Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte 1993 einen D1-Turm in Essen mit der Begründung:

"Die verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates für die Grundrechte unserer Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Bevölkerung auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden."

Prof. Meyl, Umtsno, Omega: Menschenversuche sind auch eine Schande für Deutschland. Menschen werden als "Versuchskaninchen" für Mobilfunkversuche benutzt. "...wir erwarten von Bund und Ländern, dass diese endlich Maßnahmen ergreifen, um durchgreifende Änderungen zu bewirken."

UMTSNO ist der Meinung, dass nur über die Einführung der direkten Demokratie und eine Volksabstimmung, man den abscheulichen Versuch: Menschen über Mobilfunkstrahlen zu dezimieren stoppen kann.


Handeln Sie !

  1. Rechtliche Aspekte zum Problemfeld Mobilfunk
  2. Rechtslage
  3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
  4. Mobilfunkanlagen ändern Nutzungsform
  5. Dambacher Präzedenzfall
  6. Baubehörde ordnet Beseitigung einer Mobilfunkantenne an
  7. Suderbruch bleibt vorerst mobilfunkfreie Zone
  8. 20 % Mietminderung wegen Mobilfunksender
  9. In einem "lupenreinen Wohngebiet" sind Mobilfunkanlagen unzulässig
  10. Recht in Hamburg
  11. Abwehrmaßnahmen
  12. Haftung
  13. Zivilgerichte müssen Gefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufklären
  14. Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendern sind zu prüfen
  15. Amt warnt Kindergarten vor Mobilfunk-Strahlung
  16. Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen
  17. Sorgen vor Strahlung: Eltern und Kinder protestierten
  18. Mobilfunkanlagen: Wer versteckt was?
  19. Sendemast muss abgebaut werden
  20. Etappensieg für Mobilfunkgegner
  21. Augsburg: Erneut Sender verhindert !!!
  22. Fortsetzung Erfolgsmeldung Frankenstr. in der FR - Meldungen Hofheim/Zeilshei
  23. Brief von Dr. L. v. Klitzing
  24. Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen
  25. Interview mit Dr. Lebrecht von Klitzing
  26. Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
  27. Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?; zu Notwehr R-S-Schule
    in Salzburg
  28. OLG Hamm: Mobilfunkantennen müssen nicht geduldet werden
  29. BfS-Bedenken
  30. BI-David besiegt Goliath Telekom
  31. Hamburgisches OVG: geplante UMTS-Anlage darf vorläufig nicht errichtet werden
  32. Dr. med. Scheiner med. Gutachten ( .pdf )
  33. Die Stromkosten für die Mobilfunkanlagen werden über den
    Allgemeinstrom auf die Mieter umgelegt !
  34. Versicherer schließen Haftung für Mobilfunk-Risiken aus
  35. Versicherer fürchten Mobilfunk-Risiken
  36. Arbeitgeber verurteilt
  37. Elektrosmog - ein Phantomrisiko
  38. Fünf wesentliche Aspekte
  39. Gemeinden können Sendeanlagen verhindern
  40. Mobilfunkstreit: Jetzt geht es vor Gericht
  41. Erster Sieg für Mobilfunkkritiker
  42. Mobilfunk: Verluste tragen die Hauseigentümer ( .pdf )
  43. Aussergerichtlicheeinigungen betr. mobilfunksendeanlagen ( .pdf )
  44. Protest aus dem Ausland gegen Mobilfunksender ( .pdf )
  45. Gerichtsurteile zum Thema Mobilfunk ( .pdf )
  46. Achtung Strahlung u.a. ( .pdf )
  47. Antenne in der Kirche darf weiter senden
  48. Nachtrag zur Fernsehberichterstattung der Bruchköbeler Initiative
  49. zum Urteil des Bundesgerichtshofs
  50. BGH Urteil: RECHT GESPROCHEN - RECHT GEBROCHEN
  51. Nach dem BGH-Urteil
  52. Der BGH erlaubt die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung
  53. Elektrosensible: Bestrahlung durch Mobilfunk nicht weiter zulassen
  54. Mut zum eigenen Urteil
  55. Mobilfunk und Steuerfragen
  56. Streit zwischen SPD-Stadtrat S. Thanheiser und T-Mobile
  57. Der Mast falle deutlich ins Auge
  58. Übersicht über einige empfehlenswerte Rechtsanwälte
  59. Dittelbrunner Urteil
  60. Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
  61. Einspruch gegen Funkmast klären
  62. Änderung der Bayerischen Bauordnung/ ÖDP/ Volksbegehren
  63. Erfolg für Grafrath im Mobilfunk-Streit
  64. Mobilfunkantenne musste abgebaut werden
  65. Wer mit Handy telefoniert, fährt wie alkoholisiert
  66. USA: Richterin Blake leitet Prozesse zu Hirntumoren zum State Court weiter
  67. Gericht stoppt Bau von Vodafone-D2-Mobilfunkmast
  68. Wertzuwachs/Wertminderung durch Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft
  69. Mitteilung von Klitzing
  70. Arbeitskreis Mobilfunk im Rahmen der Lokalen Agenda.
  71. Schwalbacher Mobilfunkstreit
  72. Prof. Kniep zu Planungshoheit der Gemeinden
    - wichtig !
  73. Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter
  74. Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden



Mobilfunkanlagen ändern Nutzungsform

VGH-Urteil: In Wohngebieten genehmigungspflichtig Palmer fordert Änderung


Mobilfunkantennen dürfen innerhalb eines Wohngebiets nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluß. Der Bau einer Mobilfunkstation auf einem Wohnhaus bedeute eine Nutzungsänderung, für die eine Genehmigung nötig sei, betonten die Mannheimer Richter.

Ein Mobilfunkbetreiber hatte auf dem Dach eines viergeschossigen Wohnhauses in Stuttgart mit der Errichtung eines knapp acht Meter hohen Mastes begonnen, auf dem eine zwei Meter hohe Antenne angebracht werden sollte.

Die Stadt Stuttgart hatte die Einstellung der Arbeiten angeordnet, weil keine Baugenehmigung vorlag.

Der VGH gab der Stadt Recht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.

Der Charakter des bislang ausschließlich zum Wohnen genutzten Gebäudes werde durch die Sendeanlage verändert, betonte der VGH. Zur Wohnnutzung komme eine gewerbliche Nutzung hinzu. Dafür gälten weitergehende Anforderungen, insbesondere die Schutzverordnung über elektromagnetische Felder. Deshalb sei eine eigene Genehmigung erforderlich. (Az. 8 S 2748/01)

Minister Christoph Palmer (CDU) hat als Folge des Beschlusses durch den Verwaltungsgerichtshof in einer ersten Reaktion die Prüfung einer Änderung der Landesbauordnung angekündigt.

„ Im Interesse aller Handy-Nutzer und der Entwicklung der neuen UMTS-Technologie darf die notwendige Aufstellung von Mobilfunkantennen nicht blockiert werden “, sagte Palmer in Stuttgart.

Hintergrund der Entscheidung des VGH ist nach den Worten des Ministers der Umstand, dass in Baden-Württemberg wie in allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme Bayerns, die Nutzungsänderung eines Hauses durch die Anbringung einer Mobilfunkantenne baugenehmigungspflichtig ist.

„ Die geltende Rechtslage ist widersinnig. Darauf hat auch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation bereits hingewiesen.“

Die Errichtung von Antennenanlagen ohne Verbindung mit einem Wohnhaus sei schon bislang bis zu einer bestimmten Höhe, meist zehn Meter, in allen Bundesländern von der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens freigestellt. Diese Regelung habe in der Vergangenheit den zügigen Ausbau der bestehenden Mobilfunknetze in GSM-Technik ermöglicht.

„ Eine solche Regelung brauchen wir auch für Fälle wie den heute vom VGH ent-
schiedenen, wenn es um eine Anlage auf einem bestehenden Wohngebäude geht “, unterstrich Palmer.

„ Für den Telekommunikationsmarkt in Baden Württemberg sei ein zügiger Ausbau der Mobilfunktechnik unverzichtbar.

Die Landesregierung wird die zur Sicherung des Ausbaus der UMTS-Netze in Baden Württemberg erforderlichen Schritte prüfen und einleiten “, sagte Palmer abschließend.



Dambacher Präzedenzfall

Entscheidung über städtische Klage mit Spannung erwartet

FÜRTH — Die Fronten im Tauziehen um Mobilfunkstandorte haben sich verhärtet. Am Beispiel der Sendeanlage von O2 im Nahbereich dreier Dambacher Kindergärten ist ein Rechtsstreit im Gange, der bundesweit zum Präzedenzfall werden könnte.

Obwohl die Stadt beim Verwaltungsgericht Ansbach Widerspruch gegen den Standortbescheid eingelegt hatte und ein Eilverfahren gegen die von O2 erwirkte Erlaubnis zur sofortigen Vollziehbarkeit des Standortbescheides läuft, hat der Mobilfunkbetreiber seine umstrittene Sendeanlage in der Weiherhofer Straße am Mittwoch in Betrieb genommen.

Dass O2 die Entscheidung im angestrengten Eilverfahren nicht abwartet, ist für OB Thomas Jung ein klarer Affront. Für Thomas Lichtenberger, bei O2 in Nürnberg zuständig für den Bereich Mobilfunk und Umwelt, dient das kompromisslose Vorgehen der generellen Klärung. Von der mit Spannung erwarteten Entscheidung der Regulierungsbehörde werden allgemein die Chancen künftiger kommunaler Interventionen gegen umstrittene Standortentscheidungen abhängig ge-macht.

Eltern protestierten

Die Stadt Fürth trägt mit ihrem Einspruch gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde den Bedenken zahlreicher Eltern und des Bundes Naturschutz Rechnung, die gegen die Sendemasten Sturm gelaufen sind. Der Mobilfunkbetreiber steht dagegen auf dem Standpunkt, dass die Anlage rechtlich zulässig, genehmigt und gesundheitlich unbedenklich ist. Sie birgt nach Thomas Lichtenberger „keine Gefahr für irgendjemand“.

Der Fürther Rechtsreferent Christoph Maier ist in seiner Einschätzung etwas vorsichtiger. Seinen Widerspruch stützte er auf den Verdacht, dass die Auflagen der 26. Immissionsschutzverordnung — insbesondere was die noch nicht genügend erforschten Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlung betrifft — nicht ausreichend sind. Außerdem sieht die Stadt im Betrieb der Sendeanlagen einen Verstoß gegen die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, sensible Standorte zu meiden.

„Für uns ist das alles Neuland“, skizziert der Rechtsreferent seine Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Rechtsstreits. Auch die Regulierungsbehörde kann sich auf keine einschlägigen Erfahrungen stützen. Wie Thomas Lichtenberger betont, handelt es sich im Fall der Dambacher Sendemasten um die erste Anlage, gegen die eine deutsche Großstadt vorgeht. Die Einrichtung eines Runden Tisches mit Kritikern begrüßt der O2-Vertreter gleichwohl.

Hauptsache steht noch aus

Gestern erhielt das Fürther Rechtsreferat die Eingangsbestätigung des Widerspruchs aus Ansbach. Entschieden wird im Eilverfahren nur gegen den auf Antrag von O2 angeordneten Vollzug der Standortbescheinigung. Bekommt die Stadt Recht, wird automatisch die aufschiebende Wirkung des Fürther Widerspruchs gegen die Standortbescheinigung wieder in Kraft gesetzt. Das eigentliche Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Standortbescheinigung steht noch aus.

Maßloses Entsetzen hat die Inbetriebnahme bei der Bürgerinitiative „Bürger fordern Strahlenschutz“ ausgelöst. „Viele Eltern wollen ihre Kinder aus den Kindergärten nehmen“, berichtet die Sprecherin der Initiative, Susanne Kresser. Deutlich erhöhte Strahlenwerte, die am Mittwochnachmittag am Karl-ReinmannKindergarten gemessen worden sind, schüren die Angst.

Die Bürgerinitiative erwägt eine Unterstützungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach und kündigt weitere Protestaktionen an. So soll am Freitag, 31. Januar, ein Fackelzug durch Dambach führen. Außerdem ist eine Plakataktion geplant.


VOLKER DITTMAR



Hessen: Baubehörde ordnet Beseitigung einer Mobilfunkantenne an

Das hese-Project hat uns um die Veröffentlichung folgender Kurzmeldung gebeten:

e-mail an das hese-Project vom 27.01.2003:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich habe ich bei Ihnen wissenschaftliche und plausible Argumente gefunden. Vielen Dank.

Unsere Initiative hat jetzt nach zähem Ringen endlich erreicht, dass die Baubehörde unter Anwendung
des § 12 des hessischen Baugesetzes (Verschandelung ) den Rückbau einer 50 Watt Sendeanlage angeordnet hat.
Wir sind auf die Reaktionen von Vodafone gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Döll

e-mail: Dndoell@aol.com

Zur Webseite des
hese-Projectes: (im Aufbau, jeden Tag Neues)



Suderbruch bleibt vorerst mobilfunkfreie Zone

Quelle: Walsroder Zeitung, 06.01.2003

Etappenziel im Kampf gegen den Funkturm

Pachtvertrag in Suderbruch gekündigt: Kein Sendemast / Aber: E-Plus gibt noch lange nicht auf

Nach anderthalb Jahren hat Suderbruch im Kampf gegen den Mobilfunk-Riesen E-Plus ein weiteres Etappenziel erreicht: An dem ursprünglich geplanten Standort wird kein Funkturm mehr gebaut. Denn wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Grundstückseigentümerin den Pachtvertrag mit E-Plus gekündigt. Über Hintergründe kann nur gemutmaßt werden. Trotz des Erfolges knallen die Sektkorken nicht: In einem Brief an die Samtgemeinde hat E-Plus um neue Vorschläge für Turm-Standorte gebeten.

 Suderbruch. Als die Nachricht in der 200-Seelen-Ortschaft die Runde machte, konnten es die Einwohner anfangs kaum glauben. Mittlerweile sind sie nur noch dankbar. „Das ist absolut beispielhaft, dass sie auf zusätzliche Einnahmen verzichtet“, freut sich Herwig zum Berge. Der Zwist mit E-Plus hätte noch lange anhalten können – die Funkturmgegner wissen, wem sie ihr Hoch verdanken können.

Von Euphorie ist allerdings nichts zu spüren. Denn der Konzern will sein Handy-Netz trotzdem ausbauen und hat die Samtgemeinde Schwarmstedt laut Bürgerinitiative bereits um Vorschläge für andere Turm-Standorte gebeten. „Wir hoffen, dass E-Plus jetzt keinen neuen Standort findet“, sagt zum Berge. „Was wir uns nicht wünschen, wünschen wir auch keinem Anderen.“ Die „Anderen“ könnten in diesem Fall die Bürger in Norddrebber sein – schließlich soll mit einem neuen Turm die Mobilfunk-Versorgung an der

B 214 gesichert werden. Wie die „WZ“ aus verschiedenen Kreisen in Erfahrung brachte, käme für E-Plus aber durchaus auch ein neuer Standort in Suderbruch in Frage.

Im Schwarmstedter Rathaus weiß man um die Bemühungen des Netzbetreibers bescheid, „aber wie ernst diese Sache ist, wissen wir nicht“, erklärte der stellvertretende Gemeindedirektor Klaus Marquardt. „Wir warten auf Nachricht von E-Plus.“ Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben die Giltener Ratsmitglieder indes per Brief gebeten, keinen Standort im Gemeindegebiet vorzuschlagen. Zudem sollen die Bürger in allen betroffenen Ortschaften zum Thema befragt werden.

Den Suderbruchern ist es ernst – schließlich würde ein Sendemast – auch im Nachbarort – das Aus der erträumten „elektrosmogfreien Zone“ bedeuten. Sollten die Planungen von E-Plus tatsächlich in diese Richtung zielen, haben die Suderbrucher für potenzielle Funkturmgegner in anderen Dörfern bereits Schützenhilfe zugesagt. „Das Problem breitet sich auf die gesamte Gemeinde aus“, ist sich die Bürgerinitiative einig. Bei E-Plus wollte man sich nicht zu dem Thema äußern – der zuständige Mitarbeiter sei im Urlaub.


Haftungsrisiko(Nachricht aus Gröbenzell)

Die Nachricht aus Gröbenzell dürfte auch allgemein die BIs in der BRD interessieren, denn hier zeigen sich die Bürgermeister ihren Bürgern verpflichtet, auch auf die Risiken des Mobilfunks hinzuweisen. Denn den Vermietern von Standorten, ob private oder städtische Vermieter, drohen empfindliche Verluste bei Schadensersatzansprüchen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen. (Veröffentlichung dieser Nachricht daher sehr erwünscht.)

Die hochgelobten sogenannten “Runden Tische” werden der Sache nur gerecht, wenn daran auch mögliche Vermieter beteiligt sind, welche vor Vertragsabschluß über die hohen Risiken aufgeklärt werden.

Forderung:

Künftig darf die Standortbescheinigung an Mobilfunkbetreiber nur noch vergeben werden, wenn die Betreiber durch Vermieter-Unterschrift nachweisen, dass der Vermieter des Standortes über alle Haftungsrisiken aufgeklärt wurde. Weil die Gefahr vom Grundstück des Vermieters ausgeht, ist er in jedem Fall haftbar. Er darf sich nicht auf die vertragliche Haftungsübernahme durch die in Milliardenhöhe verschuldeten Mobilfunkbetreiber verlassen, denn das könnte logischerweise ein Fehlschluss sein. Eine Haftpflichtversicherung für alle möglichen Risiken ist daher nötig. Auch die Städtischen Behörden sollten ihrer Pflicht nachkommen, die Bürger vor Gefahren zu schützen; sie dürfen daher nur noch mit den Betreibern verhandeln, die mit den Vermietern klare Absprachen über die Haftungsbedingungen erzielt haben. Über entsprechende Aufklärung der Vermieter ließen sich viele unsinnige Standorte vermeiden. Eben nach dem Motto: “Wo kein Vermieter, dort keine Mobilfunkanlage”.

Mit freundlichen Grüßen

und ein Erfolgreiches 2003

Nachricht von Gerhard Heinrichs Schriftverkehr mit MdL Volker Hartenstein

Quelle:BI Omega



Zivilgerichte müssen Gefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufklären

Quelle: ZMR (Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, Seiten 170 ff.)

In der juristischen Fachzeitschrift für Miet-und Raumrecht 2003 ist soeben ein wichtiger juristischer Aufsatz von Prof. Dr. Klaus Kniep, Heilbronn, erschienen. Prof. Kniep kommt in der Arbeit zu dem Schluss, dass den Zivilgerichten die Pflicht obliegt, Gesundheitsgefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären und dass diese sich nicht hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstecken können. Prof. Kniep erklärt die 26. Bundesimmissionschutzverordnung für nicht zuständig, da sie die relevanten athermische Effekte nicht berücksichtige. Die wesentlichen Beeinträchtigungen der Kläger ergäben sich aber gerade und ausschliesslich durch athermische Effekte. Thermische Effekte seien durch die 26. Bundesimmissionschutzvereinbarung und den Stand der Wissenschaft gedeckt, diese seine aber für Anwohner von Sendemasten irrelevant.

Die Zivil- und Fachgerichte könnten sich damit nicht der gebotenen Sachaufklärung entziehen, Kniep nennt die juristische Grundlage hierfür mehrfach (BGB, Grundgesetz)

Diese juristische Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein hinsichtlich zukünftiger und laufender Mobilfunkgerichtsprozesse dar. Es kann davon ausgegangen gehen, dass sich viele Gerichte der Rechtsauffassung von Prof. Kniep anschließen werden und zukünftig Sachaufklärung betreiben werden, ohne sich auf die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionschutzverordnung zurückzuziehen.

In der Folge würde dies bedeuten, dass Zivilgerichte zukünftig wissenschaftliche Studien, die relevante schädliche athermische Effekte durch Mobilfunksender weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionschutzverordnung gefunden haben, zur Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigen und prüfen müssen. Die rechtliche Lage würde sich damit für die Mobilfunkindustrie erheblich verschlechtern, da mittlerweile eine Vielzahl solcher wissenschaftlicher Studien existiert, die in Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind. Nach dem allgemeinen Rechtsempfinden ist eine solche Vorgehensweise durch die Gerichte ohnehin längst angebracht, denn die 26. Bundesimmissionschutzverordnung befindet sich mittlerweile in krassem Widerspruch zum tatsächlichen Stand der Wissenschaft.




Mobilfunk und Steuerfragen

Verfasser: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Kniep

in Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 57. JG., Heft 2, S. 55 u. 56

mehr von Prof. Kniep


http://buergerwelle.de/pdf/kniep_mobilfunk_u._steuerfragen.pdf




Wichtiges Urteil: Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendern sind zu prüfen

Oberverwaltungsgericht Münster fällt wichtiges letztinstanzliches Urteil

Anliegerrechte gestärkt, Hürden für Mobilfunkindustrie erheblich höher gelegt

Baugenehmigungsbehörden müssen ab sofort gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunksender in eigener Zuständigkeit prüfen

Anwaltskanzlei: "Jetzt kommt es knüppeldick für die Mobilfunkbetreiber" - "Schockwelle"

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein wichtiges Urteil gefällt, das Signalwirkungen für andere Gerichte in ganz Deutschland haben dürfte. Das Gericht schließt sich damit der Rechtsauffassung von Prof. Kniep weitestgehend an, die erst kürzlich in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde.

Die Baugenehmigungsbehörden müssen danach künftig in Eigenverantwortlichkeit prüfen, ob der jeweilige Mobilfunksender schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben könnte. Die Anwohner können somit bei jedem einzelnen Sender gegen die Erteilung der Baugenehmigung vorgehen, indem sie wissenschaftliche Unterlagen vorlegen, die schädliche Folgen der Sender unterhalb gültiger Grenzwerte durch athermische Effekte belegen. Das Urteil erweitert die Anwohnerrechte in erheblichem Maße und schwächt die Position der Mobilfunkbetreiber, denn Baugenehmigungen für Mobilfunksender können ab sofort nicht mehr automatisch erteilt werden, da gesundheitliche Auswirkungen durch die Baugenehmigungsbehörden in eigener Zuständigkeit geprüft werden müssen. Hieraus ergeben sich stark verbesserte Klagemöglichkeiten der Anwohner insbesondere auf verwaltungsrechtlichem, aber auch auf zivilrechtlichem Weg, auch für bereits bestehende Anlagen.

Erteilen Baugenehmigungsbehörden dennoch automatisch Baugenehmigungen oder widerrufen sie diese nicht rückwirkend, wenn Anwohner wissenschaftliches Beweismaterial vorlegen, können Anwohner mit einer Untätigkeitsklage auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen das entsprechende Bundesland vorgehen und Nutzungsuntersagung für den Sender verlangen.

Damit dürfte sowohl auf die Baugenehmigungsbehörden als auch auf die Verwaltungs- und Zivilgerichte eine Welle von Beschwerden und Klagen zukommen. Die Erteilung von Baugenehmigungen für Mobilfunksender wird erheblich erschwert, die Rechte der Anwohner werden gestärkt, da diese neue Klagemöglichkeiten erhalten.


Quelle: Rheinische Post, 06.03.2003

Gericht rüttelt an Sendemasten

Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster nimmt die
Baugenehmigungsbehörden in die Pflicht:



Gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunkmasten sind zu prüfen, Kommentar

Von THOMAS WELS

DÜSSELDORF. Die Gegner von Mobilfunk-Sendeantennen dürfen sich freuen,
Mobilfunk-Unternehmen und die meist mittelständischen Antennenbauer müssen
schwere Behinderungen fürchten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in
einem gestern zugestellten Beschluss "drei wesentlich neue Leitlinien für den
Nachbarschutz gezogen", sagte Cornel Hüsch von der Neusser Kanzlei Hüsch
& Partner.

Der Verwaltungsrechtler zählt in Sachen Mobilfunkantennen zu den
bewandertsten Anwälten, im September 2001 erstritt Hüsch die Pflicht zur
Baugenehmigung für Sendemasten. Diese Baugenehmigungspflicht hat bereits zu
einem erheblichen Stau beim Aufbau der Masten geführt. In der Branche heißt es,
allein bei Vodafone D 2 lägen 150 Millionen Euro auf Eis. Eine Bestätigung von
Vodafone gab es dazu nicht.

Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten dürfte jetzt noch schwerer
werden. Möglicherweise "müssen auch Antennen in den Innenstädten wieder
abgehauen werden", so Hüsch im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Qualität des
OVG-Beschlusses sei für den Nachbarschutz in Wohngebieten von immenser
Bedeutung, für die Mobilfunkbetreiber komme es "knüppeldick". In drei
wesentlichen Punkten habe das OVG betroffenen Nachbarn neue Klagemöglichkeiten
eröffnet und die Prüfpflicht der Behörden erweitert:

 Optik der Anlagen: Erstmals habe das OVG von den Gemeinden verlangt, auch die
"optischen Auswirkungen der Mobilfunksendeanlage in den Blick zu nehmen", wenn
es um die Beurteilung "nachbarrechtlicher Belange geht", wie es in dem Beschluss
heißt. Im Klartext: Sieht eine Antenne im Wohngebiet besonders hässlich aus,
könnte sie als "störender Gewerbebetrieb" eingestuft werden.

 Umweltschäden: Die Baugenehmigungsbehörde muss nach dem Beschluss "in eigener
Zuständigkeit prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden".
Dazu zählen auch die besonders umstrittenen Strahlenemissionen. "Der Bereich der
gesundheitlichen Störungen war bisher völlig außen vor und muss jetzt geprüft
werden", so Hüsch.

 Sicherheitsabstand: Sollte der Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist
einen Radius von fünf bis neun Metern aus) auf dem Grundstück eines Nachbarn
liegen, so könne der den Abriss fordern, falls er seine eigene Bautätigkeit
beeinträchtigt sieht. Die Behörde muss jetzt also prüfen, ob Nachbarn betroffen
sind.

Hüsch zeigt sich von der Wirkung des Beschlusses (Az.: 10 B 2417/02) überzeugt:
"Die Baugenehmigungspflicht war ein Erdbeben, das wird eine Schockwelle."

In der Tat: "Das gefährdet massiv Arbeitsplätze gerade im Mittelstand", sagt
Klaus-Dieter Maaß, Chef eines Antennenbaubetriebs mit 35 Beschäftigten in
Hamminkeln. Sein Unternehmen allein habe jetzt schon 110 Bauanträge auf Halde
liegen, deren Genehmigung nicht voran komme. "Die Beamten wissen nicht mehr,
nach welchen Kriterien sie Genehmigungen erteilen sollen." Dazu komme die Angst,
für etwaige Strahlenschäden haftbar gemacht zu werden. Das dürfte jetzt noch
schlimmer werden.

Bei Vodafone D 2, die in dem OVG-Eilverfahren teils unterlegen waren, hieß es,
es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Planungsrechtlich gebe das OVG
zwar Hinweise, Entscheidungen seien aber nicht gefallen. Hüsch dazu: "Die
Behörden müssen den letztinstanzlichen Beschluss umsetzen."



Amt warnt Kindergarten vor Mobilfunk-Strahlung


18 hansestadt Lübeck
Mittwoch 29.Januar 2003 LN
Quelle: Lübecker Nachrichten von Mittwoch 29.Januar 2003
von Kai Dordowsky

Ein Brief vom städtischen Umweltamt habe bei den Eltern der 20 Knirpse
„Entsetzen“ ausgelöst, sagt Eva Riedemann, dessen Kind in der privaten Einrichtung betreut wird. Die Behörde schrieb dem Kindergarten, dass der von ihr beauftragte Wissenschaftler Dr. Lebrecht von Klitzing am 12. September vergangenen Jahres Feldmessungen in der Umgebung des Mobilfunkstandortes Kahlhorststraße/Ecke Dorfstraße vorgenommen habe. Und dabei zum Ergebnis gekommen sei, dass das Freigelände vor dem Kindergartengebäude besser nicht genutzt werden sollte.
Wörtlich heißt es in dem Brief: „Unter Berücksichtigung, dass es sich um einen längerfristigen Aufenthaltsbereich für Kinder handelt, ist der Immissionswert mit
310 Mikrowatt pro Quadratmeter zu hoch und sollte für den üblichen Nutzungszeitraum gemieden werden. Alternativ sollte der Außenbereich an der Sandkiste genutzt werden.“

Damit wären 80 Prozent des Außengeländes der Betreuungseinrichtung unbenutzbar. „Unser Kindergarten ist erst vor eineinhalb jahren hierher gezogen“, sagt Leiterin Sabine Stahl, „In den Umbau des Gebäudes haben wir 50000 Euro gesteckt, unsere gesamten Ersparnisse. „Von den Sendemasten auf dem benachbarten Hochhaus habe man nichts gewusst. Die sind vom Kindergarten aus nicht zu sehen. Erst durch den Brief des Umweltamtes wurden Kindergarten und Eltern die Augen geöffnet.
---------------------
Ich glaube nicht, dass wir uns keine Sorgen machen müssen. Ich betrachte die amtlichen Werte mit Skepsis.
Eva Riedemann, Mutter
---------------------
Die Kleinen toben trotzdem weiter auf der großen Freifläche. Den vom Umweltamt empfohlenen Verzicht wollte man ihnen nicht zumuten.
„Ich möchte mein Kind nicht der dauernden Bestrahlung ausgesetzt sehen, aber ich will auch, dass es im „Tingelfing“ bleiben kann“, sagt Eva Riedemann, die von Elternseite aus den Kampf gegen die Masten organisiert. Deswegen soll die Politik mobilisiert werden. Morgen ist eine Demo mit Transparenten und Trillerpfeifen vor dem Rathaus geplant. „Die Masten müssen weg“, fordern Betreuerinnen und Eltern.

Von Klitzing beruft sich bei seiner Warnung auf internationale wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Grenzwert bei einer Dauerbestrahlung von Kindern mit
zehn Mikrowatt pro Quadratmeter angibt.

Die offiziellen Grenzwerte liegen nach Auskunft des Umweltamtes weit höher-
4,7 Millionen Mikrowatt bei D-Netzen sowie neun Millionen Mikrowatt bei E-Plus.
(siehe Beitrag)
und Grenzwerte

„Wir wollten von Klitzings Messwerte aber nicht verschweigen“, begründet Manfred Hellberg vom Umweltamt den Brief an den Kindergarten.

Die Politik nimmt die Warnung ernst. „Nicht Kinder, Antennen müssen weichen“, sagt Karl-Heinz Haase, Gesundheitsexperte der Grünen und fordert die sofortige Abschaltung der Anlagen. CDU-Umweltexperte Christian Freitag will keine Masten mehr in sensiblen Bereichen. Er unterstützt den SPD-Antrag zur Bürgerschaft, der Sendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Wohnbebauung nicht mehr zulassen will.


Quelle: Lübecker Stadtzeitung, Ausgabe 262 vom 04.02.2003


Schritt in die richtige Richtung"
Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen


"Schritt in die richtige Richtung"
Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen

Pfeifkonzert vorm Rathaus: Kinder protestieren gegen die Mobilfunkanlage in der Nähe ihres Kindergartens

"Rundum zufrieden sind wir erst, wenn der Sendemast abgebaut ist", sagt Birgit Franck, eine von zwei Leiterinnen des Kindergartens Tingelfing. Immerhin: "Der Beschluß der Bürgerschaft ist ein Schritt in die richtige Richtung." Die Kindergartenleiterin, zwei Dutzend Kinder und ihre Eltern hatten am Donnerstag in der Bürgerschaft gefordert, daß die Mobilfunksendeanlage auf dem Dach in der Nähe des Kindergartens Tingelfing abgebaut werde. Zwar stimmten die Stadtvertreter einstimmig dafür, solche Anlagen künftig nicht auf öffentlichen Gebäuden in der Nähe von Kindergärten installieren zu wollen und Bürger zu unterstützen in ihrem Bemühen um die Entfernung der Anlagen. Gleichwohl stellten sie klar, daß sie nicht befugt sind, bestehende abzubauen. "Wir haben keine rechtliche Möglichkeit, die Betreiber zu zwingen, die Anlagen abzubauen", sagte Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann.

Nach Auskunft des staatlichen Umweltamtes in Lübeck sind 134 Mobilfunkbetreiber in Lübeck vertreten, die an insgesamt 95 Standorten durchschnittlich drei Antennen betreiben. Die Kommune, sprich die Hansestadt Lübeck, ist nur dann in die Standortvergabe für Mobilfunkanlagen involviert, wenn sie eine Baugenehmigung erteilen muß. Das ist etwa der Fall, wenn die Anlage eine Höhe von zehn Metern übersteigt. Ansonsten aber gilt seit Sommer 2001 lediglich eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber, zusammen Standorte für die technischen Anlagen zu suchen. "Dieser Vereinbarung wird nur zum Teil nachgekommen", sagt Regina Majeran vom Bereich Umweltschutz. Das heißt, die Stadtverwaltung weiß nicht unbedingt, wann wo welche Anlage errichtet wird. Wird eine neue Anlage in Betrieb genommen, legt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Sicherheitsabstand fest, in dem sich niemand aufhalten darf. Die Inbetriebnahme der Anlage muß zudem dem staatlichen Umweltamt angezeigt werden.

Daß unweit des Kindergartens Tingelfing, den 20 Kinder zwischen drei bis sechs Jahren besuchen, auf dem Privathaus an der Ecke Kahlhorststraße/ Dorfstraße eine solche Anlage steht, nahmen weder Personal noch Eltern bis ins vergangene Jahr wahr. Die von 1998 bis 2000 in Betrieb genommenen Antennen strahlten und strahlen außer Sichtweite, unweit von Schulen und Krankenhaus. Anwohnerin Helga Grünwald, 72 Jahre, brachte dann den Stein ins Rollen, als ihre Nachbarn diskutierten, ob weitere Antennen installiert werden sollen. "Die haben sich fürs Geld interessiert", sagt sie. Grünwald schrieb Politiker und Verwaltung an, die Bürgerschaft veranlaßte schließlich den Bereich Umweltschutz, Feldmessungen in der Umgebung des Mobilfunkstandortes durchzuführen. Zwar lagen die Ergebnisse des Lübecker Medizinphysikers Dr. Lebrecht von Klitzung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung, dennoch empfahl der städtische Bereich Umweltschutz dem Kindergarten, daß der Nachwuchs den Außenbereich meidet, zumal es sich um einen Aufenthaltsbereich handele, den die Kinder länger nutzen.

Werte zu hoch

Die gesetzlichenGrenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung regeln, wie stark Mobilfunkstationen senden dürfen. Umweltmediziner halten die Grenzwerte für zu hoch. Sie fordern eine erhebliche Senkung der Werte.


Quelle: Lübecker Nachrichten vom 31.1.2003
von Jörg Köpke, LN-Auszug

gefunden auf http://grn.es/electropolucio/00omega.htm


Sorgen vor Strahlung: Eltern und Kinder protestierten


Alle Fraktionen der Bürgerschaft waren sich einig: Neue Masten für Mobilfunk soll es nicht mehr in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohnungen geben.

"Weg mit dem Antennenwald" und "Keine Mobilfunkmasten in der Nähe von Kindergärten" stand auf den Transparenten. Ohrenbetäubender Lärm aus Trillerpfeifen begleitete die Demonstration. Mehr als 20 Eltern und ihre Kinder wiesen gestern Nachmittag kurz vor der Sitzung der Bürgerschaft vor dem Lübecker Rathaus auf ihre Befürchtungen hin. Nur mühsam bahnten sich die Abgeordneten ihren Weg in den Sitzungssaal.

"Wir haben ein Problem", erklärte Eva Riedemann (45), eine der verängstigten Mütter, anschließend am Rednerpult. In der Nähe des Kindergartens "Tingelfing" an der Kahlhorststraße stehe ein Hochhaus mit elf Mobilfunkmasten. Das Umweltamt warne vor der Strahlenbelastung. Die Kinder könnten kaum noch draußen spielen (die LN berichteten). "Das finden wir furchtbar", so die Lehrerin. "Wir wünschen uns nichts sehnlicher als den Abbau der Antennen."

Ob das passieren wird, bleibt fragwürdig. Eindeutig ist dagegen seit gestern die Haltung der Bürgerschaft zum möglichen Bau neuer Mobilfunkmasten in der Hansestadt. Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte die Versammlung einen Antrag der SPD. Danach ist künftig eine Installation von Mobilfunkmasten auf öffentlichen Grundstücken und Gebäuden in der Nähe von Wohnbebauungen, Kindertagesstätten und Schulen auszuschließen. Dies gelte ebenfalls für alle Grundstücke und Gebäude der städtischen Gesellschaften, heißt es in dem Beschluss.

Doch damit nicht genug: Eilig hatten die Grünen in allerletzter Minute noch einen Zusatzantrag eingebracht. In Zukunft sollen Betreiber von Mobilfunkantennen, deren Strahlung als zu hoch eingeschätzt wird, von der Stadt aufgefordert werden, diese zu entfernen. Das gelte nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Gebäude. Zudem soll die Stadt den Betroffenen dabei helfen, die Sendeanlagen zu beseitigen. Auch dieser Antrag wurde von allen Parteien der Bürgerschaft angenommen.

Immer wieder hatte es in Lübeck in der Vergangenheit Proteste gegen die Installation von Sendemasten gegeben. In Kücknitz gab es im vergangenen Jahr Widerstand gegen den Bau einer Antenne in der Kücknitzer Kirche. Ebenfalls umstritten und mittlerweile auf Eis gelegt: die Installation eines Sendemastes auf dem Parkhaus des städtischen Koordinierungsbüros Wirtschaft in Lübeck (KWL) an der Falkenstraße. Viele Anwohner in der Nähe von bereits aufgestellten Masten hatten immer wieder über Schlaf- und Herzrhythmus-Störungen geklagt. "Typische Symptome", wie Dr. Lebrecht von Klitzing (63) glaubt. Der Lübecker Wissenschaftler hatte im September vergangenen Jahres im Auftrag des Umweltamtes eine Studie erstellt, die den Immissionswert in der Nähe des Kindergartens "Tingelfing" in St. Jürgen als zu hoch einstuft.


Quelle: Lübecker Stadtzeitung, Ausgabe 264 vom 18.02.2003

Mobilfunkanlagen: Wer versteckt was?
Zu "Schritt in richtige Richtung", SZ vom 4. Februar


Die Aktivitäten der Tingelfing-Initiative sind zu begrüßen - vorausgesetzt, daß sie keine Handys benutzen... Ansonsten bin ich verwundert, daß eine "Laiengruppe" es schafft, bei Politikern Aufsehen zu erregen - wohingegegen Experten sich schon jahrelang um Absenkung der Grenzwerte und Aufklärung bemühen, um gesundheitsschädliche Nebenwirkungen der Mobilkommunikation zu minimieren. In meiner Bürger-anfrage vom 19. Mai 2001 bat ich die Politiker um Einrichtung eines Standort-Katasters für Lübeck und Schaffung von Schutzzonen für sensible Bereiche (Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime). Viele Bürgerproteste gegen neue Masten gab es inzwischen, aber erst jetzt - in der Vorwahlzeit - sprechen Parteien vom "Schritt in die richtige Richtung"! Dieser angepeilte Schritt wird aber leider aus rechtlichen Gründen kaum vollziehbar sein. Umweltmediziner und Experten schließen schon längst Gesundheitsschäden - besonders bei Kindern - nicht mehr aus bei der Dauerbestrahlung. Hysterie und Angstmacherei ist wenig hilfreich und "Kluge Meinung" der Felder nicht möglich; denn die schnurlosen DECT-Telefone zum Beispiel bestrahlen die Wohnungen, auch wenn nicht telefoniert wird. Es liegt auf der Hand, daß an der Aufklärung und Minimierung der Risiken öffentliches Interesse besteht. Angeblich verhindere der Datenschutz vieles. Sollen da die Vermieter der Antennen-Standorte geschützt werden?

Walter Ruck

Lübeck




Sendemast muss abgebaut werden

Quelle: Neuß-Grevenbroicher Zeitung

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Von Chris Stoffels

Die T-Mobile-Antenne auf dem Sinstedener Hof in Sinsteden muss bis zum Ende der Woche abgebaut werden. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz . Das Gericht gab damit der Gemeinde Rommerskirchen Recht, die sich auf den Denkmalschutz beruft. T-Mobile spricht von einem "rechtlich zweifelhaften Schritt".

Weithin sichtbar steht der Sendemast auf dem Sinstedener Hof - abgesehen von möglichen gesundheitlichen Abstrahlungs-Gefahren auch optisch nicht gerade eine Augenweide. Doch die Bürger brauchen diesen Anblick nicht länger zu ertragen: Bis Ende der Woche muss der Mast abgebaut sein, so die Frist der Gemeinde Rommerskirchen an T-Mobile. Das Kölner Unternehmen spricht von einer "rechtlich zweifelhaft begründeten sofortigen Abrissverfügung".

Die Berufung der Gemeinde auf den Denkmalschutz hält T- Mobile für unbillig. "Wenn wir bei Baubeginn die Information bekommen hätten, dass dieser Bauernhof unter Denkmalschutz steht, so wäre dies beim Antennenbau von vorneherein berücksichtigt worden", erklärt Norbert Minwegen, Sprecher von T-Mobile West. "Erst im August ergangenen Jahres, etwa 15 Monate nach Baubeginn, haben wir von dem Aspekt des Denkmalschutzes erfahren."

Dagegen kontert Dr. Elmar Gasten, Pressesprecher der Gemeinde: "Das Unternehmen hätte sich nach dem Denkmalschutz oder ähnlichen Umständen, die einen Sendemast hindern könnten, erkundigen müssen. Zumindest dem Eigentümer des Hofes muss der Denkmalschutz bekannt gewesen sein." So wie die Gemeinde sah es offenbar auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dorthin hatte sich T- Mobile in einem Eilverfahren gegen eine erste Abbruchverfügung gewandt - und den Prozess verloren.

Gegen den Beschluss legte T-Mobile beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde ein - und verlort erneut. Gasten gegenüber der NGZ: "Das Oberverwaltungsgericht gab der Gemeinde auf der ganzen Linie Recht." Nicht zufrieden geben will sich dagegen das Unternehmen mit dieser Entscheidung: "Die Gemeindeverwaltung wurde von uns bei Baubeginn informiert, wusste aber zu diesem Zeitpunkt selber nichts vom angeblichen Denkmalschutz. Somit haben wir die Antenne Ende 2001 ordnungsgemäß in Betrieb genommen", so Minwegen.

Für das Mobilfunk-Unternehmen sei es nun unverständlich, wie dieser Fehler zu Lasten des Unternehmens ausgelegt werde. Offenbar hat das Unternehmen noch versucht, mit neuen Gestaltungsvorschlägen wie einer Kamin-Attrappe dem Denkmalschutz zu genügen. Doch die Gemeinde lehnte ab. Gasten: "Wir haben die Richter voll auf unserer Seite; alles andere wäre eine halbherzige Lösung." T-Mobile droht mit möglichen Folgen: "Bei einem Rückbau müssen Handynutzer mit Netzausfällen und Wartezeiten bei hohem Gesprächsaufkommen rechnen."

Für die nahe gelegene Bundesstraße könnten sich laut T- Mobile schwerwiegende Folgen ergeben: "Hier können wir dann keine Netzversorgung zusichern, was bei einer Alarmierung per Handy nach einem Verkehrsunfall zu schwerwiegenden Verzögerungen führen kann", so Norbert Minwegen. Auch in Sinsteden selbst könne es zu Netzausfällen bei Handys kommen.

http://ngz-online.de/ngz/news/rommerskirchen/2003-0522/sender.html



Augsburg: Erneut Sender verhindert !!!

In der Eigentümerversammlung einer Wohnanlage in der Zimmermannstraße im Frühjahr 2003 sollte beschlossen werden, einen Sender aufs Dach zu stellen. Ein aufmerksamer Bewohner besorgte sich kurz vor dem entscheidenden Termin Informationsmaterial von esmog augsburg und verteilte dieses dann unter den Eigentümern.

Ergebnis: Der Sender wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt !!! (Wir danken den vernünftigen Wohnungseigentümern.)


SV Hammerschmiede (Augsburg): Sender auf Flutlichtmast ?

14.05.03: Vorstand lädt Mitglieder und Nachbarn zu einer "Informationsveranstaltung" mit "Diskussion" ein

Nicht gerade begeistert sind viele Mitglieder und Nachbarn des Sportvereins Hammerschmiede: Es gelangte nämlich nach der letzten Mitgliederversammlung die Information nach draußen, dass der Verein für ca. 4500 Euro/Jahr der T-Mobile einen Flutlichtmasten zur Verfügung stellen möchte, um (mindestens) einen UMTS-Sender zu installieren.

Auch die inzwischen in Fachkreisen bekannten Beschwichtigungen von Ulrich Wittfeld, einem topausgebildeten PR-Mann einer inzwischen offenbar von T-Mobile ausgegliederten Firma zur Suche von Senderstandorten, konnten die aufgebrachten Anwohner nicht beruhigen. Schließlich wurde ganz schnell durchschaut, dass hier alles schöngeredet und verharmlost werden sollte, um möglichst viel finanziellen Gewinn (für Verein und T-Mobile) einzufahren.

Immerhin waren die Besucher aber auch durch Infofaltblätter von esmog augsburg recht gut informiert ...

Vorstandsmitglied und Stadtrat Hermann Weber (der pikanterweise als Architekt den Sendeturm im Bärenkeller mitzuverantworten hat) versuchte zunächst sehr geschickt, durch "Fragensammeln" jegliche Diskussion im Keim zu ersticken, musste aber sehr bald einsehen, dass er damit bei den Anwesenden nicht durchkam. Zahlreiche Mitglieder drohten mit dem Austritt aus dem Verein ...

Jetzt sind wir gespannt, wie sich der Vereinsvorstand entscheidet: Immerhin machte wenigstens der 1. Vereinsvorsitzende, Stadtrat Peter Uhl, einen vernünftigen und nicht bereits voreingenommenen Eindruck



Fortsetzung Erfolgsmeldung Frankenstr. in der FR - Meldungen Hofheim/Zeilsheim

Hallo zusammen,

anbei Erfolgsmeldung aus Schwalbach zur Frankenstr. Die MF-Anlage muss stillgelegt werden !!

Des weiteren Meldungen aus Zeilsheim und Hofheim.

In Zeilsheim haben wir zur Info noch ein Flyer gemacht und zusammen mit dem Freiburger Appell verteilt. Wir hoffen damit einen Grundstein für kritische Bürger gelegt zu haben, die sich dann daraus aktivieren und eine BI gründen können.

Auf den Leserbrief des Zeilsheimer Pfarrgemeinderat hat Frau Kirst auch mit einem Leserbrief reagiert, der jedoch noch nicht übernommen wurde.

Herzliche Grüße

Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten



Etappensieg für Mobilfunkgegner

Quelle: Frankfurter Rundschau 21.05.2003

Frankfurter Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von O2 ab

Die Mobilfunkanlage in der Frankenstraße 25 in Schwalbach muss zunächst abgeschaltet werden. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat damit einen Eilantrag der Betreiberfirma O2 abgelehnt.

Von Christine Vaternahm

SCHWALBACH. Das Gericht gab am Dienstag mit seiner Entscheidung dem Main-Taunus-Kreis Recht, der beantragt hatte, dass die Anlage abgeschaltet werden muss, da keine Baugenehmigung für sie vorliege.

Das Grundstück Frankenstraße 25 befindet sich in einem reinen Wohngebiet, begründete das Verwaltungsgericht seinen Beschluss. Für dieses Gebiet habe die Stadt Schwalbach eine reine Wohnbebauung festgelegt. Eine Befreiung von diesem Bebauungsplan hatten die Stadtverordneten der Betreiberfirma verweigert. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Mobilfunkanlage ausschließlich gewerblichen Zwecken diene und damit "die Grundzüge der Planung wesentlich beeinträchtige", schreibt das Verwaltungsgericht.

Mit sofortiger Wirkung hatte das Kreisbauamt daraufhin die Nutzung der Anlage untersagt. Gegen diese Anordnung wollte O2 mit dem Eilantrag beim Verwaltungsgericht erwirken, dass die Anlage weiter senden könne. Der Kreis hatte außerdem ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro angedroht, falls die Anlage nach dem 18. März noch in Betrieb sein sollte. "Bei uns liegt in dieser Sache nichts vor, aber der Kreis kann davon Gebrauch machen, wenn die Firma die Anlage weiter betrieben hat, ohne unsere Entscheidung abzuwarten", sagte die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, Christiane Loizides auf Nachfrage der FR.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt widersprach mit seiner Entscheidung einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Gießen vom 18. Juni 2002. Darin hieß es, dass das Anbringen der Mobilfunksendeanlage auf dem Wohnhaus keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstelle.

