rechtsakte der EU bezieht sich auf ICNIRP aus München

16.02.2006

Bezüglich "Die Presse" - Kurznotiz vom 4.2.2006 S.27 :"Handy-Werte der WHO fix. Die Grenzwerte der WHO für elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks sind nun bundesweit verbindlich. Denn sie wurden vom Fachnormenausschuß zur ÖNORM erhoben. Die auch von der EU empfohlenen Grenzwerte der WHO sind so festgelegt, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden kann."

Die Information des Vereins Risiko Elektrosmog Kärnten ergänzt gut die Tatsache, daß die einzige bis heute Rechtsakte des EU-Rates sich auch auf ICNIRP aus München beruft.


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Die Mobilfunklobby betreibt lediglich Stimmungsmache

12.02.2006

Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert:

Menüpunkt "News"
"Die Presse" - Kurznotitz vom 4.2.2006 S.27 über das neue Wunschdenken der Mobilfunklobby fordert Risiko Elektrosmog Kärnten zu einer Stellungnahme heraus:


Lesen Sie mehr darüber….

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Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm

Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005

ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER Körperschaft öffentlichen Rechts, Mitglied der World Medical Association TELEFON: 514 06-0, Fax: 514 06-42, Telex: 112701, DVR: 0057746 KONTO: 50001120000, BLZ 18130, BANK FÜR WIRTSCHAFT UND FREIE BERUFE, 1070 WIEN, ZIEGLERGASSE 5, Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE) Eschenbachgasse 9, 1010 Wien zHd Frau Mag. Zbiral per e-mail s.zbiral@ove.at Österreichisches Normungsinstitut (ON) Heinestraße 38, 1020 Wien zHd Herrn Dr. Karl Grün per e-mail karl.gruen@on-norm.at WIEN, I., Weihburggasse 10 - 12 Postfach 213 1011 WIEN Unser Zeichen: ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Wien, am 29.September 2005

Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005.

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Nazi Technik bei T-Mobile Austria: TTV( tarnen, täuschen, ver..strahlen)

13.02.2006

Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert, hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile, denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand glauben dürfte.

Lesen Sie mehr darüber:

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Gerichtsurteile

Schweiz, Bundesgerichtsurteil

BGE 1A.160-2004 -ggs 10 März 2005 [44 KB]

Verwaltungsgericht Luzern

Entscheid V 04 374 vom 18.08.2005. [75 KB]

Interpellation zum Bundesgerichtsurteil zur Überwachbarkeit der Sendeleistung von Mobilfunkanlagen

Zitate

(ERP = Equivalent radiatet Power oder massgebende äquivalente Strahlenleistung)
(NIS: nicht ionisierende Strahlung)
(Umrechner)

aus BGE 1A.160-2004 -ggs 10 März 2005

3.2 Auch das BUWAL vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung, dass für die Beurteilung der NIS-Belastung die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung ERP massgebend sei und nicht eine technisch allenfalls mögliche höhere Sendeleistung. Die in der Anlage verwendeten Senderendstufen müssten im Standortdatenblatt nicht angegeben werden, weshalb die maximal mögliche Sendeleistung der Anlage grundsätzlich nicht bekannt sei. Die maximale ERP der Anlage werde auch bei der Abnahmemessung nicht geprüft.

3.3 Dagegen hat das Bundesgericht in BGE 128 II 378 E. 4 S. 379 ff. entschieden, dass die im Standortdatenblatt deklarierte ERP grundsätzlich schon im Baubewilligungs- bzw. im Rechtsmittelverfahren überprüft werden müsse, sofern Zweifel an der Richtigkeit der Angabe bestehen. Massgeblich sei dabei grundsätzlich die aufgrund der Hardwarekonfiguration der Anlage maximale ERP, d.h. die Sendeleistung bei Maximalleistung der vorgesehenen Senderendstufen, und nicht ein tieferer, durch Fernsteuerung einstellbarer Wert. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. Der ERP einer Anlage kommt für die Anwendung der NISV zentrale Bedeutung zu: Sie ist Grundlage für die Berechnungen im Standortdatenblatt, welche die Einhaltung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV gewährleisten sollen. Jede Erhöhung der maximalen ERP stellt eine Änderung der Anlage dar (Ziff. 62 Abs. 2 Anh. 1 NISV).

