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Die Hintergründe zur Verschandelung des Orts- bzw. Stadtbildes sind folgende: "Auch das Hamburger Gericht bekräftigt den Gebietsgewährleistungsanspruch eines jeden im maßgeblichen Baugebiet ansässigen Bürgers. Das bedeutet schlicht, dass jeder Anwohner ein notfalls auch einklagbares Recht auf Wahrung des Gebietscharachters "seines" Wohngebietes geltend machen kann ohne dass es darauf ankommt, ob das Gebot der Rücksichtnahme gerade im konkreten Fall verletzt wird. Grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen braucht daher niemand den Bau und/oder den Betrieb einer gewerblichen Anlage wie einer Mobilfunksendeanlage in "seinem" Wohngebiet zu dulden." Siehe Kommentare, Seite 1 |
Antennenverspargelung und Gehirngrillen in Hamburg Bilder von UMTS / GSM - Sendeanlagen Fotos von noch hässlicheren Sendemasten veröffentlicht UMTSNO sehr gerne. Bitte an webmaster@umtsno.de senden.
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