Mit der Entscheidung über den Eilantrag ist über das Hauptverfahren noch nicht entschieden, teilte das Verwaltungsgericht mit. In diesem muss über den Widerspruch verhandelt werden, den das Unternehmen O2 gegen den Beschluss des Kreises und der Stadt Schwalbach eingelegt hat, die keine nachträgliche Baugenehmigung für die Anlage erteilen wollen.

"Die Entscheidung erfreut uns sehr", sagte Klaus Böckner von der Bürgerinitiative Schwalbach "Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten" (BI). Die BI hatte sich gegen den Betrieb der Anlage in der Frankenstraße gewandt und die Aktion ins Rollen gebracht. "Es ist ein Riesenerfolg. Er zeigt, dass es manchmal Sinn macht, auf seine Rechte zu pochen." Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, "hätte uns das überrascht und enttäuscht", sagte Böckner. Im Hauptverfahren werde O2 sicher versuchen, die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung durchzusetzen. "Trotzdem müssen wir Bürger darauf achten, unsere Rechte auszuschöpfen." Die Initiative werde ihr Engagement fortsetzen, kündigte er an.




Sehr geehrter Herr Hartenstein,

so einfach macht man es sich. Sind einige der Politiker des Lesens
unkundig, oder haben die Verantwortlichen keinen Zugriff zur
internationalen Literatur ??

Man kann doch nicht allen Ernstes behaupten, es gäbe keine
ausreichende wissenschaftliche Datenlage zur gesundheitlichen
Problematik des Mobilfunks.
Vielmehr dient man wohl der politisch gewollten Vorgabe:
Es darf nicht sein.

Für wie dumm will man eigentlich in unserem Land noch die seriöse
Wissenschaft verkaufen ??

Mit besten Grüßen
L. von Klitzing

Volker Hartenstein, Mitglied des Bayerischen Landtages (partei- und fraktionslos)
Roßhirtstr. 11, 97199 Ochsenfurt (Postanschrift);
Tel.: (09331) 2825, Fax: (09331) 803189
Ismaninger Str. 7, 81627 München, Tel.: (089) 4126-2414

siehe dazu die Beweise

Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?



Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen

Zu Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen kann ich u.a. mitteilen, dass unabhängig von weiteren Umständen und Möglichkeiten wie etwa einer Vertragsanfechtung grundsätzlich eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit durch Kündigung -insbesondere bei Verträgen mit 20-jähriger Laufzeit - anzunehmen ist, wobei es natürlich immer auf eine Gesamtabwägung insbesondere auch mit den Kündigungsmöglichkeiten der Mieterseite ankommt. Dazu ist mir allerdings nur eine positive rechtskräftige Entscheidung des AG Plön aus dem Jahre 1998 bekannt (a.A. AG-Deggendorf 1 C 1395/95, Urt. 13.11.1995/4.12.1995, LG Nürnberg-Fürth 7 O 6912/99 Urt. v. 18.02.2000 und LG-Ingolstadt 21.03.2002, 3 O 2/02 - allerdings für einen auf 15 Jahre geschlossenen Vertrag).

Doch können Kündigungserklärungen durchaus auch ohne nachfolgende gerichtliche Verfahren zu einem Erfolg führen. Nach der Beendigung eines Standortvertrages für eine Bankfiliale hier in Bruchköbel (Stadtteil Roßdorf ) allein durch Kündigungsandrohung (2001), konnte Ende 2002 die vorzeitige Auflösung eines weiteren Mietvertrages zwischen der Volksbank Raiffeisenbank eG Langenselbold und der Firma Vodaphone D2 GmbH über eine Anlage auf einem Bankgebäude in Maintal-Hochstadt erreicht werden.

Nach außerordentlicher Kündigung wird dieser Vertrag aufgrund einer außergerichtlichen Vereinbarung vom Dezember 2002 - also ebenfalls ohne Räumungsrechtsstreit - mit Wirkung zum 31.12.2005 beendet sein. Gegenüber der ursprünglichen Kündigungsausschlussregelung für die Vermieterin bedeutet dies eine Kürzung der Laufzeit um immerhin fünf Jahre.

Auch in Bayern habe ich für eine Vermieterin die Kündigung eines Vertrages erklärt. Dabei handelte es sich allerdings (wie in Bruchköbel-Roßdorf) um eine noch nicht installierte Anlage. Aber trotz bereits vor einem Jahr erklärter Kündigung und entsprechender Entgegnung der Betreiberfirma mit Klageandrohung ist bis heute nichts weiter geschehen!

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund, Rechtsanwalt




Interview mit Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing:
"Elektrosensibilität ist messbar"

"Die Grenzwerte wurden an Labormodellen entwickelt, nicht an lebenden Systemen": öp-Redakteur Raphael Mankau sprach mit dem renommierten Mobilfunk-Kritiker und Medizinphysiker Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing (Langfassung des Interviews, aus: Juli-2003-Ausgabe des ödp-Magazins ÖkologiePolitik).

Der 1939 geborene Medizinphysiker Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing war von 1975 bis 2002 Akademischer Oberrat an der Medizinischen Universität Lübeck (MUL), zuletzt als Leiter der Klinisch-Experimentellen Forschungseinrichtung an der Universitätsklinik. Als die Leitung der MUL ihrem Elektrosmog-Experten im Juli 2001 die Aussage vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags untersagte und ihm zuletzt die Forschung verbot, trennten sich der populäre Mobilfunkkritiker und die MUL. Seit April 2002 arbeitet von Klitzing als freier Wissenschaftler mit Lehrauftrag in Umwelt- und Medizinphysik an einer ausländischen Universität in Deutschland.
(siehe auch hier)

öp: Das im Juni 2001 von Mobilfunk-Betreibern gegründete "Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)" beruhigt besorgte Anrufer: Nach dem "derzeitigen Stand der Wissenschaft" gehe vom Mobilfunk keine Gefahr aus. Auf welche Untersuchungen stützt sich das IZMF?

Von Klitzing: Das IZMF hat niemals eigene Untersuchungen gemacht. Es beruft sich darauf, was die Forschungsgemeinschaft Funk oder das Bundesamt für Strahlenschutz verbreiten. Gesprochen wird dabei von angeblich 20.000 bis 30.000 Studien. Doch wenn man genau nachrecherchiert, kommt man zu verblüffenden Ergebnissen. Denn zum einen existiert diese Anzahl an Studien überhaupt nicht: Wenn man nachfragt oder einen Literatur-Nachweis anfordert, erhält man nichts.

Zum zweiten geht es ja beim Mobilfunk um Hochfrequenz. Doch die genannte Zahl enthält viele Studien, die Niederfrequenzen untersuchen - elektrische und magnetische Felder bis 50 Hz. Wir haben - wie auch andere - recherchiert und sind auf ca. 500 Studien gekommen, die sich tatsächlich mit dem Mobilfunk befassen. Doch bei all diesen Untersuchungen geht es ausschließlich - ohne Ausnahme - um die Wirkung von Handys am Kopf, und zwar bei Kurzzeitexposition. Hierzu existieren einige Studien aus skandinavischen Ländern, die eine erhöhte Hirntumorrate - mit der ganzen statistischen Unsicherheit - festgestellt haben. Diese lasse ich allerdings hier außer Betracht, da sie ja ohnehin nicht für die Betreiber sprechen.

Über diejenigen Menschen, die in der Nähe einer Mobilfunkbasisstation leben müssen und diesen Feldern dauerhaft exponiert sind, existiert keine einzige Studie! Das IZMF sagt also schlichtweg die Unwahrheit.

Der Tenor geht immer in die Richtung: Werden die Grenzwerte überschritten - ja oder nein? - Da dies meist nicht der Fall ist, wird eine Untersuchung für uninteressant und nicht relevant gehalten - so die Haltung der Betreiber, die natürlich an der Fragestellung voll vorbeigeht.

Zum ersten Mal hat jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz epidemiologische Studien angedacht und ausgeschrieben - gerade hinsichtlich derjenigen Bevölkerung, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen wohnt. Das Problem ist jedoch, dass die gesamte dazu gehörige Anamnese systematisch und sorgfältig gemacht werden muss - denn man darf hier nicht monokausal denken.

Das IZMF stützt sich nur auf Fremdaussagen. Außerdem schiebt einer dem anderen den Schwarzen Peter zu: Das IZMF verweist auf die Forschungsgemeinschaft Funk, diese wiederum auf Prof. J. Silny (FEMU, Technische Hochschule Aachen); und von den 20.000 Studien weiß niemand etwas.

öp: In welcher Form wirken Sendeanlagen und Handys denn auf den Menschen?

Von Klitzing: Grundsätzlich existiert hier kein Wirkungsmodell. Deshalb bleibt uns nur die Beschreibung der biologischen Reaktionen im niederenergetischen oder auch athermischen Bereich. Für den thermischen Bereich gibt es Wirkungsmodelle aus der Physik, die besagen, dass absorbierte Feldenergie in Wärme umgesetzt wird, was dann kritisch werden kann. Bei der üblichen Exposition in den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks befinden wir uns allerdings im niederenergetischen oder auch athermischen Bereich mit ganz anderen Wirkungsmustern.

Des weiteren haben wir es beim Mobilfunk mit einer besonderen Modulationsart zu tun, die sich grundlegend von den bisherigen zur Informationsübertragung eingesetzten Feldern unterscheidet. Sie müssen bedenken, dass die Grenzwerte festgelegt wurden auf der Basis eines kontinuierlichen, nicht modulierten Hochfrequenzstrahlers. Zudem wurden sie an Labormodellen entwickelt, nicht an lebenden Systemen.

Doch beim Mobilfunk liegen gepulste Felder vor - und die haben ein völlig anderes Wirkungsmuster. Aber wir haben eben kein Wirkungsmodell - wir können nur den Effekt sehen, mit der gegebenen statistischen Unsicherheit.

öp: Bitte erläutern Sie kurz die Begriffe "thermisch" und "athermisch".

Von Klitzing: "Thermisch" heißt, dass die gesamte Feldenergie in Wärme umgesetzt wird. "Athermisch" heißt, dass diese Wärme zwar auch - rein theoretisch - entsteht und vielleicht bei Hundertstel Grad liegt, somit kaum oder gar nicht biologisch relevant ist; hier sind zwar auch Temperaturänderungen berechenbar, die aber real für das biologische System nicht eintreten, da dieses gegenreguliert.

Beim Mobilfunk treten fast ausschließlich athermische Effekte auf, oder besser: Wirkungen im Niedrigenergiebereich.

öp: Wie sieht der athermische Effekt aus?

Von Klitzing: Wir können am vegetativen Nervensystem beobachten und auch messen, dass Menschen z.B. gegenüber Mobilfunkstrahlungen elektrosensibel sind. Das vegetative Nervensystem spiegelt die Bioregulation wider, die vom Gehirn (Hypothalamus) gesteuert wird. Auf diese Steuerung hat der Mensch keinen unmittelbaren Einfluss - dazu gehören z.B. der Herzschlag, die Hautdurchblutung, die Aktivität der Kapillargefäße, das EKG und teilweise auch das EEG. Beim EKG ist die Variabilität der Herzrate der Parameter, der uns entscheidende Informationen darüber gibt, ob das Bioregulationssystem funktioniert.

öp: Was können Sie konkret feststellen?

Von Klitzing: Wir machen Tests in einer Klinik in der Nähe von Würzburg. Zu uns kommen Menschen, die - vermeintlich oder zurecht - Probleme mit Elektromagnetismus haben. Wir leiten das EKG, die Hautdurchblutung und andere physiologische Parameter ab. Dann werden die Testpersonen während der Sitzung einem Feld von etwa 1 mW/qm Leistungsflussdichte ausgesetzt - wir simulieren hier ein Telefonat mit Handy und Testkarte; im Vergleich: Der Grenzwert für das D-Netz liegt bei 4.600 mW/qm. Der von uns verwandte Wert liegt somit im niederenergetischen Bereich ohne relevante Wärmeentwicklung.

Wenn die Menschen nun in einen Stresszustand geraten, ändert sich die Variabilität der Herzrate. Diese Variabilität ist für die Bioregulation notwendig, wird aber bei Stresszuständen - z.B. auch aufgrund von Chemikalien oder elektromagnetischen Feldern zu Hause - eingeschränkt. Eine Stresssituation durch Mobilfunk-Strahlung lässt sich somit sehr gut und zuverlässig darstellen.

öp: Gibt es weitere Studien, die schädliche Effekte des Mobilfunks belegen?

Von Klitzing: Es gibt epidemiologische Studien, bei denen Kollektive mit einer Häufung von bestimmten Krankheitssystemen untersucht wurden - hier wurden durchaus Zusammenhänge festgestellt.

Ganz aktuell ist der Fall erhöhter Leukämieraten im spanischen Valladolid, aber auch in Israel in der sog. "toten Stadt" sind dramatisch erhöhte Hirntumor- und Leukämieraten im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aufgetreten. In Paris und Umgebung wurden die Grenzwerte heruntergesetzt, weil dort ein erhöhter Krankenstand festgestellt wurde, der mit dem Betrieb dieser Mobilfunk-Sendeanlagen korreliert. Natürlich existieren auch in Deutschland diverse Hinweise auf Probleme, die allerdings offiziell ignoriert werden. Dieses sind natürlich keine klassischen wissenschaftlichen Studien, sondern Informationen, die jedoch auch zur Kenntnis genommen und entsprechend verarbeitet werden müssen. Aus Vergleichsstudien kann dann durchaus festgestellt werden, dass hier ein Problem vorliegt. Leider sind die Wissenschaftler jedoch zur Durchführung von Studien auf Auftraggeber angewiesen, die nicht neutral sind.

öp: Viele Studien - man denke etwa an die sog. "Rinderstudie" der Bayerischen Staatsregierung oder die im Auftrag der Telekom-Tochter T-Mobile durchgeführte Ecolog-Studie - haben nicht zu dem Ergebnis geführt, das die Auftraggeber sich erhofft hatten...

Von Klitzing:
Die Ergebnisse wurden in diesen Fällen immer verschleiert. Gerade bei der bayerischen "Rinderstudie" ist die Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen schon beängstigend: Der ursprüngliche Bericht, die Originalversion, ist für den Normalbürger gar nicht mehr zu erhalten. In diesem steht etwas völlig Anderes als in der verkürzten Version, die danach vom Bayerischen Umweltministerium herausgegeben wurde; auch das dazu gehörige 4-seitige Flugblatt ist völlig entstellend. Auch die an der Studie beteiligten Wissenschaftler wurden bewusst falsch zitiert.
Dieses "Hinbiegen" der Ergebnisse ist wissenschaftlich nicht zulässig.
(siehe auch:
profhecht.htm#zensur

Anm. Webmaster)
Ich habe selbst jahrelang Forschung betrieben. Man ist auf Forschungsgelder angewiesen - und die Auftraggeber sagen Ihnen, was Sie zu untersuchen haben. Nach einem Jahr muss dann ein Zwischenbericht abgegeben werden - und wenn dieser den Erwartungen der Auftraggeber nicht entspricht, ist das Geld weg. Hier ist einem das Hemd näher als die Wahrheit. Das ist an allen Universitäten inzwischen so: Die ganz seriöse unabhängige wissenschaftliche Forschung gibt es gar nicht mehr und scheint auch recht häufig nicht erwünscht zu sein.

öp: Gibt es denn noch seriöse wissenschaftliche Mobilfunk-Studien, die Sie nennen könnten?

Von Klitzing: Es gab auf internationaler Ebene einige seriöse Versuche, die allerdings aus eben diesen finanziellen Gründen allesamt nicht zuende geführt werden konnten. In Deutschland ist hier z.B. Prof. Peter Semm aus Frankfurt zu nennen, der auch mit der Deutschen Telekom zusammengearbeitet hat - er wurde allerdings ins Abseits geschoben, als sich herausstellte, dass die Telekom etwas anderes wollte als das, was er herausgefunden hat. Er war finanziell abhängig von der Telekom und ist dann kollabiert. siehe auch: Zitat von Prof. Semm
Dokumente

Ähnliche Fälle gab es bei Prof. Santini in Frankreich und Prof. Hyland in England.

Auch ich wurde an der Universität in Lübeck torpediert, habe aber den Abgang vorher geschafft, da ich andere Optionen hatte, die ich jetzt auch nutzen kann.

öp: Gibt es denn überhaupt keinen Ansatzpunkt für eine große unabhängige Mobilfunk-Studie?

Von Klitzing: Soeben wurde vom Bund eine auf mehrere Jahre angelegte Studie ausgeschrieben. Die dafür freigestellten 28 Mio. Euro werden je zur Hälfte von der Regierung und den Mobilfunk-Betreibern getragen.

Die Ausschreibung geschieht natürlich unter Vorgaben. Wenn Sie sich beim Bundesamt für Strahlenschutz bewerben, müssen Sie schon das Versuchsdesign vorher angeben - und dann wird selektiert. Meines Wissens sind bisher über 600 Bewerbungen eingegangen. Im "Kaffeekränzchen" kommen dann die Auftraggeber der Studie zusammen und überlegen, was am besten in ihr Konzept passt. Auch wir haben uns beworben, aber wir werden mit Sicherheit - wie schon in der Vergangenheit - abgelehnt werden.

Dieses Verfahren ist nicht in Ordnung. Es müsste der umgekehrte Weg sein, wie er früher an Universitäten begangen wurde: Zuerst war das wissenschaftliche Interesse da, und dann hat man sich um einen Geldgeber bemüht. Heute ist der Weg fast immer umgekehrt.

öp: Sie klingen schon sehr desillusioniert ...

Von Klitzing: Das ist leider die Realität, die man zur Kenntnis nehmen muss. Wenn man sich damit nicht abfinden will, muss man andere Wege beschreiten. Und genau das tun wir jetzt. Derzeit ist der Verein "Zur Förderung der Erforschung und Therapie der Elektrosensibilität, e.V." mit Sitz in Würzburg in Gründung. Wir werden hierüber Gelder akquirieren; des weiteren schießt auch unsere Messfirma, die Umweltphysik GbR, eine Menge dazu.

Wir erhalten keine Finanzierung durch die etablierten Geldgeber, sondern müssen die Forschung privat finanzieren. Teilweise werden auch die Kosten von der Schlossklinik in Gelchsheim getragen, die sich mit Umweltmedizin im weitesten Sinne befasst.

öp: Sie versuchen, an Gelder für Ihre Forschung zu gelangen?
Von Klitzing: Ja, aber leider gelingt uns das bisher nur im Ausland. So haben wir einen japanischen Sponsor aus dem Bereich der Medizintechnik, der einen Teil seiner Umsätze für die Forschung freigegeben hat. Dieser finanziert schon erheblich.

Aber das ist nicht der normale Weg - und auch nicht der richtige. Die Politiker in Deutschland müssen sich endlich um das hausgemachte Problem der Elektrosensibilität intensiv kümmern und sich nicht hinter fadenscheinigen Argumentation verschanzen.

öp: Wie lange werden Ihre Forschungsarbeiten andauern?

Von Klitzing: Uns liegt inzwischen eine umfangreiche Datensammlung über elektrosensible Menschen vor, die Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres publiziert werden soll. Wir wollen zeigen, dass Elektrosensibilität messbar ist. Es heißt immer, das dies nicht möglich sei. Aber es ist möglich.

öp: Konnten bisher schon ganz konkrete Schäden und Krankheitsfälle festgestellt werden?

Von Klitzing: Oh ja. Wir machen zahlreiche Beobachtungen in der schon erwähnten Klinik. In der Umgebung steht kein Mobilfunksender, die ganze Klinik wurde bzgl. der Elektroinstallation saniert - sie ist also feldarm. Elektrosensible Menschen, die hier drei oder vier Tage bleiben, fühlen sich wie neugeboren. Die Ergebnisse sind abenteuerlich - aber es ist so. Das Problem für mich ist: Weil es kein Wirkungsmodell gibt, muss ich diese Information zur Kenntnis nehmen. Es gibt übrigens auch immer mehr Leute, die bewusst ihren Urlaub in feldarmen Gegenden verbringen.

öp: Wie macht sich diese Elektrosensibilität bemerkbar?

Von Klitzing: Schlafstörungen, nächtliche Schweißausbrüche, Konzentrationsstörungen, Tinnitus u.a. reduzieren sich in feldarmen Gebieten schlagartig. Das sind alles Symptome, bei denen man - weil sie nicht messbar sind - mit den Patienten zusammenarbeiten muss. Der Patient muss natürlich glaubwürdig sein, was eine sorgfältige Anamnese voraussetzt.

öp: Am "Freilandversuch Mobilfunk" nehmen inzwischen alle Menschen - zumindest in Deutschland und den Industrieländern - teil. Fast jeder ist mit der Strahlung konfrontiert. Hat sich die allgemeine gesundheitliche Lage in der Konsequenz signifikant verschlechtert?

Von Klitzing: Ärzte, die sich mit der Problematik ernsthaft auseinander setzen, konstatieren eine erhöhte Infektionsrate, eine Abnahme der Stabilität des Immunsystems - gerade bei Kindern - und die Zunahme von Allergien. 30% aller Kinder haben inzwischen Neurodermitis - ein abenteuerlich hoher Wert. Selbstverständlich hat es in den letzten zehn Jahren auch andere Einflüsse gegeben, etwa Umweltverschmutzungen. Man kann diese Zahlen daher natürlich nicht isoliert betrachten.

Da jeder Mensch anders reagiert, ist eine Statistik allerdings kaum zulässig und möglich. Statistik heißt, dass zwei Gruppen miteinander verglichen werden, bei denen ein verbindender Parameter geändert wird. Man kann hier nur über Fallzahlen und Wahrscheinlichkeiten etwas aussagen. In der Nähe von Mobilfunkanlagen treten z.B. bestimmte psychosomatische Krankheitsbilder gehäuft auf: Denn Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen führen zu Stress - und Dauerstress führt - wenn er nicht kompensiert wird - zu Krankheit. Andere Menschen hingegen fühlen sich in der Nähe von Sendeanlagen pudelwohl.

Die systematische Erfassung der Eingangsvariablen und deren richtige Bewertung sind somit von größter Wichtigkeit. Epidemiologische Studien sind allerdings wiederum sehr teuer. So etwa sagt Prof. Frentzel-Beyme aus Bremen: "Ich hänge am Tropf der Geldgeber".

öp: Der Ausweg wäre die Einrichtung eines Fonds, der von Umweltgruppen und unabhängigen Organisationen gebildet wird...

Von Klitzing: Genau das hat die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin (IGUMED) nun vor. Über die Masse ihrer Mitglieder soll ein Fonds gebildet werden, der auch derartige Projekte finanziert.

öp: Die Telekommunikationsindustrie hat sich allein die deutschen UMTS-Lizenzen (UMTS = Universal Mobile Telecommunication System) sage und schreibe rund 100 Mrd. DM kosten lassen. Ist dieser neue Mobilfunk-Standard ungefährlicher?

Von Klitzing: Bei einer Bundestagsanhörung im Jahr 2001 hat die Mobilfunk-Industrie hoch und heilig versprochen, entsprechende Studien vor der Markteinführung von UMTS zu erstellen. Doch bis heute existiert keine einzige. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat vor einem Jahr laut getönt, es existierten 3.000 Studien. Ich habe darum gebeten, mir zumindest eine einzige zuzusenden, und habe keine erhalten. Es gibt keine! Die Lage ist identisch mit der eingangs beschriebenen: Aus allgemeinen Elektrosmog-Studien wird einfach extrapoliert. Aber das geht so nicht.

öp: Was sagen Sie als Experte?

Von Klitzing: UMTS funktioniert völlig anders, aber wir dürfen eines nicht vergessen: Der bisherige GSM-Standard bleibt bestehen - UMTS kommt zusätzlich dazu. Es wird immer behauptet, UMTS sei nicht gepulst. Dies ist falsch. Es gibt zwei Systeme: Das eine ist gepulst, das andere nicht - je nach Datenübertragungsrate. Wir wissen, dass gepulste Felder eine biologische Wirkung haben, die sich von derjenigen nicht-gepulster Felder unterscheidet. Daher ist bei UMTS mit einer Verbesserung nicht zu rechnen. Das ist natürlich eine vage Auskunft - aber derzeit kann man nicht mehr dazu sagen.