Die Sendeleistung der Mobilfunkstationen kann vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. DieAnwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.

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Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto

02. Februar 2006

Recht & Steuern

Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto

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Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne erneut abgelehnt

Bad Laasphe, 02.02.2006

Der Bad Laaspher Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne auf einem Hoteldach zum zweiten Mal mit formellen und gesundheitlichen Bedenken abgelehnt.

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Nicht auf einer Wellenlänge
19.12.2005

Gemeinde Habichtswald beschließt Grenzwert bei Mobilfunkplanung

Von Anja Horbrügger


Habichtswald. "Alle Betreiber müssen nachweisen, dass die beschlossenen Werte nicht
überschritten werden - sonst sind mit uns keine Geschäfte zu machen."

Bürgermeister Wolfgang Aßhauer gibt die Marschrichtung in Sachen Mobilfunkplanung vor: Wenn die Betreiber Vodafone und die im Auftrag der T-mobile agierende Deutsche Funkturm UMTS beziehungsweise GSM-Sender in Dörnberg und Ehlen errichten wollen, darf die maximale Bestrahlungsleistung ein Milliwatt pro Quadratmeter (1000 Mikrowatt/m2
, siehe Grenzwerte Anm. Webmaster) nicht überschreiten.

Auf diesen Grenzwert hatte sich die Gemeindevertretung geeinigt.

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Cell phone tumors.com

9 Dec 2005

exhttp://cellphonetumors.com/

exhttp://cellphonetumors.com/visitorcomments.htm

interesting because the cell phone programmer that won the lawsuit talks on this website. Her phone number that is on the comments page - just in case you think of trying it out, it is no longer in service. However her email may be active and the other people also. Be sure and send along a word of encouragement to let them know whats been happening, they have the proof that people can see, they need to hear from us all.

tks

exemfcanada





Scheingefechte

Scheinaktivitäten gehören zur Scheindemokratie !

Kommentar von Krzysztof Puzyna
zu "Nach zwei Jahren Prozess ein Vergleich"
8.12.05

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Nach zwei Jahren Prozess ein Vergleich,

Arbeitskreis "Elektrosmog" will Veröffentlichung der Strahlenwerte von Mobilfunkanlagen / Klage beim Verwaltungsgericht

Vom 08.12.2005

Von Yasmin Hameed

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Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?
 
06.12.2005

Laut Konvention der Menschenrechte hat der Staat das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?

Dr. Eduard Christian Schöpfer, Salzburg

Angesichts des aktuellen Stands der Forschung und der immer häufiger werdenden Klagen der Bevölkerung über gesundheitliche Beschwerden durch von GSM-Sendern ausgehende elektromagnetische Strahlung wird immer deutlicher, dass die ungeprüft auf den Markt geworfene Mobilfunktechnologie gesundheitliche Risiken in sich birgt.

Ungeachtet dessen besteht nach der derzeitigen Rechtslage keinerlei Möglichkeit für Betroffene, gegen von Mobilfunkanlagen ausgehende Immissionen vorzugehen. Anrainer haben kein Mitspracherecht, was die Errichtung von Sendeanlagen anlangt. Die in der Mobilfunkpetition vom 30. 11. 1999 (!) und auch von der Volksanwaltschaft geforderte Verankerung von Anrainerrechten im Telekommunikationsgesetz (TKG 2003), BGBl. I 70/2003, ist nach wie vor ausständig.

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Surprise power line ruling in British Columbia

submitted by Hans Karow http://davidsuzuki.org

News Releases Federal Court kills Sumas Energy appeal November 09, 2005 VANCOUVER

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Oberster Gerichtshof der USA weist Mobiltelefonprozess nicht ab

8.11.2005

Der oberste Gerichtshof weigerte sich, eine Sammelklage abzuweisen, die Mobiltelefonhersteller beschuldigt, sie würden Kunden nicht vor gefährlicher Strahlung schützen. Die Mobiltelefonindustrie wandte ein, dass die Klagen abgewiesen werden sollten, weil die Geräte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Gerichte lehnten diesen Einwand kommentarlos ab. In verschiedenen Staaten wurden Klagen eingereicht, die fordern, dass die Hersteller die Mobiltelefone sicherer machen. Die Ankläger wollen Hinweise für die Anwender und Freisprechanlagen, weil diese das Risiko von Hirntumoren verringern sollen.