öp: Sie selbst waren bis März 2002 Leiter der Klinisch-Experimentellen Forschungseinrichtung an der Medizinischen Universität zu Lübeck (MUL). Wie kam es zur Trennung mit der MUL?

Von Klitzing: Ich hatte 27 Jahre lang die administrative Verantwortlichkeit für diese Forschungseinrichtung inne. Da ich erleben musste, dass die Forschung nicht mehr das ist, was sie früher einmal war, bin ich froh, den Absprung geschafft zu haben. Schließlich gab es in der Endphase auch das Problem, dass ich nicht mehr forschen durfte; wenn ich publizieren wollte, musste ich dies vom Dekan genehmigen lassen - was ich natürlich nicht getan habe. Also wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich beantragt, das aber von der nächsten Instanz zurück gewiesen wurde.

öp: Wie wurden Sie zum "Mobilfunk-Kritiker"?

Von Klitzing: Ich bin nicht "der" Mobilfunk-Kritiker, wie es so gerne gesehen wird. Ich befasse mich seit 1983 intensiv mit der Wirkung von Feldern auf Biosysteme und habe mich auch schon die Jahre davor mit Bioregulation intensiv beschäftigt. Und da gibt es logische Verknüpfungen, die eigentlich nur verlangen, mehrere Sachverhalte im Zusammenhang zu sehen. Bioregulation meint die intrazelluläre Kommunikation, wie auch die zwischen Zellen und Zellverbänden: Wenn diese Kommunikationswege gestört sind, kommt es zu Problemen, wenn etwa eine Zellteilung nicht mehr durch die Regulation gehemmt wird - ein Mechanismus, der etwa Krebs verhindert. Aus dieser Beschäftigung mit Einzelsystemen und Regulationsvorgängen - etwa in Zellkulturen - entstand mein Engagement in Sachen Mobilfunk.

Wir haben nach 1983 schließlich mit gepulsten elektromagnetischen Feldern gearbeitet; zu dieser Zeit gab es noch nicht den heutigen GSM-Mobilfunk. Ende der 80-er Jahre habe ich - als zusammen mit Frankreich über das Mobilfunksystems GSM diskutiert wurde - Bundespostminister Wolfgang Bötsch geschrieben, dass aufgrund unserer Erfahrungen hier ein großes Problem auf uns zukommen könnte. Natürlich habe ich keine Antwort erhalten. Erst später, 1993, bescheinigte mir Bötsch bei einer Sitzung in Bonn, dass ich mit meiner Ansicht wohl nicht ganz unrecht gehabt hätte. Da war es allerdings schon zu spät.

Jetzt will die Industrie Geld verdienen. Und in der Politik werden zwischen Kanzler und Mobilfunkindustrie Kamingespräche geführt - mit dem Hauptargument der Arbeitsplatzschaffung. Wie lange diese Arbeitsplätze gesichert sind, ist eine andere Frage. Denn der Rattenschwanz wird nachkommen: Wenn es wirklich zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen kommt - wer soll das dann bezahlen? Dieses Prinzip der Schnellschüsse zieht sich inzwischen wie ein roter Faden durch Wirtschaft und Politik. Andere Beispiele sind BSE und Nitrofen. Wir müssen etwas weiterdenken!

Nach der steilen Aufschwungphase der Mobilfunkindustrie, in der auch die UMTS-Lizenzen erworben wurden, kam der Einbruch. Der Markt ist aufgeblasen - dies zeigen u.a. die geplanten Massenentlassungen bei Nokia und Eriksson.

Und man betrachte die Reklame für UMTS: Werbung für Handys, mit denen man Fotos machen kann. Schön und gut - aber wem nützt das denn? Die Menschheit wird für dumm verkauft. Die Industrie muss noch eine schnelle Mark machen, bevor das morgen völlig uninteressant ist.

öp: Wie wirken Sie heute?

Von Klitzing: Im Rahmen des vorher Erwähnten machen wir - in Zusammenarbeit mit Ärzten - Feldmessungen hinsichtlich GSM-Mobilfunk, DECT-Telefonen und Elektroinstallationen zu Hause. Die Klinik in Gelchsheim stellt uns dafür unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Außerdem fahre ich in der Weltgeschichte umher und mache Vorträge - die Honorare gehen in die Forschung.

Natürlich bekomme ich auch böse Briefe und Drohungen - z.B. von "Cyberkids". Das ist eine Organisation, die Kindern beibringen will, wie man mit neuen Technologien umgeht. Ich habe nichts dagegen, wenn man Kindern zeigt, wie man mit Computern umgeht; aber ich habe etwas dagegen, wenn Kindern eingebläut wird, jeder müsse Handys und SMS nutzen. Das ist nicht in Ordnung.

Meist reagiere ich nicht. Mir hat einmal ein Manager aus der Chemieindustrie geraten: Herr von Klitzing, gehen Sie bei Fernsehdiskussionen nicht auf die Fragen der Gegenpartei ein; das hat keinen Zweck und kostet nur Zeit. Damit soll Zeit herausgeschunden werden - und die Zeit bei Fernsehdiskussionen ist begrenzt. Das ist z.B. auch die Taktik von Herrn Prof. Bernhard vom Bundesamt für Strahlenschutz und ehemals Vorsitzender der ICNIRP.

Von Klitzings EEG-Experiment

Dr. rer. nat. Lebrecht von Klitzing untersuchte 1993 den Einfluss gepulster Funksignale - wie sie auch beim GSM-Mobilfunk verwendet werden - auf die Hirnstromaktivitäten von Menschen. Dazu wurde Testpersonen das EEG abgenommen und die Intensität (Leistungsspektrum) der Hirnströme im Frequenzbereich zwischen 0,5 Hz und 20 Hz bestimmt. Im Frequenzbereich der so genannten Alphawellen (7 Hz bis 12 Hz, siehe Textkasten) entdeckte von Klitzing tatsächlich Ungewöhnliches: Dort zeigte sich eine auffallende Intensitätsänderung bei 10 Hz, die sogar nach Abschalten des Funksignals noch über geraume Zeit anhielt. Die Studie erregte Mitte der 90-er Jahre großes Aufsehen, vielleicht auch deshalb, weil die Kernbotschaft "Mobilfunkstrahlung verändert Hirnströme" selbst von Laien gut nachvollziehbar ist.

Hirnströme: von Delta- bis Gammawellen

Bei Messung mit dem EEG zeigt das menschliche Hirn typische Hirnströme unterschiedlicher Frequenz. Den dominanten Frequenzen sind unterschiedliche Bewusstseinszustände zugeordnet:
Deltawellen: Frequenz zwischen 0,5 Hz und 4 Hz. Charakteristisch für den Tiefschlaf. Stadium immunstärkender Hormonproduktion (sich gesund schlafen).
Thetawellen: Frequenz zwischen 4 Hz und 7 Hz. Charakteristisch für Erholung und Entspannung, z. B beim Einschlafen, während der Traumphase und unmittelbar vor dem Erwachen. Stadium für Ideen und Visionen, günstig für Lernen und Merken.
Alphawellen: Frequenz zwischen 7 Hz und 12 Hz. Charakteristisch für tiefe Entspannung kurz vor Erreichen der bewussten Wahrnehmung.
Betawellen: Frequenz zwischen 13 Hz und 27 Hz. Charakteristisch für den Wachzustand. Stadium der Konzentration, erhöhter Aufmerksamkeit oder Alarmbereitschaft.
Gammawellen: Frequenzen über 27 Hz. Charakteristisch für Angstzustände, Hyperaktivität, Anspannung und Phasen körperlicher Höchstleistung. Wenig erforschter Frequenzbereich, der oft auch den Betawellen zugerechnet wird.

Quelle: http://oedp.de unter Aktuelles Interview Mobilfunk
dazu siehe auch
Ireland, Electrical Sensitivity, Report for the HPA Belfast

Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?



Auch mit Mobbing nicht zu bremsen

In Diensten der Medizinischen Universität zu Lübeck (MUL) wurde Lebrecht von Klitzing zum wohl populärsten Mobilfunkkritiker Deutschlands. Die bösen Geister, die der Naturwissenschaftler damit auf den Plan rief, wurde er jedoch nicht mehr los. So untersagte im Juli 2001 die Leitung der MUL ihrem Elektrosmog-Experten anlässlich einer wichtigen Anhörung die Aussage vor dem Umweltausschuss des Bundestages. Dieser Maulkorb war der Anfang vom Ende. Heute sind von Klitzing und die MUL geschiedene Leute. Aber: Ist damit auch der unbequeme Kritiker zur Strecke gebracht worden? Das izgmf wollte es genau wissen und fragte im Januar 2003 nach.

In den Medien und in zahllosen Podiumsdiskussionen hat sich Lebrecht von Klitzing als scharfer Mobilfunkkritiker profiliert. Logische Begleiterscheinung: Die Mobilfunkindustrie und ihr nahestehende Kreise attackieren ihn nach allen Regeln der Kunst, stellen insbesondere seine fachliche Reputation in Frage. Wie andere Prominente straft von Klitzing derartige Angriffe am liebsten durch Nichtbeachtung. Dabei übersieht er jedoch, dass auch Mobilfunkgegner die Kampagne gegen ihn verfolgen und der teilweise wissenschaftlich untermauerten Gegenargumentation aus eigener Kraft nichts entgegenzusetzen haben.

Auf einer Website im Internet wurde bis Ende 2002 gezielt Front gegen Sie gemacht (http://promobilfunk.de). Tenor der dort gesammelten Vorwürfe: Ihre spektakulären EEG-Experimente seien unzureichend dokumentiert, die von Ihnen beobachteten Effekte wären von niemandem bestätigt worden. Die Seite stand seit September 2001 im Netz und war recht glaubwürdig gemacht (Nachtrag im Mai 2003: die Seite ist jetzt hier zu finden). Wie entkräften Sie derartige Vorwürfe?

Zunächst einmal: im Internet können Sie alles publizieren, was Ihnen passt. Ob dies der Wahrheit entspricht, wird nicht kontrolliert. So ist es auch hier: Der besagte Internet-Autor ist über die internationale Literatur nicht informiert – oder er will es nicht sein. Falls man erwartet, dass ich auf diese Kampagne reagiere: Fehlanzeige, ich nutze meine Zeit besser.

An der von Ihnen verwendeten Berufsbezeichnung "Medizinphysiker" wurde herumgemäkelt, diese gäbe es offiziell überhaupt nicht.

Die Bezeichnung Medizinphysiker (DGMP) ist geschützt. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) wird Ihnen dieses bestätigen können.

Die Mobilfunklobby weist kritische Studien immer wieder mit Hinweis darauf zurück, dass es keine anerkannte Bestätigung für beobachtete Effekte gäbe. Andererseits scheint sich niemand so recht dafür zu interessieren, dass ein umstrittener Versuch von unabhängiger Seite exakt nachvollzogen wird, damit die Bestätigung entweder gegeben oder verweigert werden kann. Warum ist dies so?

Sie finden keinen einzigen Wissenschaftler, der einen Versuch exakt wiederholt. Denn eine solche Studie könnte nicht publiziert oder als Dissertation eingereicht werden, wenn das selbe Ergebnis herauskommen würde wie zuvor. Deshalb werden in aller Regel kleine Modifikationen vorgenommen.

Hinter vorgehaltener Hand munkeln Ihre Kritiker, Ihr Bruder, der Nobelpreisträger Klaus von Klitzing, habe sich wegen der Mobilfunksache von Ihnen distanziert. Ihr Bruder ist nicht da, also fragen wir Sie: Ist daran etwas dran?

Nicht, dass ich wüsste.

Seit März 2002 sind Sie nicht mehr Leiter des klinisch-experimentellen Forschungslabors der Universität Lübeck. Wie ist es dazu gekommen? War vielleicht Mobbing im Spiel?

Wenn einem nach langjähriger Zugehörigkeit "die Wurst vom Brot genommen wird", fragt man sich, was dahinter steckt. In meinem Fall war es sehr einfach, den Grund zu finden, warum mir die Uni allmählich die Kompetenzen strittig machte und mich der Freiheit beraubte, die für einen Wissenschaftler selbstverständlich ist. Also, Mobbing ist schon der richtige Ausdruck. Jetzt bin ich froh, dass ich den Sprung geschafft habe und genieße jeden Tag mit der nun gegebenen Freiheit. Im übrigen: Ich habe keine Langeweile.

Sie zählen zu den prominentesten und schärfsten Mobilfunkkritikern in Deutschland. Ihre Gegner sind mächtig und einflussreich. Prüfen Sie deshalb, überspitzt formuliert, vor Fahrtantritt den festen Sitz der Radmuttern an Ihrem Wagen?

Im Prinzip schon – auch im übertragenen Sinne. So wurden mir schon gezielt e-Mails mit Viren-Anhang zugeschickt. Auf den ersten Blick sahen diese Mails harmlos aus, irgendjemand schien sich – scheinbar – für das Thema Elektrosmog zu interessieren. Mittlerweile habe ich gelernt, damit umzugehen.

Wo und womit verdienen Sie heute Ihr Geld?

Ich habe als ehemaliger Landesbeamter meinen Pensionsanspruch.

Sie gelten als Publikumsmagnet und werden auch deshalb gerne als wissenschaftlicher Referent für Informationsveranstaltungen gebucht. Mit welchen Kosten muss eine Bürgerinitiative rechnen, wenn sie Lebrecht von Klitzing haben will, und wohin soll sie die Anfrage richten?

Die Umweltphysik GbR in 23617 Stockelsdorf, über die auf verschiedenen Umweltgebieten Forschungsprojekte finanziert werden, ist hier der Ansprechpartner (umweltphysik@t-online.de; Tel.: 0451-8805758; Fax: 0451-8805761). Die Höhe des Vortragshonorars ist vom Aufwand abhängig. Im allgemeinen sind die Fahrtkosten nach Süddeutschland höher als das Honorar.

Hat sich jemals einer der hiesigen Mobilfunkbosse oder einer ihrer Führungskräfte persönlich mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um das Thema Mobilfunk zu diskutieren?

Ja, schon sehr häufig, jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

Werden Sie weiterhin in aller Öffentlichkeit auf die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks hinweisen oder liebäugeln Sie etwa schon mit dem Gedanken an Ruhestand?

Ich werde das Thema erst dann abschließen, wenn ich die notwendige Einsicht bei den Politikern erreicht habe. Ich hoffe, dass mir diese Zeit noch gegeben wird.

Wenn Sie die Zeit von 1995, als Sie Ihre EEG-Experimente erstmals veröffentlichten, bis heute noch einmal durchleben könnten: Würden Sie alles genauso wieder machen oder gibt es Stationen, an denen Sie die Weiche anders stellen würden?

Ich würde alles genau so machen, wenn ich mit dem selben Kenntnisstand beginnen würde.

...und mit heutigem Kenntnisstand?

...hätte ich mich mehr bemüht, Kontakt zu den international tätigen Wissenschaftlern auf diesem Gebiet aufzunehmen, um schon früher die kritische Masse bilden zu können, die sich erst jetzt allmählich darstellt.

Ist es zutreffend, dass Sie ein Verfahren gefunden haben, das Phänomen der Elektrosensibilität messtechnisch nachzuweisen? Oder anders gefragt: Wenn ich den Verdacht habe, elektrosensibel zu sein, können Sie meinen Verdacht eindeutig und reproduzierbar widerlegen oder bestätigen?

In Zusammenarbeit mit einer Klinik testen wir das vegetative Nervensystem, das auf schwache Felder des Mobilfunks eindeutig reagiert. Kontakt über Schlossklinik Gelchsheim (Tel.: 09335-99770) oder über die zuvor genannten Kontaktdaten der Umweltphysik GbR.

Anm. Webmaster umtsno, siehe hierzu meine Empfehlung

Verraten Sie uns in groben Zügen was Sie mit einem Probanden machen, der wegen des Feststellens von Elektrosensibilität zu Ihnen kommt?

Bestimmung der Herzraten-Variabilität, der Mikrozirkulation (Kapillargefäße der Haut), Hirnströme und elektrische Hautpotenziale. Alles sind nicht-invasive Verfahren. Deshalb hat die andere Seite auch keine Chance formaljuristische Verfahrensfehler zu finden, wonach immer so eifrig gesucht wird.

Andere Wissenschaftler wie kürzlich etwa Prof. Eduard David vom Zentrum für Elektropathologie der Universität Witten/Herdecke konnten in ihren Studien keine signifikante Elektrosensibilität nachweisen. Wie erklären Sie sich derart unterschiedliche Aussagen?

Das habe ich mich auch schon gefragt; vielleicht liegt es an der Intention oder anders gesagt: Was erwarte ich? Gelegentlich frage ich mich aber auch bei diesen Differenzen: Was erwartet der Auftraggeber?

Wie stehen Sie dazu, dass die Esoterikbranche die Mobilfunkgegner als Kunden entdeckt hat und nun versucht, mit reichlich dubioser Gerätschaft zum "Strahlenschutz" ins Geschäft zu kommen?

Diese Branche weiß, dass sie mit mir zu rechnen hat, was mir auch schon Drohungen durch deren Hausjuristen eingebracht hat.

Wann in etwa haben Sie zuletzt ein Handy benutzt?

Für Testzwecke benutzen wir in der Tat ein Handy, mit dem man über ein Test-SIM reproduzierbare Testbedingungen erreichen kann, z. B. ein Dauertelefonat simulieren. Zum Telefonieren benutze ich kein Handy.

Sie dürften sich jetzt bald zehn Jahre mit den Gefahren des Mobilfunks beschäftigen. Worüber haben Sie sich diesbezüglich in all den Jahren am meisten geärgert und gefreut?

Geärgert habe ich mich, dass unsere weltweit bestätigten Erkenntnisse zu den EEG-Veränderungen heute noch immer von bestimmten Interessensgruppen ignoriert werden. Ich ärgere mich besonders, dass die Zunahme der Leukämiefälle im Zusammenhang mit Mobilfunk, insbesondere in Spanien, nicht ernst genommen wird. Erfreut hat mich, dass sich immer mehr Wissenschaftler des Themas annehmen.

Was glauben Sie: Wer wird – salopp formuliert – am Schluss gewonnen haben: die Mobilfunkindustrie oder die Mobilfunkgegner?

Keiner wird das Ziel erreichen, so wie er es sich vorstellt. Dieses gilt sowohl für die Betreiber als auch für die Bürgerinitiativen, die den gesamten Mobilfunk abschaffen wollen. Es wird einen Kompromiss dahingehend geben, dass die Immissionswerte in Wohnbereichen massiv gesenkt werden
(Anm. d. Red.: Immissionswerte = Intensität der Einwirkung dort wo Menschen leben; nicht zu verwechseln mit Emissionswerten = Intensität am Entstehungsort – hier Sendeantenne).
Hier müssen Politiker erst noch die Sensibilität entwickeln und nicht nur nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden. Die Verantwortlichen sitzen in Berlin. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger (Handynutzer) können dazu beitragen, wenn sie sinnvoll mit dieser Technik umgehen und nicht darauf bestehen, dass überall optimaler Funkkontakt gegeben ist (z. B. in Tiefgaragen oder in Stahlbetongebäuden).

Quelle: http://izgmf.de/

Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?



Betr.: Gabriel-Chip

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

seit geraumer Zeit werde ich mit der Aussage konfrontiert, ich würde mich für die Verwendung des "Gabriel-Chips" zur Reduzierung der Belastung durch elektromagnetische Felder einsetzen.

Diese Aussage ist falsch.

Richtig ist, dass ich der Firma GabrielTech GmbH empfohlen habe, die Wirkung dieses Chips über eine notariell überwachte Doppel-Blind-Studie nachzuweisen. Ich habe mich einverstanden erklärt, die Bewertung der so durchgeführten Untersuchungen an verschiedenen von der Fa. GabrielTech GmbH ausgewählten Institutionen vorzunehmen. Diese Studie wird derzeit durchgeführt; das Ergebnis steht noch aus.

Irgendwelche weiteren Verbindungen meinerseits zu der Fa. GabrielTech GmbH bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lebrecht von Klitzing

Es darf nicht sein
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Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?

Hierzu eine wissenschaftliche Stellungnahme des Medizinphysikers Dr. Lebrecht v. Klitzing

Die derzeitige Diskussion zur biologischen Wirkung elektromagnetischer Felder hat insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Ausbaus des Mobilfunknetzes zu einer kontroversen Auseinandersetzung geführt, die offensichtlich nicht lösbar scheint. Angesichts der zunehmenden wissenschaftlichen Daten einer besonderen biologischen Relevanz der zeitschlitzmodulierten Felder bestehen berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die ununterbrochen der Emission einer Mobilfunkbasisstation ausgesetzt sind.

Ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Langzeitexposition und erhöhten Leukämieraten bei Kindern haben in Spanien dazu geführt, dass zahlreiche Sender kurzfristig ausser Betrieb gesetzt werden mussten. Auch andere Erkrankungen, die auf Grund mangelnder Kenntnis zunächst dem psychosomatischen Bereich zugeordnet wurden, sind heute eine Realität, die von den offiziellen staatlichen Institutionen als Tribut an eine neue Technik zu sehen sind.

Sehr schnell verweist man dann auf Umwelt- und Strahlenschutzämter, die sich wiederum an Vorgaben der ICNIRP-Grenzwerte halten. Bewusst verschwiegen wird dabei, dass diese Grenzwerte wissenschaftlich insofern keine Basis haben, als hier von akuten Wirkungen, konkret innerhalb 6 Minuten Expositionszeit, ausgegangen wird.

Weiterhin verschwiegen wird, dass die besondere Modulationsart des GSM-Standards keineswegs hinsichtlich der biologischen Wirkung in der Langzeitexposition untersucht worden ist. Vielmehr wird die Falschinformation verbreitet, dass in mehr als 30.000 (in Worten: dreissigtausend) Studien die Unbedenklichkeit dieser Felder nachgewiesen worden sei. Falsch ist diese Information insofern, als hier alle elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder mit allen Frequenzen zusammengeführt wurden.

Noch eine Steigerung haben sich die Mobilfunkbetreiber beim UMTS erlaubt, wenn ebenfalls von mehr als 3.000 Studien zu dieser Technik berichtet wird (Broschüre der DeTe-Mobile): hier wird auf den medizinischen Einsatz des Frequenzbereichs bei der Hyperthermie hingewiesen, der natürlich den thermischen Effekt bei einer Kurzzeitexposition nutzt.

Bewusst wird hier über diesen scheinbar seriösen Weg eine Falschinformation verbreitet. Konkret zum GSM-Standard sind nur Kurzzeitexpositionen im Labortest oder Kohortenstudien mit wenig definierten Randbedingungen der Immissionswerte und Zeiträume durchgeführt. Nicht untersucht worden ist die Situation, die sich eine Familie ausgesetzt sieht, wenn sie in der Nähe einer dauersendenden Basisstation lebt.

Kommen hier ernst zu nehmende Hinweise einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, dann ist sehr schnell die Seite der Betreiber im Schulterschluss mit der Politik dabei, nach dem Wirkungsmodell der schwachen Feldwirkungen zu fragen. Hier gibt es keine thermischen Effekte, vor denen die Grenzwerte schützen sollen; hier spielt sich das Drama ab bei Immissionswerten unter 1000 Mikrowatt/m2, also noch nicht einmal im Promillebereich der Grenzwerte.

Argumentiert wird hier mit der nicht möglichen kausalen Beweisführung zwischen Immission und biologischer Reaktion. Leider ist es Tatsache, dass ein Wirkungsmodell fehlt, aber es gibt auch vielfältige Erfahrungen, die in eindeutigeRichtung zeigen-und das ist auch in der klassischen Schulmedizin eine durchaus gängige Praxis der Akzeptanz. Zwischen dem Zeitpunkt, wo z.B. ein Tumor gesetzt wird und dem Augenblick, wo dieses erkannt wird, liegen Monate oder Jahre. Eine kausale Beweisführung kann hier nicht erfolgen, aber man weiss es eben aus der Erfahrung, dass auch ohne ein Wirkungsmodell sehr oft durchaus ursächliche Zusammenhänge bestehen.

Schnell wird hier in der Gegenargumentation auf eine fehlende Reproduzierbarkeit und nicht belastbare Datenlage hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich das fehlende Wissen zur Bewertung biologischer Vorgänge. Alle Reaktionen sind bei einem komplexen System, wie es nun mal der Mensch darstellt auf multikausale Geschehnisse zurück zu führen.

Oder anders formuliert: die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Mobilfunk hat eine individuelle Vorgeschichte und ist nicht eine statistische Matrix einzuordnen. Hier muss also die Vorsorge im Vordergrund stehen oder zumindest darauf hingewiesen werden, wo eine potenzielle Gefahr besteht. Gelegentlich dauert die Verarbeitung der vorliegenden Erkenntnisse aus marktwirtschaftlichen Interessen etwas länger, wie jeder nachvollziehen kann bei den Themen -Asbest- oder -Holzschutzmittel-.

Diese sind nur zwei Beispiele; es gibt derer zahlreiche, die aber geflissentlich nicht öffentlich diskutiert werden. Man spricht dann von Panikmache, ein Vorwurf, dem sich auch die seriöse Wissenschaft ausgesetzt sieht, wenn sie vor den Folgen des ungebremsten Mobilfunk Ausbaus warnt.

Zurück zum Mobilfunk. Hier ist es das marktwirtschaftliche Interesse, das wissenschaftliche Daten ignoriert, wenn diese -kontraproduktiv- sind. Da wehren sich Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht den Gefahren ausgesetzt sehen möchten, doch sie werden beschwichtigt mit den schon erwähnten fadenscheinigen Argumenten, dass man alles im Griff habe. Andererseits wird kein Verursacher schriftlich bestätigen, dass alles ungefährlich sei, sondern man wird sich auf andere Informanten berufen.

Der Begriff -Vorsorge- ist für die Verursacher ein Fremdwort. Es geht aber anders. So hat das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit alle (!) Schweizer Bürger über eine Broschüre über das mögliche Gefährdungspotenzial informiert (geneve.ch/bruit/rni/publications.html). Oder die BMW-Group hat angeordnet, dass für alle dort Beschäftigten der Immissionswert von DECT-Anlagen (mit ähnlicher Technik wie GSM und somit biologisch annähernd gleichwertig) 100 Mikrowatt/m2 nicht überschreiten darf.

Vorsorge ist möglich und bei Kindern dringend erforderlich. Aus derzeit durchgeführten umfangreichen Studien zeigt sich ein Limitierung des Immunystems bei Kindern und Jugendlichen. Hier muss eindringlich auf die allgemein bekannte Tatsache hingewiesen werden, dass ein bis zur pubertären Phase gestörtes Immunsystem für den Rest der Lebenszeit nur eingeschränkt reagieren kann.

Dieses ist irreversibel. Hier sollte die Frage von den Verantwortlichen beantwortet werden, wer für die schon jetzt voraus zu sagenden Schäden aufkommen wird. Mit Sicherheit nicht die Betreiber, da diese sich hinter der ICNIRP oder ähnlichen Institutionen verschanzen.

Die Politiker werden sich nicht aus der Affäre ziehen können, dass der seinerzeitige Stand der Wissenschaft kein Problem aufgezeigt habe. Orientieren muss man sich am derzeitigen Stand der Wissenschaft, dass hier eine Zeitbombe tickt, deren -Zünder- offensichtlich nicht mehr zu inaktivieren ist. Und jeden Tag kommen neue systemidentische -Bomben- dazu in Form von WLAN, Bluetooth, TETRA.....

Hier wird teilweise in der freien Frequenz der Wasserresonanz bei ca. 2,4 GHz experimentiert ohne sich im geringsten darüber Gedanken zu machen, was dieses letztlich an Konsequenzen für den Menschen haben könnte, -auch weit unterhalb eines thermischen Effektes.

Nachzulesen sind diese Warnungen in seriösen wissenschaftlichen Publikationsorganen; Datenquellen, die -so ist die Erfahrung wiederum- von den hier Verantwortlichen bewusst gemieden werden. Um zur eingangs gestellten Frage zurück zu kommen: Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?

Die eindeutige Antwort wissen wir heute noch nicht, doch gibt es eine erdrückende Datenlage, dass das biologische System des Menschen auf diese zeitschlitzmodulierten Felder weitaus empfindlicher reagiert als auf die bisher genutzten amplituden- oder frequenzmodulierten elektromagnetischen Felder. Die Grenzwerte wurden an den kontinuierlichen Hochfrequenzfeldern (continuous wave) entwickelt; und da sind biologische Wirkungen im athermischen Bereich nicht bekannt.


Lebrecht von Klitzing, PhD, visit. Prof. (CN)



Quelle: (.doc)

Es darf nicht sein
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Eine fast unglaubliche Story

Gestern hatte ich ein Telefonat mit einem Mieter aus dem Haus Am Marktplatz 6 in Schwalbach. Der hat mir eine fast unglaubliche Story erzählt.

Seit etwa 2 Jahren haben sie dort für Allgemeinstrom eine erhöhte Stromkostenabrechnung, die Erklärung des Eigentümer war: Vermutlich würde oft tagsüber das Treppenhauslicht geschaltet, usw. Die Wohnungen sind mit einzelnen Zählern ausgestattet, der komplette Rest ist Allgemeinstrom.

Nun hat er von einem MKW-Mitarbeiter erfahren, der vor Ort war, dass es für dieses Haus nur 1 Hauptzuleitung gibt, die Zähler für die Wohnungen, aber kein extra Zähler für die Mobilfunkanlagen.

Auf den Punkt gebracht:

Die Stromkosten für die Mobilfunkanlagen werden über den
Allgemeinstrom auf die Mieter umgelegt !!! Da dieses Haus ca.
100 Mieter hat, haben sich die Allgemeinstromkosten nicht
wesentlich, jedoch merklich erhöht.


Dies wäre auch in anderen Häusern zu prüfen, so z.B. in der Frankenstr. oder auch anderswo. Kann da jemand mal nachfragen ??

Herzlichen Gruß

Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten,

Postanschrift:

Klaus Böckner, Frankfurter Str. 8, 65824 Schwalbach a.Ts.
Tel. pr. (evtl. Abends): 06196/ 888 212,
Tel. gesch. : 069/ 300 925 90,
Fax pr. : 0721/151 435 144 (funktioniert bei manchen Analog-Geräten nicht),
Fax gesch. : 069/ 300 925 92
E-Mail: funk@boeckner.de für Mobilfunk-relevante Themen
http://initiative-schwalbach.de



Elektrosmog - ein Phantomrisiko

Eine 33-seitige Ausarbeitung der Schweizer Rück (=Swiss Re) aus dem Jahr 1999
(pdf, 189 KB)

Quelle: http://tinyurl.com/2yplj



Arbeitgeber verurteilt

Mittwoch, 21. Januar 2004

Handy-Überwachung nicht erlaubt

Ohne Zustimmung des Betriebsrats dürfen Unternehmen die Firmen-Handys ihrer Mitarbeiter nicht überwachen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Damit untersagten die Richter einem Aufzugshersteller, das Überwachungssystem ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung einzuführen (Az.: 5 BVGa 14/04).

Um die Benutzung der Handys ihrer Außendienst-Monteure besser kontrollieren zu können, hatte die Firma die Mobilanschlüsse mit ihrer EDV-Zentrale vernetzt. Von dort aus sind alle Gespräche nachvollziehbar. Obwohl der Betriebsrat noch nicht zugestimmt hatte, startete das Unternehmen einen "Probelauf".

Laut Gericht stellt aber auch der Probelauf einer Telefonüberwachung einen grundsätzlichen Eingriff in die betrieblichen Belange der Arbeitnehmer dar und bedürfe daher der Mitbestimmung.

http://n-tv.de/5206952.html

Kommentar:
Dies bedeutet im Klartext, die Firmenhandys WURDEN ÜBERWACHT ! Und: Was ist, wenn der Betriebsrat zustimmen würde, bedeutet dies dann es wäre zulässig ? Oder: In Kleinbetrieben ohne Betriebsrat dürfen Firmenhandys überwacht werden ? Dürfte ich also Bewegungsprofile meiner Mitarbeiter erstellen, ohne deren Zustimmung ?? Wenn ja, nur während der Arbeitszeit, oder auch in deren Freizeit ?? Unglaublich !

Herzlichen Gruß

Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten


mehr zur Überwachung



Mobilfunk: Ja zum "Nein"

Gemeinden können Sendeanlagen verhindern

VON SIGGI NIEDERGESÄSS

Langengeisling - Über den Bauantrag für eine Dachgaube diskutieren Stadt- und Gemeinderäte häufig ausführlicher als über einen neuen Mobilfunkmast. Und meist genehmigen sie diesen achselzuckend, weil sie angeblich müssen. "Dabei bietet das bayerische Baurecht durchaus Möglichkeiten, derartige Anlagen zu verhindern. Man muss es nur wollen", erklärte der Landtagsabgeordnete Dr. Martin Runge bei einer Veranstaltung im Mehrzweckraum der Grundschule Langengeisling.

Eingeladen hatte die im Dezember gegründete Elterninitiative gegen den Langengeislinger Sendemast. Sie wendet sich gegen die möglichen Standorte in der Nähe der Schule (wir berichteten). Runge führte aus, dass in einem Wohngebiet Sendemasten auf jeden Fall genehmigungspflichtig seien, da sie gewerbliche Anlagen seien. Bebauungspläne und die Bayerische Bauordnung könnten hier als Hebel genutzt werden.

Runge verwies auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. August 2002, in dem die Richter nicht nur städtebauliche und optische Aspekte als relevant sahen, sondern auch "die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse". Diese könnten durch die Häufung der Sendeanlagen in besonderem Maße betroffen sein, hatten die Richter in ihrem inzwischen rechtskräftigen Urteil festgeschrieben. "Nur wenn alle Druck machen und laut sind, kann auch etwas erreicht werden. Die Mobilfunkbetreiber müssen in den Dialog gezwungen werden. Sie breiten sich nur dort aus, wo es keinen Widerstand gibt", schloss Runge seine Ausführungen.

Wie gefährlich der Elektrosmog inzwischen sei, zeigte der Mediziner und Elektrobiologe Dr. Claus Scheingraber auf. Neueste Studien hätten ergeben, dass gerade in der Nacht, die besonders wichtig für die Erholung ist, die Belastung hoch werde, höher als am Tag. Ein Fehler sei es auch, die Strahlung der einzelnen Masten zu messen. Die Belastung wachse beispielsweise um das bis zu Zehnfache, wenn UKW- und Mittelwelle-Sendeanlagen in der Nähe seien. "In der Realität wirken mehrere Elektromagnetfelder zusammen, und die Belastung wird zum Lotteriespiel, weil jeder Mensch anders reagiert", so Scheingraber.

Auf welch unsicherem Boden die Betreiber stehen, zeige die Tatsache, dass sich große Gesellschaften weigern wollen, die Risiken des Mobilfunks zu versichern. "Das sollte zu denken geben", so Scheingraber. mm

Datum: 30.01.2004

Quelle: http://merkur-online.de/regionen/



Erster Sieg für Mobilfunkkritiker

Verwaltungsgericht setzt Betriebserlaubnis für Prüfeninger Straße 79 außer Kraft

Mittelbayerische Zeitung 03./04.01.04

Regensburg (ht) Kleine Sensation im Streit um den Vodafone-D2-Sender in der Prüfeninger Straße 79. Mobilfunkkritikerin Christine Stadelmayer und ihr Anwalt Thomas Troidl haben vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg errungen. Die Standortbescheinigung der Genehmigungsbehörde wurde außer Kraft gesetzt.

Stadelmayer hatte im Sommer 2003, kurz nachdem der Sender auf den Wohnblock Prüfeninger Straße 79 montiert worden war, Widerspruch eingelegt. Nicht nur, weil sie sich als Nachbarin beeinträchtigt fühlt, sondern auch Partei ergreifend für Mieterin Cornelia Lehner, deren Mansardenwohnung nur rund drei Meter Abstand zur UMTS-Anlage hat.

Der Widerspruch hätte nach Angaben von Rechtsanwalt Troidl aufschiebende Wirkung für den Sendebetrieb gehabt, deshalb habe die Regulierungsbehörde für Telekommunikation den Sofortvollzug ihrer Standortbescheinigung angeordnet. Stadelmayer und einige Mitstreiter gaben sich nicht geschlagen und ließen über Troidl die Aufhebung dieses Sofortvollzugs beantragen.

Im Dezember gab das Verwaltungsgericht den Mobilfunkkritikern Recht. Die Anordnung des Sofortvollzugs sei bereits aus formellen Gründen nicht gültig gewesen und deshalb nie wirksam geworden, heißt es in der Begründung. Die aufschiebende Wirkung des Stadelmayer-Widerspruchs habe weiter Bestand. Damit ist die Standortbescheinigung für den Sender, ohne die eine solche Anlage nicht betrieben werden darf, bis auf weiteres außer Vollzug gesetzt. Ob die Regulierungsbehörde ihrerseits Beschwerde gegen den VG-Beschluss eingelegt hat, ließ sich gestern nicht klären. Die Frist ist am 29. Dezember abgelaufen. Stadelmayer ("Ich wollte einfach nicht tatenlos zusehen") und ihr Anwalt sind guter Dinge, dass im Falle einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München die Entscheidung der ersten Instanz halten würde.

Möglich ist auch, dass die Genehmigungsbehörde die Entscheidung akzeptiert und einfach eine neue Standortbescheinigung erteilt. Dann würde sich der Rechtsstreit wiederholen, kündigt Stadelmayer an. Sie ist entschlossener denn je, für eine Demontage des Senders zu kämpfen. Letztlich erscheine die Überprüfung der Sicherheitsabstände zur unmittelbar angrenzenden Wohnung unausweichlich, so ihr Anwalt. "In diesem speziellen Fall haben wir grundsätzliche Zweifel, ob das noch in Ordnung ist."

Ob die Mobilfunkanlage, die für die UMTS-Generation gedacht ist, überhaupt schon in Betrieb war, konnte Vodafone-Sprecher Jens Helldobler gestern weder mit ja noch mit nein beantworten. Jiri Polivka, Sprecher der "Mobilfunkkritiker Regensburg", will jedoch bereits elektromagnetische Felder gemessen haben.

BI Mobilfunkkritiker Regensburg Stadt und Land



Antenne in der Kirche darf weiter senden

Mobilfunkgegner sehen Karlsruher Urteil als harten Schlag

Die Mobilfunksendeanlage im Turm der evangelischen Jakobuskirche in Bruchköbel kann mit höchstrichterlicher Erlaubnis in Betrieb bleiben.

Bruchköbel / Karlsruhe · 13. Dezember · dpa / lex · Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Freitag die Klage von zwei Nachbarn der Anlage ab. Ordnungsgemäß betriebene Mobilfunkanlagen können nur verboten werden, wenn wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse über eine Schädlichkeit des Elektrosmogs vorliegen, so der Tenor des Urteils.

Liegt die Strahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte, können Betroffene demnach in der Regel kein Verbot durchsetzen. Anwohner, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch die Strahlung geltend machen, müssen dem Gericht also darlegen, dass "ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder" besteht.

Beweislast im Vordergrund

Ein Anwohner aus Bruchköbel sowie ein Mitarbeiter einer gesundheitstherapeutischen Praxis hatten gegen die 1999 installierte Sendeantenne geltend gemacht, die Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung seien zu hoch angesetzt. Diese gehen auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zurück. Die Strahlung steigere das Krebsrisiko, beeinträchtige das Immunsystem und verursache Kopfschmerzen, Gehörstörungen und störten die Konzentration, fanden die Kläger.

Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, wer eine mögliche Gesundheitsgefährdung beweisen muss - der betroffene Anwohner oder der Betreiber der Anlage. Dafür ist laut BGH die Einhaltung der Grenzwerte entscheidend: Werden sie nicht überschritten, dann können Betroffene sich nicht ins Blaue hinein auf Gesundheitsrisiken berufen. Sie müssen vielmehr zum Beispiel neue Forschungsergebnisse vorlegen, die die Grenzwerte in Frage stellen. Dies kann vor Gericht zu einer Umkehr der Beweislast führen, womit der Anlagenbetreiber die Ungefährlichkeit der Strahlung nachweisen müsste.

Dietmar Freund, Anwalt der Kläger, sieht in dem Urteil einen "harten Rückschlag für die Mobilfunk-Kritiker-Bewegung, die die Anlagen wenigstens aus den Wohngebieten verbannen wollten". Er bedauerte im Gespräch mit der FR , dass der BGH "eine ganze Reihe von kritischen Äußerungen von namhaften Wissenschaftlern einfach weggewischt hat". Besonders kritikwürdig empfindet der Bruchköbeler Jurist, dass die Justiz sich anmaße, selbst beurteilen zu können, dass die im Verfahren vorgelegten wissenschaftlichen Ausarbeitungen und Belege sämtlich nichts wert sein sollten.

Nach dem BGH-Urteil bleibe als letzte juristische Möglichkeit noch der Versuch, das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung zu bewegen. Vor allem sei nunmehr aber die politische Arbeit für die Initiativen gegen Mobilfunk-Elektrosmog noch bedeutender geworden. "Ganz wichtig ist die Bauleitplanung," so Freund. Die Kommunen seien aufgrund ihrer Planungshoheit in der Lage, einiges gegen unerwünschte Sendeanlagen auszurichten.

Aktenzeichen: V ZR 217/03 und 218/03 vom 13. Februar 2004. Internet Bundesgerichtshof: http://bundesgerichtshof.de

dazu noch folgender Kommentar:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern am Donnerstag, 12-02-04 fanden hier in Bruchköbel unter großem zeitlichem Aufwand von ca. 11/2 Stunden Dreharbeiten der Fernsehanstalten der ARD und ZDF in Sachen Mobilfunk statt.

BI Vertreter/Innen hatten sich zusammengefunden und wunschgemäß der TV-Teams sich positioniert und entsprechend der Problematik sich auch beitragsmäßig geäußert. Die klägliche Wiedergabe, die wir heute haben registrieren müssen, ist bezüglich eines freien und unabhängigen Journalismus bedenklich.

Die von uns geäußerte Kritik, Sorgen und Ängste wurden total negiert.

Auch liefen Interviews mit unserem BI-Vereinsvorsitzenden über Radiosender, deren Wiedergabe ebenfalls der Sachlage nicht gerecht wurden. Das BGH Urteil geistert nun verständlicherweise durch die Medienwälder.


Die Frage lautet: Wurde Recht gesprochen oder wurde Recht gebrochen? Jedenfalls sind viele Fragen ungeklärt und auch vom BGH nicht gelöst worden.



Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antennenanlagen

Elektrosmog schlägt juristische Wellen

Zum ersten Mal in der Mobilfunkgeschichte wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Anwohner die Strahlung einer Antennenanlage dulden müssen. Bislang gilt: So lange die Grenzwerte eingehalten werden, sind die Kläger chancenlos. Ob sich das nun ändert, ist fraglich.

Ob Staub aus dem Zementwerk oder knatternde Rasenmäher im Vorgarten - das deutsche Recht hält für nahezu alles, das stören könnte, eine Verordnung bereit. All denjenigen, denen die wachsende Zahl der Mobilfunkantennen schlaflose Nächte bereitet, ist die 26. BImSchV - im Volltext: "26. Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz", deutlicher: "Verordnung über elektromagnetische Felder" - ans Herz gewachsen. Sie regelt die Grenzwerte, die unter anderem für die Strahlung von Mobilfunkantennen gelten. Um die Frage, ob die Verordnung die Gesundheit der Bürger ausreichend schützt, tobt Streit. Mit einem Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreicht die Auseinandersetzung eine neue Dimension. Dabei verläuft die Diskussion nicht immer rational. Neue Techniken schüren neue Ängste, drahtlos telefonieren wollen dennoch die Meisten. Die Erkenntnisse der Wissenschaft sind spärlich, und so geht es letztlich um die Frage, wer das Risiko einer Fehleinschätzung zu tragen hat, sollte sich der Mobilfunk eines Tages als gesundheitsschädlich erweisen.

Erstmals muss sich damit nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befassen. Die Grundkonstellation ist unspektakulär: Eine Gemeinde hat ihren Kirchturm an einen Mobilfunkanbieter vermietet, der dort eine Antenne anbringen will. Obwohl die Anlage die Grenzwerte einhält, fühlen sich Anwohner gefährdet. Juristisch lautet die Frage: Wie eng muss der Staat die Grenzen ziehen, um Gefahren für seine Bürger auszuschließen? So eng wie möglich, sagen diejenigen, die sich selbst als "Elektrosensible" bezeichnen. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Artikel zwei Grundgesetz. Alles bleibt wie es ist, wozu gibt es sonst die Verordnung, kontert die Verwaltung. Das kommt den Mobilfunkanbietern entgegen, was Skeptiker auf die Barrikaden bringt: Der Staat opfere ihre Gesundheit den Interessen der Industrie. Ob die Gegner mit ihrer Klage Erfolg haben, ist indessen fraglich. Wird, wie in diesem Fall, vor einem Zivilgericht geklagt, steht nicht die Gesundheit im Vordergrund. Es geht vielmehr darum, ob das Eigentum der Kläger, also Haus oder Wohnung, durch Immissionen - Funk zählt dazu - beeinträchtigt wird. Doch jeder, der diesen Weg beschreitet, muss dem Gesetz zufolge ortsübliche Einwirkungen dulden. Und da haben die Gerichte bisher entschieden: Solange eine Anlage innerhalb der Grenzwerte sendet, liegt diese Duldungspflicht vor - so wie sich jeder den Rasenmäher seines Nachbarn anhören muss, solange das Gerät den Lärmschutzbestimmungen entspricht - ob ihm das persönlich zu laut ist, spielt keine Rolle. Damit ziehen Zivilgerichte verwaltungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen als Maßstab für die Ortsüblichkeit heran. Rechtsmethodisch ist das nach dem Prinzip der Einheit der Rechtsordnung legitim: Was in einem Rechtsgebiet erlaubt ist, kann im anderen nicht verboten sein.

Von solchen juristischen Klimmzügen lässt sich der Dachverband "Bürgerwelle" nicht beeindrucken. Er vertritt bundesweit mehr als 1000 Initiativen, die sich gegen Elektrosmog wehren. Die Grenzwerte seien zu hoch, wenden die Gegner ein, außerdem seien sie danach berechnet, ob die Wellen den menschlichen Körper erwärmen, so, wie es der Mikrowellenherd in der Küche tut. Doch es sei nicht diese Erwärmung, sondern vielmehr die Wirkung pulsierender Wellen, die sich störend auf das Gehirn auswirken.

So lag die Sache schon beim Bundesverfassungsgericht. Und das befand vor knapp zwei Jahren: Die Grenzwerte können nur dann beanstandet werden, wenn erkennbar sei, dass sie die Gesundheit völlig unzureichend schützen. Das sei aber nicht gegeben. Das Risiko, aufgrund heute noch nicht nachweisbarer Gefahren geschädigt zu werden, trägt demzufolge der Bürger. Es sei denn, eine gesetzgeberische politische Entscheidung würde Klarheit durch eine eindeutige Risikozuweisung schaffen. Bis dahin gilt jedoch auch hier: gesellschaftliche Probleme lassen sich selten mit juristischen Krücken lösen.

CHRISTOPH FAISST

12.02.2004

http://hz-online.de/

Omega: die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird natürlich von Mobilfunkbetreibern, der Politik und der Presse immer gerne als Beweis für die Legitimierung der höchst bedenklichen Mobilfunkpolitik herangezogen. Der Nichtannahmebeschluss einer Kammer des BverfG darf nicht mit einer Entscheidung des Plenums oder des Senates des BVerfG verwechselt werden.

Prof. Dr. Klaus Kniep, der bekannte Fachanwalt für Mobilfunkrecht aus Heilbronn, schreibt dazu: "Soweit in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Entscheidung des BverfG vom 28.02.2002 verwiesen wird, muss betont werden, dass es sich hier um einen Nichtannahmebeschluss und um keine Entscheidung des Plenums oder des Senates handelt, sondern lediglich eine Kammer des Senates hat entschieden. Aus dieser Entscheidung ist jedoch klar erkennbar, dass die Fachgerichte insoweit nicht gebunden sind und jeweils entsprechende Erhebungen durchzuführen haben.