Die Verbraucher behaupten, die Industrie verletze verschiedene Gesetze, zum Beispiel im Hinblick auf Verbraucherschutz, Produkthaftung, Fahrlässigkeit und Betrug.

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US-Bundesgericht ermöglicht Mobilfunk-Sammelklagen

1. November 2005

Das oberste Gericht der USA will einen Appell von Mobilfunkanbietern nicht anhören und macht so den Weg für fünf Sammelklagen von Mobilfunkgegnern frei.

Mobilfunkgegner haben in verschiedenen US-Staaten fünf Sammelklagen wegen zu hoher Strahlenbelastung eingereicht, wie Reuters mitteilt. Die betroffenen Anbieter haben gegen die Klagen zunächst mit Erfolg appelliert; nun hat der US Supreme Court aber entschieden, die Anbieter nicht anzuhören. Die Klagen der Gegner sind damit nun doch zugelassen.


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Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA

1 Nov 2005

From: Gotemf@aol.com

Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA

Class action ahead?

The Mobile telephone manufactures did not succeed with their Stop-proposal at the American High Court. The Mobile phone manufacturers wanted to put a stop for consumers being able to take out court summons. Against them related to health risk from radiation from mobile phones, according to Bloomberg news.


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Mass actions now?

Supreme Court rejects cell phone radiation appeal

October 31, 2005

Class action lawsuits against cell phone makers over radiation emissions will be able to go forward, after the U.S. Supreme Court on Monday declined to hear an appeal by the companies.

The high court rejected hearing an appeal by companies like Nokia and Cingular Wireless challenging a decision by a U.S. appeals court that reinstated the lawsuits that argued manufacturers knew about and hid the risks of radiation emissions wireless phones posed to users.


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Court kicks back phone radiation cases

March 18, 2005

Five lawsuits alleging Nokia failed to warn that cell phones emit "unsafe" radiation were kicked back to state courts, following a federal appeals court decision this week.

The U.S. Appeals Court for the Fourth District returned the cases to state courts because they lacked federal issues. The ruling did not reach a conclusion on the merits of the cases or whether cell phones are a health hazard.

The five lawsuits allege that mobile phones emit unsafe levels of radio frequency radiation and that Nokia has put the public at risk by marketing the devices without headsets.


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Mobile masts and aerials for 3G constitutes environment dangerous activity
24 oktober 2005

From Zamir Shalita

Swedish Environmental High Court Judgment: Mobile masts and aerials for 3G constitute an environment dangerous activity

Through the Environmental Court of Appeal (2005-10-12 case no: M 7485-04) it has now been determined that mobile masts and aerials for 3G constitute an environmentally dangerous activity according to the Environment chapter. Such activity will therefore have to happen in accordance with the chapter's paragraphs and general consideration rules.

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EU Court rules most "Mast Taxes" are legal
September 09, 2005

LUXEMBOURG -(Dow Jones)- The European Court of Justice ruled Thursday that most taxes imposed on mobile phone masts are legal.

The case involves the Belgian communes of Fleron and Schaerbeek, who imposed taxes on masts to the dismay of Belgian mobile phone companies Belgacom SA (BELG.BT) and Mobistar SA (MOBB.BT).

The court ruled the taxes follow a 1997 telecommunications directive - provided they do not privilege one operator above another. The Belgian court still must determine whether the taxes do not discriminate.

Wireless operators such as Telekom Austria AG (TKA) and Deutsche Telekom AG's (DT) Austrian unit are closely following the case. The province of Lower Austria is set to tax mobile phone masts from Jan. 1, 2006. A group called the Citizen's Initiative of Mobile Phone Customers, through its Web site mobilfunkkunden.at, have protested the tax.

Both E.U. Information Society and Media Commissioner Viviane Reding and Austrian Deputy Chancellor and Infrastructure Minister Hubert Gorbach have come out against the proposed tax in recent weeks.