Gerade weil das Immissionsschutzrecht dem Schutz der Personen vor schädlichen Umwelteinwirkungen dient, hat in § 23 BImSchG der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben gemacht, die zum Teil in die 26. BimSchV eingemündet haben. Wie jedoch im Laufe des Verfahrens mehrfach betont, sind dort nur die thermischen Wirkungen aufgeführt und nicht die athermischen Wirkungen enthalten.
Aufgrund des Art. 20 a GG ist nicht nur die Legislative, sondern auch die Exekutive gehalten, entsprechende Fortbildungen im Recht zu tätigen, d.h. mit anderen Worten: auch die Auswirkungen von athermischen Strahlungen mit einzubeziehen, zumal der Gesetzgeber selbst davon abgesehen hat."

siehe auch Beitrag1 , Beitrag2
und Fachaufsätze von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Kniep zum Thema Mobilfunk:

http://kanzlei-heilbronn.de/

unter dem Abschnitt "MOBILFUNK" unter obiger URL nachzulesen:

Mobilfunkantennen und Eigentum
Vermögenseinbußen und Mobilfunkantennen
Miete und Mobilfunk: Urteil AG FFM v. 25.06.2001
Mobilfunk und Mietumfeld
Mobilfunk und Wohnungseigentum
Mobilfunk, BVerfG und Fachgerichte
BImSchV und Mobilfunk
Verfahrensfreiheit bei Errichtung von Antennen?
Mobilfunk und Steuerfragen
Gesetzeswidrige Vertragslaufzeiten
Gesetzeswidrige Vertragslaufzeiten von Miet- bzw. Gestattungsverträgen bei Mobilfunksendeanlagen?
Von Prof. Dr. Klaus Kniep und Ref. jur. Daniel Kanatsiz
ZMR 2004, 14

BGH Urteil: RECHT GESPROCHEN - RECHT GEBROCHEN

Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterungen, wessen Interessen vordergründig mit dieser Urteilsfindung "gedient" wurde.

Es bleibt bei meiner bereits schon getroffenen Äußerung:

RECHT GESPROCHEN - RECHT GEBROCHEN???!!!

Wie gut, dass unsere von langer Hand geplante Veranstaltung überhaupt angedacht wurde... wie gut, dass diese nicht vor dem jetzigen Datum schon erfolgte ... so haben wir jetzt die Chance bei der Veranstaltung die Dinge ein wenig zu kommentieren/relativieren.

Hervorragend auch, dass unsere Vorab-Presseinfo heute direkt neben den BGH Berichten steht. So muss doch der Leser den Eindruck gewinnen, die BI gibt nicht klein bei: buergerwelle.de/pdf/ha_14_02_04_bgh_urteil.tif

Jetzt blasen wir zum HALALI!!

Es geht jetzt in den nächsten Tagen darum, viele Menschen, Nachbarn, Freunde usw. für unsere Veranstaltung zu interessieren. Das Bürgerhaus muss voll werden!

Die Vorabkündigung an die Presse ging teilweise von Herrn Hirt gestern und von mir heute an alle wichtigen Redaktionen in Hessen heraus.

Resignation wäre jetzt falsch - Kampfgeist ist gefragt und muss gezeigt werden.

Schönes Wochenende, trotz des "Schwarzen Freitagergebnisses" - es war übrigens der 13.

Alfred Tittmann

Nach dem BGH-Urteil:

1. Keine andere Bürgerbewegung gegen Handy-Sender schaffte wie die "Initiative Mobilfunksenderfreie Wohngebiete Bruchköbel" den Gang vor den Bundesgerichtshof. Die Verhandlung endete am vergangenen Freitag mit einer Niederlage für die BI (die FR berichtete). FR-Mitarbeiter Detlef Sundermann fragte Alfred Tittmann, Sprecher der Initiative, ob dieses Urteil das Ende des Widerstands bedeute.

Frankfurter Rundschau: Wie groß ist die Enttäuschung in der BI nach dem Urteil?

Tittmann: Das negative BGH-Urteil ist mehr als deprimierend für uns und für die Menschen, die in der näheren Umgebung von Sendern leben. Natürlich ist das Urteil auch ein Schlag in das Gesicht renommierter Wissenschaftler.

Wieso für die Forscher?

Auch wenn es in Karlsruhe von den Richtern anders dargestellt wurde, wir hatten zur Verhandlung brandaktuelle Gutachten von unabhängigen Wissenschaftlern, etwa die Reflex-Studie dabei, an der zwölf Forschergruppen aus sieben EU-Ländern mitwirkten. Die Gutachten kommen sehr wohl zu der Auffassung, dass Mobilfunkstrahlen Brüche in der DNA und damit Erbgutdefekte verursachen können. Der BGH hat sich jedoch in seiner Entscheidung vermutlich nur auf Untersuchungen aus dem Jahr 2001 gestützt.

Hatten Sie große Hoffnung in das Verfahren gesetzt?

Nein, nicht besonders große Hoffnungen, aber zumindest auf eine qualifizierte Würdigung der vielen ernst zu nehmenden Studien und Gefährdungshinweise.

Steht nun die BI vor der Auflösung?

Davon kann keine Rede sein. Wir kämpfen weiter. Wir erhöhen den Druck auf die Politiker, die offenbar immer noch im Schoß der Mobilfunkbetreiber sitzen. Die Stadt Bruchköbel werden wir zu einer qualifizierten Standortplanung unter Einbeziehung von Änderungen in der Bauleitplanung auffordern. Bei den Kirchen appelliert die BI an die Vernunft und die Moral. Die Anlagen gehören nicht in Kirchtürme, sie müssen entfernt werden. Auf die zunehmende öffentliche Kritik haben Landeskirchen mit Zurückhaltung bei der Vermietung von Glockentürmen reagiert.

Dieser Tage startet UMTS. Ein Kampf gegen Windmühlen?

Wir können und wollen das Rad nicht zurückdrehen. Es sieht in der Tat so aus, dass die Zahl der Sender sich mit UMTS in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln wird, doch das darf nicht in Wohngebieten geschehen und dafür werden wir weiter kämpfen.

2. Das Urteil des BGH ist kein
Allheilmittel für Behörden- und Justizwillkür lesen Sie bitte
die kritische Kommentierung von Rechtsanwalt Jürgen Ronimi unter:
http://buergerwelle.de/body_newsletter_270204.html

Der BGH erlaubt die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (AZ VZR 217/03 218/03) die Bevölkerung erneut zum bisher größten Menschenversuch mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen freigegeben.

Die Richter behaupten in ihrem Urteil, was Mobilfunkindustrie und Strahlenschutzkommission seit Jahren wider besseren Wissens landauf und landab verkünden: Die gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen schützten die Gesundheit und es gäbe keinen Hinweis auf gesundheitliche Risiken.

Ist dem BGH entgangen, wie die bei uns gültigen Grenzwerte zustande gekommen sind, die weltweit zu den höchsten zählen? Sie wurden aufgestellt von einem selbsternannten Verein von industrienahen Männern (ICNIRP) ohne Auftrag von einer wissenschaftlichen und demokratisch kontrollierten Institution. Die Werte beziehen sich ausschließlich auf die messbare unmittelbare Erwärmung von Körpergewebe durch Mikrowellen und haben biologische Wirkungen und Gesundheitsstörungen (sog. nicht- thermische Wirkung) nie zum Gegenstand gehabt. Biologische Wirkungen bei lebenden Organismen treten bereits bei Strahlungsstärken auf, die ein Zehnmillionstel der bei uns geltenden Grenzwerte betragen!

Auch scheint dem BGH entgangen zu sein, dass die deutsche Strahlenschutzkommission diese Werte 1:1 übernommen hat, natürlich unter Leugnung biologischer Wirkungen. Sehr nachdenklich macht, dass zu dieser Zeit der Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission ein führendes ICNIRP-Mitglied war!

Ausgerechnet auf diese Grenzwerte, die sich längst als völlig untauglich für einen Gesundheitsschutz erwiesen haben, beruft sich der Bundesgerichtshof. Ist dem BGH ungezügelte Wirtschaftsförderung wichtiger als Gesundheitsschutz der Bevölkerung?

Ist dem BGH weiter entgangen, was seit Jahrzehnten in zahlreichen wissenschaftlichen seriösen Studien belegt und seit der massenhaften Verbreitung von Mobilfunk in neuen unabhängigen Studien bestätigt wurde und wird?

- Die biologischen Regelkreise in Zellen, Organen und im Gesamtorganismus, die für die Aufrechterhaltung des Lebens und der Eigenregulation zur Gesundheitserhaltung und Krankheitsüberwindung verantwortlich sind, werden durch die gepulsten und pausenlos auf uns einwirkenden künstlichen Mikrowellen des Mobilfunks empfindlich gestört. Die schädigende Wirkung anderer Umweltbelastungen wird dadurch im Organismus noch potenziert.

- Schon kurzfristig führt dies bei Menschen zu einer Verschlechterung der Fließeigenschaften des Blutes, zu Störungen der Gehirnströme, der Aufmerksamkeit, des Schlafrhythmus, der Fruchtbarkeit usw.

- Immer mehr immer jüngere - meist vorgeschädigte - Menschen werden elektrosensibel und reagieren mit Kopfschmerz, Niedergeschlagenheit bis hin zu schweren Depressionen Aggressionen, Herzrhythmusstörungen, Schilddrüsenerkrankungen, Schlafstörungen, Ruhelosigkeit usw.

- Langfristig bedeuten die dem Körper aufgezwungenen künstlichen Schwingungsmuster eine ständige Störung der biologischen Regelkreise, was Fehlsteuerungen auf der Zellebene und bei allen Stoffwechselvorgängen zur Folge hat. U.a. führt dies zu Störung der Zellreifung, Schwächung des lmmunsystems und Brüchen in der Erbsubstanz. Die Folgen solcher anhaltenden Störungen sind hinlänglich bekannt: Zunehmende lmmunschwäche, Bahnung und Verstärkung von sehr unterschiedlichen Krankheitsprozessen bis hin zu Krebs und Erbkrankheiten.

Während bereits Industrieunternehmen wie BMW im vergangenen Jahr zum Schutz für alle Mitarbeiter weltweit die Grenzwerte für Schnurlostelefone in den eigenen Betrieben um den Faktor 100 000 gegenüber den "Grenzwerten" des E-Netzes gesenkt haben, will der BGH ganz im Sinne der Mobilfunkindustrie die Bevölkerung weiter praktisch unbegrenzt und pausenlos mit Hochfrequenzwellen bestrahlen lassen.

Wissen die Richter mehr als der Strahlenexperte Prof. Eckel von der Bundesärztekammer, der vor den ernstzunehmenden Gefahren durch Mobilfunk warnt?

Wissen die Richter mehr als die über 1000 Ärzte, die im sog. Freiburger Appell mit großer Besorgnis ihre Beobachtungen über zunehmende Erkrankungen ihrer Patienten im Zusammenhang mit Mobilfunk ausdrücken? Oder mehr als Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, der mittlerweile vor uneingeschränktem Einsatz von Mobilfunk warnt?

Äußerst alarmiert müsste der BGH sein durch die mehrfach wissenschaftlich nachgewiesene Öffnung der Blut-Hirn-Schranke durch gepulste Mobilfunkstrahlung schon bei niedrigster Stärke. Denn dies bedeutet, dass Umweltgifte, (z.B. Schwermetalle, Pestizide, Fremdeiweiße u.a.) ungehindert ins Gehirn eindringen. Schwermetalle im Gehirn führen u.a. zu Alzheimer- und Parkinsonsymptomen. Was kommt da insbesondere auf die jüngeren Generationen zu, die schon in einer Phase, wo das Gehirn noch im Wachstum begriffen ist, mit dieser zerstörerischen Bestrahlung von Beginn ihres Lebens an Tag und Nacht bombardiert werden?!

Macht sich hier der BGH zum Sprachrohr einer durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen mit über 50 Mrd. ¤ noch abhängiger gewordenen Bundesregierung, die Wirtschaftsinteressen und Profit über die Gesundheit der ihr anvertrauten Bevölkerung stellt?

Wir appellieren an die Richter auf allen Ebenen, den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen. Etwas Positives am Urteil des BGH: die unteren Gerichtsebenen sind aufgefordert, selbständig Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk und gutachterliche Äußerungen zu prüfen!

Wir appellieren an alle selbstverantwortlich handelnden Menschen:

- sich über die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk durch unabhängige und kritische Stellen zu informieren.

- sich nicht blindlings und ohne die gesundheitlichen Folgen zu bedenken, von den Verlockungen der neuen Technologie blenden zu lassen, d.h.:

- die eigene Mobilfunknutzung kritisch zu überprüfen und zu bedenken, denn mit jedem Kauf und jeder Nutzung eines Schnurlostelefons, eines Handy, einer schnurlosen Technik (Blue-Tooth, WLan), besonders mit dem "Wellenmix" von UMTS, erhöhen Sie Ihre Bestrahlung und Gesundheitsgefährdung und die Ihrer Mitwelt und Sie fördern den Ausbau neuer Sendestationen.

- Öffentlich anhaltend gegen das Urteil des BGH und den ungebremsten Ausbau des Mobilfunks zu protestieren.

- Zum Schutz vor zunehmender Gesundheitsgefährdung durch den ungebremsten Mobilfunkausbau sich in einer der über 15.000 Bürgerinitiativen zum Schutz vor Elektrosmog zu organisieren.

- Die mutige Aktion der Bürger von Bruchköbel zu unterstützen, die bis vor den BGH prozessierten und sie dabei zu unterstützen, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. (Hirt-GmbH@t-online.de)

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED, 28203 Bremen. – Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden, 79256 Buchenbach. – Verein für Elektrosensible, 85604 Zorneding/München. – Traunsteiner Initiative zum Schutz vor Mobilfunk, 83278 Traunstein. – Bundesverband Elektrosmog, 71332 Waiblingen. – Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, 95643 Tirschenreuth.

Nachricht von Rechtsanwalt Dietmar Freund

Der Bundesgerichtshof spricht sich weiterhin für die wissenschaftlich umstrittene Bestrahlung der Bevölkerung durch Mobilfunk aus

18.03.2004 - 13:15 Uhr

Zorneding (ots) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (AZ VZR 217/03 Ende Febr. 04) die Bevölkerung erneut zum bisher größten Menschenversuch mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen freigegeben. Er bestätigte damit die Haltung der Mobilfunkindustrie und Strahlenschutzkommission, die gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen schützten die Gesundheit und es gäbe keinen Nachweis auf gesundheitliche Risiken. Der explosionsartige Anstieg von Zivilisationserkrankungen in den letzten 10 Jahren scheint dabei nicht berücksichtigt worden zu sein.

Weiter unter: http://presseportal.de/story

Elektrosensible: Bestrahlung der Bevölkerung durch Mobilfunk nicht weiter zulassen

Originaltext: Verein für Elektrosensible e.V.
Pressekontakt: Dr. Birgit Stöcker, Herzog-Arnulf-Str. 43, 85604 Zorneding, Tel. 08106-20220

Ist dem BGH die Wirtschaftsförderung wichtiger als Gesundheitsschutz der Bevölkerung? Wir appellieren deshalb an die Richter auf allen Ebenen, den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen.

http://journalmed.de/newsview (Auszug)

Mut zum eigenen Urteil

Zum Streit um Mobilfunk-Antennen auf St. Pankratius in Schwalbach und zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung (Bericht vom 9. September ):

Nun soll Recht vom Landgericht Frankfurt gesprochen werden! Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt mit seinem diesjährigen Urteil vom 13. Februar die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung (AZ VZR 217/03 218/03). Das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht meinte ohne Hinzuziehung von spezifischem Sachverstand beurteilen zu können, dass kein Gefährdungspotenzial gegeben sei.

Insider mussten einfach zu dem Resultat kommen, dass die vielen dort vorgelegten aktuellen wissenschaftlichen Studien nicht oder ungenügend zur Kenntnis genommen wurden. Dafür bezog man sich auf Aussagen der Strahlenschutzkommission vom Herbst 2001 und hielt deren Empfehlung für maßgebend, unbeeindruckt von seitdem veröffentlichten zahlreichen Warnungen, wie etwa die ersten Ergebnisse des EU-weiten Reflexforschungsprojektes, der niederländischen TNO UMTS-Studie u.v.m.

Trotz des "schwammigen" BGH-Urteils kann man nur an alle Richter auf allen Ebenen appellieren, endlich den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen.

Ob das Landgericht dem BGH-Urteil die Botschaft entnommen hat, dass unteren Gerichtsebenen vorbehalten wurde, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter über die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden?

Sicherlich wäre dies ein Novum, aber auch zugleich ein Signal einer seriösen Rechtsprechung, was vielen betroffenen Menschen Mut machen würde.

Alfred Tittmann, Sprecher des Hessischen Landesverbands mobilfunkfreie Wohngebiete, Bruchköbel

Frankfurter Rundschau online 2004
Erscheinungsdatum 15.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 38



Quelle: Frankfurter Rundschau 20-02-04, online 2004

München Stadt

Antenne auf und Feuer unterm Dach

Streit um juristische Folgen von Mobilfunk-Masten - T-Mobile greift Thanheiser an

Darf ein Mieter die Miete kürzen, wenn der Vermieter einen Mobilfunkmast auf das Hausdach montieren lässt? Um diese Frage ist ein Streit zwischen SPD-Stadtrat Sven Thanheiser und dem Mobilfunk-Anbieter T-Mobile entbrannt. Thanheiser habe mit seiner Aussage in unserer Zeitung, ein Handy-Mast auf dem Dach sei ein Grund für eine Mietminderung um 20 Prozent, einen Eindruck erweckt, "der mit der Rechtsprechung nicht übereinstimmt", schimpft T-Mobile-Pressesprecher Markus Jodl.

Thanheiser stütze seine Aussage auf ein einziges Urteil des Münchner Amtsgerichts aus dem Jahr 1998, so Jodl. Dieses Urteil sei jedoch "eine Einzelentscheidung geblieben". Andere Urteile, auch von übergeordneten Gerichten, hätten Minderungsansprüche der Mieter in solchen Fällen stets verneint.

Wer Thanheisers Empfehlung folge, warnt Jodl, laufe Gefahr, "eine unberechtigte Mietminderung vorzunehmen, die für sie nachteilige rechtliche Konsequenzen haben könnte". Denn auch am Münchner Amtsgericht könne ein anderer Richter bei gleichem Sachverhalt zu einem anderen Urteil kommen als in dem von Thanheiser angeführten Fall. Seine Vorwürfe an den SPD-Stadtrat formuliert der T-Mobile-Sprecher als Frage: "Hat Rechtsanwalt Thanheiser von der Materie keine Ahnung? Oder schlimmer: Betreibt der Stadtrat Akquise für sich und Kollegen?"

"Handymasten auf dem Dach beschäftigen die Mieter sehr", weiß Monika Schmid vom Münchner Mieterverein. Es gebe viele Anfragen zu diesem Thema. Zur Klage raten will Schmid den Mietern aber nicht: "Man bräuchte ein teueres Gutachten, dann gibt es ein Gegengutachten, und wenn man den Prozess verliert, gehen die Kosten in die Tausende", gibt sie zu bedenken.

Thanheiser steht dennoch weiter zu seiner Aussage. "Das Münchner Urteil ist rechtskräftig", betont er und glaubt einen allmählichen Wandel in der Rechtsprechung zu beobachten: Die Bereitschaft, Mobilfunkanlagen nicht ausschließlich daran messen, ob sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, sei gewachsen. So habe das Oberlandesgericht Hamm einer Eigentümergemeinschaft untersagt, gegen den Willen eines einzelnen Miteigentümers eine Antenne auf dem Dach zu montieren".

Auch das Münchner Miet-Urteil müsse kein Einzelfall bleiben, glaubt Thanheiser. Wenn, wie im verhandelten Fall, der Mieter einer Dachgeschosswohnung wegen einer unmittelbar über seiner Wohnung montierten Antenne die Miete mindere, könne er durchaus Erfolg haben. "Man müsste so etwas nur einmal bis in höhere Instanzen durchfechten". Ermuntern will Thanheiser dazu jedoch niemanden. sc

Mm

Datum: 23.02.2004

http://merkur-online.de/regionen/muenchenstadt/



Kein Sender in Zwerchallee

Vom 11.03.2004

sc. Der geplante Werbe- und Mobilfunkmast in der Nähe der Zwerchallee darf nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Entscheidung der Bauaufsicht. Nach Ansicht der Richter ist der Mast nicht mit der übrigen Bebauung vereinbar. Mit einer Höhe von mehr als 26 Metern falle er gegenüber den fünfgeschossigen Wohngebäuden deutlich ins Auge. Zudem liege die Trasse außerhalb des Baugebiets.

http://main-rheiner.de/archiv/




Übersicht über einige empfehlenswerte Rechtsanwälte

1
Rechtsanwalt Professor Dr. jur. Klaus Kniep,
Anwaltskanzlei Fichter, Zürn, Kniep & Kollegen
Gymnasiumstrasse 33
D-74072 Heilbronn

Tel.: +49 (0) 7131-888666
Fax: +49 (0) 7131-888667
E-Mail: anwalt@kanzlei-heilbronn.de
HP: kanzlei-heilbronn.de

siehe Infos über Prof. Kniep:

Beitrag 1

Beitrag 2

Beitrag 3

Index 4

Index 5

Beitrag 4

2
Rechtsanwalt Jürgen Ronimi
Nassauer Strasse 60
61440 Oberursel
Telefon 06171-52091
Telefax 06171-52092

E-Mail: juergen.ronimi@t-online.de

Der Anwalt hatte im September 2000 vor dem Frankfurter Landgericht für eine Bommersheimer Bürgerinitiative in erster Instanz eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom und die Evangelische Kirchengemeinde in Oberursel erstritten, die bundesweit für Beachtung sorgte. siehe auch RA1 , RA2 , RA3
3
Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol
Fachanwalt für Umweltrecht und Umweltmedizinrecht
Lüneburger Strasse 36
D-21403 Wendisch Evern

Tel.: +49 (0) 4131-93 56 56
Fax: +49 (0) 4131-93 56 57

siehe Urteil in Hamburg
Umweltanwalt strebt Sammelklage für Mobilfunkgeschädigte an

4

Kanzlei
Heyn* Freund* Terschüren
Rechtsanwalt Dietmar Freund
Innerer-Ring 1c
63486 Bruchköbel

Bürozeiten:
Mo. - Fr. 9 bis 12 Uhr u. Mo. - Do. 14 bis 17 Uhr
Telefonzeiten RA-Freund: Mo. - Do. 15 bis 17 Uhr

Fon 06181-71087
Fax 06181-77296
E-Mail: RA-Freund@Kanzlei-HFB.de
HP: Kanzlei-HFB.de

*vertretungsberechtigt u.a. auch bei allen Oberlandesgerichten
siehe Beiträge

Freund 1
Freund 2
Freund 3
Index 4
5
Rechtsanwältinnen
Martina Lesse
Anja Baumbach-Wilkin
Ulmenstr. 22
34117 Kassel
Bürozeiten:
Montag - Freitag
09:00 - 13:00 Uhr

Mo, Di & Do
15:00 - 18:00 Uhr
fon: 05 61 - 31 39 30
fax: 05 61 - 31 39 50

E-Mail: info@baumbach-lesse.de
Internet: baumbach-lesse.de



siehe Info zu
Mobilfunkantenne musste abgebaut werden
6
Rechtsanwalt Troidl Thomas  
Roritzerstr. 2a  
93047 Regensburg

Tel.: (09 41) 5 51 56
Fax: (09 41) 5 33 88  

Frau Christine Stadelmayer und ihr Anwalt Thomas Troidl haben vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg errungen. Die Standortbescheinigung der Genehmigungsbehörde wurde außer Kraft gesetzt. siehe erster Sieg
7

Sven Leistikow | Attorney at Law | Leistikow Lawfirm
Schaperstrasse 14 | 10719 Berlin, D | s.leistikow@kanzlei-leistikow.de
o. +49 (0)30 886.727.10 | f. +49 (0)30 886.727.20
Internet: mobilfunkopfer-anwalt.info/
Herr RA Leistikow steht den Mobilfunkopfern zur Verfügung.




Mobilfunkstreit: Jetzt geht es vor Gericht

Schwalbacher Zeitung – Online 21.1.2004 - 9.57 Uhr:

Knapp zwei Jahre nach der Montage der Mobilfunksender am Kirchturm von St. Pankratius, droht jetzt ein juristisches Nachspiel. Einige Schwalbacher bereiten Klagen gegen den Betreiber Vodafone vor.

Wie berichtet, wurden im März 2002 an dem Kirchturm in Alt-Schwalbach zwei Mobilfunksendeanlagen installiert. Es kam zu heftigen Protesten und zur Gründung der Bürgerinitiative "Initiative Schwalbach - Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten".

Seit die Sender am Kirchturm hängen, versuchte die Bürgerinitiative mit Gesprächen, Protestaktionen und Demonstrationen die Inbetriebnahme der Anlage zu verhindern. Parallel dazu schlugen drei Anwohner auch den gerichtlichen Weg ein. Nach einem Feststellungsverfahren mit Messungen in den Wohnungen der Betroffenen ist nach Angaben der Bürgerinitiative nun der Weg zur zivilrechtlichen Klage offen. Die Klage gegen Vodafone soll am Landgericht Frankfurt geführt werden.

Die Klageschrift von Rechtsanwalt Jürgen Ronimi aus Oberursel begründet auf rund 70 Seiten die gesundheitlichen Beschwerden, die aufgrund des Betriebs der Sendeanlagen zu befürchten sind. Belegt werden die Befürchtungen durch Studien, die vor allem auch in jüngster Zeit zu neuen Erkenntnissen geführt haben sollen, so zum Beispiel die Zwischenberichte zur so genannten "Reflex-Studie". An dieser Studie sind nach Informationen von BI-Sprecher Klaus Böckner zwölf Forschergruppen aus sieben europäischen Ländern beteiligt. "Hier haben sich Wissenschaftler mit einem Zwischenbericht an die Öffentlichkeit gewagt, weil diese Ergebnisse so überraschend niederschmetternd waren, dass sie ein Zurückhalten nicht verantworten konnten", erklärt er.

In den Versuchen sei wissenschaftlich belegt worden, dass in bestimmten Zellen in elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte, wie sie auch von Mobilfunksendeanlagen ausgehen, DNA-Strangbrüche erzeugt werden. Diese könnten Erkrankungen wie Krebs oder Alzheimer auslösen.

Da alle bisherigen außergerichtlichen Bemühungen nach Angaben von Klaus Böckner auf "taube Ohren" der Verantwortlichen gestoßen sind und nicht zum gewünschten Erfolg geführt hätten, unterstützt die Initiative das gerichtliche Vorgehen der drei Schwalbacher ausdrücklich. Klaus Böckner: "Wir werden auch weiterhin jedes rechtlich zulässige Mittel nutzen um den Betrieb dieser oder auch anderer Sendeanlagen zu unterbinden."

http://schwalbacher-zeitung.de/



Rechtskräftiges Gerichtsurteil

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zusammen mit einer örtlichen Initiative habe ich bereits im Jahre 1997 in Sachen Mobilfunk eine Positivplanung für die Gemeinde Dittelbrunn politisch durchgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden auch unter Nutzung der Planungshoheit der Kommune Bebauungsplanänderungen zum Schutze der Interessen der Bürger vor Funkanlagen erwirkt. Die Frage "Wie kann die Gemeinde in ihren Bebauungsplänen Funkmasten generell (rechtlich unangreifbar) ausschließen" stand dabei im Mittelpunkt. Wir haben gute Arbeit geleistet.

Die Normenkontrollklage eines Amateurfunkers gegen den Bebauungsplan "Binsigweg" der Gemeinde Dittelbrunn, der Funkanlagen dezidiert ausschloss, brachte nun die erfreuliche Entscheidung. Der Bay. VG wies die Klage eines Amateurfunkers ab und gab der Gemeinde recht. Zusammen mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.3.2003 (AZ 15 N 98.2262), wonach Mobilfunkmasten NICHT für die öffentliche Grundversorgung erforderlich sind, ist mit dem neuen Dittelbrunner Urteil ein Weg aufgezeigt, wie - rechtlich unangreifbar - Bebauungspläne im richtigen Wortlaut mit richtiger Begründung/Abwägung auszusehen haben, um den Bürger in Wohngebieten zu schützen.

Die Heraushebungen im Urteilstext (im Rahmen der Formatierung) wurden von mir vorgenommen.

Mit freundlichen Grüssen

Marianne Blank
FDP-Gemeinderätin Dittelbrunn und umweltpolitische Sprecherin der FDP Bayern


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Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung

Von Bündnis 90/Die Grünen

http://buergerwelle.de/pdf/


Nachrichten von Dr. Martin Runge, MdL, Wirtschaftspolitischer Sprecher sowie Sprecher des Arbeitskreises Ökologie und Ökonomie von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Medienrat

Auszug: 15.04.2004 | Netzcode: 10543474



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" will
die ödp zur Zeit eine Änderung der Bayerischen Bauordnung bewirken und die
Genehmigungsfreiheit für Mobilfunksendeanlagen aufheben. Bürgermeister, Kommunalparlamente
und Bürger/innen sollen dadurch ein besseres Mitspracherecht bei der Standortsuche erhalten.
Bisher können die Mobilfunkbetreiber bei Sendeanlagen bis zu 10 Meter Höhe ohne jede öffentliche
Kontrolle entscheiden, wo sie diese aufstellen.

Durch eine bürgerfreundlichere Standortauswahl soll die Strahlenbelastung minimiert werden.
Dies sei notwendig, weil sich die Bundesregierung weigert, die überhöhten deutschen Grenzwerte
zu senken. Da die Grenzwerte Bundesangelegenheit sind, ein bundesweites Volksbegehren jedoch
rechtlich nicht möglich ist, bleibt als Ansatzpunkt derzeit die Aufhebung der Genehmigungsfreiheit in Bayern.

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, siehe unten

Bitte leiten Sie diesen Text an möglichst viele Menschen weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Urban Mangold
Organisator des Volksbegehrens

Anm. Webmaster@umtsno.de
Hamburg hat eine Genehmigungspflicht. Aus der Hamburger Bauordnung resultiert ein
Anspruch des Antragstellers auf die Genehmigung der Installation der Sendeanlage, wenn
die Bauauflagen eingehalten worden sind. Die Bauvorschrift schützt BewohnerInnen weder
vor der Verschandelung noch vor der Bestrahlung und wird von den Politiker als Feigenblatt
der Diktatur der Mobilfunkindustrie benutzt. In Hamburg gab es keinen einzigen Fall, wo die
Baubehörde eine Baugenehmigung für Sendeanlagen versagte. Nicht mal in der Hallerstrasse
Hilfreich, wäre die Installation der Mobilfunktechnik von der Zustimmung der betroffenen Bewohner
abhängig zu machen. Aber dann wären wir bei der deutschen Verfassung und der direkten Demokratie
(iddd.de)...
und nicht bei der parlamentarischen Demokratie und ÖDP


"Verordnung und Standortbescheinigungen bieten keinen gesundheitlichen Schutz.
Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche
Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs
und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."
Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
siehe
rechtliche Aspekte


10000 Unterschriften wurden bereits gesammelt

ödp- Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"


Ziel ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Mobilfunksendeanlagen, um so
die Strahlenbelastung zu verringern und die Mitsprachemöglichkeiten von Gemeinden
und Bürgern bei der Auswahl von Sendestandorten zu verbessern. Da die Grenzwerte Bundesgesetz
sind und mangels direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene nicht durch ein
Volksbegehren gesenkt werden können, bleibt nur eine Änderung der Genehmigungspraxis,
um mehr Schutz für die Bevölkerung zu erreichen.

Sie finden alle Informationen unter:

http://oedp-bayern.de/

Bis jetzt wurden bereits 10000 Unterschriften gesammelt. Die notwendigen 25000 Unterschriften
sind somit zu schaffen, wenn Alle mitmachen. Besuchen Sie bei dem schönen Wetter Orte,
an denen sich viele Menschen aufhalten. Sie werden überrascht sein, wie viele Unterschriften
sie bereits in kurzer Zeit zusammen bekommen.

Stand des Volksbegehrens

die bayerische ödp hat im April das landesweite Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" gestartet und innerhalb weniger Wochen die erforderlichen 25.000 Antragsunterschriften gesammelt. Viele örtliche Bürgerinitiativen haben zum Gelingen beigetragen. Hierfür möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Allerdings brauchen wir nun noch einen Puffer von rund 4000 Unterschriften, da ja immer einige als ungültig oder unleserlich gestrichen werden. Deshalb läuft die Unterschriftensammlung noch bis zum 30. Juni weiter. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Nachricht an Ihren Verteiler weiterleiten könnten. Unterschriftenlisten können telefonisch unter 0851/931131 oder online unter www.oedp-bayern.de/volksbegehren bestellt werden.

Darf ich Sie bei der Gelegenheit noch auf ein wichtiges Detail zur Europawahl am kommenden Sonntag
(13. Juni) hinweisen:

Die etablierten Parteien haben kürzlich die Hürden für die staatliche Parteienfinanzierung deutlich erhöht - natürlich nicht für sich selbst, sondern nur für die außerparlamentarische Konkurrenz. Schafft die ödp bei der Europawahl die neue Hürde nicht, wird das bisher der ödp zustehende Geld nicht etwa eingespart, sondern ausgerechnet auf die Parteien verteilt, die diese Änderung beschlossen haben. Und mit diesem unfairen Trick schaffen sich CSU, SPD, FDP und Grüne auch gleich noch einen Konkurrenten vom Hals. Nur wenn die ödp bei dieser Wahl in Bayern mindestens 2,5% der Wählerstimmen bekommt, kann sie auch künftig Volksbegehren zu wichtigen Themen finanzieren und das aktuelle Projekt "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" mit Erfolgsaussicht fortsetzen.

Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung und würden uns freuen, wenn Sie auch Ihre Mitstreiter/innen über diesen Zusammenhang informieren könnten.

Die inhaltlichen Ziele der ödp finden Sie unter http://oedp-bayern.de/

Mit freundlichen Grüßen
Urban Mangold
Organisator des Volksbegehrens
"Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"
Tel. 0851/931131
Fax 931192

PS: Wenn die derzeit laufende erste Phase des Volksbegehrens endgültig abgeschlossen ist, wollen wir ein überparteiliches Bündnis für die weitere Planung bis zum eigentlichen Volksentscheid anregen. Hierzu erhalten Sie von uns noch eine Nachricht.

An die sendemastenkritischen Initiativen in Bayern
und aktive Einzelpersonen für "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"


Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter -
bitte werden Sie Bündnispartner und senden Sie den Antwortabschnitt zurück!
Info-Veranstaltung für landesweites Bündnis am 27. Januar 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

das im letzten Jahr gestartete Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" geht nun in die nächste Runde. Voraussichtlich im Frühjahr oder Frühsommer 2005 ist die zweiwöchige Eintragungsfrist. Ziel ist, die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Gemeinden und Bürgern zu verbessern. Sendemasten sollen dann nach dem Vorsorgeprinzip nicht mehr in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern nur noch an unproblematischeren Standorten aufgestellt werden können. Die Betreiberfirmen sollen sie nicht länger hinstellen können wo sie wollen. Um dies zu erreichen, soll eine Genehmigungspflicht für Sendemasten eingeführt werden.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen warnen vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung (REFLEX-Studie, Naila-Studie ...). Deshalb müssen die Grenzwerte sofort drastisch gesenkt werden. Da es aber auf Bundesebene keine Volksbegehren gibt, bleibt nun nur der zweitbeste Weg über unsere Initiative in Bayern.

Am Donnerstag, 27.1.2005 findet ab 19.30 Uhr in der Gaststätte "Leopold", Leopoldstraße 50 / Ecke Trautenwolfstraße in München (U3/6, Haltestelle Giselastr.) ein landesweites Bündnistreffen statt. Der Physiker Prof. Dr. Klaus Buchner und der offizielle Beauftragte des Mobilfunk-Volksbegehrens Peter-Michael Schmalz werden Ihre Fragen beantworten, aktuelle Studien zu den Gesundheitsgefahren vorstellen und die juristische Wirkung des Volksbegehrens erklären. Anschließend sollen die organisatorischen Fragen erläutert werden. Bitte melden Sie sich mit dem Antwortabschnitt an, damit wir besser disponieren können!

Bitte schließen auch Sie sich dem landesweiten Volksbegehren-Bündnis an und sprechen Sie sich öffentlich dafür aus! Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die 14-tägige Eintragungszeit vom Innenministerium festgelegt ist. Dürfen wir schon jetzt Ihren Namen bzw. den Namen Ihrer Bürgerinitiative als Unterstützer auf den überparteilichen Internetseiten unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de veröffentlichen? Wären Sie bereit, in der "heissen Phase" parteineutrale Informationsblätter zu verteilen bzw. an andere Personen zur Verteilung weiterzugeben? Bitte antworten Sie mit dem beiliegenden Antwortabschnitt!

Die bayerische ödp will als Initiatorin des Volksbegehrens den weiteren Verlauf bewusst auf eine überparteiliche Ebene heben. Zahlreiche Verbände und auch die anderen politischen Parteien sollen zur Mitarbeit gewonnen werden. Viele Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Reformhäuser und bislang rund 40 bayerische Bürgermeister unterstützen unser Vorhaben bereits. Weitere Informationen finden Sie unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Ihr

Urban Mangold
Organisator des Volksbegehrens


Anm. umtsno: siehe auch oben

Antwort (zutreffendes bitte ankreuzen und vollständig ausfüllen!)

Bitte einsenden an:

Volksbegehren-Aktionsbüro
Postfach 2165
94011 Passau

oder per Fax an 0851/931192
oder an info@gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de


( ) Ich bin bereit, im Frühsommer 2005 während der Eintragungszeit für das Volksbegehren zu werben.
( ) Bitte schicken Sie mir ______ Stück Flugblätter und _______ Stück Kleinplakate (A3, z.B. für Geschäfte)
( ) Ich bin damit einverstanden, dass ich/unsere Initiative im Internet unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de namentlich als Unterstützer des Volksbegehrens genannt werde/wird.
( ) Ich bin damit einverstanden, dass ich/unsere Initiative in der örtlichen Tageszeitung zusammen mit anderen Personen als Unterstützer des Volksbegehrens genannt werde/wird.
( ) Ich nehme an dem Bündnistreffen am 27.1. in München teil.
( ) Bitte rufen Sie mich an!

Name, Vorname: ___________________________________________

falls Vertreter einer Bürgerinitiative - Name der Initiative: _________________________

genaue Anschrift: __________________________________________________________

Tel.: _____________________ Fax: ____________________ eMail: __________________

Landkreis: __________________________ Regierungsbezirk: _______________________



Hallo, liebe Leute,

wir hier in Wiesloch arbeiten seit Monaten in einem Arbeitskreis Mobilfunk im Rahmen der Lokalen Agenda.

Wir haben zusammen mit der Stadtverwaltung erreicht, dass eine Richtfunkanlage nicht mitten in der Stadt installiert wurde und dass Sender teilweise außerhalb der Stadt installiert wurden. In zwei UMTS-Ausbau-Fällen konnten wir uns jetzt mit den Mobilfunkbetreibern nicht einigen und haben das Schiedsgericht angerufen.

Dabei stellte sich heraus, dass bei allen Mobilfunkbetreibern die Ombudsmänner/Schiedsgerichtsstellen in den oberen Chefetagen bzw. in der juristischen Abteilung der Mobilfunkunternehmen angesiedelt sind.

Solch eine "Schiedsgerichtstelle" hat jetzt " natürlich " im Sinne des Mobilfunkunternehmens entschieden und einfach die unerwünschte UMTS-Installation angefangen.

Unser OB hat sich jetzt wegen dieses Vorfalls an den Städtetag gewandt. Bisher kam
noch keine Antwort.
Hat jemand diesen "Treppenwitz der Woche" auch schon erkannt/erlebt?
Wenn ja, so möge er/sie sich bitte mit mir in Verbindung setzen und mir über die Erfahrungen mit diesen Schein-Schiedsgerichten berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Becker
Gemeinderätin Frauenliste Wiesloch
1.stellv. ödp-Landesvorsitzende Baden-Württemberg




Einspruch gegen Funkmast klären

Antrag von Vodafon Mobilfunk vorerst abgelehnt - Bauausschuss für Treppenlift in Hauptschule

Folgende Bauvorhaben wurden abgelehnt: Vodafon Mobilfunk, Errichtung eines 55 Meter hohen Funkturms in der Nähe Holzhammers, Begründung: Erst soll der Einspruch der Anlieger geklärt werden. Rainer Strobl und Michaela Reich, Schnaittenbach, Doppelhaus mit Garage. Begründung: Das Pultdach passt nicht zum dörflichen Charakter und der Bauherr der zweiten Hälfte des Doppelhauses ist nicht genannt.

http://zeitung.org/zeitung/543474-129,1,0.html



Erfolg für Grafrath im Mobilfunk-Streit

Verwaltungsgericht lehnt Klage ab

Grafrath (st) - "Das ist ein großer Erfolg für uns", kommentierte Bürgermeister Hartwig Hagenguth gestern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Danach ist das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde, mit dessen Hilfe sie die Aufstellung eines Mobilfunkmasten im Forstpark verhindern will, rechtens. "Im Prinzip haben wir den Streit damit gewonnen", so Hagenguth.

Wie berichtet, dauert die Auseinandersetzung der Gemeinde mit dem Antennenbetreiber "Deutsche Funkturm" schon mehrere Jahre. Grafrath hatte 2002 eine Veränderungssperre für das fragliche Gebiet erlassen, um dann eine Bauleitplanung für den Forstpark folgen lassen zu können. Der Antennenbetreiber klagte gegen die Gültigkeit der Veränderungssperre. In der Verhandlung am Donnerstag hatte der Richter des Verwaltungsgerichts noch versucht, zwischen beiden Parteien zu verhandeln und einen Kompromiss zu finden. Das aber war nicht gelungen. Nun wartet die Gemeinde auf die Urteilsbegründung, die in etwa drei Wochen vorliegen werde, wie Hagenguth schätzt. "Ob der Antennenbetreiber in die Revision geht, bleibt abzuwarten." mm

http://merkur-online.de/regionen/



Mobilfunkantenne musste abgebaut werden

Sehr geehrte Kollegen und andere Interessierte,

anbei ein Link zu einer Nachricht aus Kassel:

http://hr-online.de/website/ (Anm. Webmaster: deaktiviert, weil ungültig)
mit folgendem bemerkenswerten Inhalt:

KASSEL

Mobilfunkantenne musste abgebaut werden

Im Streit um eine Mobilfunkanlage hat sich eine Bürgerinitiative in Kassel-Brasselsberg gegen einen Mobilfunkanbieter juristisch durchgesetzt. Am Freitag wurde die Antenne abgebaut.

Das Gericht hatte einen Passus im Vertrag beanstandet, wonach der Mobilfunkbetreiber jedes Jahr, der Hausbesitzer aber frühestens nach 20 Jahren aus dem Kontrakt hätte aussteigen können.

Geklagt hatte ein Bäckermeister. Er wollte die Antenne auf seinem Dach möglichst schnell wieder loswerden, weil sie ihm erhebliche Einsatzeinbußen bescherte.

Stand: 28.5.2004

Wer kann etwas über die Hintergründe (Az. etc.) dieses Verfahrens berichten?
Anm. Webmaster umtsno.de: siehe unten

Bezüglich einer Anlage wohl auch bei einer Bäckerei ist es doch Anfang 2002 vor dem Landgericht zu einem Vergleich mit einer Abkürzung der Laufzeit gekommen...

Die Entscheidung ist offenbar auch heute Thema Nr. 2 in der Hessenschau.

Wenn sich dies verfestigt, ist insbesondere die schon immer fadenscheinige Ausrede für Vermieter ohne ausreichende Zivilcourage - wie etwa viele Kirchengemeinden - endlich dahin ......!!!!

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt Dietmar Freund


Date: Sun, 06 Jun 2004 18:53:42 +0200
From: Tilman Evers <tilman.evers@web.de>
Re: e-plus Sendeanlage/ Bäckerei Silber in Kassel - Brasselsberg

Lieber Krzysztof Puzyna,

ich schreibe das so, wie Sie es in einen Infodienst stellen können. Wir
schreiben übrigens e-plus konsequent nur noch Ä-plus:

Am 28. Mai, dem letzten Werktag innerhalb der gerichtlichen Frist, hat
Ä-plus seine Antenne auf dem Dach der Bäckerei Silber im Kasseler Stadtteil
Brasselsberg abgebaut. Die Bürgerinitiative "Bürgerwelle Brasselsberg"
feierte mit Sekt, der Hessische Rundfunk filmte und sendete.

Als der Bäcker im August 2000 den Vertrag mit Ä-plus unterschrieb, ahnte er
nichts von der Empörung, die er bei Nachbarn lostreten würde. Erschreckt
wollte er die Antenne wieder loswerden - aber mit kalkulierbarem
Kostenrisiko. Dabei half ihm Bürgerinitiative mit anteiligen
Verpflichtungserklärungen (die zum Schluss nur zu 10 % in Anspruch genommen
werden mussten). Der Bäcker kündigte, kompetent unterstützt von der
Kasseler Rechtsanwältin Anja Baumbach-Wilkin.


So absurd es klingt: Die rechtliche Handhabe hatte gar nichts zu tun mit
den gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung, um die es der
Bürgerinitiative natürlich ging. Der "Hebel" fand sich statt dessen im
normalen Vertragsrecht. Im Vertrag stand, dass Ä-plus jährlich kündigen
könne, der Bäcker aber 20 Jahre an den Vertrag gebunden sein sollte. Ein
solches Verhältnis von 20 : 1 hatte ein Gericht in Plön in einem anderen
Fall (Bierlieferungen) für sittenwidrig erklärt.

Das Kasseler Landgericht ließ durchblicken, dass es dieser Präzedenz folgen
würde. Darauf ließ Ä-plus sich bei der Gerichtsverhandlung im Mai 2000 auf
den Vergleich ein, die Antenne in zwei Jahren abzubauen - lieber ein
"freiwilliger" Rückzug als ein Urteil. Auch die Bürgerinitiative
akzeptierte den Vergleich: Die Fortführung des Prozesses hätte noch länger
als diese zwei Jahre dauern können, mit weiter unkalkulierbarem
Kostenrisiko. Festgehalten wurde der Vergleich unter dem
Aktenzeichen 7 O
2058/01.

Fazit für alle Standort-Vermieter, die ihre Antenne wieder loswerden
möchten: Schauen Sie in ihren Vertrag, ob er ebenfalls ein derart
"sittenwidriges" Missverhältnis der Kündigungsfristen enthält. Wenn ja:
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, oder rufen Sie RA Baumbach-Wilkin
in Kassel an. Sie haben gute Chancen, zu vertretbaren Kosten. - Die
zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich im Umkreis von Mobilfunksendern
gebildet haben, können allerdings auf diesem Weg nur mit dem Vermieter,
nicht ohne oder gegen ihn Erfolg haben.

Es gab allerdings einen großen Wermutstropfen im Sekt vor der Bäckerei
Silber: Ä-plus hatte es geschafft, am selben 28.5. einige hundert Meter
weiter ihre Ersatz-Antenne in Betrieb zu nehmen, auf einem 43 m hohen
Stahlmast am Waldrand. Das ganze Stadtviertel war in den vorangegangenen
Monaten voller Plakate und Transparente gegen diesen neuen Mast. Die
Einwohner "feierten" die unwillkommene Nachbarschaft mit einer
Mast-Entweihung, bei der u.a. die politische Verantwortung für
gesundheitliche Vorsorge in einem Sarg zu Grabe getragen wurde. Ein Cellist
spielte Bach-Suiten im Angesicht des Mastes: Musik-Klänge gegen
Mobilfunk-Strahlung. Entmutigt sind die Anwohner nicht: Die Niederlagen von
Heute sind das Umdenken von Morgen. Für Kassel-Brasselsberg haben diese
vier Jahre Widerstand jedenfalls einen Bewusstseinssprung um Lichtjahre
gebracht, quer durch die Bevölkerung."

Soweit mein Info, und zugleich mein Text-Vorschlag. Es war also unrichtig,
dass HR-TV von einem "Urteil" sprach. Und der jetzige Erfolg ist kein
neuer, sondern derselben von vor zwei Jahren, nur jetzt in der Realität.

Mit freundlichem Gruß

Tilman Evers



Wer mit Handy telefoniert, fährt wie alkoholisiert

(Die Presse) 07.07.2004

Seit fünf Jahren ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung tabu - die Strafen sind gering.