And yet, the two Belgian communes imposed a tax of about EUR3,000 per mast. Mobile phone companies argued that the tax contradicts an E.U. law deregulating telecommunications infrastructure. The communes argued that the deregulation did not refer to financial measures, only to governments imposing technical restrictions.


By Meghan Sapp, Dow Jones Newswires; 32-2-741 1480; meghan.sappfordowjones.com





COURT OF JUSTICE OF THE EUROPEAN COMMUNITIES
(First Chamber)
8 September 2005

(Article 59 of the EC Treaty (now, after amendment, Article 49 EC) - Telecommunications services - Directive 90/388/EEC - Article 3c - Lifting of all restrictions - Municipal taxes on transmission pylons, masts and antennae for GSM)
In Joined Cases C-544/03 and C-545/03,
REFERENCES for a preliminary ruling under Article 234 EC from the Conseil d’État (Belgium), made by decisions of 8 December 2003, received at the Court on 23 December 2003, in the proceedings
Mobistar SA (C-544/03)
v
Commune de Fléron,
and
Belgacom Mobile SA (C-545/03)
v
Commune de Schaerbeek


1. Article 59 of the EC Treaty (now, after amendment, Article 49 EC) must be interpreted as not precluding the introduction, by legislation of a national or local authority, of a tax on mobile and personal communications infrastructures used to carry on activities provided for in licences and authorisations, which applies without distinction to national providers of services and to those of other Member States and affects in the same way the provision of services within one Member State and the provision of services between Member States.

2. Tax measures applying to mobile communications infrastructures are not covered by Article 3c of Commission Directive 90/388/EEC of 28 June 1990 on competition in the markets for telecommunications services, asamended,with regard to the implementation of full competition in telecommunications markets, by Commission Directive 96/19/EC of 13 March 1996, except where those measures favour, directly or indirectly, operators which have or have had exclusive or special rights to the detriment of new operators and appreciably affect the competitive situation.

more from: exJudgment of the Court
see also
exPleas in law and main arguments .pdf, 65 KB





URTEIL DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

8. September 2005

"Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 90/388/EWG - Artikel 3c - Aufhebung aller Beschränkungen - Kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk"
In den verbundenen Rechtssachen C-544/03 und C-545/03
betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Conseil d’État (Belgien) mit Beschluss vom 8. Dezember 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Dezember 2003, in den Verfahren
Mobistar SA (C-544/03)
gegen
Commune de Fléron
und
Belgacom Mobile SA (C-545/03)
gegen
Commune de Schaerbeek

1. Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) ist dahin auszulegen, dass er der Regelung einer nationalen Behörde oder einer Gebietskörperschaft, mit der eine Abgabe auf die Infrastrukturen für Mobilkommunikation und Personal Communications eingeführt wird, die im Rahmen der durch Lizenzen und Genehmigungen gedeckten Tätigkeiten genutzt werden, nicht entgegensteht, sofern diese Regelung unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus der den anderen Mitgliedstaaten gilt und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats in gleicher Weise wie die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten berührt.

2. Abgabenrechtliche Maßnahmen, die auf Infrastrukturen für die Mobilkommunikation angewandt werden, fallen nur dann unter Artikel 3c der hinsichtlich der Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten durch die Richtlinie 96/19/EG der Kommission vom 13. März 1996 geänderten Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste, wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen.

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Belgisches Urteil: Teilerfolg oder Triumph?

VfGH-Präsendent Korinek sieht Urteil zu belgischer Handymasten-Steuer allenfalls als Teilerfolg für Niederösterreich. Landeshauptmann Pröll: "Gorbach hat sich zu früh gefreut". (Wien, 9.9.2005) Ob das EuGH-Urteil zur belgischen Handymasten-Steuer nun richtungsweisend für Niederösterreich ist, oder keinen Einfluss auf eine mögliche Klage gegen Österreich hat, darüber scheiden sich die Geister.

Während auf Kritikerseite betont wird, dass der Europäische Gerichtshof lediglich entschieden habe, dass die Abgabe EU-konform sei jedoch das nationale Gericht entscheiden müssen, ob eine Wettbewerbsverzerrung entstehe, triumphieren die Befürworter. Teilerfolg Karl Korinek, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichthofs (VfGH) sieht im EuGH-Urteil "allenfalls einen Teilerfolg für Niederösterreich", wie er im "ORF-Mittagsjournal" sagte.

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EU Court Rules Most Mobile Phone "Mast Taxes" Are Legal

LUXEMBOURG -(Dow Jones)- The European Court of Justice ruled Thursday that most taxes imposed on mobile phone masts are legal.

The case involves the Belgian communes of Fleron and Schaerbeek, who imposed taxes on masts to the dismay of Belgian mobile phone companies Belgacom SA (BELG.BT) and Mobistar SA (MOBB.BT).

The court ruled the taxes follow a 1997 telecommunications directive - provided they do not privilege one operator above another. The Belgian court still must determine whether the taxes do not discriminate.

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Es lebe die Wahrhaftigkeit! - Das Mobilfunk-Volksbegehren in Bayern gescheitert!


siehe auch

Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
Änderung der Bayerischen Bauordnung/ ÖDP/ Volksbegehren
Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter

Als den Kardinalfehler im bayerischen Mobilfunk-Volksbegehren, sehe ich das hierarchische Verhalten der Parteifunktionäre der ÖDP in der Organisation der Volksabstimmung.

Die Initiatoren sollten vorher
das Volk befragen, ob durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung der Anlaß der Befragung- die Aufhebung der Bedrohung der Volksgesundheit durch die sehr gefährliche Mobilfunk-Technologie überhaupt Rechnung getragen werden kann oder vielleicht nicht eine andere Fragestellung dem Thema gerechter wäre, wie z.B.:

Sollten die Einwohner das Recht bekommen in ihren Kommunen direktdemokratisch bestimmen dürfen, ob die Sendemasten generell erlaubt sind oder nicht, siehe Diskussion in Israel

"1. The public will have the right to resist the antennas
2. The local authorities will have the right to resist antennas
3. The cellular companies will pay 80% compensation on reduction of property value and the local authority will pay 20% (to the citizens)."

Die Unehrlichkeit der Befragung hat zum ihren Scheitern beigetragen

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Judge thinks radiation of 3G-mast could possibly be harmful

DE

Richter in Almelo (Niederlande) verbietet UMTS Sender wegen möglicher Gesundheitsgefährdung

Der lokale Rat des Stadtbezirkes Almelo entschied sich ebenfalls gegen die Antennen, da das Wohl und die Gesundheitsinteressen der Menschen wichtiger ist, als dem Betreiberwunsch Vodafone nachzukommen, die 3 G-Technologie (UMTS) zu platzieren.



EN

June 5, 2005 - A judge of the court of Almelo (The Netherlands) has rejected the demands of Vodafone Libertel, a provider of mobile telephone services. The judge said it is not beyond doubt that the radiation of a planned 3G-mast does not affect the well-being and health of people living and working in the vicinity. A standard procedure should give the answer.
Information: Frans van Velden, ++31 70 3820525, fransp on dds.nl

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Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden

05.05.2005

Steinheim (ed) - Im Rechtsstreit um Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Steinheim an der Johannes-Machern-Straße hat sich die Stadt vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Die Antennen, gegen die es Proteste aus dem Kreis der Bewohner gab, müssen abgebaut werden. Das sagte Günter Lenz, stellvertretender Leiter des Hanauer Bauaufsichtsamtes, auf Anfrage unserer Zeitung. Am Dienstag wurde bereits eine Antenne mit einem Kranwagen vom Dach der Wohnanlage gehievt.

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Mobilfunkbetreiber lässt Sender abbauen

20.05.2005

Stadt gewinnt Prozess um Anlage auf Hanauer Wohnhaus / Firma versetzt Mast ins Gewerbegebiet

Der Mobilfunksender auf einem Wohnhaus in Hanau muss nach sechs Jahren auf Anordnung des Gerichts vom Dach. Die städtische Bauaufsicht hatte sich geweigert, eine Nutzungsänderung auszustellen. Der Mobilfunkanbieter O2 befürchtet Qualitätseinbußen.