WIEN (mü). Zu spätes Bremsen, kein Anhalten vor Schutzwegen, Lenken mit einer Hand und Probleme beim Gangwechsel: Man sieht sie jeden Tag, jene Dinge, die ein mit dem Handy telefonierender Autofahrer falsch macht. Diese Konzentrationsprobleme seien vergleichbar mit einem Lenker, der 0,8 Promille Alkohol im Blut habe, meint das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Das Unfallrisiko beim Telefonieren am Steuer ist neunmal so hoch wie ohne Handy. Die Reaktionszeit beträgt mit Handy 0,52, ohne Handy 0,37 Sekunden: Gerade diese Sekundenbruchteile sind oft ausschlaggebend, ob ein Unfall fatal endet oder man noch ausweichen kann. Wer mit dem Handy telefoniert, begeht 40 Prozent mehr Fahrfehler; wenn jemand dabei eine Freisprecheinrichtung verwendet, sind es noch 28 Prozent. Laut Arbö telefonieren 75 Prozent der Lenker während des Fahrens, 55 Prozent davon ohne Freisprechanlage. Wer mit dem Handy am Ohr am Steuer erwischt wird, muss in Österreich 21 ¤ Strafe bezahlen, in Slowenien umgerechnet 45, in der Schweiz 67.

Quelle: diepresse.com



USA: Richterin Blake leitet Prozesse zu Hirntumoren zum State Court weiter

Die US-amerikanische Bezirksrichterin Catherine Blake entschied, dass sechs Prozesse wegen Hirntumoren gegen die Mobilfunkindustrie nicht ans Bundesgericht gehören, und verwies sie eine Instanz zurück zum State Court (Gericht auf Bundesstaatebene). Bisher hatte sie in Prozessen wegen gesundheitlicher Auswirkungen von Mobilfunk immer zugunsten der Industrie entschieden. Zu den Hauptbeklagten zählen Motorola Inc., Matsushita Electric Inc., Audiovox Corp., Nokia Corp. und Qualcomm Inc. In einigen Prozessen verlangten die Kläger die Bereitstellung von Freisprechanlagen, wohingegen in anderen Prozessen die Kläger Entschädigungszahlungen für Hirnschädigungen verlangten. Letztere behaupten, dass die bundesstaatlichen Sicherheitsvorschriften bezüglich Mobiltelefonen den Verkauf von Produkten erlauben, die für die Verbraucher eine Gefahr darstellen. 2002 wies Blake eine 800-Millionen-Dollar-Klage wegen eines Hirntumors gegen Motorola Inc. und andere ab, indem sie als Begründung angab, dass die von Christoper Newman’s Anwälten eingebrachten Beweise nicht ausreichend seien.

Quelle: FGF Infoline vom 22.07.2004



Gericht stoppt Bau von Vodafone-D2-Mobilfunkmast

Der Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone D2 ist in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg unterlegen. Das Gericht verhängte einen vorläufigen Stopp gegen den Bau eines Mobilfunkmastes in Soltau (Az.: 2 B 48/04).

Die Vodafone D2 im April erteilte Baugenehmigung verstößt gegen Grenzabstandsbestimmungen und verletzt damit die Rechte der Eigentümer angrenzender Grundstücke. Ein Eigenheimbesitzer hatte gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt.

Zwar müsse bei Antennen kein vorgeschriebener Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, die Sendeanlage kann nach Meinung der Richter nicht mit einer normalen Hausantenne verglichen werden.

Der 3,40 Meter breite und 5,50 Meter hohe Mastkopf des fast 41 Meter hoch aufragenden Komplexes habe eine "gebäudeartig dominierende Wirkung", deren Beeinträchtigungen die Nachbarn nicht hinnehmen müssten, so das Gericht.

Vodafone D2 prüfe, ob den Vorschriften auch durch bautechnische Änderungen Genüge getan werden könne, sagte Firmen-Sprecher Dirk Ebrecht auf Anfrage. Es sei denkbar, den Mast um zwei Meter zu kürzen, womit der Abstand zum Nachbargrundstück verringert würde. (ddp)

http://chip.de/news/
07.07.2004, 13:30



Wertzuwachs / Wertminderung durch Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgendem Link erhalten Sie die pdf-Datei einer interessanten Ausarbeitung
über Wertzuwachs/Wertminderung durch Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft.
Autor Franz Daniel Schöller, München.

Wertzuwachs/Wertminderung
in der Datei u.a. eine sehr wichtige Einschätzung von RA Sommer:


„Sehr geehrter Herr...................., in Ihrem Schreiben vom 08.03.2004 nahmen Sie
Bezug auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom 28.01.2004.
Darin wurde über die Weigerung der Versicherungswirtschaft berichtet Mobilfunk-Betreiber gegen gesundheitliche Schäden des Mobilfunks zu versichern. Sie fragten an, welche Konsequenzen diese Entscheidung der Versicherungswirtschaft für Grundstückseigentümer haben kann, die ihr Grundstück als Standort für Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen, und wie etwaige Haftungsrisiken minimiert werden könnten.

Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit:
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aus dem Sendebetrieb einer Mobilfunkanlage können nach bürgerlichem Recht grundsätzlich auch gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht werden, der einem Mobilfunk-Netzbetreiber die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf seinem Grundstück gestattet.

Der Höhe nach ist eine solche Haftung unbegrenzt.

Zwar stellen die Mobilfunkbetreiber im Rahmen der Nutzungsverträge regelmäßig die Grundstückseigentümer von möglichen Ansprüchen Dritter frei. Solche Freistellungsvereinbarungen haben aber nur im Innenverhältnis zwischen Mobilfunkunternehmen und Grundstückseigentümer rechtliche Relevanz, indem sie dem Grundstückseigentümer einen vertraglichen Anspruch gegen den Mobilfunkbetreiber auf Ausgleich möglicher Schadensersatzforderungen Dritter einräumen.

Der Ersatzanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Grundstückseigentümer bleibt davon unberührt.

Hier kann sich dann ein fehlender Versicherungsschutz zu Lasten des Grundstückseigentümers auswirken. Denn ist der Mobilfunkbetreiber finanziell nicht in der Lage, den Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers zu bedienen und besteht auch kein Versicherungsschutz für solche Fälle, bleibt ein in Anspruch genommener Grundstückseigentümer auf seiner Schadensersatzverpflichtung "sitzen".

Grundstückseigentümer, die Haftungsrisiken vermeiden wollen,
sollten daher im eigenen Interesse von den Mobilfunk-Betreibern umgehend einen Versicherungsnachweis fordern.

Die in den Nutzungsverträgen oftmals vorgesehene Verpflichtung oder Zusage der Netzbetreiber, eine solche Versicherung abzuschließen, reicht dafür nicht. Der Versicherungsnachweis muss sich konkret auf die jeweilige Anlage beziehen, ein pauschaler Hinweis, derartige Risiken seien allgemein durch entsprechende Versicherungsverträge gedeckt, darf nicht akzeptiert werden.

Der Versicherungsschutz muss zudem ausdrücklich durch den Sendebetrieb verursachte Gesundheitsschäden Dritter umfassen. Sofern ein solcher anlagenbezogener Versicherungsnachweis vom Mobilfunkbetreiber nicht geführt werden kann, sollte angesichts des latenten Haftungsrisikos in Erwägung gezogen werden, bestehende Verträge nicht zu verlängern oder sogar frühzeitig zu kündigen....”

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Sommer, Sonnenstrasse 16, 80331 München



Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift

Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung

Schwalbach a. Ts., 16. September 2004

Verhandlung im Schwalbacher Mobilfunkstreit - Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift

In dem kleinen Raum 333 im Frankfurter Landgericht wurde es gleich zu Beginn sehr heiß – überrascht zeigte sich die Richterin von dem Andrang von Zuhörern, die den Raum füllten wie zu Hauptverkehrszeiten in der U-Bahn. Doch gab es nach einigem hin und her dann doch für Kläger und Angeklagte einen Sitzplatz und für die Zuhörerschaft enge Stehplätze.

Anfangs hatte es den Anschein, es entwickele sich das übliche Szenario bei dieser Art der Klage. Üblich in dem Sinne, dass der Kläger Beeinträchtigungen und Gesundheitsschäden durch den Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen befürchtet und auf Unterlassung klagt, wie auch in diesem Fall gegen den Betrieb durch Vodafone auf dem Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach.

Bisher lief es dann darauf hinaus, dass wegen Einhaltung der zur Zeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung die Klagen abgewiesen wurden. Ganz besonders untermauert dies auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das Anfang diesen Jahres in einem solchen Fall keine Gesundheitsgefährdung erkennen kann. Doch sie ließen es im begründeten Einzelfall den unteren Gerichten offen, eine andere Entscheidung zu fällen.

Hier könnte es nun eine Wende geben, dies wurde in dem jetzigen Verfahren klar. Anlass gibt eine bisher noch nicht veröffentlichte Studie, die die VERUM-Stiftung aus München federführend durchführte. Die EU-geförderte REFLEX-Studie, durchgeführt von 12 Forschungsgruppen aus 7 europäischen Ländern, brachte neue Erkenntnisse. In Doppel-Blindversuchen wurden Erbgutveränderungen festgestellt, deren konkrete Auswirkungen noch unbekannt sind. Schwerwiegende Erkrankungen konnten weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Da diese Studie jedoch offiziell noch nicht veröffentlicht ist, pochen die Betreiberfirmen auf Nichtexistenz einer Gefahr.

Der Leiter dieser Studie, Prof. Dr. Adlkofer, ging jedoch aufgrund der Brisanz bereits im Juni 2003 mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit, weil er nicht verantworten wollte, dieses Wissen bis zur endgültigen Veröffentlichung anderen vorzuenthalten.
In dem jetzigen Verfahren stellte sich für die Richterin die Frage, ob Prof. Dr. Adlkofer als Gutachter die Beweisführung der Klägerin untermauern kann. In der Klageschrift wurde auf seine Arbeiten verwiesen. Die Beklagten wollen die noch nicht veröffentlichte Studie jedoch als nicht bekannt voraussetzen.

So kam es dann zu der fast unerwarteten Wende. Die Klägerin kann in einer erweiterten Klageschrift die Gründe für eine Ladung von Prof. Dr. Adlkofer präzisieren und Vodafone kann dazu noch einmal Stellung nehmen, am 2. Dezember 2004 wird das Gericht verkünden, ob er geladen oder die Klage abgewiesen wird.

Wir, die Initiative Schwalbach, sehen darin beim Thema Mobilfunk erstmals seit vielen Jahren wieder die Achtung der Gerichte vor dem Menschen gewahrt. Es besteht nun tatsächlich die Möglichkeit unabhängig der bestehenden finanziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber einen Schutz der Bürger zu erreichen. Es wird sich in dem weiteren Verfahren zeigen, ob dies durch Aussagen des kompetenten Gutachters möglich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH – KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN

Weitere Informationen zur REFLEX-Studie im Internet unter http://initiative-schwalbach.de unter "Aktuelle Informationen".

Nachfolgend noch ein Hinweis zum Meinungsbild der Mobilfunkbetreiber:

Während der Verhandlung hat sich der Vodafone-Anwalt auch zur Presse bzw. Medien in Deutschland geäußert. Er behauptete die Berichterstattungen seien meist schlecht recherchiert und interpretiert und einseitig auf Sensationsdarstellungen getrimmt.

Wir sehen das gerade beim Thema Mobilfunk anders (oder sollten wir ihm gar Recht geben?). Hier gibt es unzählige Pressemitteilungen der Mobilfunkbetreiber und daraus entstehende Berichte zu neuen technischen Möglichkeiten, die nicht neu sind, die keinen Nutzen haben und viele Menschen in den finanziellen Ruin reißen. Es gibt fast unendlich viele Berichte zu der unnützen Messaktion des IZMF (Informationszentrum Mobilfunk) in Hessen. Auch das hessische Ministerium sieht sich gerne mit den Mobilfunkbetreibern in den Medien als technikbegeisterte Gemeinschaft.

Hier wird aus nichts eine Sensation gemacht.

Die neue Technik ist alt, so alt, dass sie sich selbst schon überholt hat. Nur die hohen Investitionen (UMTS-Lizenzen, 50 Milliarden Euro) rechtfertigen das immer wieder als neu Aufgetischte.

Die Messaktionen lassen sich gut mit einer Radarmessung auf einer Landstrasse vergleichen, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 5000 Km/h. Es wurde kein Fahrzeug gemessen, das schneller als 100 Km/h gefahren ist. Also ist keine Gefährdung, die Begrenzung wurde sehr gut eingehalten. (nein, die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht zu hoch). Warum aus den Pressemitteilungen der Mobilfunkbetreiber immer ein Bericht gemacht wird, ist uns auch nicht klar.

UMTSNO siehe dazu "Strahlenmessungen"
dazu auch:

Gericht zeigt Verständnis für Bedenken gegen Mobilfunkanlage

Schwalbacher Klägerin muss Gesundheitsgefährdung präzisieren / Urteilsverkündung für Dezember vorgesehen

Bei der ersten Verhandlung gegen den Mobilfunksender auf der Kirche St. Pankratius fand die betroffene Anwohnerin Verständnis für ihre Sorgen vor dem Landgericht Frankfurt. Um zu klären, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, muss die Stellungnahme zunächst präzisiert werden.

VON OLAF ZIMMERMANN

Schwalbach · 16. September · "Wir sind froh, nicht abgewatscht worden zu sein", sagt Rechtsanwalt Jürgen Ronimi
nach dem ersten Verhandlungstag am Landgericht Frankfurt. Er vertritt die Schwalbacherin Eva Kuschel als eine von drei Anwohnern, die im vergangenen Jahr Klage gegen den Betrieb der Mobilfunkanlage von D2 Vodafone auf dem Glockenturm der Kirche Sankt Pankratius eingereicht hat.

Bei der ersten Verhandlung zeigte die vorsitzende Richterin am Donnerstag Verständnis für die Ängste der Anwohnerin. Doch die Klage hätte ebenso gut abgewiesen werden können, wenn die Richterin sich das bestehende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar dieses Jahres zu eigen gemacht hätte. Darin wird eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung verneint, so lange der von der Strahlenschutzkommission festgelegte Grenzwert nicht überschritten ist.

Doch die Richterin interpretierte das BGH-Urteil im Interesse der Klägerin. Eine Gesundheitsgefährdung, heißt es dort ebenfalls, müsse in jedem Einzelfall bewertet werden. Dies soll nun geschehen. Die Klägerseite muss ihre Stellungnahme dahingehend präzisieren, ob die auf dem Balkon der Klägerin gemessene elektromagnetische Strahlung - das sind 1,07 bis 2,36 Prozent des Grenzwertes - tatsächlich gesundheitsgefährdend ist.

Anwalt Ronimi
beruft sich dabei auf Äußerungen des Münchner Wissenschaftlers Franz Adlkofer. Der leitete die so genannte Reflex-Studie, an der im Auftrag der EU zwölf Forschergruppen aus sieben Ländern beteiligt waren, um die Gefahren von elektromagnetischen Feldern - so genannte "Low Energy Eletromagnetic Fields" (EMF) - auf die Gesundheit zu erforschen. Laut Anwalt Ronimi sei Adlhofer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Strahlung zu einer Schädigung des Erbgutes führe.

Dem widersprachen die Anwälte von D2 Vodafone am Donnerstag vehement. Adlhofer sei ein Sachverständiger unter vielen, zudem sei die Reflex-Studie noch gar nicht veröffentlicht. Laut Zwischenbericht der EU würden die derzeitigen Daten keine Hinweise beinhalten, ob durch Strahlung eine Gesundheitsgefährdung vorliege oder nicht.

Laut dem Anwalt von D2 Vodafone füllen Gutachten und Studien inzwischen eine ganze Bibliothek. Zwar sei nicht auszuschließen, dass in ein paar Jahren aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse niedrigere Grenzwerte festgelegt würden. So lange müssten Politik und Justiz die bestehenden Grenzwerte in ihrem Urteil beachten.

Damit das ganze Verfahren nicht im Sachverständigen-Streit untergeht, legte die Vorsitzende Richterin einen engen Zeitplan fest. Bis Mitte Oktober hat die Klägerin Zeit, ihre Argumentation schriftlich zu untermauern. Dazu will Anwalt Ronimi dem Gericht einen Vortrag von Adlkofer zur Verfügung stellen, den er im Juni beim rheinland-pfälzisch-hessischen Mobilfunksymposium in Mainz gehalten hat.

Die Anwälte von D2 Vodafone können ihrerseits mit einem Gutachten reagieren. Auf dieser Grundlage will das Landgericht sich ein Urteil bilden und am 2. Dezember verkünden. Klage-Anwalt Ronimi wertete dies bereits als Teilerfolg.

Seit vier Jahren seien in Deutschland bei ähnlichen Klagen keine Beweismittel zugelassen worden, betonte er. Erst einmal, im September 2000, hatte der Fachanwalt den laufenden Betrieb eines Mobilfunksenders in Oberursel-Bommersheim gerichtlich unterbinden können. Wenige Monate später hatte das Oberlandesgericht dies wieder aufgehoben.

Frankfurter Rundschau online 2004
17.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 41

http://fr-aktuell.de/
und

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 17.09.2004

Mobilfunk-Streit vorm Kadi

Jetzt sind erst einmal die Kläger am Zug

Schwalbach/Frankfurt. Die erste von drei Unterlassungsklagen von Schwalbacher Bürgern gegen den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Kirchturm der katholischen Gemeinde St. Pankratius ist gestern Morgen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt worden.

Zur Erinnerung: Kurz vor Ostern 2002 war eine Mobilfunk-Sendeanlage des Betreibers Vodafone auf den Kirchturm installiert worden – ohne Kenntnis der Nachbarschaft, die daraufhin so große Besorgnis zeigte, dass nur Tage später die «Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten» ins Leben gerufen wurde. Ihr Sprecher Klaus Böckner sagt: «Als Bürgerinitiative hätten wir angesichts unseres Rechtsstatus’ keine Klage einreichen dürfen.» Drei Privatpersonen haben daher den Schritt vor den Kadi gewagt. Nicht als Sammelklage, sondern in drei getrennten Verfahren vor drei Richtern werde das Ganze jetzt verhandelt, berichtet Böckner. Der erste Streich erfolgte gestern im kleinen Zimmer 333 im Justizgebäude B hinter der Konstablerwache. Dort drängten sich Kläger, Vodafone-Vertreter sowie die Anwälte und Zuschauer.

Sind Mobilfunk-Sendeanlagen gesundheitsschädigend, auch für spätere Generationen? Darum geht der Streit, nicht nur in Schwalbach, sondern überall. Die Mobilfunk-Betreiber ziehen sich in allen juristischen Auseinandersetzungen auf die Position zurück, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden und einheitlich anerkannte Studien zu einer möglichen Gesundheitsschädigung nicht vorliegen. Die Schwalbacher Initiative argumentiert allerdings: «Solange nicht bewiesen ist, dass keine Gesundheitsschädigungen von Mobilfunkanlagen ausgehen, dürfen diese nicht in bewohntem Gebiet platziert werden.» Klaus Böckner ist mit dem Verlauf der ersten Schwalbacher Verhandlung zufrieden: «Der Trend ist positiv und hoffnungsvoll. Die Richterin hat sich bereit erklärt, die Anhörung eines von der Klägerseite vorgeschlagenen Gutachters immerhin zu prüfen, anstatt alles auf der Basis der geltenden Grenzwerte abzubügeln. Es gibt noch keine Entscheidung. Wir haben gehört, dass dieses Vorgehen bei allen Verfahren dieser Art seit vier Jahren eine Besonderheit ist.» Der Gutachter, der eventuell vorgeladen werden soll, ist Dr. Franz Adlkofer, Leiter einer internationalen, unabhängigen und von der EU geförderten Mobilfunk-Studie. Böckner sagt: «Diese Reflex-Studie http://iddd.de/umtsno/reflexstudie.pdf ist noch nicht veröffentlicht. Adlkofer hat jedoch bei Tagungen schon Ergebnisse veröffentlicht, die davon ausgehen, dass es durch den Elektrosmog der Mobilfunk-Anlagen zu Brüchen in der menschlichen Erbsubstanz und zur Krebsentstehung kommen kann.»
Im Fall der ersten Schwalbacher Kläger muss nun der Oberurseler Anwalt Jürgen Ronimi
bis zum 14. Oktober eine erweiterte Klageschrift vorlegen, die begründet, warum der Gutachter Adlkofer gehört werden muss. Die Gegenseite kann sich dazu bis zum 11. November äußern. Die Richterin wird dann entscheiden, ob der Gutachter vorgeladen wird. Am 2. Dezember ist der nächste Verhandlungstermin. Der zweite Schwalbacher Kläger hat seinen ersten Gerichtstermin am 30. September, ebenfalls vertreten von Anwalt Ronimi. (ku)

http://rhein-main.net/



Prof. Kniep zu Planungshoheit der Gemeinden

von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Kniep

Ich habe schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass es unter Benutzung
von § 1 Abs. 9 BNVO möglich ist, innerhalb einer Gemeinde bestimmte
Gebiete positiv für die Ansiedlung von Mobilfunk zuzulassen oder anders
ausgedrückt: in einigen Gemeindeteilen die Ansiedlung von Mobilfunk
auszuschließen. Wichtig sind hier allein städtebauliche Grunde. Ggf.
müsste dies durch ein Gutachten festgelegt werden. In der Vergangenheit
wurde diese Art des Ausschlusses auch praktiziert bei der Ansiedlung von
großflächigen Handelsbetrieben. Das BVerwG hat in mehreren
Entscheidungen eine derartige positive oder negative Festlegung als
zulässig angesehen. Wichtig ist jedoch, dass bei dem Ausschluss von
Mobilfunkanlagen auf einem Gemeindegebiet nicht die gesamte Gemeinde
ausgeschlossen wird.

Der Vorsorgegrundsatz, den der Kollege Freund
zum Ausdruck bringt, ist
auch enthalten einerseits in Art. 20 a GG und vor allem auch in Art. 174
EGV. Die kommunale Planungshoheit liegt aufgrund von Art. 28 GG bei der
jeweiligen Gemeinde und diese hat sehr wohl die Möglichkeit, die
entsprechenden Maßnahmen vorbeugend zu tätigen.



Gericht verbietet Mobilfunkantennen - Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden

Steinheim (ed) - Im Rechtsstreit um Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Steinheim an der Johannes-Machern-Straße hat sich die Stadt vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Die Antennen, gegen die es Proteste aus dem Kreis der Bewohner gab, müssen abgebaut werden. Das sagte Günter Lenz, stellvertretender Leiter des Hanauer Bauaufsichtsamtes, auf Anfrage unserer Zeitung. Am Dienstag wurde bereits eine Antenne mit einem Kranwagen vom Dach der Wohnanlage gehievt.

Die Mobilfunkantennen waren vor fünf Jahren ohne Bauantrag auf dem Dach installiert worden. Bewohner, die im Vorfeld nicht informiert worden waren, hatten nach Inbetriebnahme der Antennen über gesundheitliche Beeinträchtigungen geklagt. Mit Unterschriftenlisten forderten sie den Abbau der Antennen. Unterstützung fanden die Mieter in der Hanauer Stadtverwaltung. Der Bebauungsplan weist das Areal als Wohngebiet aus. Dort seien zwar grundsätzlich gewerbliche Nutzungen nicht störender Art zulässig, im vorliegenden Fall schließe der Bebauungsplan aber gewerbliche Anlagen ausdrücklich aus, sagte Lenz.

Die Mobilfunkbetreiber, damals die Firmen Viag Intercom und Mannesmann, stellten nachträglich Baugenehmigungen für die Antennen. Wegen der eindeutigen Festsetzungen im Bebauungsplan lehnte die Stadt die Anträge ab. Im Gegenteil: Die Firmen wurden aufgefordert, die Anlagen unverzüglich wieder zu entfernen. Sowohl gegen die Abbauverfügung als auch gegen das Versagen der Baugenehmigung legte ein Funknetzbetreiber zunächst Widerspruch beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und klagten dann vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.

Das Gericht habe am 3. März die Haltung der Stadt bestätigt, sagte Lenz. Der heutige Betreiber, die Firma O_, habe keine Rechtsmittel eingelegt. Lenz geht davon aus, dass auch die noch verbliebenen Antennen auf dem Dach nach dieser Gerichtsentscheidung entfernt werden müssen. Weitere Gerichtsverfahren wegen Mobilfunkantennen seien derzeit nicht anhängig. Die jetzt noch genutzten Standorte seien mit der Stadt abgestimmt, so Lenz.


05.05.2005

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