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Archiv3
  1. Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muß abgebaut werden
  2. Die städtische Bauaufsicht hatte sich geweigert, eine Nutzungsänderung auszustellen.
  3. Judge thinks radiation of 3G-mast could possibly be harmful
  4. Es lebe die Wahrhaftigkeit! - Das Mobilfunk-Volksbegehren in Bayern gescheitert!
  5. EU Court rules most "Mast Taxes" are legal
  6. Belgisches Urteil: Teilerfolg oder Triumph?
  7. Urteil des EU- Gerichtshofes wegen Abgaben auf Mobilfunkmasten
  8. Judgement of the Eu Court to Tax measures applying to mobile communications
  9. exWyrok Trybunalu Sprawiedliwosci Unii odnosnie podatków komunalnych na maszty telefonii komórkowej
  10. exFirst sentence at SPAIN: precedent in High Court "people has the RIGHT to have ZERO levels of emr/emf !!
  11. Court precedent in Sweden
  12. Court kicks back phone radiation cases
  13. Ericsson and Nokia loose a High Court case in USA
  14. USA, Weg für fünf Sammelklagen von Mobilfunkgegnern frei
  15. Mass actions now?
  16. USA, Produkthaftung, Fahrlässigkeit und Betrug
  17. exWarning before EMF-R high court lawsuit
  18. exStockholm, I report the swedish government to the police for criminal activity
  19. Surprise power line ruling in bc, Canada
  20. Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?
  21. Scheingefechte
  22. Cell phone tumors.com
  23. Gemeinde Habichtswald beschließt Grenzwert bei Mobilfunkplanung
  24. Bad Laasphe, Bauausschuss hat den Bau einer Mobilfunkantenne erneut abgelehnt
  25. Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto
  26. Schweiz, Bundesgerichtsurteile, die Betreiber nicht umsetzen wollen
  27. Nazi Technik bei T-Mobile Austria: TTV
  28. Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm
  29. Die Mobilfunklobby betreibt lediglich Stimmungsmache
  30. Auch die Rechtsakte der EU bezieht sich auf ICNIRP aus München
  31. Austria, weitere Meldungen zu ÖNORM
  32. Regress-Avis
  33. Kampf für die Einhaltung schweizer "Grenzwerte"
  34. Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz
  35. Konstanz, an OStA Jens Gruhl
  36. Innerhalb von 14 Stunden hat das "Kollektiv-Indymedia" zwei Beiträge über Mobilfunk entfernt
  37. Körperverletzung durch Mobilfunkanlagen und Handys
  38. Berichtigung, falsche Tatsachenbehauptungen bei Indymedia-Germany
  39. Achtung! Achtung! Etikettenschwindel bei Indymedia-Germany
  40. "Arme Staatsanwaltschaft Konstanz"
  41. Oberstaatsanwalt aus Konstanz, Jens Gruhl verbietet die Einbindung der Verlinkung zu seinem Foto.
  42. Antennenrauschen, Anfrage an EU-Kommission
  43. exUSA, power lines, new laws for children and youth
  44. Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht
  45. Wie Kommunen bei Mobilfunk mitreden können
  46. exThe non-ionizing law in Israel entered into effect in January 2007.
  47. Scotland Cancer cluster case goes to the Lords
  48. exThe non-ionizing radiation law in Israel
  49. exLloyd's preparing for personal injury related to cell phone use
  50. Stromleitungen sollen unter die Erde, ein Entwurf für ein Enteignungsgesetz für Niedersachsen
  51. Das Niedersächsische Erdkabelgesetz
  52. Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten
  53. Urteil vom 2. August 2007 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unterstützt Attendorner Konzept
  54. exAnmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Lublin, Polen
  55. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010
  56. Das Zivilgericht von Nanterre (Frankreich) wendet das Vorsorgeprinzip an und zwingt Bouygues Telecom zum Antennenabbau
  57. Wählt DIE LINKE !
  58. Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments - WICHTIG!
  59. Brief an Frédérique Ries zum Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag Mobilfunkanlagen sollen unter den Regelungen eines EMF-Waffengesetzes fallen.
  60. Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig
  61. Weitergabe von Mobilfunk-Senderdaten, Verstöße gegen 706. Aarhus Konvention
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